Was muss ich vor dem Versicherungswechsel beachten?

Die Angebote zum Beitritt in die private Krankenversicherung sind verlockend: „Sparen Sie mehrere hundert Euro im Jahr durch einen Wechsel der privaten Krankenversicherung“. Doch bevor Sie vorschnell eine Entscheidung für einen Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung oder für einen Beitritt treffen, sollten Sie wichtige Punkte beachten.

Alle, die von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln möchten sollten beachten, dass in der PKV kein "Annahmezwang" besteht. Das heisst, dass der Zugang in die PKV der Entscheidung des Versicherers obliegt und Sie zuvor detaillierte Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen müssen. Hierzu gehören z.B. Erkrankungen, Arztbesuche und gesundheitliche Auffälligkeiten der letzten 10 Jahre. Sind bereits einige Erkrankungen eingetreten, sollten Sie vorab bei mehreren Gesellschaften eine unverbindliche Anfrage starten – denn sobald Sie einmal von einer Gesellschaft abgelehnt wurden, haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, sich privat zu versichern! Tipp: Nutzen Sie am besten unser Angebot eines kostenlosen Versicherungsvergleichs durch einen unabhängigen Experten!

Erkundigen Sie sich nach den Annahmerichtlinien. Sie sollten zudem nie die Krankenkasse wechseln, bevor Sie nicht bereits die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegen haben. Ansonsten kann es sein, dass Sie ihrer bestehenden Krankenversicherung gekündigt haben, und die neue Ihnen den Zugang z.B. aufgrund von Vorerkrankungen verwehrt.

Bevor Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten stellt sich auch oftmals die Frage nach der Versicherung von Kindern. Zwar sind minderjährige Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert, dennoch lohnt auch hier trotz der Entrichtung verhältnismäßig geringer Beiträge die private Krankenversicherung. Sie sollten dennoch immer die Prämien für Kinder und Ehepartner mit einkalkulieren.

Möchten Sie von einer PKV in eine andere private Krankenkasse wechseln, erkundigen Sie sich danach, was mit den gebildeten Alterungsrückstellungen passiert. Alterungsrückstellungen zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung zur Minderung des Beitrages im Rentenalter. Fragen Sie daher bei Ihrer neuen Versicherung nach, ob diese Rückstellungen auch angerechnet werden und nicht verloren gehen.

 


 

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