Was ist die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

Manchmal ist es notwendig oder sinnvoll, die private Krankenversicherung vorübergehend aufzugeben. Soll der Schutz später wieder aufgenommen werden, ist häufig eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen: Sie konserviert die heute geltenden Bedingungen, die bei Wiederaufnahme unverändert fortgeführt werden können.

Anwartschaftsversicherung in der PKV
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Die Anwartschaftsversicherung konserviert die heutigen PKV-Bedingungen für eine spätere Rückkehr – ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Sie selbst bietet keinen Krankenversicherungsschutz.

Die kleine Anwartschaft sichert nur Annahme und Wartezeitfreiheit (späteres Eintrittsalter zählt), die große sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter – ist dafür aber deutlich teurer.

Was gilt nach einer Kündigung bei Wiederaufnahme der PKV?

Grundsätzlich ist es kein Problem, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu beenden und später wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vertrag muss lediglich gekündigt werden und endet dann. Bei einer erneuten Nutzung der PKV ist ein neuer Versicherungsantrag zu stellen – im ursprünglichen Tarif oder in einem anderen. Allerdings wird man dabei so gestellt, als würde der private Schutz erstmalig vereinbart. Für „Rückkehrer“ ist das regelmäßig mit Nachteilen verbunden:

  • wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der ursprünglichen Versicherung. Altersrückstellungen aus dem alten Vertrag sind mit der Kündigung verloren; der neue Vertrag beginnt „bei Null“, was sich ungünstig auf Beitragshöhe und -verlauf auswirkt;
  • bei der Antragstellung findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen, unter Umständen sogar zur Ablehnung;
  • es gelten wieder die üblichen Wartezeiten; der Schutz greift erst nach deren Ablauf.

Das Prinzip der Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen sich diese Nachteile vermeiden. Durch die Anwartschaft wird das Recht erworben, sich später zu den gleichen Bedingungen zu versichern, die heute gelten beziehungsweise bei einem Abschluss gelten würden. Die Anwartschaft gleicht einer Option: Sie kann ausgeübt werden, muss es aber nicht.

Dieses Wahlrecht ist auch die einzige Leistung der Anwartschaftsversicherung. Insbesondere bietet sie keinen Krankenversicherungsschutz – dafür braucht es immer einen eigenen Krankenversicherungsvertrag.

Verschiedene Formen der Anwartschaftsversicherung

Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung. Daneben gibt es in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaft sichert nur das Recht, später den ursprünglichen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu vereinbaren. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung wegen zwischenzeitlicher Erkrankungen sind damit ausgeschlossen. Weitere Rechte bestehen nicht: Es werden keine Altersrückstellungen gebildet, und beim Wiedereinstieg gilt das dann erreichte Eintrittsalter. Der Beitrag liegt deshalb über dem Ursprungsbeitrag. Dafür kostet die kleine Anwartschaft nur wenig.

Große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaft bietet die gleichen Rechte wie die kleine. Zusätzlich gilt bei einer späteren Tarifvereinbarung das ursprüngliche – und nicht das tatsächliche – Eintrittsalter. Der Versicherungsnehmer wird praktisch so gestellt, als hätte er den Tarif nie verlassen, was sich günstig auf die späteren Beiträge auswirkt. Weil dafür weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden, ist die große Anwartschaft deutlich teurer als die kleine – sie kann bis zu rund 25 Prozent des eigentlichen Tarifbeitrags ausmachen.

Ruhender Vertrag

In bestimmten Situationen ist es möglich (bei Arbeitslosigkeit) beziehungsweise vorgesehen (bei Einstufung in den Notlagentarif infolge von Beitragsrückständen), den bestehenden PKV-Vertrag ruhend und beitragsfrei zu stellen. Der Vertrag endet dann nicht und wird reaktiviert, sobald der Anlass entfällt – die Fortführung erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, auch ohne Anwartschaft. Während der Vertrag ruht, bestehen keine Leistungsansprüche.

Wann und für wen ist die Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Eine Anwartschaft ist immer dann in Betracht zu ziehen, wenn ein PKV-Vertrag wegen des Wechsels in ein anderes Versicherungssystem gekündigt wird und mit einiger Sicherheit eine spätere Rückkehr in die PKV ansteht.

