Wann ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Ferien in Thailand, eine Dienstreise nach New York, ein Praktikum in Sydney – auf Reisen stellt sich die Frage nach dem Krankenversicherungsschutz. Ob die eigene Versicherung greift, hängt vom Reiseland und vom Versicherungsstatus ab.

Auslandsreisekrankenschutz – medizinische Versorgung auf Reisen
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Gesetzlich Versicherte sind innerhalb der EU (plus Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein) über die EHIC abgesichert, außerhalb davon meist gar nicht – hier ist eine Auslandsreisekrankenversicherung praktisch unverzichtbar, vor allem wegen des Krankenrücktransports.

Privat Versicherte sind bei kurzen Reisen über ihren Tarif meist (oft weltweit) geschützt; ein Blick in die Bedingungen vor der Reise klärt die Geltungsdauer. Eine Reisekrankenversicherung kostet auf Jahresbasis oft nur wenige Euro.

1. Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

In der GKV gilt das Territorialprinzip: Der Schutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Behandlungen im Inland. Aufgrund von EU-Vorgaben sind GKV-Mitglieder aber auch im EU-Ausland faktisch so abgesichert wie zu Hause. Wichtig dafür ist die European Health Insurance Card (EHIC), die die Abwicklung vor Ort unterstützt. Sie ist außer in der EU auch in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein vollwertig einsetzbar.

Darüber hinaus besteht GKV-Schutz in einigen Nicht-EU-Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen – darunter wichtige Reiseländer wie Israel, Marokko, Tunesien und die Türkei. Dort müssen Patienten allerdings oft zunächst in Vorleistung gehen. In anderen außereuropäischen Ländern – etwa USA, Kanada oder Australien – sieht die GKV keinen Versicherungsschutz vor.

Dann ist privater Krankenschutz für die Reise unverzichtbar. Sinnvoll ist er auch, wenn im Ausland Leistungen gewünscht sind, die über den GKV-Standard hinausgehen: So zahlt die GKV in der Regel keinen Krankenrücktransport in die Heimat, die private Auslandskrankenversicherung dagegen schon. Ausführliche Informationen bietet der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland.

2. Es besteht eine private Krankenversicherung (PKV)

In der PKV gilt grundsätzlich, dass Extra-Leistungen extra zu versichern sind. Dennoch sehen die meisten Tarife vor, dass der Schutz auch außerhalb Deutschlands greift, solange Aufenthalte vorübergehend und überschaubar sind – vielfach sogar weltweit. Bei neueren Tarifen ist die Geltungsdauer meist auf bis zu sechs Monate begrenzt, bei älteren Verträgen teils auf einen oder drei Monate.

Privat Versicherte können bei normalen Urlaubsreisen daher in der Regel davon ausgehen, im Ausland Schutz zu genießen; eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung wird dann nicht benötigt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor Reiseantritt vermeidet böse Überraschungen. Ein Grund, der trotzdem für eine gesonderte Reisekrankenversicherung sprechen kann: So gefährdet man für Auslandsbehandlungen keine Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen aus dem eigenen Tarif.

Warum bestehen auf Reisen besondere Risiken?

Im Durchschnitt ist das Risiko, im Ausland medizinische Hilfe zu brauchen, größer als im Alltag. Auf Reisen geht man häufiger riskanteren Aktivitäten nach – ein Beinbruch beim Klettern, ein Bademissgeschick, ein rebellierender Magen nach ungewohnter Kost. Auch trifft man eher auf hierzulande seltene Krankheitserreger, gegen die das Immunsystem nicht „gewappnet“ ist.

Hinzu kommt die teils schlechtere medizinische Versorgung in manchen Weltgegenden. Im Extremfall ist eine Behandlung vor Ort nicht möglich, sodass nur der Krankenrücktransport in die Heimat bleibt – der ohne entsprechenden Schutz sehr teuer werden kann.

Was bietet eine Reisekrankenversicherung?

Bei Reisekrankenversicherungen gibt es zwei Modelle:

  • die Versicherung auf Jahresbasis: Der Schutz gilt für alle Reisen eines Jahres und verlängert sich ohne Kündigung automatisch;
  • die Einmal-Versicherung: Der Schutz besteht nur für eine bestimmte Reise und endet mit ihr; für die nächste Reise ist eine neue Versicherung nötig.

Beim Leistungsumfang gibt es anbieter- und tarifabhängige Unterschiede. Gängige Leistungen sind Kostenerstattungen für:

  • ambulante und stationäre Behandlungen;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen;
  • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Verbände;
  • behandlungsbedingte Transporte, in der Regel auch den Rücktransport in die Heimat.

