Was gilt für Pensionäre bei der privaten Krankenversicherung?

Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet für jeden aktiven Beamten einen neuen Lebensabschnitt. Die Altersversorgung durch den Dienstherrn Staat ist im Vergleich zu „normalen“ Arbeitnehmern vergleichsweise großzügig geregelt. Auch bei der Krankenversicherung wirkt sich der Beamtenstatus nach der Pensionierung positiv aus. Dennoch können die Beiträge manchmal zur Belastung werden. 
 

Pensionäre profitieren von der Beihilfe

Der weitaus größte Teil der Beamten ist privat krankenversichert und bleibt es nach der Pensionierung. Ein Wechsel in die GKV ist praktisch ausgeschlossen. Der müsste bis spätestens zum 55. Lebensjahr erfolgt sein und wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

An sich wird das Versicherungsverhältnis durch den Wechsel vom aktiven Dienst in den Ruhestand nicht berührt. Dennoch gibt es eine wichtige Änderung: bei Pensionären leistet die Beihilfe mehr. DerBeihilfesatz steigt in der Regel auf 70 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss: es wird nur noch eine 30 Prozent-Absicherung benötigt. Der PKV-Tarif ist entsprechend anzupassen, was normalerweise kein Problem darstellt. Entsprechend sinkt der Beitrag - eine willkommene Entlastung!

Bereits vor der Pensionierung ist die Krankenversicherung oft durch den Wegfall des Beitragsanteils für die Altersrückstellungen günstiger geworden. Bei Neuverträgen wird seit dem 1.1.2000 ein gesetzlich vorgeschriebener, mindestens 10prozentiger Zuschlag zur Bildung von Altersrückstellungen erhoben, um den Beitragsanstieg im Alter abzufedern. Wer schon vor dem 1.1.2000 privat krankenversichert war, konnte sich im Rahmen einer Übergangsregelung freiwillig für den gesetzlichen Zuschlag entscheiden. Dieser Zuschlag entfällt generell bereits mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs. 
 

Was gilt für den Ehepartner?

Auch der beihilfeberechtigte Ehepartner kommt in den Genuss der 70-Prozent-Beihilfe für Pensionäre. Dessen Krankenversicherung kann ebenfalls „nach unten“ angepasst werden. Das ist besonders hilfreich, denn ein privat versicherter Ehepartner benötigt in der PKV stets einen eigenen Versicherungsschutz. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier nicht. Zweimal 30-Prozent-Absicherung ist immer noch deutlich günstiger als eine private Krankenvollversicherung „zu 100 Prozent“.

Übrigens: den höheren Beihilfesatz erhalten auch alle weiteren Familienmitglieder, für die man als Pensionär unter Umständen unterhaltspflichtig sein kann (zum Beispiel auch Enkelkinder).


Noch im Alter in die PKV - nicht immer besteht die Wahl!

Einige Beamte entscheiden sich zunächst für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Dies bedeutet überwiegend den Verzicht auf Beihilfe. Die GKV-Beiträge sind in diesem Fall zu 100 Prozent selbst zu tragen, einen Arbeitgeber-Anteil bei der Krankenversicherung wie bei Arbeitnehmern ist beamtenrechtlich nicht vorgesehen. Trotzdem ist die Entscheidung manchmal günstiger - insbesondere für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen, wenn zusätzlich die kostenlose Familienversicherung für den Ehepartner und Kinder genutzt werden kann. Allerdings muss man sich dann ohne Zusatzversicherung auch mit den bescheideneren Leistungen der GKV begnügen.

Einige Bundesländer bieten neu übernommenen Beamten inzwischen optional ein pauschales Beihilfe-Modell (sogenanntes „Hamburger Modell“). Die pauschale Beihilfe wird auch bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft gezahlt und ist dort eine Art Äquivalent zum Arbeitgeber-Anteil.

Theoretisch ist ein späterer Wechsel in die PKV immer noch möglich, selbst als Pensionär. Allerdings ist das meist eine teure Entscheidung. Denn wegen des höheren Eintrittsalters steigen die Beiträge deutlich. Liegen ernsthafte Vorerkrankungen vor - mit zunehmendem Alter immer wahrscheinlicher – werden Risikozuschläge fällig oder Leistungen ausgeschlossen. Ggf. wird der Antrag sogar abgelehnt.

Oft bleibt nur der Basistarif als bezahlbare Option. Diesen Tarif muss jeder private Versicherer anbieten. Der Basistarif sieht aber keine besseren Leistungen vor als die GKV.

