
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur auf Kostenbezuschussung ausgelegt, nicht auf Kostendeckung. Bei vollstationärer Pflege bleibt 2026 ein Eigenanteil von durchschnittlich 3.245 Euro im Monat – die Pflegelücke liegt damit schnell über 1.000 Euro monatlich.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Drei Formen kommen infrage: Pflegetagegeld (frei verfügbarer Tagessatz), Pflegekostenversicherung (erstattet nachgewiesene Kosten) und die staatlich geförderte Variante Pflege-Bahr. Welche passt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Ob gesetzlich oder privat – die Leistungen der vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung sind gleich, und zwar gleich lückenhaft. Der gesetzliche Pflegeschutz war von Anfang an nicht auf Kostendeckung angelegt, sondern auf Bezuschussung. Daran haben auch alle zwischenzeitlichen Pflegereformen nichts geändert. Vor allem bei stationärer Pflege deckt die Pflegeversicherung die anfallenden Kosten nur unzureichend. Der nicht gedeckte Rest muss aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanziert werden. Schlimmstenfalls muss auf Leistungen der Grundsicherung zurückgegriffen werden; in bestimmten Konstellationen können sogar die eigenen Kinder im Rahmen der Unterhaltspflicht herangezogen werden – allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
Solche Belastungen lassen sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Dieser Schutz ist für privat wie gesetzlich Versicherte gleichermaßen sinnvoll. Er wird von praktisch allen Unternehmen angeboten, die auch private Krankenvoll- und -zusatzversicherungen ermöglichen.
Drei Arten von Pflegezusatzversicherungen
- Die Pflegetagegeldversicherung: Hier wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester, vertraglich vereinbarter Tagessatz gezahlt. Entscheidend ist das Eintreten des Versicherungsfalls, nicht der tatsächliche Pflegeaufwand. Das Tagegeld wird unabhängig von den anfallenden Kosten gezahlt und kann frei verwendet werden. Unter bestimmten Bedingungen wird diese Form staatlich gefördert (Stichwort: Pflege-Bahr).
- Die Pflegekostenversicherung: Sie funktioniert wie eine klassische Krankenzusatzversicherung. Bei Pflegebedarf werden die anfallenden Kosten für die versicherten Leistungen gemäß Vereinbarung erstattet. Man tritt zunächst in Vorleistung und rechnet dann mit dem Versicherer ab.
- Die Pflegerentenversicherung: Sie fällt etwas aus dem Rahmen. Hier wird im Pflegefall eine lebenslange Rente gezahlt – ebenfalls unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie funktioniert nach dem Kapitaldeckungsprinzip und ähnelt eher einer Kapitallebensversicherung als einer Krankenversicherung. Angeboten wird sie typischerweise von Lebensversicherern; wegen dieser Systemfremdheit bleibt sie hier außen vor.
Im Folgenden geht es näher um die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung.
Pflegelücke berechnen
Pflegelücken-Rechner: vollstationäre Pflege (2026)
Tragen Sie die monatlichen Heim-/Pflegekosten und den Pflegegrad ein – der Rechner zeigt, welcher Betrag nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zu tragen ist.
Berücksichtigt den vollstationären Leistungsbetrag 2026 (Pflegegrad 2: 805 €, 3: 1.319 €, 4: 1.855 €, 5: 2.096 €/Monat). Der mit der Aufenthaltsdauer steigende Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) ist nicht eingerechnet – er senkt den pflegebedingten Eigenanteil erst nach Monaten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ohnehin die pflegebedürftige Person.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Die Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Form der Pflegezusatzversicherung. Das Verhältnis zwischen Tagegeld- und Kostenpolicen liegt etwa bei 5 zu 1. Trotz der staatlichen Fördermöglichkeit sind die meisten Pflegetagegeldverträge ungefördert – das liegt an den Bedingungen des Pflege-Bahr.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein vom tatsächlichen Pflegeaufwand unabhängiges Tagegeld, über das der Versicherungsnehmer frei verfügen kann. Voraussetzung für die Leistung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die aufwandsunabhängige Leistung bedeutet aber nicht, dass der Pflegegrad keine Rolle spielt: Sehr viele Tarife zahlen das volle Tagegeld erst beim höchsten Pflegegrad, bei niedrigeren Pflegegraden nur anteilig. Häufig wird zudem zwischen häuslicher und stationärer Pflege differenziert – im Pflegeheim leistet die Versicherung tendenziell mehr. Eine vereinbarte Monatsleistung von etwa 1.500 Euro kann je nach Tarif und Differenzierung im konkreten Fall sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Beiträge hängen von mehreren Faktoren ab: von der Tarifkalkulation des Versicherers, der vereinbarten Leistung sowie von individuellen Punkten. Je höher das Eintrittsalter, desto höher der Beitrag, denn mit dem Alter steigt das Pflegerisiko. Auch Gesundheitszustand und Vorerkrankungen spielen eine Rolle. Gesundheitsfragen bei der Antragstellung – oft in vereinfachter Form – sind üblich, es gibt aber auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Die Höhe des Tagegeldes lässt sich bei den meisten Tarifen innerhalb bestimmter Bandbreiten frei wählen. Viele Tarife bieten einen Inflationsschutz mit eingebauter Leistungsdynamik, die sich entsprechend bei den Beiträgen niederschlägt.
