Krankenversicherung der Rentner – Verzichten Sie auch auf Geld?

Rentner, die in der GKV pflichtversichert sind, setzen mit Eintritt in den Ruhestand ihren Versicherungsschutz meist in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) fort. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Krankenkasse oder Krankenversicherung, sondern um einen speziellen Versicherungsstatus. Er ermöglicht Rentnern einen Krankenschutz zu vorteilhaften Bedingungen.

In der KvdR gilt wie in der regulären GKV der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der krankenkassen-individuelle Zusatzbeitrag. Die Beitragserhebung erfolgt ausschließlich auf die gesetzlichen Rentenbezüge, wobei der Rentenversicherungsträger die Hälfte übernimmt. Das gilt seit Beginn dieses Jahres auch beim Zusatzbeitrag. Gerade bei kleinen Renten erweist sich das als Segen, denn Rentner erhalten auch für überschaubare Beiträge eine gute gesundheitliche Versorgung.
 

Was besagt die 9/10-Regel?

Allerdings steht nicht jedem Rentner die KvdR offen, selbst wenn bis zum Renteneintritt ein gesetzlicher Krankenschutz bestand. Um den KvdR-Status zu erhalten, muss u.a. eine ausreichend lange Vorversicherungszeit in der GKV erfüllt sein. Dafür gilt eine spezielle Fristenregelung - die sogenannte 9/10-Regel. Danach muss man während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitgliedschaft aufgrund der Versicherungspflicht, einer freiwilligen Versicherung oder im Rahmen der Familienversicherung bestand.
 

Deutlich teurer - freiwillig in der GKV

Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, haben GKV-Mitglieder bei Renteneintritt immer noch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Allerdings werden die Beiträge hier nicht nur auf die gesetzlichen Rentenbezüge berechnet, sondern auch auf sonstige Einkünfte. Das gilt insbesondere für:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

  • Kapitaleinkünfte;

  • Renten aus einer privaten Rentenversicherung;

  • Betriebsrenten.

Die hierauf entfallenden Beiträge sind von den betroffenen Rentnern zu hundert Prozent selbst zu tragen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt nur bei dem auf die gesetzliche Rente entfallenden Beitragsteil die Hälfte. Je nach Umfang der „sonstigen Einkünfte“ ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung daher deutlich teurer als die KvdR. Es gibt daher gute Gründe, die Krankenversicherung der Rentner zu nutzen, wenn das möglich ist.

Alternativ besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, als Rentner privaten Krankenversicherungsschutz zu wählen, wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt wird. Das ist bis zu drei Monate nach Renteneintritt möglich. Rentner besitzen allerdings aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und häufig bestehender Vorerkrankungen ungünstige Voraussetzungen für die PKV. Es handelt sich eher um eine theoretische Option.
 

Besserer Zugang zur KvdR seit 2017

Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ist 2017 eine Neuregelung eingeführt worden, die vielen Rentnern einen besseren Zugang zur KvdR ermöglicht. Seit 1. August 2017 dürfen nämlich Kinder bei der Vorversicherungszeit angerechnet werden - pro Kind drei Jahre. Auch wenn die tatsächliche GKV-Versicherungszeit geringer als 90 Prozent ist, kann durch die Kinder-Anrechnung die 9/10-Regel ggf. erfüllt werden. Der Gesetzgeber dachte hier besonders an Frauen, die wegen Kindererziehung aus dem Beruf ausgeschieden sind und zwischenzeitlich privat versichert waren. Das ist zum Beispiel häufig bei Ehefrauen von Beamten der Fall.
 

Viele verschenken die Möglichkeit, Geld zu sparen

Obwohl diese Regelung deutliche Vorteile bringt und Geld sparen hilft, ist sie vielen Betroffenen offenbar nicht bekannt. Denn sie wird bisher nur verhalten genutzt. Im Umkehrschluss heißt das: viele Rentner zahlen viel zu hohe Beiträge, die eigentlich nicht sein müssten. Derzeit sind rund 800.000 Rentner privat krankenversichert (nicht mitgerechnet sind Pensionäre), 500.000 sind freiwillig gesetzlich krankenversichert.

 


 

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