Was muss ich vor dem Versicherungswechsel beachten?

Die Angebote zum Beitritt in die private Krankenversicherung sind verlockend: „Sparen Sie mehrere hundert Euro im Jahr durch einen Wechsel der privaten Krankenversicherung“. Doch bevor Sie vorschnell eine Entscheidung für einen Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung oder für einen Beitritt treffen, sollten Sie wichtige Punkte beachten.

Beratungsgespräch vor dem Wechsel der privaten Krankenversicherung
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Stand: Mai 2026

Kurz gesagt

Vor einem Wechsel gilt: In der PKV gibt es keinen Annahmezwang – der Versicherer prüft Ihren Gesundheitszustand. Bei Vorerkrankungen sichern Sie sich mit einer anonymen Risikovoranfrage ab, statt eine Ablehnung zu riskieren.

Kündigen Sie die alte Versicherung erst nach verbindlicher Zusage der neuen. Und klären Sie beim Anbieterwechsel, was mit den Altersrückstellungen passiert.

Kein Annahmezwang in der PKV

Alle, die von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten beachten, dass in der PKV kein "Annahmezwang" besteht. Das heißt, dass der Zugang in die PKV der Entscheidung des Versicherers obliegt und Sie zuvor detaillierte Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen müssen. Hierzu gehören z. B. Erkrankungen, Arztbesuche und gesundheitliche Auffälligkeiten der letzten Jahre. Sind bereits einige Erkrankungen eingetreten, sollten Sie vorab bei mehreren Gesellschaften eine unverbindliche, anonyme Anfrage starten – denn sobald Sie einmal von einer Gesellschaft offiziell abgelehnt wurden, haben Sie es bei weiteren Anträgen deutlich schwerer. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet einen solchen Eintrag.

Erst die Zusage, dann kündigen

Erkundigen Sie sich nach den Annahmerichtlinien. Sie sollten zudem nie die Krankenkasse wechseln, bevor Sie nicht bereits die Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegen haben. Ansonsten kann es sein, dass Sie Ihrer bestehenden Krankenversicherung gekündigt haben und die neue Ihnen den Zugang – z. B. aufgrund von Vorerkrankungen – verwehrt.

Kinder und Ehepartner einkalkulieren

Bevor Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten, stellt sich oft die Frage nach der Versicherung von Kindern. Zwar sind minderjährige Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert, in der PKV ist dagegen für jedes Kind ein eigener Beitrag fällig. Sie sollten daher immer die Prämien für Kinder und Ehepartner mit einkalkulieren.

Was mit den Altersrückstellungen passiert

Möchten Sie von einer PKV in eine andere private Krankenversicherung wechseln, erkundigen Sie sich danach, was mit den gebildeten Alterungsrückstellungen passiert. Alterungsrückstellungen zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung zur Minderung des Beitrages im Rentenalter. Fragen Sie daher bei Ihrer neuen Versicherung nach, ob diese Rückstellungen angerechnet werden und nicht verloren gehen. Übertragbar ist allerdings nur der Teil, der dem Basistarif entspricht – mehr dazu im Beitrag zum Übertragungswert.

Häufige Fragen vor dem Versicherungswechsel

Gibt es in der PKV einen Annahmezwang?
Nein. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse entscheidet der private Versicherer selbst über die Aufnahme. Vor dem Abschluss müssen detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden – üblich sind Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Eine Ausnahme bildet der Basistarif, den jeder Anbieter ohne Risikoprüfung anbieten muss.
Was sollte ich bei Vorerkrankungen tun?
Bei bereits vorhandenen Erkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Denn eine offizielle Ablehnung wird gespeichert und erschwert weitere Anträge erheblich. Eine anonyme Voranfrage vermeidet diesen Eintrag.
Sollte ich kündigen, bevor die neue Versicherung zugesagt hat?
Nein. Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung erst, wenn Ihnen die verbindliche Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt. Sonst riskieren Sie, ohne Versicherungsschutz dazustehen, falls der neue Anbieter den Antrag – etwa wegen Vorerkrankungen – ablehnt.
Was passiert beim Anbieterwechsel mit den Altersrückstellungen?
Beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer wird nur der Teil der Altersrückstellungen übertragen, der dem Basistarif entspricht; der darüber liegende Anteil geht verloren. Klären Sie daher vorab, was mit Ihren Rückstellungen passiert. Mehr dazu im Beitrag zum Übertragungswert.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 204 VVG – Tarifwechsel und Anrechnung der Alterungsrückstellung.
  2. §§ 19–22 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen).
  3. BaFin: Verbraucherinformationen zur privaten Krankenversicherung. bafin.de