PKV für Studenten - eine sinnvolle Wahl?

Bei Studierenden herrscht oftmals Ebbe in der Kasse. An der Gesundheitsversorgung sollte trotzdem nicht gespart werden, zumal auch für Studenten eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht. Grundsätzlich haben Studierende die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Im Folgenden werden die zentralen Aspekte kompakt beleuchtet.

Studierende im Hörsaal – private Krankenversicherung für Studenten
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Studierende können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) und privat versichern – unabhängig vom Einkommen. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn erfolgen und ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich.

Die PKV bietet meist mehr Leistungen, ist aber eine langfristige Entscheidung. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn auch nach dem Studium ein Verbleib in der PKV absehbar ist. Den BAföG-Zuschuss gibt es für privat Versicherte in gleicher Höhe.

Bei Studierenden herrscht oftmals Ebbe in der Kasse. An der Gesundheitsversorgung sollte trotzdem nicht gespart werden, zumal auch für Studenten eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht. Grundsätzlich haben Studierende die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Im Folgenden werden zentrale Aspekte kompakt beleuchtet. Für alle an einer deutschen Hochschule eingeschriebenen Studierenden gilt die sogenannte allgemeine Versicherungspflicht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass man sich gesetzlich versichern muss – Studierende können selbst entscheiden.

Auch Studenten haben die Wahl

Sofern keine Familienversicherung mehr besteht und unter Umständen ein Nebenjob ausgeübt wird, stellt sich die Frage nach einer eigenen Krankenversicherung. Tendenziell sind die PKV-Tarife etwas teurer als die gesetzliche Variante, dafür ist der Umfang an Gesundheitsleistungen größer. Das trifft auch auf die Gesundheitsversorgung im Ausland zu und ist daher für reisefreudige Studierende ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Die Kosten lassen sich nicht pauschalisieren, da sie sich an den individuellen Bedürfnissen und etwaigen Risikofaktoren orientieren – im Wesentlichen am Eintrittsalter und an Vorerkrankungen. Im Basistarif können sich junge und gesunde Studierende vergleichsweise günstig privat versichern, sodass eine Alternative zur GKV besteht. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anbieter spezielle Policen für Studierende anbieten.

Formale Voraussetzungen für die private Krankenversicherung als Student

Die PKV-Vollversicherung steht grundsätzlich Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro) offen. Doch auch Studierenden steht die private Krankenversicherung offen, und zwar unabhängig von einem etwaigen Einkommen. Wer schon in jungen Jahren in die PKV wechselt, profitiert von vergleichsweise günstigen Tarifen. Angehende Akademiker werden nach Studienabschluss als Angestellte oder Selbstständige in der Regel keine Probleme haben, die Voraussetzungen für den Verbleib in der PKV zu erfüllen.

Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht können sich Studierende von dieser befreien lassen, sofern eine private Krankenversicherung angestrebt wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Maßgeblich ist das Datum der Einschreibung. Wird diese Frist versäumt, ist ein Wechsel von der GKV in die PKV erst wieder möglich, wenn die Versicherungspflicht für Studierende endet – also spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Die frühere Grenze von 14 Fachsemestern ist entfallen; seitdem ist allein das Lebensalter ausschlaggebend.

Eine Entscheidung für das gesamte Studium

Bei der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als Grundvoraussetzung für den Wechsel in die private Krankenversicherung handelt es sich um eine Entscheidung, die während und für die Dauer des Studiums nicht mehr widerrufen werden kann. Jeder interessierte Studierende sollte sich also vorher genau mit dieser Option befassen und überlegen, ob die Entscheidung zur eigenen Situation passt. Nach dem Studium ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wieder möglich, vor allem dann, wenn im Falle eines Angestelltenverhältnisses die geltende Jahreseinkommensgrenze unterschritten wird.

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung konkret für Studenten?

Mit der privaten Krankenversicherung erhalten auch Studierende eine umfassende Gesundheitsversorgung, die sich unter anderem in der freien Arztwahl zeigt. Termine bei Fachärzten sind oft schneller zu bekommen, und das Leistungsspektrum ist je nach Tarif weniger eingeschränkt als in der gesetzlichen Variante. Je nach gewähltem Tarif und etwaigen Zusatzleistungen gibt es keine oder kaum Zuzahlungen für Medikamente und auf Wunsch eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Auch ein Schutz für Auslandssemester lässt sich abschließen. Den Leistungsumfang – und damit die Kosten – kann der Studierende durch die Tarifwahl direkt beeinflussen. Bei vielen Tarifen gibt es zudem Rückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Üblich ist, dass Privatpatienten das Arzthonorar zunächst vorstrecken und es zeitnah von der Versicherung erstattet bekommen. Dadurch herrscht eine große Transparenz, denn der Versicherte sieht genau, welche Leistungen abgerechnet werden. In vielen Studententarifen sind solche Vorauszahlungen heute aber nicht mehr nötig.

