Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Gesetz sieht dauerhafte Stiftung vor

News-Artikel vom: 03.02.2023

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist so alt wie dieses Jahrtausend. Am 1. Januar 2000 startete die Einrichtung zunächst als Modellvorhaben im Rahmen des SGB V. Die UPD soll Patienten mit Gesundheitsinformationen unterstützen sowie in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen beraten und aufklären. Die Leistungen sind kostenlos.

Nach Ende eines zweiten Modellvorhabens nahm die UPD zum 1. Januar 2011 die Regelversorgung auf. Seither gab es zwei Förderphasen, in denen auch jeweils die Trägerschaft auf den Prüfstand gestellt wurde. Mit Ende der Förderphase 2011 bis 2015 fand ein Trägerwechsel statt. Seit 2016 wird die UPD nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren von der Sanvartis GmbH betrieben, die sich selbst als „führender Multi-Channel-Kommunikationsdienstleister im Gesundheitsbereich“ sieht. Vorher hatte die Trägerschaft bei einerBietergemeinschaft aus Sozialverband VdK,Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) gelegen.
 

Gesetz will institutionalisierte Dauerlösung - Übergangslösung für 2023

Mit dem Auslaufen der letzten Förderphase zum Jahresende 2022 stellte sich erneut die Frage, ob und in welcher Form die UPD fortgeführt werden soll. Die Bundesregierung strebt eine Neustrukturierung und Institutionalisierung an. Die eigentlich für 2023 anstehende Neuvergabe der Trägerschaft wurde gestrichen, das gesetzlich vorgesehene Vergabeverfahren per Gesetzesänderung aufgehoben. Stattdessen gilt für dieses Jahr eine Übergangslösung, in der die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD gGmbH) in der bisherigen Sanvartis-Trägerschaft fortgeführt wird.

Eine neue Lösung soll ein von der Bundesregierung eingebrachtes Reform-Gesetz der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) bringen. Eine erste Beratung des Gesetzentwurfs hat im Bundestag bereits Ende Januar 2023 stattgefunden. Ab 2024 soll die UPD als Stiftung bürgerlichen Rechts weitergeführt werden. Sie würde damit zu einer - von der Politik gewollten - „Dauereinrichtung“. Die bisherige periodische Finanzierung mit Vergabeverfahren soll entfallen.
 

GKV-Verband als Stiftungseinrichter und Finanzierer - PKV Verband finanziert mit

Ziel ist laut Gesetzentwurf eine „…staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“. Der GKV-Spitzenverband soll die Stiftung errichten und das Stiftungsvermögen bereitstellen. Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat und ein wissenschaftlicher Beirat. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern und wird vom Stiftungsrat bestellt. Dem Stiftungsrat sollen 13 Mitglieder angehören - der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, sechs Vertreter von Patientenorganisationen, zwei Mitglieder des Bundestags, je ein Vertreter des Bundesgesundheits- und des Bundesverbraucherschutzministeriums, je ein Vertreter des GKV-Verbandes und des PKV-Verbandes.

Auch die Finanzierung der „neuen“ UPD soll von den Spitzenverbänden von GKV und PKV dargestellt werden. Beide Verbände sollen zu diesem Zweck jährlich 15 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Auf den PKV-Verband entfallen davon 7 Prozent - also gut eine Mio. Euro. Dieser Beitrag orientiert sich am Anteil der privaten Krankenvollversicherten an der Gesamtzahl der Krankenversicherten.
 

Bislang nur mäßig genutzt

Bisher hat die UPD ihren Sitz in Berlin. Sie betreibt deutschlandweit rund zwei Dutzend Beratungsbüros - meist in größeren Städten - und ist außerdem mit UPD-Beratungsmobilen präsent. Darüber hinaus ist die Kontaktaufnahme per Telefon, online über die UPD-Beratungsplattform oder per Online-Formular möglich. 2021 wurde die UPD von 143.700 Personen für Beratungen kontaktiert, davon zu fast 94 Prozent per Telefon. Das ist nicht gerade ein „Run“ auf das Beratungsangebot. Ob sich das unter neuer Struktur ändern wird, bleibt abzuwarten.

 

 

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