Wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Im Zeitalter der Globalisierung ist das Reisen über Grenzen hinweg gang und gäbe. Ob im Urlaub, für berufliche Zwecke oder im Rahmen von Studium und Ausbildung - Entfernungen spielen dank Flugzeug heute kaum noch eine Rolle. Ferien in Thailand, eine Dienstreise nach New York oder ein Praktikum in Sydney sind fast selbstverständlich. Doch wie sieht es in diesem Fall mit dem Krankenversicherungsschutz aus und macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn oder ist sie geradezu zwingend? Darum soll es im Folgenden gehen.

Um diese Fragen zu beantworten, sind verschiedene Konstellationen zu betrachten. In Deutschland besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Wer nicht Pflicht-Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Der Versicherungsstatus entscheidet dabei auch darüber, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz im Ausland besteht.
 

1. Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

In der GKV gilt das sogenannte Territorial-Prinzip. Das heißt, der Versicherungsschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf medizinische Behandlung und Versorgung im Inland. Aufgrund entsprechender EU-Vorgaben sind GKV-Mitglieder aber auch im EU-Ausland de facto so abgesichert wie zu Hause. Wichtig für Behandlungen in anderen EU-Ländern ist die „European Health Insurance Card“ (EHIC), Sie unterstützt die praktische Abwicklung vor Ort. Die EHIC ist außer in der EU auch in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein „vollwertig“ einsetzbar.

Darüber hinaus bietet die GKV in einigen Nicht-EU-Ländern Versicherungsschutz, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. Dazu gehören zum Beispiel die wichtigen Reiseländer Israel, Marokko, Tunesien und die Türkei. Hier müssen Patienten allerding vielfach zunächst in Vorleistung gehen. In anderen außereuropäischen Ländern - zum Beispiel USA, Kanada, Australien - sieht die GKV dagegen keinen Versicherungsschutz vor.

Dann ist bei Auslandsreisen ein privater Krankenschutz unbedingt geboten. Er kann aber auch sinnvoll sein, wenn im Ausland Leistungen gewünscht sind, die über den Standard-Schutz der GKV hinausgehen. So bezahlt die GKV in der Regel keine Krankenrücktransporte in die Heimat, die private Auslandskrankenversicherung dagegen schon. Ausführliche Informationen zum Geltungsbereich der GKV im Ausland bietet der Beitrag „Nicht ausreichend - gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Ausland“.
 

2. Es besteht eine private Krankenversicherung (PKV)

In der PKV gilt zwar beim Auslandsschutz das Prinzip, dass Extra-Leistungen extra versichert müssen und entsprechend Beiträge zu zahlen sind. Allerdings ist in den meisten Tarifen vorgesehen, dass der Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands greift, wenn Aufenthalte vorübergehend und von überschaubarer Dauer sind. Vielfach gilt der Versicherungsschutz sogar weltweit. Bei neueren Tarifen ist die Geltungsdauer meist auf Aufenthalte von bis zu sechs Monaten begrenzt. Bei älteren Verträgen sind auch kürzere Dauern vorgesehen, zum Beispiel ein oder drei Monate.

PKV-Versicherte können daher in der Regel bei „normalen“ Urlaubsreisen davon ausgehen, dass sie im Ausland über Krankenschutz verfügen. Eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung wird in diesem Fall nicht benötigt. Allerdings sollte man vor Reiseantritt einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder sich erkundigen, was tatsächlich gilt, um negative Überraschungen zu vermeiden. Ein Grund, der dennoch in diesem Fall für eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung sprechen könnte ist, dass man für Behandlungen etwaige Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen nicht gefährdet.
 

Warum bestehen auf Reisen besondere Risiken?

Im Durchschnittist das Risiko, im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, größer als im Alltag. Das hängt vor allem damit zusammen, dass man auf Reisen häufiger „riskanten“ Aktivitäten nachgeht als im normalen Leben. Ein Beinbruch beim Bergklettern, ein Bademissgeschick, ein rebellierender Magen nach ungewohnter Kost - das sind nur ein paar Beispiele, warum im Ausland ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden muss. Nicht selten kommt man in anderen Ländern auch eher mit bei uns nicht so verbreiteten Krankheitserregern in Berührung. Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung ist größer, weil das Immunsystem nicht entsprechend „gewappnet“ ist.

Schließlich entstehen Risiken durch die oft schlechtere medizinische Versorgung im Ausland. Kein Problem ist das sicher in Europa und anderen entwickelten Industriestaaten, in anderen Weltgegenden dagegen schon. Im Extremfall ist eine Behandlung vor Ort gar nicht möglich oder angezeigt. Dann bleibt nur der Krankenrücktransport in die Heimat, der sehr teuer werden kann, wenn kein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
 

Was bietet eine Reisekrankenversicherung?

Bei Reisekrankenversicherungen gibt es zwei Modelle:

  • die Versicherung auf Jahresbasis: der Versicherungsschutz gilt dann für alle in einem Jahr unternommenen Reisen und verlängert sich ohne Kündigung automatisch;

  • die Einmal-Versicherung: die Reisekrankenversicherung besteht nur für eine bestimmte Reise und endet mit ihr. Bei einer erneuten Reise muss dann wieder eine Reisekrankenversicherung vereinbart werden.