Die Beiträge bewegen sich auf Jahresbasis für eine Einzelperson üblicherweise in einer Größenordnung von wenigen Dutzend Euro, teils unter zehn Euro. Die Höhe hängt vom Eintrittsalter, der Zahl der versicherten Personen (Angehörige sind oft mitversicherbar) und bei Einmalschutz vom Reisepreis und der Reiseart ab. Gesundheitsprüfungen sind unüblich. Häufig gilt der Schutz weltweit; günstigere Tarife beschränken ihn manchmal auf Europa. Teils ist der Schutz eingeschränkt, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht – beim Vergleich lohnt der Blick auf die Leistungen, nicht nur auf den Preis.

Kreditkarten mit Reisekrankenversicherung

Viele Kreditkarten enthalten einen Auslandsreisekrankenschutz als Bestandteil eines umfangreicheren Reiseversicherungspakets. Bei den gängigen Systemen Mastercard und Visa gibt es ihn meist nur in der Premium- oder Gold-Variante, und auch dort nicht durchgängig. Der Schutz kann nicht nur für den Karteninhaber, sondern auch für mitreisende Angehörige bestehen. Wie die Bedingungen genau aussehen, hängt vom Versicherungspartner der kartenausgebenden Bank ab – er kann selbst bei gleichem Kartensystem von Bank zu Bank verschieden sein. Hier hilft nur ein Blick in den Kartenvertrag.

Was ist bei längeren Auslandsaufenthalten?

Neben Urlaubsreisen gibt es viele Gründe für längere Auslandsaufenthalte: ein Praktikum, ein Studiensemester, Work & Travel oder eine Tätigkeit im Ausland. Wie es dann mit dem Versicherungsschutz aussieht, lässt sich nicht pauschal beantworten – es kommt auf den Status sowie Dauer und Art des Aufenthalts an. Einige Hinweise:

  • Zur Situation von Arbeitnehmern, die längere Zeit im Ausland arbeiten, informiert der Beitrag „Arbeiten im Ausland – was gilt bei der Krankenversicherung?“.
  • Bei sonstigen Auslandsaufenthalten sind GKV-Mitglieder innerhalb der EU und in Abkommensstaaten geschützt; eine private Ergänzung kann sinnvoll sein. Außerhalb des GKV-Geltungsbereichs wird eine eigene Lösung benötigt – ob vor Ort oder über eine private Versicherung zu Hause, hängt vom Fall ab.
  • Bei PKV-Versicherten greift zunächst der bestehende Schutz, solange der Auslandsaufenthalt die im Tarif vorgesehene Höchstdauer nicht überschreitet. Bei längeren Aufenthalten wird eine Extra-Versicherung nötig – die heimische PKV-Lösung ist dabei oft günstiger.

Bei längerem Bedarf eignet sich die normale Reisekrankenversicherung meist nicht, da sie üblicherweise nur kurze Reisen abdeckt. Einige Versicherer bieten jedoch spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen an (teils als Zusatzbaustein zu einem bestehenden PKV-Tarif), deren Geltungsdauer je nach Anbieter bis zu fünf Jahre betragen kann. Ein solcher Schutz kostet mehr als eine herkömmliche Reisekrankenversicherung und erfordert eine intensivere Antragsprüfung. Wegen der Komplexität des Auslandsschutzes außerhalb üblicher Ferienreisen empfiehlt es sich, die Tarifbedingungen genau zu prüfen.

Häufige Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung

Brauche ich als gesetzlich Versicherter eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sind GKV-Mitglieder über die European Health Insurance Card (EHIC) abgesichert. Außerhalb dieses Bereichs – etwa in den USA, Kanada oder Australien – leistet die GKV nicht. Dort ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen, vor allem wegen des nicht abgedeckten Krankenrücktransports.
Bin ich als Privatpatient im Ausland automatisch versichert?
In den meisten PKV-Tarifen gilt der Schutz auch im Ausland, oft sogar weltweit, solange der Aufenthalt vorübergehend ist. Bei neueren Tarifen ist die Geltungsdauer meist auf bis zu sechs Monate begrenzt, bei älteren Verträgen teils kürzer. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor der Reise lohnt sich.
Was kostet eine Reisekrankenversicherung?
Auf Jahresbasis und für eine Einzelperson kostet sie üblicherweise nur wenige Dutzend Euro im Jahr, teils unter zehn Euro. Die Höhe hängt vom Eintrittsalter, der Zahl der versicherten Personen und – bei Einmalschutz – vom Reisepreis ab. Eine Gesundheitsprüfung ist unüblich.
Reicht die in Kreditkarten enthaltene Reisekrankenversicherung?
Viele Premium- oder Gold-Karten enthalten einen Auslandsreisekrankenschutz, oft auch für mitreisende Angehörige. Der genaue Umfang hängt vom Versicherungspartner der kartenausgebenden Bank ab und kann selbst bei gleichem Kartensystem unterschiedlich sein. Ein Blick in den Kartenvertrag zeigt, was tatsächlich gilt.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium – Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und Schutz im EU-Ausland.
  2. DVKA (GKV-Spitzenverband) – Leistungen der GKV bei Auslandsaufenthalten und Abkommensstaaten.