Erst als Pensionär in die PKV zu wechseln, lohnt meist nicht. Die Entscheidung sollte deutlich früher fallen, am besten so früh wie möglich - bei der Verbeamtung.


Heilfürsorge nur bis zur Pensionierung

In einer spezifischen Situation befinden sich Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge. Es handelt sich in der Regel um Polizisten und andere Beamte in sicherheitsrelevanten Berufen mit besonderen Gefahren (Justizvollzugsbeamte, Berufsfeuerwehrleute u.a.). Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die anfallenden Kosten für Behandlungen und medizinische Versorgung komplett. Daher wird keine Krankenvollversicherung benötigt. Die Heilfürsorge endet allerdings mit der Pensionierung, stattdessen kann dann die 70 Prozent-Beihilfe für Pensionäre beansprucht werden.

Für die restliche Absicherung bleibt faktisch nur die Versicherung in der PKV. Trotz der nur 30prozentigen Absicherung kann das recht teuer werden, außerdem besteht das Risiko der Ablehnung, wenn ein anderer Tarif als der Basistarif gewünscht ist. Mit einer Anwartschaftsversicherung lässt sich dieses Problem lösen. Sie bietet keine eigenständigen Krankenversicherungsleistungen, sondern garantiert nur den späteren Zugang zur PKV ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten. Der Abschluss empfiehlt sich bereits bei Übernahme in das Beamtenverhältnis mit Blick auf die spätere Pensionierung. 
 

Was tun, wenn die Beiträge zur Belastung werden?

Trotz der günstigen Beamtentarife können die PKV-Beiträge für Pensionäre zur Belastung werden. Zum Beispiel wenn nur eine Pension bezogen wird, sonst keine weiteren Einkünfte anfallen und auch der Ehepartner in der PKV versichert ist. Wo lässt sich bei der PKV sparen? 
 

1. Wechsel in einen günstigeren Tarif

Die beste Option ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen beim bisherigen Versicherungspartner. Solche Tarife findet man durchaus. Ein Anbieterwechsel lohnt sich fast nie, weil ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren geht. Sie dürfen nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Der interne Tarifwechsel ist jederzeit unkompliziert möglich. Es besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch darauf - nach § 204 VVG - unter voller Berücksichtigung der Altersrückstellungen. 
 

2. Leistungen anpassen

Es ist auch möglich, durch Abstriche bei den Leistungen zu sparen. Ansätze bieten zum Beispiel die Wahlleistungen im Krankenhaus. Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung sind „Komfortleistungen“, aber nicht zwingend notwendig. Auch im ambulanten Bereich gibt es Möglichkeiten. Heilpraktiker-Behandlung als Versicherungsleistung ist kein Muss. Ansonsten sind Leistungsabstriche ein zweischneidiges Schwert. Notfalls müssen Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn sie tatsächlich anfallen. Das konterkariert den Spareffekt bei den Beiträgen. Ähnliches gilt bei Erhöhung von Selbstbeteiligungen, um den Beitrag zu senken. 
 

3. Basistarif bzw. Standardtarif

Als letzte Möglichkeit bleibt der Wechsel in den Basistarif. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Tarif bietet das Leistungsniveau wie die GKV. Der Beitrag darf denHöchstbeitrag in der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nicht überschreiten. Bei einer 30 Prozent-Absicherung gilt das entsprechend anteilig. Viele Pensionäre können unter bestimmten Voraussetzungen noch den Standardtarif nutzen, wenn sie bereits vor dem 1. Januar 2009 mindestens zehn Jahre in der PKV waren. Dieser „Vorgängertarif“ des Basistarifs besitzt vor allem für privat versicherte Ehepaare den Vorteil, dass die Beiträge zusammen auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV begrenzt sind. Die Leistungen sind ähnlich wie in der GKV bzw. wie im Basistarif - mit kleinen Unterschieden im Detail.

Grundsätzlich sind Pensionäre im Vergleich zu Rentnern aber gut gestellt. Viele können es sich problemlos leisten, ihren Versicherungsschutz bei Bedarf noch nach oben anzupassen. Auch hier gilt - je früher das geschieht, umso günstiger. Am besten ist, wenn der Versicherungsschutz noch im aktiven Dienst optimiert werden kann.


Jetzt noch rechtzeitig und kostengünstig für den "Fall" vorsorgen:

Es ist eine anerkannte Tatsache, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten abdecken. Zudem steigen diese Kosten jährlich an. Durch den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung kann man sich selbst, sein Vermögen und seine Angehörigen für den Ernstfall optimal absichern. 

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