
Stand: Mai 2026
Kurz gesagt
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein optionaler Baustein, mit dem man gegen einen heute höheren Beitrag Kapital anspart, das ab einem vereinbarten Alter (meist 65) den PKV-Beitrag dauerhaft senkt.
Vorteile: planbarere Beiträge im Alter, Arbeitgeberzuschuss möglich, teils steuerlich absetzbar, kein Gesundheitsnachweis. Nachteil: Das angesparte Kapital ist beim Anbieterwechsel in der Regel nicht übertragbar.
Im Folgenden ist alles Wichtige zur Beitragsentlastung zusammengestellt, um eine fundierte und nachhaltige Entscheidung treffen zu können.
Die privaten Krankenversicherer haben für die Beitragsentlastung inzwischen ein gewaltiges Polster gebildet: Die Alterungsrückstellungen der Branche (Kranken- und Pflegeversicherung) summieren sich auf rund 355 Milliarden Euro. Diese Zahl belegt, dass für eine stabile Beitragsentwicklung im Alter viel getan wird. Nicht von der Hand zu weisen ist aber, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts und der steigenden Lebenserwartung die Kosten für die Krankenversicherung langfristig steigen werden. Das gilt allerdings genauso für die gesetzliche Krankenversicherung.
Hintergrundwissen: Wie gewährleisten private Krankenversicherer stabile Beiträge?
Da die Beiträge in der PKV nicht vom Gehalt abhängen, sondern sich aus dem Alter und etwaigen Risikofaktoren ergeben, bleiben sie aufgrund einer gezielten Kalkulation vergleichsweise konstant. Beitragserhöhungen lassen sich durch gesamtwirtschaftliche Umstände und die Verbesserung der Gesundheitsleistungen aber nicht ausschließen. Junge Menschen zahlen in der PKV in der Regel weniger. Um eine stabile Beitragsentwicklung auch im Alter zu unterstützen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 den gesetzlichen Beitragszuschlag eingeführt. Dadurch, dass ein Zuschlag von 10 Prozent für die Beitragsentlastung zu entrichten ist (§ 149 VAG), wird für das Dasein als Rentner ein finanzieller Puffer aufgebaut. Gezahlt wird dieser Zuschlag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, sodass ab dem 65. Lebensjahr notwendige Beitragsanpassungen abgemildert werden können. Darüber hinaus bieten Versicherer mit dem Beitragsentlastungstarif eine zusätzliche, freiwillige Option an, um die Beiträge im Alter weiter zu senken.
Es gibt viele Bezeichnungen für die Beitragsentlastung im Alter
Solche Bausteine haben bei den einzelnen Anbietern der privaten Krankenversicherung unterschiedliche Bezeichnungen, so etwa BEA, garantierte Beitragsentlastung, Beitragssenkungskomponente, MbZflex oder BSA. Wer beim Vergleich von Policen auf diese Begriffe stößt, befindet sich im Bereich der Beitragsentlastung für das Alter. Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen und der konkreten versicherungstechnischen Ausgestaltung ist das Ziel immer gleich: Zum vertraglich vereinbarten Rentenalter wird mit Hilfe der vorher geleisteten Zahlungen der Monatstarif um einen bestimmten Betrag entlastet. Diese „Entlastungsbeiträge“ werden in erster Linie anhand des Eintrittsalters und der Lebenserwartung kalkuliert. Vorstellen kann man sich dies wie einen Spartopf, in dem der Versicherte Kapital als Puffer für das Alter ansammelt. Voraussetzung ist, dass der Anbieter einen solchen Baustein überhaupt anbietet. Außerdem muss ein solcher Baustein in der bestehenden Versicherung und nicht bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.
Über die Höhe und Sicherheit dieses Bausteins für das Alter
Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann je nach privatem Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Viele sehen eine Beschränkung auf 75 Prozent vor, zum Teil können sogar 100 Prozent des heutigen Beitrags abgesichert werden, wobei individuelle Spielräume bestehen. Eine solche Absicherung für das Alter bedeutet allerdings höhere Kosten in der Gegenwart. Insofern ist jeder gut beraten, die eigene Lebenssituation zu prüfen. Wird eine private Krankenversicherungspolice beendet, treten unterschiedliche Regelungen in Kraft. In der Regel können die bisher für die Beitragsentlastung eingezahlten Beträge nicht uneingeschränkt zu einem anderen Versicherer mitgenommen oder ausgezahlt werden. Hier zeigt sich, dass die Wahl einer Krankenversicherung langfristigen Charakter hat. Daher sollten vorher die persönlichen Voraussetzungen, Ziele und finanziellen Spielräume geklärt werden. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung bietet sich zudem die Möglichkeit, im Zuge der Tarifauswahl auf die Option zur Umwandlung in eine Zusatzversicherung zu achten, sodass die Beitragsentlastung dennoch genutzt werden kann. Eine überhastete Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist ohnehin selten empfehlenswert, da sich durch eine gezielte Anpassung des eigenen Tarifs bei Bedarf Sparpotenziale nutzen lassen.