Zum Vergleich der Kosten: In der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung fällt 2026 ein bundeseinheitlicher Beitrag von rund 87 Euro für die Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und der Pflegeversicherung an – insgesamt je nach Kasse rund 130 bis 155 Euro im Monat. Private Studententarife liegen je nach Leistungsumfang in einer ähnlichen Größenordnung, teils darunter. Ein Blick in die Vertragsdetails lohnt sich. Im Übrigen sorgen auch immer mehr gesetzlich Versicherte mit privaten Zusatzpolicen gezielt vor; deren Zahl liegt mittlerweile bei rund 31 Millionen.

Keine Nachteile gegenüber der GKV: BAföG und private Krankenversicherung

Beim BAföG ist kein Unterschied zur gesetzlichen Versicherungsvariante erkennbar: Es werden dieselben Zuschläge gewährt. Für Studierende unter 30 Jahren beträgt der BAföG-Zuschlag aktuell 84 Euro für die Kranken- und 25 Euro für die Pflegeversicherung im Monat. Der Zuschuss für die private Krankenversicherung muss beim zuständigen BAföG-Amt separat beantragt werden.

Wer nach Ende der Familienversicherung in die PKV wechseln möchte, muss sich binnen drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Da nach Abschluss des Studiums ein Verbleib in der PKV häufig wahrscheinlich ist – sei es als Selbstständiger oder als Angestellter oberhalb der Jahreseinkommensgrenze –, ist die Entscheidung perspektivisch oft sinnvoll. Klar sein sollte aber, dass die Entscheidung für die PKV während des gesamten Studiums bindend ist; danach ergeben sich wieder neue Handlungsmöglichkeiten.

Die private Krankenversicherung für Studierende kommt vor allem dann in Betracht, wenn langfristig absehbar ist, dass auch nach dem Studium ein Verbleib in der PKV angestrebt wird. Für den Fall, dass man nach dem Studium zunächst in die GKV wechseln muss, langfristig aber – etwa bei steigendem Einkommen als Angestellter – wieder eine PKV infrage kommt, kann sich die zeitweise Weiterführung über eine kostengünstige Anwartschaft lohnen. Mit ihr entfällt später eine erneute Gesundheitsprüfung beim Rückwechsel in die Private.

Zusammenfassung und Praxistipps

  • Versicherungsschutz ist Pflicht: für jeden Studierenden besteht eine allgemeine Versicherungspflicht.
  • Nach dem Ende der Familienversicherung müssen sich Studierende selbst versichern.
  • Soll es die PKV werden, muss die Befreiung von der Versicherungspflicht binnen drei Monaten nach Studienbeginn beantragt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
  • Die Entscheidung für die PKV ist während des Studiums bindend und unwiderruflich.
  • Auch in der PKV gibt es spezielle Tarife und Leistungen für Studierende (etwa Schutz im Ausland).
  • Die studentische GKV besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres; die 14-Semester-Grenze ist entfallen.
  • Beim BAföG werden für die PKV dieselben Zuschüsse gewährt wie in der GKV.

Häufige Fragen zur PKV für Studenten

Können sich Studenten privat krankenversichern?
Ja. Studierende können sich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht von dieser befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) und sich privat versichern – unabhängig vom Einkommen. Diese Befreiung ist allerdings für die gesamte Dauer des Studiums bindend und kann nicht widerrufen werden.
Bis zu welchem Alter gilt die studentische Versicherung?
Die studentische Krankenversicherung der GKV besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die frühere Begrenzung auf 14 Fachsemester wurde abgeschafft – maßgeblich ist seitdem allein das Lebensalter. Viele private Studententarife gelten bis zum 33. oder 34. Lebensjahr.
Bekomme ich als privat versicherter Student BAföG-Zuschüsse?
Ja, in gleicher Höhe wie gesetzlich versicherte Studierende. Der BAföG-Zuschlag beträgt für Studierende unter 30 Jahren 84 Euro für die Kranken- und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Der Zuschuss muss beim BAföG-Amt separat beantragt werden.
Kann ich nach dem Studium aus der PKV wieder zurück in die GKV?
Nach dem Studium ergeben sich neue Möglichkeiten – etwa der Rückweg in die GKV bei einem Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer langfristig in der PKV bleiben möchte, kann eine zwischenzeitliche GKV-Phase mit einer Anwartschaftsversicherung überbrücken und sich so eine erneute Gesundheitsprüfung ersparen.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 5: Studierende, Drei-Monats-Frist).
  2. § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V – Versicherungspflicht der Studierenden bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
  3. § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag zum Bedarf.