Alle privaten Krankenversicherungen sind seit Beginn des Jahres 2009 dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die vertraglichen Leistungen in Art, Umfang und Höhe stark an den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Insofern ist das Wort Basis mit Blick auf die zu treffende Entscheidung durchaus wörtlich und ernst zu nehmen: Die in diesem Tarif vorgesehenen Leistungen decken alles Wesentliche ab, mehr aber auch nicht. Somit kommen die eigentlichen Vorzüge der privaten Krankenversicherung in diesem Tarif nicht zur vollen Geltung (man denken an die Individualisierbarkeit der hochwertigen Gesundheitsleistungen). Im Gegensatz zu anderen Tarifen in der privaten Krankenversicherung sieht der Basistarif auch einen so genannten Annahmezwang vor, sodass Versicherer niemanden aufgrund seiner Krankheitsvorgeschichte ablehnen dürfen. Ferner sollten Interessenten mit Blick auf den Basistarif wissen, dass Risikozuschläge und auch Leistungsausschlüsse nicht erlaubt sind. Diese grundlegenden formalen Betrachtungen zeigen schon, dass der private Basistarif ähnlich stark reglementiert ist wie die Leistungen in der GKV. Für beihilfeberechtigte Versicherte wird übrigens auch ein dementsprechend konformer Basistarif angeboten.
Formale Voraussetzungen für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Wie gesagt, sieht es das Gesetz vor, dass jeder Kunde in den Basistarif ohne Risikozuschüsse und Leistungsausschlüsse aufgenommen werden muss. Insofern ist der Zugang zu diesem Versicherungstarif generell einfacher als zu anderen. Selbstständige und Freiberufler können einen solchen Tarif unabhängig von der Höhe des Einkommens wählen. Angestellte müssen als formale Voraussetzung die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um sich privat krankenversichern lassen zu können (der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des maximalen Beitrags gemessen an der Bemessungsgrenze, was also konkret die Hälfte des Basistarifes sein könnte). Privat Krankenversicherte, die schon vor 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, können mit der Vollendung des 55. Lebensjahres im Falle des Bezugs einer Rente oder bei finanzieller Hilfebedürftigkeit einen Wechsel in den Basistarif ihrer Versicherung verlangen. Versicherte, ab dem 1.1.2009 einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, können ohne weitere Voraussetzungen in den Basistarif wechseln.
Nachhaltig und perspektivisch denken: Warum kann ein Wechsel in den Basistarif erwogen werden?
In einer wirtschaftlich schlechten Situation müssen nicht wenige privat Krankenversicherte den Rotstift auch bei ihrem Tarif ansetzen. Grundsätzlich ist es eine Option, in den Basistarif zu wechseln, um die monatlichen Kosten zu senken. Allerdings sinkt somit auch der Leistungsumfang, da sich dieser Tarif nicht wesentlich von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse unterscheidet. Auf keinen Fall lohnt es sich (alleine schon mit Blick auf Nachhaltigkeit beim Thema Betragsentlastung für das Rentenalter), zu einem anderen Versicherer zu wechseln, denn der Basistarif ist bei allen Anbietern nahezu identisch. Dementsprechend dürfen auch die Kosten maximal so hoch sein wie der aktuell geltende Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (dies sind maximal ca. 639 Euro im Monat auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze 2015). Insofern kann es Sinn machen, den vorhandenen Tarif zu optimieren, um die Beiträge zu senken (z.B. Selbstbehalt erhöhen, spezielle Bausteine abwählen etc.). Es ist unbestritten, dass andere Tarife in der PKV deutlich bessere und vor allem individuellere Leistungen ermöglichen, die mit Blick auf die maximalen Kosten des Basistarifes in der Regel auch nicht wesentlich teurer sind. Insofern sollte der Wechsel als Mittel zur Kostensenkung wohl durchdacht sein, zumal beim späteren Wechsel in einen höheren Tarif eine erneute Gesundheitsprüfung drohen kann.
Grundlegend soll die Bezahlbarkeit des Basistarifs gewährleistet bleiben
Grundsätzlich dürfen die Kosten jene des aktuellen Höchstbetrages der GKV nicht überschreiten, sodass Versicherte mit gewissen Grenzen im Sinne der Planungssicherheit im wahrsten Wortsinne kalkulieren können. Wer allerdings in die GKV wechseln darf, muss für ein vergleichbares Maß an Gesundheitsversorgung unter Umständen nicht den maximalen Tarif bezahlen. Aber hilfebedürftige Personen haben auch in der PKV die Möglichkeit, die Prämie im Basistarif halbieren zu lassen. In einigen Fällen kann sich auch der Träger für Grundsicherung an der Finanzierung der Prämien beteiligen. Konkret erläutert wird der Begriff der Hilfebedürftigkeit im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer die Kosten für den Basistarif nicht aufbringen kann, sollten einen entsprechenden Antrag stellen oder sich persönlich beraten lassen. Private Krankenversicherer müssen ihren Kunden auch im Basistarif die Option von Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 bis zu 1200 Euro anbieten. Dies ist im konkreten Einzelfall aber nur dann eine sinnvolle Option, wenn die Monatsbeträge hierdurch in einem spürbaren Ausmaße sinken. An sich bietet der Basistarif standardisierte Leistungen, die wenig Individualität zulassen. Ganz in diesem Sinne können Versicherte aber auch in diesem Tarif private Zusatzversicherungen abschließen, auf Wunsch sogar bei anderen Anbietern (man denke etwa an das kostenintensive Feld des Zahnersatzes).
