
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die Tarife der PKV lassen sich nach Arten ordnen: Krankenvollversicherung (mit Quoten- und Studententarifen), gesetzlich vorgeschriebene Sozialtarife (Basis-, Standard- und Notlagentarif), Zusatz- und Ergänzungstarife sowie Tarife mit Selbstbeteiligung.
Grundlage jeder Kalkulation ist das Äquivalenzprinzip: Mehr und bessere Leistungen bedeuten einen höheren Beitrag, Selbstbeteiligungen senken ihn. Die Sozialtarife begrenzen den Beitrag für Versicherte, die einen teureren Tarif nicht mehr tragen können.
Die Unterscheidung nach Tarifarten ermöglicht es, die Vielzahl existierender Tarife zu ordnen und besser einzuschätzen, was ein bestimmter Tarif bedeutet. Das Wort „Tarif" geht auf das arabische Wort für „Bekanntmachung" oder „Preisverzeichnis" zurück. Letztlich ist ein PKV-Tarif genau das: die Bekanntgabe, zu welchem Beitrag eine Versicherung bestimmte Leistungen rund um Krankheit und Vorsorge zu versichern bereit ist.
Die Tarifkalkulation
Die Tarifkalkulation in der PKV erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Grundlegend ist das sogenannte Äquivalenzprinzip: Die zu erwartenden Ausgaben für den Versicherungsschutz müssen auf Dauer durch die Beiträge gedeckt sein. Ausgaben für Verwaltung und Vertrieb sowie eine angemessene Eigenkapitalverzinsung fließen ebenfalls ein.
Das bedeutet: Je mehr und bessere Leistungen ein Tarif bietet, desto höher muss die Prämie ausfallen. Selbstbeteiligungen, die die Leistungspflicht reduzieren, führen dagegen zu niedrigeren Beiträgen. In die Kalkulation fließen auch Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand ein, die auf Basis von Erfahrungswerten und statistischen Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden. Wie sich der Beitrag im Detail zusammensetzt, erläutert der Beitrag Wie setzt sich der PKV-Beitrag zusammen?.
Tarife in der Krankenvollversicherung
Die Krankenvollversicherung bietet den vollwertigen Krankenversicherungsschutz für Freiberufler und Selbständige sowie für Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, die sich privat versichern. Sie deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel ab. Ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen und sind die Voraussetzungen erfüllt, leistet sie bis zu 100 Prozent Kostenerstattung. In gewissen Grenzen lässt sich der Umfang beeinflussen, etwa über die Vereinbarung von Wahlleistungen im Krankenhaus.
Quotentarife
Quotentarife sind speziell für Beamte gedacht. Sie berücksichtigen, dass bei Beamten ein prozentualer Teil der Gesundheitskosten bereits durch die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt ist. Es wird daher kein 100-prozentiger, sondern nur ein anteiliger Versicherungsschutz für den nicht übernommenen Rest benötigt. Die Versicherung erstattet dann nicht zu 100 Prozent, sondern mit der vereinbarten Quote.
Studententarife
Studenten können sich zu Studienbeginn oder nach dem Ende der Versicherungspflicht in der PKV versichern. Einige Versicherer bieten dafür die „Private Studentische Krankenversicherung" (PSKV) an – ein brancheneinheitliches Bedingungswerk. Das Leistungsniveau ist gegenüber der herkömmlichen Vollversicherung abgespeckt: So wird bei ärztlichen Behandlungen meist nur der 1,7-fache statt des sonst üblichen 2,3-fachen Satzes erstattet. Dafür sind PSKV-Tarife deutlich günstiger und damit auch für Studenten bezahlbar. Manche Versicherer haben zudem eigene Studententarife außerhalb der PSKV. Mehr dazu im Beitrag PKV für Studenten – eine sinnvolle Wahl?.
Tarife aufgrund gesetzlicher Regelungen (Sozialtarife)
Einige Tarife müssen alle privaten Krankenversicherer aufgrund gesetzlicher Vorschriften anbieten. Es handelt sich um spezielle Vollversicherungs-Tarife mit Vorgaben zu Leistungsumfang und Beitragshöhe; die sonst üblichen Gestaltungsspielräume sind hier eingeschränkt. Diese Tarife sollen Versicherten helfen, die sich einen teureren Tarif nicht mehr leisten können und denen der Weg in die GKV verwehrt ist. Deshalb spricht man auch von Sozialtarifen.
1. Der Basistarif
Der Basistarif wurde 2009 eingeführt und bietet ein Leistungsniveau, das dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Der Beitrag darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts zahlen höchstens die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags.
2. Der Standardtarif
Der Standardtarif funktioniert ähnlich, steht aber nur Versicherten offen, die bereits vor 2009 mindestens zehn Jahre privat versichert waren und weitere Bedingungen erfüllen. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, bei Ehepaaren auf zusammen 150 Prozent des Höchstbeitrags. Altersrückstellungen werden in voller Höhe angerechnet – dadurch ist der Standardtarif oft günstiger als der Basistarif.
3. Der Notlagentarif
Der Notlagentarif ist nicht allgemein zugänglich, sondern eine „Notlösung" für Versicherte mit Beitragsrückständen. Bei längerem Zahlungsverzug erfolgt die Einstufung automatisch, die „normale" Versicherung ruht dann. Der Tarif bietet nur einen minimalen Schutz, beschränkt auf das absolut Notwendige: akute Erkrankungen und Schmerzzustände.
Zusatz- oder Ergänzungstarife
Zusatz- oder Ergänzungstarife sind in erster Linie – aber nicht nur – für GKV-Mitglieder gedacht, die ihren gesetzlichen Schutz aufstocken wollen. Bei Ergänzungstarifen werden Leistungen abgesichert, die die GKV nur zum Teil übernimmt; die Versicherung kommt dann ganz oder teilweise für den nicht übernommenen Kostenanteil auf. In Zusatztarifen werden Bereiche abgesichert, in denen die GKV gar keinen Schutz bietet. Typische Beispiele:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Brillenversicherung
- Heilpraktiker-Zusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Tarife mit Selbstbeteiligung
In vielen PKV-Tarifen lässt sich eine Selbstbeteiligung vereinbaren – sowohl in der Vollversicherung als auch in Zusatz- und Ergänzungstarifen. In einigen Tarifen ist der Selbstbehalt generell vorgesehen. Versicherte tragen dann einen Teil der Kosten selbst. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle:
- vollständige Selbstbeteiligung: In allen Leistungsbereichen ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Kosten sind bis zur Höhe des Selbstbehalts zunächst selbst zu tragen; erst dann zahlt die Versicherung.
- partielle Selbstbeteiligung: In modular aufgebauten Tarifen wird die Selbstbeteiligung häufig nur auf bestimmte Bereiche beschränkt – etwa ambulante Behandlungen oder zahnärztliche Leistungen.
- prozentuale Selbstbeteiligung: Der Versicherte trägt einen prozentualen Anteil der Kosten, üblicherweise nach oben auf einen Maximalbetrag begrenzt – zum Beispiel 10 Prozent, höchstens aber 2.000 Euro im Jahr.
Wie sich ein passender Tarif finden lässt und worauf bei der Auswahl zu achten ist, behandelt der Beitrag Mit diesen Tipps finden Sie den richtigen PKV-Tarif.