Krankenhausreform - Krankenkassen fordern konkrete Fortschritte

News-Artikel vom: 08.01.2024

Die Kosten für Krankenhausbehandlungen sind einer der größten Ausgabenposten in der Krankenversicherung. Alleine in den ersten drei Quartalen 2023 wandten die gesetzlichen Krankenkassen dafür mehr als 65 Mrd. Euro auf. Das ist fast ein Drittel aller Leistungen. Die Ausgaben für das Gesamtjahr werden auf rund 93 Mrd. Euro geschätzt. Mit einem Anstieg von 6,9 Prozent haben sich die Ausgaben besonders dynamisch entwickelt. Trotzdem klagen viele Krankenhäuser über wirtschaftliche Schwierigkeiten. Nicht wenige Häuser sind insolvenzgefährdet.
 

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im vergangenen Jahr öffentlichkeitswirksam eine umfassende Krankenhausreform angekündigt. Damit sollten die Krankenhausfinanzen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Kern der Reform ist eine zielgerichtetere Versorgung über eine stärkere Spezialisierung und Leistungsdifferenzierung der Krankenhäuser. Die vorgesehenen Reformmaßnahmen wollen Vorschläge einer vom Bundesgesundheitsminister eingesetzten Expertenkommissionumsetzen, die bereits Ende 2022 vorgelegt worden waren.


Krankenhausfinanzierung - Vorhalte- statt Fallpauschalen

Ein Kernstück der geplanten Reform ist die Abkehr von dem Prinzip einer umfassenden Leistungsabdeckung durch alle Krankenhäuser. Ursprünglich sollten die Krankenhäuser in unterschiedliche Leistungs- oder Versorgungslevel eingeteilt werden. Nach heftigem Streit darüber ist dieser Vorschlag allerdings weitgehend vom Tisch. Geblieben ist die Definition von sogenannten Level 1i-Krankenhäusern, die die Grundversorgung vor Ort gewährleisten sollen. Außerdem sollen für die einzelnen Kranhäuser Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätskriterien definiert werden.

Beim Finanzierungssystem ist eine essentielle Verschiebung weg von den bisherigen Fallpauschalenhin zu Vorhaltepauschalen geplant. Bei den Fallpauschalen werden die Kliniken fallbezogen für jeden Behandlungsfall vergütet. Bei Versorgungspauschalen erfolgt die Vergütung für das Vorhalten von Versorgungsleistungen. In der Vergangenheit war an dem System der Fallpauschalen immer wieder heftige Kritik geübt worden, weil es für die Häuser Anreize schaffe, möglichst viele Fälle „zu generieren“. Konsequenz: zu viele OP’s in Krankenhäusern und ein Trend zu unnötigen stationären statt auch ambulant möglichen Behandlungen.

Die Fallpauschalen werden zwar nach Lauterbachs Plänen nicht ganz abgeschafft, ihre Bedeutung für die Krankenhausfinanzierung soll aber deutlich sinken. Künftig soll die Vorhaltevergütung 60 Prozent der Finanzierung ausmachen. Die Vergütung soll dabei auf Basis der definierten Leistungsgruppen erfolgen. Diese haben daher nicht nur für den Leistungsumfang eines Krankenhauses, sondern auch für dessen Finanzierung zentrale Bedeutung.
 

GKV-Verband mahnt nach weitere Beratungsverschiebung

Die Umsetzung des Reformvorhabens stockt allerdings. Dies liegt nicht zuletzt an der schwierigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern . Die Länder sind wichtige Akteure im Krankenhaussystem. Nach zähem Ringen hatten sich Bund und Länder im Juli letzten Jahres auf Eckpunkte der Krankenhausreform verständigt. Danach sollte unter Länderbeteiligung ein Gesetzentwurf erarbeitet werden und bis zum Jahresende über die parlamentarischen Hürden gebracht werden, um zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu können.

Daraus ist nichts geworden. Nach wie vor gibt es Streitpunkte zwischen Bund und Ländern. Eine für Mitte Januar vorgesehene weitere Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform wurde vom Bundesgesundheitsminister vorerst verschoben. Dem GKV-Verband reißt allmählich der Geduldsfaden. Es gebe nach über einem Jahr Diskussion und vielfältigen Forderungen nicht einmal einen Referenten

 

 

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