Beim Leistungsumfang gibt es anbieter- und tarifabhängig Unterschiede. Gängige Leistungen sind Kostenerstattungen für:

  • ambulante und stationäre medizinische Behandlungen;
  •  schmerzstillende Zahnbehandlungen;
  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Verbände;
  • behandlungsbedinge Transporte, in der Regel auch für den Rücktransport in die Heimat.


Die Beiträge für die Reisekrankenversicherung bewegen sich - auf Jahresbasis und bezogen auf eine Einzelperson – üblicherweise in einer Größenordnung von wenigen Dutzend Euro p.a.. Auch Angebote unter zehn Euro sind zu finden. Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Eintrittsalter, der Zahl der versicherten Personen (Familienangehörige können oft mitversichert werden), bei Einmalschutz auch vom Reisepreis und der Reiseart. Gesundheitsprüfungen sind bei Reisekrankenversicherungen unüblich.

Sehr oft gilt der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung weltweit. Manchmal werden günstigere Tarife geboten, wenn sich der Versicherungsschutz auf Europa beschränkt. Zum Teil ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen oder eingeschränkt, wenn das Reiseziel in Ländern liegt, für die Reisewarnungen seitens des Auswärtigen Amtes bestehen. Auch hier sollte man beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten.
 

Kreditkarten mit Reisekrankenversicherung

In vielen Kreditkarten ist als „Add-on“ bereits ein Auslandsreisekrankenschutz enthalten. Er ist in der Regel Bestandteil eines umfangreicheren Reiseversicherungspakets. Einen solchen Versicherungsschutz gibt es zumindest bei den beiden gängigen Kartensystemen MasterCard und Visa - allerdings jeweils nicht in der Basis-Version, sondern nur in der Premium- oder Gold-Variante und auch hier nicht durchgängig. Der Krankenschutz besteht dabei unter Umständen nicht nur für den Karteninhaber, sondern auch für mitreisende Familienangehörige. Wie die Versicherungsbedingungen genau aussehen, hängt vom Versicherungs-Kooperationspartner der kartenausgebenden Stelle - meist einer Bank - ab. Daher kann der Versicherungsschutz bei Bank A durchaus verschieden von dem bei Bank B sein, auch wenn beide Institute beispielsweise eine MasterCard ausgeben. Hier hilft nur ein Blick in den Kartenvertrag, was beim Versicherungsschutz tatsächlich gilt.
 

Was ist bei längeren Auslandsaufenthalten?

Neben Urlaubsreisen gibt es zahlreiche andere Gründe für einen Aufenthalt im Ausland. In vielen Fällen dauert dieser sogar wesentlich länger als bei normalen Reisen üblich. Ein Praktikum, ein Studiensemester oder ein Schuljahr im Ausland, Work & Travel, eine Tätigkeit in einer Auslandsniederlassung oder bei einem ausländischen Unternehmen - es sind vielfältige Anlässe denkbar, längere Zeit im Ausland zu verbringen. Oft dauern solche Aufenthalte etliche Wochen oder Monate, nicht selten sogar Jahre.

Die Frage, wie es dann mit dem Krankenversicherungsschutz im Ausland aussieht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Auch hier kommt es wieder darauf an, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Dauer und die Art des Aufenthaltes spielen ebenfalls eine Rolle. Auf die einzelnen Fälle kann hier im Einzelnen nicht näher eingegangen werden. Folgende Hinweise sollen genügen:

  • über die Situation bei Arbeitnehmern, die längere Zeit im Ausland arbeiten, informiert der Beitrag „Arbeiten im Ausland - was gilt bei der Krankenversicherung?“.

  • bei sonstigen Auslandsaufenthalten sind GKV-Mitglieder innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen geschützt. Ein privater Auslandskrankenschutz kann trotzdem als Ergänzung Sinn machen. Bei Aufenthalten außerhalb des GKV-Geltungsbereichs wird eine eigene Krankenversicherungs-Lösung benötigt – ob über eine Krankenversicherung „vor Ort“ oder durch eine private Auslandskrankenversicherung zu Hause, hängt vom jeweiligen Fall ab.

  • bei PKV-Versicherten greift zunächst der bestehende Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als die im Tarif vorgesehenen Höchstdauer währt. Bei längeren Auslandsaufenthalten wird eine Extra-Krankenversicherung benötigt. Auch hier kommt es darauf an, ob eine Krankenversicherungs-Lösung im Ausland oder im Rahmen der heimischen PKV gewählt wird. Letztere ist oft günstiger.

Bei Versicherungsbedarf eignet sich die „normale“ Reisekrankenversicherung meist nicht weil diese üblicherweise nur bei Reisen von bis zu sechs Wochen greift. Einige private Krankenversicherer bieten aber spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen an (zum Teil auch als Zusatzbaustein zu einem bestehenden PKV-Tarif). Die Geltungsdauer kann je nach Anbieter bis zu fünf Jahre betragen. Ein solcher Auslandskrankenschutz kostet naturgemäß mehr als eine herkömmliche Reisekrankenversicherung und erfordert eine intensivere Antragsprüfung.

Wegen der Komplexität des Auslandskrankenschutzes außerhalb der üblichen Ferienreisen empfiehlt sich grundsätzlich eine Beratung durch Versicherungsexperten.

 

 

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