Krankenhausreform - Gesetzlich Versicherte sollen zur Kasse gebeten werden

News-Artikel vom: 17.04.2024

In der zweiten Februarhälfte einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach zähem Ringen auf einen Kompromiss beim Krankenhaustransparenzgesetz. Das Gesetz will Verbrauchern mehr Transparenz bei der Qualität von Krankenhäusern bieten und ist ein wichtiger Baustein in der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplanten großen Krankenhausreform.

Zeitgleich zum Vermittlungsergebnis stellte der Minister den Krankenhäusern einen50 Mrd. Euro umfassenden Transformationsfondsin Aussicht. Er soll Fördertöpfe für notwendige strukturelle Anpassungen in den nächsten Jahren bieten. Der Fonds ist Teil des im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromisses. Vorschläge dazu hatte Lauterbach den Bundesländern bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung vorgelegt.
 

Umstrukturierung im Zeitraum 2026 bis 2035 gefördert

Mit dem Fonds soll eine Vielzahl an Maßnahmen finanziert werden, mit denen sich die Kliniken zukunftsfähig aufstellen können. Unter anderem soll die Umwandlung von Krankenhäusern zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gefördert werden. Auch die Schaffung von Kliniknetzwerken und Klinikverbünden wird unterstützt. Darüber hinaus soll der Transformationsfonds die Erreichung und Einhaltung von im Rahmen der Krankenhausreform geforderten Qualitätsstandards finanzieren. Förderfähig soll außerdem Telemedizin in Krankenhäusern sein.

Der beabsichtigte Transformationsfonds ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Geplant ist, Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 zu finanzieren. Vorher begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Zum 31.12.2035 soll der Fonds dann auslaufen. Bei der Dotierung des Fonds denkt Lauterbach an jeweils 50 Prozent-Finanzierungen aus dem gesetzlichen Gesundheitssystem und von Seiten der Bundesländer und Krankenhausträger.
 

25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds

Zu diesem Zweck plant der Minister Abführungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 25 Mrd. Euro. Auf zehn Jahre verteilt würde dies einen jährlichen „Zuschuss“ von 2,5 Mrd. Euro bedeuten. Im Gesundheitsfonds werden zunächst die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Beiträge gesammelt, ehe sie im Rahmen des Risikostrukturausgleichs an die Krankenkassen verteilt werden.

An dieser geplanten Finanzierung gibt es deutliche Kritik von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen . Die gesetzlich Versicherten und Arbeitgeber würden mit den Plänen einseitig zur Kasse gebeten, so der Vorwurf. Privatversicherte müssten demgegenüber keinen Beitrag leisten, obwohl sie ebenfalls in den Genuss der Krankenhausreform kämen. Die Finanzierung sei eine originär staatliche Aufgabe, für die eigentlich Steuermittel eingesetzt werden müssten. Angesichts der klammen Haushaltslage dürften die Chancen für eine Steuerfinanzierung allerdings eher schlecht stehen.
 

Höhere Zusatzbeiträge - Krankenkassen fordern Steuerfinanzierung 

Der geplante Zugriff auf den Gesundheitsfonds würde zwangsläufig zu höheren Zusatzbeiträgen führen. Dabei wird folgende Rechnung aufgemacht: ein Prozentpunkt mehr Zusatzbeitrag entspricht etwa 16 Mrd. Euro Einnahmen. Im Umkehrschluss bedeuten jährliche Abführungen an den Transformationsfonds von 2,5 Mrd. Euro einen höheren Zusatzbeitrag von 0,15 Prozentpunkten pro Jahr. Auf zehn Jahre gesehen würde das einen Beitragsanstieg von 1,5 Prozentpunkten ausmachen.

Dabei ist die Krankenhausfinanzierung keineswegs der einzige Belastungsfaktor, der für höhere Beiträge sorgen dürfte. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen entwickeln sich dynamisch und wachsen schneller als die Einnahmen. Die Gründe dafür sind vielfältig: teurere Arzneimittel, Kosten- und Lohnsteigerungen, aufwändigere medizinische Behandlungen, mehr Behandlungsbedarf durch den demografischen Wandel - die Liste ließe sich fortsetzen.
 

Gesetz zur Krankenhausreform im April im Kabinett

Mit der Krankenhausreform will Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Grundlage stellen. Die Reform sieht eine teilweise Abkehr vom System der Fallpauschalen vor. Künftig soll die Krankenhausvergütung zu 60 Prozent auf dem Vorhalten von Behandlungskapazitäten beruhen. Zuweisungen sollen auf der Basis von Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsstandards erfolgen. Ende April ist die Behandlung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Bundeskabinett geplant.

 


 

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