
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die GKV erstattet nur die medizinisch notwendige Regelversorgung. Private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen schließen die Lücken – beim Zahnersatz, im Krankenhaus, ambulant, auf Reisen, beim Krankentagegeld und in der Pflege.
Dieser Weg steht jedem GKV-Mitglied offen, unabhängig vom Einkommen. Entscheidend ist nicht der Preis allein, sondern der genaue Leistungsumfang. Inzwischen bestehen in Deutschland rund 31 Millionen private Zusatzpolicen.
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhalten bei medizinischen Leistungen grundsätzlich nur eine Kostenerstattung im Rahmen der Regelversorgung – dabei geht es um Maßnahmen, die als medizinisch notwendig angesehen werden. Wer mehr und bessere Leistungen nutzen möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann – zum Beispiel bei Zahnersatz – sehr teuer werden. Eine private Krankenversicherung (PKV) würde hier deutlich mehr zahlen. Der Weg in die private Krankenvollversicherung ist den meisten Arbeitnehmern jedoch versperrt, weil ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Es gibt aber die Möglichkeit, private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abzuschließen. Dieser Weg steht jedem, der gesetzlich oder freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, immer offen. Das Einkommen oder Versicherungspflichtgrenzen spielen hier keine Rolle. Theoretisch können auch PKV-Versicherte private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abschließen. Das ist aber – von wenigen Ausnahmen (u. a. Krankentagegeldversicherung) abgesehen – meist nicht sinnvoll, da bereits die private Krankenvollversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Zusatz- und Ergänzungsversicherungen – wo ist der Unterschied?
Begrifflich wird manchmal ein Unterschied zwischen Zusatz- und Ergänzungsversicherungen gemacht. Dieser ist allerdings nicht immer trennscharf und konsistent. Eine häufig vorgenommene Unterscheidung sieht wie folgt aus:
- Zusatzversicherungen bieten Versicherungsschutz in Bereichen, in denen die GKV nicht leistet. Erst durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung wird der Versicherungsschutz dann überhaupt möglich.
- Ergänzungsversicherungen sichern Leistungen ab, bei denen die GKV die Kosten nur zu einem (geringeren) Teil übernimmt. Ein bestehender Versicherungsschutz wird dann erweitert (= ergänzt). Die Versicherung kommt ganz oder teilweise für den von der GKV nicht übernommenen Kostenanteil auf.
Praktisch hat die Unterscheidung allerdings wenig Bedeutung, da sowohl Zusatz- als auch Ergänzungsversicherungen nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Deshalb werden beide Versicherungsformen hier gemeinsam behandelt.
Basis-, Premium- und Komfort-Tarife
Wie bei vielen anderen privaten Versicherungsprodukten gibt es bei Krankenzusatz- und -ergänzungsversicherungen häufig eine Differenzierung zwischen Basis-, Premium- und Komfort-Tarifen. Im Basistarif werden die wesentlichen Leistungen der Versicherung abgedeckt. Mit der Wahl eines Premium- oder Komforttarifs kann der Versicherungsnehmer das Leistungsniveau je nach Wunsch und Bedarf weiter aufstocken. Entweder werden hier zusätzliche Leistungen geboten oder es ist eine höhere Kostenerstattung vorgesehen – oft auch beides. Je größer der gewählte Leistungsumfang, umso höher fallen naturgemäß auch die Versicherungsprämien aus.
Manche Zusatz- und Ergänzungstarife funktionieren auch nach dem Baukastenprinzip. Der Versicherungsnehmer kann sich in diesem Fall seinen Versicherungsschutz selbst zusammenstellen, indem die gewünschten Leistungen angekreuzt werden. Viele Versicherer sehen aber auch „Komplett-Lösungen" ohne Wahlmöglichkeit vor. Das hängt von der jeweiligen Geschäftspolitik, aber auch von der Art des Versicherungsschutzes ab.
Die wichtigsten Zusatz- und Ergänzungsversicherungen
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den am häufigsten genutzten Zusatzversicherungen. Sie sieht Kostenerstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen wie Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie vor, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen nur wenig oder gar nicht leisten. Insbesondere im Hinblick auf Zahnersatz ist sie ein wichtiger Schutz: Die GKV bietet hier lediglich Festzuschüsse, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten abdecken – gerade bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten oder Inlays.
Krankenhauszusatzversicherung
Als GKV-Mitglied muss man sich bei Krankenhausaufenthalten oft mit der Unterbringung im Mehrbettzimmer begnügen; eine Chefarzt-Behandlung ist nicht vorgesehen. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung lässt sich der Status eines Privatpatienten erreichen. Das bedeutet die garantierte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Arztwahl. Auch der Chefarzt-Anspruch ist mitversichert.
