Längst nicht jeder Patient setzt bei Behandlungen (nur) auf die Schulmedizin. Alternativmedizin, Naturheilverfahren und homöopathische Mittel erfreuen sich großer Beliebtheit. Heilpraktiker können sich über mangelnden Zulauf nicht beklagen - obwohl ihre Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden.
Manche Verfahren der Alternativmedizin sind umstritten, andere wie die traditionelle chinesische Medizin können auf eine lange Erfahrungs- und Erprobungsgeschichte zurückblicken. Wie auch immer man dazu stehen mag, solche Behandlungen gehören auf jeden Fall nicht zum Leistungskatalog der GKV, Heilpraktiker sind keine zugelassenen Kassenärzte. Ergo müssen Kassenpatienten die Kosten für Behandlungen selbst tragen, wenn sie sie in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme machen einige Krankenkassen nur bei Homöopathie, obwohl deren Wirksamkeit besonders strittig ist.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung - alleine oder in Kombination
Wer als GKV-Mitglied einen Krankenversicherungsschutz für Heilpraktiker-Leistungen und Alternativmedizin möchte, kann und muss auf eine private Zusatzversicherung zurückgreifen. Viele private Krankenversicherer bieten hierfür spezielle Zusatztarife - Heilpraktiker-Zusatzversicherungen - an. Zum Teil werden Heilpraktiker-Leistungen und alternativmedizinische Behandlungen aber auch in sogenannten Kombi-Tarifen angeboten. Diese decken noch andere, nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthaltenen Leistungen ab. Oft bilden die Heilpraktiker-Leistungen dann den Schwerpunkt des jeweiligen Tarifs.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können bei den meisten privaten Krankenversicherern in der einen oder anderen Form abgeschlossen werden. Der Abschluss macht faktisch nur für GKV-Mitglieder mit entsprechendem Versicherungswunsch und -bedarf Sinn. In der privaten Krankenvollversicherung sind Heilpraktiker-Behandlungen vielfach mit abgedeckt, so dass sich ein extra Versicherungsschutz erübrigt.
Was bieten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen?
Im Prinzip funktioniert eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung wie jede andere private Krankenzusatzversicherung. Da die gesetzlichen Krankenkassen - von Ausnahmen abgesehen - keine Leistungen in diesem Bereich erbringen, sehen die PKV-Tarife keine Aufstockung von Krankenkassenleistungen vor, sondern leisten originär. Es gilt generell das Kostenerstattungsprinzip wie in der PKV üblich - das heißt, Versicherte bezahlen zunächst den behandelnden Heilpraktiker bzw. Arzt und reichen die Rechnung dann zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.
Höhe der Erstattung
Nahezu alle Tarife sehen keine hundertprozentige Erstattung vor. Üblich ist eine 80prozentige Zahlung. Zusätzlich gilt üblicherweise ein Maximalbetrag, der pro Jahr erstattet wird. Für die Zahlung der Versicherung wird bei Heilpraktiker-Leistungen in der Regel das (nicht-amtliche) Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde gelegt, bei Behandlungen mit Naturheilverfahren gilt wie auch sonst in der PKV die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei der Leistungsabrechnung findet üblicherweise das sogenannte Hufeland-Verzeichnis Anwendung. Das Hufeland-Verzeichnis ist eine allgemein anerkannte Übersicht und Leistungsbeschreibung für privatärztliche Abrechnung von Naturheilkunde, komplementärer und integrativer Medizin.
Umfang der Leistungen
Der Leistungsumfang variiert von Tarif zu Tarif. Hier die wichtigsten gängigen Leistungen im Überblick:
-
Bezahlt werden Heilpraktiker-Behandlungen und Behandlungen bei Ärzten, die Naturheilverfahren anwenden. Mitversichert sind im Rahmen solcher Behandlungen auch verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
-
In den meisten Tarifen sind übliche alternativmedizinische Verfahren wie Osteopathie, Aromatherapie, Chiropraktik, Homöopathie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) abgedeckt. Einige Tarife bieten auch noch eine Kostenübernahme für weitere Verfahren und Behandlungen. Nicht immer gilt das Hufeland-Verzeichnis für die Leistungsbeschreibung. Manche Tarife nutzen eigene Verzeichnisse, die meist eingeschränkter sind.