Pflegetagegeldversicherungen werden mit und ohne Altersrückstellungen angeboten. Die Altersrückstellung fängt Beitragssteigerungen im Alter ab: Ein Teil des Beitrags fließt in die Rückstellung, die später aufgelöst wird und für Beitragsstabilität sorgt. Tarife ohne Rückstellungen sind heute günstiger, später dafür teurer – auch das gehört in einen Vergleich. Wartezeiten sind häufig, aber nicht zwingend; üblich sind bis zu drei Jahre. Mancher Tarif verzichtet ganz darauf.
Förderung durch Pflege-Bahr
Unter dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr wurde 2013 eine staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherungen eingeführt – daher die Bezeichnung Pflege-Bahr. Für diese Tarife gelten besondere Bedingungen:
- Gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldversicherungen. Versicherte müssen im Leistungsfall frei über das ausgezahlte Geld verfügen können.
- Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 10 Euro. Bei Erfüllung aller Anforderungen wird eine Förderung von 60 Euro pro Jahr gezahlt – auf 10 Euro Monatsbeitrag kommen also 5 Euro Zulage monatlich.
- Pflege-Bahr-Verträge dürfen keine Gesundheitsprüfung vorsehen. Es besteht Annahmezwang (Kontrahierungszwang), und die Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Wartezeiten sind möglich, dürfen aber höchstens fünf Jahre betragen.
- Es müssen bestimmte Mindestleistungen je Pflegegrad vorgesehen sein – als Mindestbeträge und als Mindestprozentsätze (siehe Tabelle).
| Mindestleistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| in Prozent | 10 % | 20 % | 30 % | 40 % | 100 % |
| absolut | 60 € | 120 € | 180 € | 240 € | 600 € |
Viele Tarife sind so gestaltet, dass sie die Mindestanforderungen gerade erfüllen und die Förderung maximal ausschöpfen; es gibt aber auch großzügigere Tarife. Eine Police, die im höchsten Pflegegrad 600 Euro im Monat zahlt, deckt die Pflegelücke allerdings nur zum Teil ab: Vollstationär Pflegebedürftige müssen 2026 im Schnitt rund 3.245 Euro pro Monat selbst tragen. Das erklärt, warum Pflegetagegeldversicherungen oft auch ohne staatliche Förderung abgeschlossen werden. Mehr zur geförderten Variante steht im Beitrag zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung.
Die Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung findet man zwei Modelle am Markt:
- Aufstockungsmodell: Die gesetzlich vorgesehenen Leistungen werden um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Üblich sind 90 oder 100 Prozent, es gibt aber auch höhere Sätze. Zahlt die Pflichtversicherung etwa 350 Euro, zahlt die Pflegekostenversicherung bei 100 Prozent Aufstockung 350 Euro dazu – allerdings maximal bis zu den tatsächlichen Pflegekosten.
- Restkostenmodell: Die Versicherung übernimmt die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckten Restkosten ganz oder anteilig (etwa zu 50 Prozent) bis zu einem vereinbarten Betrag. Sind maximal 800 Euro bei Komplettübernahme vereinbart und zahlt die Pflichtversicherung 500 Euro, leistet die Pflegekostenversicherung höchstens 300 Euro – auch wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen.
Typischerweise bieten Pflegekostentarife folgende Leistungen:
- Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Pflege (wichtig: Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim – die sogenannten Hotelkosten – gehören nicht dazu);
- Kostenerstattung bei teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege;
- Kostenübernahme bei häuslicher Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst;
- bei häuslicher Pflege durch Angehörige je nach Tarif – einige bieten deutlich reduzierte Leistungen, andere leisten nicht;
- Erstattung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit.
Bei der Pflegekostenversicherung sind die Erstattungen immer strikt an die bezogenen Pflegeleistungen gekoppelt; eine freie Verfügung über das Geld wie beim Pflegetagegeld ist nicht möglich. Das Tagegeld lässt sich dagegen auch für Kosten verwenden, die die Pflegekostenversicherung nicht abdeckt – etwa für Hotelkosten im Pflegeheim. Für die Erstattung müssen dem Versicherer stets Rechnungen eingereicht werden. Bei den Beiträgen wirken ähnliche Faktoren wie beim Pflegetagegeld, kalkulatorisch aber mit anderen Auswirkungen. Auch hier ist mit Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu rechnen.
Welche Form passt zu wem?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für die Pflegetagegeldversicherung sprechen die einfache Handhabung und die flexible Einsetzbarkeit des Geldes: So lassen sich auch Leistungen finanzieren, die weder die gesetzliche Pflegeversicherung noch die private Pflegekostenversicherung abdecken. Die Pflegekostenversicherung eignet sich vor allem für die Abdeckung professioneller Pflegeleistungen, ist aber nicht staatlich gefördert und oft teurer. Wer eine umfassende Einordnung sucht, findet sie im ausführlichen Überblick zur privaten Pflegezusatzversicherung.
Häufige Fragen
Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?
Wie groß ist die Pflegelücke bei vollstationärer Pflege?
Was ist der Pflege-Bahr und wie hoch ist die Förderung?
Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung – was ist besser?
Quellen
- § 127 SGB XI – Mindestanforderungen an förderfähige Pflege-Bahr-Tarife.
- § 43 SGB XI – Leistungsbeträge der vollstationären Pflege je Pflegegrad.
- vdek – Eigenanteile in der vollstationären Pflege 2026 (Bundesdurchschnitt 3.245 Euro im ersten Jahr).