Gerade die große Anwartschaft ergibt wegen der höheren Beiträge nur dann Sinn, wenn eine Rückkehr sehr wahrscheinlich ist – andernfalls sind die Beiträge ohne Gegenleistung verloren. Die kleine Anwartschaft empfiehlt sich vor allem bei kürzeren PKV-Auszeiten, weil das nur geringfügig höhere Eintrittsalter bei der Rückkehr wenig ins Gewicht fällt. Bei längerem Ausscheiden ist abzuwägen, welche Variante die bessere Lösung ist.

Typische Zielgruppen für die Anwartschaftsversicherung

  • Personen mit längeren Auslandsaufenthalten und eigenem Auslandskrankenschutz während dieser Zeit, wenn nach der Rückkehr wieder PKV-Schutz angestrebt wird und möglich ist (Versicherungsfreiheit in der GKV) – siehe auch Arbeiten im Ausland;
  • Beamte, die die freie Heilfürsorge ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen können – vor allem Polizisten, teils auch Justizvollzugsbedienstete und bestimmte Feuerwehrleute (je nach Bundesland). Heilfürsorgeberechtigte benötigen während der Dienstzeit keine Krankenversicherung, im Ruhestand aber schon: Dann besteht zwar Beihilfeanspruch, der nicht gedeckte Rest ist aber privat abzusichern. Die Anwartschaft sichert dafür günstige Bedingungen.

In anderen Konstellationen ist eine Anwartschaft möglich, aber nicht immer zwingend:

  • bei Arbeitslosigkeit verlangen Anbieter statt der Ruhendstellung manchmal eine Anwartschaft (siehe Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit);
  • Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinken, können später mit einer Anwartschaft zu ursprünglichen Bedingungen zurückkehren. Oft lässt sich der private Schutz aber auch durch eine Versicherungsbefreiung erhalten – dann wird keine Anwartschaft benötigt;
  • ehemalige Freiberufler und Selbstständige, die wieder versicherungspflichtig beschäftigt sind und ihre PKV aufgeben mussten, können sich die Bedingungen für eine spätere Rückkehr sichern (die erfahrungsgemäß eher die Ausnahme ist);
  • das gilt auch für ehemalige Privatversicherte, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben und die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner nutzen;
  • Studierende, die vor dem Studium privat versichert waren und während des Studiums gesetzlich versichert sind, können sich ebenfalls günstige Bedingungen sichern – alternativ ist es möglich, im Studium privat versichert zu bleiben.

Häufige Fragen zur Anwartschaftsversicherung

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, später wieder zu den heutigen Bedingungen in die PKV einzutreten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Sie bietet selbst keinen Krankenversicherungsschutz, sondern funktioniert wie eine Option auf den späteren Wiedereinstieg.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft sichert nur den Verzicht auf Gesundheitsprüfung und Wartezeiten; beim Wiedereinstieg gilt das dann erreichte Eintrittsalter. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter, weil während der Anwartschaft Altersrückstellungen weitergebildet werden – dafür ist sie deutlich teurer (bis zu rund 25 % des Tarifbeitrags).
Für wen lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?
Vor allem für Menschen mit befristetem Auslandsaufenthalt und eigener Auslandsabsicherung sowie für heilfürsorgeberechtigte Beamte (etwa Polizisten), die erst im Ruhestand wieder PKV-Schutz benötigen. Sinnvoll ist sie, wenn eine Rückkehr in die PKV mit hoher Wahrscheinlichkeit ansteht.
Was bedeutet ein ruhender Vertrag?
In bestimmten Situationen – etwa bei Arbeitslosigkeit oder im Notlagentarif wegen Beitragsrückständen – kann der bestehende PKV-Vertrag ruhend und beitragsfrei gestellt werden. Er endet dann nicht und wird später zu den ursprünglichen Bedingungen reaktiviert; während des Ruhens bestehen keine Leistungsansprüche.

Quellen

  • § 204 VVG – Tarifwechsel und Fortführungsrechte in der PKV.
  • § 193 VVG – Versicherungspflicht und Ruhen des Vertrags (Notlagentarif).
  • PKV-Verband – Grundlagen zu Anwartschaft und Vertragsformen.

Stand: Juni 2026. Ausgestaltung und Kosten der Anwartschaft unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.