Zahlt der Arbeitgeber für Angestellte etwas dazu und wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus?
Vorteilhaft ist, dass sich Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss am Sparen für das Alter beteiligen können, sodass im Rentenalter eine weitere finanzielle Entlastung entsteht. Infolge des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes können die geleisteten Beiträge zum Teil steuerlich abgesetzt werden.
Endlich in Rente: Was passiert am vereinbarten Ablauftermin?
Viele private Krankenversicherungen legen den Ablauftermin auf das 65. Lebensjahr, jedoch sind auch flexible Lösungen wählbar, die ein Inkrafttreten der Beitragsentlastung ab dem 60. oder 63. Lebensjahr ermöglichen. Eine pauschale Renditeangabe ist nicht seriös möglich, da viele Faktoren einfließen und das Zinsumfeld die erzielbaren Erträge maßgeblich beeinflusst. Das angesparte Kapital wird sicher angelegt. Der Baustein wird ohne Risikoprüfung abgeschlossen, sodass er auch später noch hinzugenommen werden kann.
Beitragsentlastungstarife in der Kurzübersicht: dynamische vs. konstante Entlastung
Mit der dynamischen und der konstanten Entlastung sind die beiden wichtigsten Möglichkeiten genannt. Bei der konstanten Beitragsentlastung wird eine feste Summe vereinbart; dieser Entlastungsbetrag bleibt dann Monat für Monat gleich. Bei den dynamischen Beitragsentlastungstarifen kann es in festgelegten Intervallen zu einer Erhöhung kommen, um etwa Kostensteigerungen durch Inflation auszugleichen. Unabhängig von der gewählten Form werden Versicherte vertraglich an den Überschüssen beteiligt, die sich aus der Anlage des Kapitals ergeben.
Fazit zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung
Im Kern handelt es sich beim Beitragsentlastungstarif um eine Form der gezielten Vorsorge für das Alter. Durch diesen Baustein wird die Beitragsbelastung im Alter planbarer, denn er kann zu spürbar niedrigeren Beiträgen im Ruhestand beitragen. Neben der teilweisen steuerlichen Absetzbarkeit (Bürgerentlastungsgesetz) zeigt sich ein weiterer Vorteil darin, dass erwirtschaftete Erträge – anders als bei manchen anderen Formen der Kapitalanlage – nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Eine pauschale Empfehlung lässt sich nicht geben (manche Angestellte werden im Lauf des Lebens wieder gesetzlich versicherungspflichtig). Eine vertraglich garantierte Beitragsentlastung, ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Vorteile sind aber greifbare Pluspunkte. Die Nachteile liegen in der eingeschränkten Flexibilität beim Anbieterwechsel und der nicht ohne Weiteres möglichen Mitnahme der Rückstellungen.
Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten zur Beitragsentlastung in der PKV
- Vorsorge fürs Rentenalter: durch einen Zuschlag auf den aktuellen Tarif wird ein Polster für das Alter geschaffen;
- die private Krankenversicherung hat für die Beitragsentlastung branchenweit rund 355 Milliarden Euro zurückgestellt;
- der Entlastungstarif kann individuell festgelegt werden;
- der Eintritt in das Rentenalter liegt in der Regel bei 65, auch flexible Modelle sind wählbar;
- ab Renteneintritt werden die Beiträge um die vertraglich festgelegte Summe gemindert;
- die Beitragsentlastung kann konstant oder dynamisch erfolgen;
- ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss stellt einen weiteren finanziellen Anreiz dar;
- steuerliche Absetzbarkeit ist in einem gewissen Rahmen gegeben;
- der Tarif kann auch später noch abgeschlossen werden, eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich;
- eine Mitnahme der Ersparnisse ist nicht ohne Weiteres möglich: Schon beim Abschluss sollte an eine etwaige Kündigung gedacht und die Option zur Umwandlung in einen Zusatzbaustein geprüft werden.