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Die Krankenhaureform gehört zu den Kernanliegen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach . Ein Herzstück der Reform ist eine stärkere Ausdifferenzierung der Krankenhauslandschaft sowie die teilweise Abkehr vom System der Fallpauschalen. Die Umsetzung der Reform erfordert von den Krankenhäusern erhebliche Anstrengungen, die große Kosten verursachen.
Zu deren Finanzierung ist ein Transformationsfonds geplant. Der Transformationsfonds soll 50 Milliarden Euro schwer sein. U.a. sollen damit notwendige Bauvorhaben und Modernisierungen finanziert werden. Der Fonds ist auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum von 2026 bis 2035 angelegt. Die Hälfte der Mittel soll von den Bundesländern aufgebracht werden, die andere Hälfte aus dem Gesundheitsfonds.
GKV-Verband für Steuerfinanzierung, BAS mahnt
Dazu sind ab 2026 jährliche Entnahmen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro beabsichtigt. Der Gesundheitsfonds ist der „Sammeltopf“ des gesetzlichen Gesundheitssystems, in dem zunächst die Beiträge vor der Verteilung an die Krankenkassen gesammelt werden. Letztlich würden also die GKV-Mitglieder und ihre Arbeitgeber für die hälftige Dotierung des Transformationsfonds aufkommen müssen. Dagegen wehrt sich der GKV-Verband. Er hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Verfassungsmäßigkeit der beabsichtigten Finanzierungslösung untersucht wird. Das Ergebnis der Analyse: bei der Krankenhausreform handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher dürfe die Finanzierung nicht alleine den gesetzlich Versicherten aufgebürdet werden, sondern müsse aus Steuermitteln erfolgen.
Vor der Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds warnt auch das Bundesamt für soziale Sicherung BAS . Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesweit tätigen Krankenkassen aus. Das BAS mahnt eine langfristige Sicherung der Finanzierung der GKV an. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen sei durch eine zunehmende Dynamik gekennzeichnet und entwickele sich noch ungünstiger als angenommen. Vor diesem Hintergrund seien die geplanten Entnahmen aus dem Gesundheitsfonds kritisch zu bewerten.
Ministerium hält an seinen Plänen fest
Ungeachtet dessen hält Lauterbachs Ministerium weiter an der Finanzierung des Transformationsfonds fest. Das ist einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Unions-Fraktion im Bundestag zu entnehmen. Das Ministerium erklärt, dass derzeit nicht abgeschätzt werden könne, in welchem Umfang Fördermittel aus dem Transformationsfonds abgerufen werden würden. Bei einer unterstellten Inanspruchnahme von jährlich 2,5 Milliarden Euro sei davon auszugehen, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen gekürzt werden müssten. Denn die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ist inzwischen so knapp bemessen, dass keine Spielräume für Entnahmen zugunsten des Transformationsfonds bestehen.
Die Erhöhung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen wäre dann die logische Konsequenz. In diesem Jahr liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bereits bei 1,7 Prozent. Vor fünf Jahren lag er noch bei 0,9 Prozent. Weitere Erhöhungen wegen des Auseinanderklaffens von Einnahmen und Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenkassen stehen bereits zu erwarten. Die beabsichtigten Entnahmen aus dem Gesundheitsfonds stellen eine zusätzliche Belastung dar.
Krankenkassen- dynamisches Ausgabenwachstum, hohes Defizit
Trotzdem siegt das Gesundheitsministerium keine grundsätzliche Gefährdung der Stabilität des Gesundheitsfonds und der Zusatzbeitragssätze. Angesichts der Zahlenlage eine erstaunliche Bewertung. Im ersten Quartal 2024 mussten die 95 gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von knapp 800 Millionen Euro hinnehmen und die Leistungsausgaben sind mit einer Zunahme von sieben Prozent besonders stark gewachsen. Der Gesundheitsfonds verzeichnete sogar ein Defizit von 4,5 Milliarden, das allerdings zum größeren Teil saisonbedingt ist.