Zu welchem Arzt darf ich gehen und was passiert mit Altersrückstellungen?
Welche Fachärzte eine ambulante Behandlung zu den Konditionen des Basistarifes durchführen, können Interessenten bei der Kassenärztlichen Vereinigung selbst erfragen oder aber auch vor Ort in einer Praxis. Diesbezüglich sollte es in der buchstäblichen Praxis aber keine Probleme geben, sodass eine flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch im Basistarif möglich ist. Der Arzt kann dann nur nicht (wie in anderen Tarifen) aus dem vollen Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten oder Medikamenten wählen. Bei Wechsel in den Basistarif ist es in der Regel kein Problem, seine Altersrückstellungen mitzunehmen. Bei einem kompletten Anbieterwechsel sollten die Details und Modalitäten im Vorfeld genau geklärt werden, womit deutlich wird, dass es sich um eine nachhaltige Entscheidung handelt. Auch deswegen, weil ein späteres Upgrade (wenn sich die Einnahmesituation wieder verbessert hat) eine Gesundheitsprüfung nach sich ziehen kann.
Vorteile des Basistarifes in der PKV kompakt zusammengefasst
Die Zulassungsvoraussetzungen sind geringer als bei anderen Tarifen: Versicherer dürfen Kunden nicht aufgrund ihrer Vorgeschichte ablehnen. Auch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind unzulässig, sodass Versicherte genau wissen, was übernommen wird. Einkommensschwache Personen (Hartz IV Empfänger) können die Kosten auf Antrag halbieren lassen. Ferner sind Zuschüsse durch die Arbeitsagentur generell eine Option. Die Höhe der Beiträge ist nach oben durch die Orientierung an der GKV gedrosselt. Grundsätzlich ist der Wechsel für jeden Versicherten in den Basistarif möglich, um Kosten zu sparen (vor allem, wenn der vorherige Tarif sehr leistungsstark und dementsprechend kostenintensiv war).
Nachteile des Basistarifes in einer zusammenfassenden Übersicht
Betrachtet man den möglichen Höchstsatz der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, so sind die Kosten für den Basistarif keineswegs zu unterschätzen. Eine etwaige Kostenreduzierung geht natürlich auch mit einer Schmälerung an Behandlungsmöglichkeiten einher, die Versicherte in einem anderen Tarif genießen könnten. Die kostenrelevante Option des Selbstbehaltes wird zwar angeboten, sie macht rein rechnerisch in den meisten Fällen des Basistarifes aber wenig Sinn. Im Basistarif können Kunden die eigentlichen gesundheitsrelevanten Vorteile der PKV nicht vollends nutzen, will heißen: Im Grunde handelt es sich um eine Kopie der Leistungen der GKV, die der Gesetzgeber herbeigeführt hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings die Familienversicherung in den Beiträgen inkludiert, im privaten Basistarif ist dies nicht der Fall.
Fazit: eine solide Basis für die eigene Gesundheit, mehr aber auch nicht
Sowohl was die Kosten als auch den Leistungsumfang angeht, unterscheidet sich der Basistarif der PKV eigentlich nicht von der gesetzlichen Versicherungsvariante. Insofern ist der Basistarif eher als kostensparende Notlösung und nicht als optimaler Versicherungsschutz zu sehen. Da die Kosten für diesen Tarif bei eigentlich allen Anbietern gleich sind, ist ein umfassender Vergleich wie bei anderen Tarifen kaum gewinnbringend. Im Einzelfall kann auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen (Rück)wechsel in die GKV gegeben sind, vor allem dann, wenn dort nicht der als Referenz herangezogene Höchstsatz fällig wäre.
Zusammenfassung mit den wichtigsten Aspekten zum Basistarif in der PKV
- der gewährte Versicherungsumfang entspricht dem Niveau der GKV
- es gilt ein so genannter Kontrahierungszwang: kein Interessent darf im Basistarif aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte abgelehnt werden
- Risikozuschläge und Leistungssauschlüsse sind in diesem Tarif nicht zulässig
- der maximale Monatsbeitrag darf den Höchstsatz der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (aktuell sind es ca. 639 Euro monatlich)
- soziale Komponente: einkommensschwache Versicherte können den Beitrag auf Antrag halbieren lassen
- Altersrückstellungen für die Beitragssenkung werden auch im Basistarif vorgenommen
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