-
Psychotherapien beim Heilpraktiker werden nur in einzelnen Tarifen übernommen. Voraussetzung ist in der Regel, dass es sich um einen qualifizierten Heilpraktiker für Psychotherapie handelt.
Der unterschiedliche Leistungsumfang ist bei Tarifvergleichen mit zu berücksichtigen. Der reine Preisvergleich genügt nicht. Insbesondere wenn Leistungen versichert werden sollen, die aus dem gängigen Rahmen fallen, ist die Tarifauswahl unter Umständen stark eingeschränkt.
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Gesundheitsprüfungen bei Antragstellung in Form von Gesundheitsfragen sind bei den Zusatztarifen wie generell in der PKV üblich. Vorerkrankungen können zuRisikozuschlägen undLeistungsausschlüssen führen, im Extremfall auch zur Ablehnung des Antrags. Es besteht kein Annahmezwang. Bei laufenden oder erst in den letzten beiden Jahren abgeschlossenen Psychotherapien erfolgt meist eine Ablehnung des Antrags, aber auch bei anderen gravierenden chronischen Erkrankungen. Bei manchen Tarifen werden nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt.
Wartezeiten sind bei Heilpraktiker-Zusatzversicherungen gängige Praxis. Es gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine spezielle Wartezeit von acht Monaten bei Entbindungen und Psychotherapien. Einige Tarife verzichten aber auch ganz auf die Wartezeit. Bei einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Wartezeit gilt der Versicherungsschutz sofort ab Abschluss. Die Versicherung leistet grundsätzlich nur bei Behandlungsbedarf, der nach Versicherungsabschluss aufgetreten ist, nicht für schon vorher erkennbaren Behandlungsbedarf.
Beiträge
Die Beiträge hängen wesentlich vom versicherten Leistungsumfang ab. Je leistungsstärker ein Tarif ist, umso höher fällt tendenziell der Beitrag aus. Natürlich kommt es auch auf die Kalkulation des jeweiligen Anbieters an.
Die Beiträge steigen mit zunehmendem Eintrittsalter. Wie bereits oben erwähnt, muss bei Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen gerechnet, wenn eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Tarife ohne Gesundheitsprüfung fallen tendenziell etwas teurer aus als solche mit. Es kommt aber stets auf den einzelnen Tarif an.
Besonders günstige Eintrittsbedingungen haben Kinder, weil sie noch sehr jung sind und in der Regel keine Vorerkrankungen mitbringen. Manche Anbieter werben daher besonders mit dem Zusatzschutz für Kinder, gerne auch bei den Kombi-Tarifen. Ein solcher Versicherungsschutz kann weniger als zehn Euro im Monat kosten. Bei Erwachsenen bewegen sich die Beiträge meist in der Größenordnung von wenigen Dutzend Euro monatlich.
Tarife in Kombination mit anderen Leistungen
Viele Tarife, die Heilpraktiker-Leistungen versichern, sind sogenannte Kombi-Tarife. Dabei werden Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil aufkommen, zusammengefasst. Es geht praktisch immer um ambulante Behandlungen. Deshalb findet man auch die Bezeichnung„ambulante Zusatzversicherung“ oder „ambulanter Zusatztarif“. Was konkret unter den Versicherungsschutz fällt und welches Leistungsniveau geboten wird, ist wiederum eine Frage der Tarifgestaltung. Es gibt hier eine erhebliche Leistungsbandbreite.
Typische weitere Leistungen in solchen Tarifen neben dem Heilpraktiker-Zusatzschutz sind Kostenübernamen:
-
für Zahnersatz
-
bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen);
-
für LASIK Augenoperationen,
-
für Hörgeräte,
-
für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen,
-
für die gesetzlichen Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Verbandmitteln.
Ob ein solcher ambulanter Zusatzschutz oder eine spezielle Heilpraktiker-Zusatzschutz die bessere Lösung ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn schon Zusatzversicherungen in anderen Bereichen bestehen, ist in der Regel die Vereinbarung einer speziellen Heilpraktiker-Zusatzversicherung sinnvoller. Soll es darum gehen, generell Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen abzudecken, bietet die ambulante Zusatzversicherung die Möglichkeit, „mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“. Das schafft auf jeden Fall einen einfachen Überblick und reduziert den administrativen Aufwand. Ob das im Vergleich zu Einzelversicherungen die bessere Lösung im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis darstellt, ist eine andere Frage.