Ambulante Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen sind sehr vielfältig gestaltet. Sie bieten Kostenerstattungen bei Brillen und Hörgeräten, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, wo die GKV nicht zahlt oder Zuzahlungen verlangt. Oft werden auch Behandlungen übernommen, die im Leistungskatalog der GKV nicht vorgesehen sind – zum Beispiel Akupunktur oder Heilpraktiker-Leistungen. Einige ambulante Zusatzversicherungen bieten auch beim „normalen" Arztbesuch den Status eines Privatpatienten. Es kommt immer auf die jeweilige Ausgestaltung an.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die GKV sieht nur bei Reisen innerhalb der EU und in einigen ausgewählten Ländern einen Auslandskrankenschutz vor. Dabei werden nicht alle Kosten übernommen, zum Beispiel nicht die Kosten für einen Krankenrücktransport in die Heimat. Mit einem privaten Auslandsreisekrankenschutz ist eine Absicherung möglich. Die private Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel weltweit, Krankenrücktransporte sind mitversichert. Oft sind weitere Unterstützungsleistungen bei Erkrankungen im Ausland vorgesehen.
Krankentagegeldversicherung
In der GKV erhalten Versicherte nach sechs Wochen Krankengeld, um Verdienstausfälle durch den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszugleichen. Für freiwillig GKV-versicherte Freiberufler und Selbstständige gilt der Krankengeldanspruch allerdings nur dann, wenn sie den allgemeinen (und nicht den ermäßigten) Beitragssatz zahlen. In der privaten Krankenvollversicherung gibt es kein Krankengeld. Sowohl für freiwillig GKV-Versicherte ohne Krankengeldanspruch als auch für PKV-Versicherte ist daher eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Sie schließt die Einkommenslücke und zahlt – wenn vereinbart – auch schon vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist.
Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung bietet zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn Pflegebedarf besteht. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt – insbesondere bei stationärer Pflege –, ist eine solche Versicherung in vielen Fällen ein Baustein der finanziellen Existenzsicherung. Überwiegend wird der Schutz als Pflegetagegeldversicherung vereinbart: Dann wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester Tagessatz unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Die Alternative ist die Pflegekostenversicherung, die die anfallenden Kosten erstattet.
Krankenhaustagegeldversicherung
Nicht mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese deckt typische Nebenkosten bei einem stationären Aufenthalt ab – zum Beispiel Telefon- oder Fernsehgebühren –, indem ein fester Tagessatz gezahlt wird.
Die Entscheidung für privaten Zusatz- und Ergänzungsschutz
Ob und welcher private Krankenzusatz- und -ergänzungsschutz sinnvoll ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab, aber auch von den persönlichen Ansprüchen an die Gesundheitsversorgung. Wer mehr möchte als nur das „medizinisch Notwendige" der GKV, sollte sich gezielt zusätzlich absichern.
Leistungslücken hat die GKV vor allem bei Zahnbehandlungen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher fast immer sinnvoll. Krankenhauszusatz- und ambulante Zusatzversicherungen sind vor allem eine Frage des gewünschten Behandlungsniveaus und des Leistungsbedarfs. Privater Auslandskrankenschutz ist bei Reisen außerhalb der EU und des GKV-Wirkungskreises fast zwingend. Wer keinen Krankengeldanspruch hat, benötigt eine Krankentagegeldversicherung. Angesichts der begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist auch die private Pflegezusatzversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist dagegen eher ein „Kann" als ein „Muss".
Worauf es beim Vergleich ankommt
Gerade bei Krankenzusatz- und -ergänzungsversicherungen sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung schauen. Denn hier gibt es eine erhebliche Bandbreite, und oft kommt es auf das Detail an. Selbst scheinbar gleiche Angaben können Unterschiedliches bedeuten. Eine „50-Prozent-Erstattung" ist zum Beispiel nicht dasselbe, wenn sie sich auf die Kostenerstattung der GKV oder auf die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der GKV-Übernahme bezieht. Unterschiedliche Leistungsumfänge und -niveaus gibt es vor allem bei Zahnzusatz- und ambulanten Zusatzversicherungen. Hier lohnt ein besonders genauer Blick in die Bedingungen.
Häufige Fragen zu Zusatz- und Ergänzungsversicherungen
Wer kann private Zusatzversicherungen abschließen?
Was ist der Unterschied zwischen Zusatz- und Ergänzungsversicherung?
Welche Zusatzversicherung ist am wichtigsten?
Worauf sollte man beim Vergleich achten?
Quellen & weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Zahlen zum Bestand privater Zusatzversicherungen (rund 31 Millionen Policen).
- § 33 SGB V – Hilfsmittel in der GKV (Abgrenzung zur Regelversorgung).