Was ist die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

Es gibt immer wieder Anlässe, durch die es notwendig oder sinnvoll sein kann, die private Krankenversicherung (PKV) aufzugeben. Wenn absehbar ist, dass das nur vorübergehend ist und der private Krankenversicherungsschutz später wieder aufgenommen werden soll, ist in vielen Fällen eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch werden die heute geltenden Versicherungsbedingungen quasi „konserviert“ und können bei Wiederaufnahme der PKV unverändert fortgeführt werden. Was bei der Anwartschaftsversicherung gilt und zu beachten ist, das wird im Folgenden dargestellt. 
 

Was gilt nach einer Kündigung bei Wiederaufnahme der PKV?

Grundsätzlich ist es kein Problem, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu beenden und später wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Vertrag muss lediglich gekündigt werden und endet dann. Bei einer erneuten Nutzung der PKV ist dann wieder ein Versicherungsantrag zu stellen und ein entsprechender neuer Vertrag abzuschließen. Das kann im ursprünglichen Tarif oder in einem anderen erfolgen. Allerdings wird man in diesem Fall durch den Anbieter so gestellt, als ob der private Krankenversicherungsschutz erstmalig vereinbart würde. Für „Rückkehrer“ ist das regelmäßig mit Nachteilen verbunden:

  • wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der ursprünglichen Versicherung. Altersrückstellungen, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrags gebildet worden waren, sind mit der Kündigung verloren gegangen. Beim neuen Vertrag muss wieder „bei Null“ begonnen werden, was sich ungünstig auf die Beitragshöhe und den weiteren Beitragsverlauf auswirkt.
  • bei der Antragstellung findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen oder sonstige zusätzliche Risiken aufgetreten, wird dies mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen berücksichtigt. Unter Umständen wird der Antrag sogar ganz abgelehnt;
  • bei der neuen Versicherung sind wiederum Wartezeiten zu beachten. Der Versicherungsschutz greift erst nach deren Ablauf. 
     

Das Prinzip der Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen sich solche Nachteile vermeiden. Durch die Anwartschaft wird das Recht erworben, sich später in einem Tarif zu den gleichen Bedingungen zu versichern, die heute gelten bzw. bei einem möglichen Abschluss gelten würden. Die Anwartschaft gleicht einer Option: sie kann ausgeübt werden (= Abschluss einer Versicherung zu den garantierten Bedingungen), muss es aber nicht.

Dieses (Wahl-)Recht ist auch de facto die einzige Leistung der Anwartschaftsversicherung. Weitere Leistungen sind mit ihr nicht verbunden. Insbesondere bietet die Anwartschaftsversicherung keinen Krankenversicherungsschutz. Dazu bedarf es immer eines eigenen Krankenversicherungs-Vertrags. 
 

Verschiedene Formen der Anwartschaftsversicherung

Es wird zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Anwartschaftsversicherung unterschieden. Außerdem gibt es in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit, den PKV-Vertrag ruhen zu lassen. 
 

„Kleine“ Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung bietet nur das Recht, später den ursprünglichen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu vereinbaren. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen oder sonstiger Risiken sind dann nicht zu befürchten. Auch eine Ablehnung ist ausgeschlossen.

Weitere Rechte sieht die kleine Anwartschaftsversicherung nicht vor. Es werden keine Altersrückstellungen während der Anwartschaft gebildet. Beim erneuten Versicherungsabschluss wird das zu diesem Zeitpunkt erreichte Eintrittsalter für die Beitragsfestlegung zugrunde gelegt. Dadurch ist der Beitrag stets höher als der Ursprungs-Beitrag. Dafür kostet die kleine Anwartschaftsversicherung nur wenig Geld. 
 

„Große“ Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaftsversicherung bietet die gleichen Rechte wie die kleine Anwartschaft. Darüber hinaus gilt bei einer späteren erneuten Tarif-Vereinbarung das ursprüngliche - und nicht das tatsächliche - Eintrittsalter. Der Versicherungsnehmer wird daher praktisch so gestellt, als ob er den Tarif nie verlassen hätte. Das wirkt sich positiv auf die späteren Beiträge aus. Wegen dieses erweiterten Rechts und der Notwendigkeit, Altersrückstellungen wegen Zugrundelegung des ursprünglichen Eintrittsalters zu bilden, erfordert die große Anwartschaftsversicherung allerdings deutlich höhere Beiträge als die kleine Anwartschaftsversicherung. Sie können bis zu 25 Prozent des eigentlichen Versicherungstarifs ausmachen. 
 

Ruhender Vertrag

In bestimmten Situationen ist es möglich (bei Arbeitslosigkeit) bzw. vorgesehen (bei Einstufung in den Notlagentarif infolge von Beitragsrückständen), dass der bestehende PKV-Vertrag ruhend und damit beitragsfrei gestellt wird. Der Versicherungsvertrag endet dann nicht automatisch und wird wieder aktiviert, wenn der Anlass für die Ruhendstellung entfallen ist. Die Vertragsfortführung erfolgt dann selbstverständlich - auch ohne Anwartschaftsversicherung - zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen. Während der Vertrag ruht, können keine Leistungen daraus geltend gemacht werden. 
 

Wann und für wen ist die Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Eine Anwartschaftsversicherung ist immer dann in Betracht zu ziehen, wenn ein PKV-Vertrag wegen des Wechsels in ein anderes Versicherungssystem gekündigt wird und mit einiger Sicherheit davon auszugehen ist, dass später wieder eine Rückkehr in die PKV erfolgt.

Gerade die große Anwartschaftsversicherung macht wegen der vergleichsweise hohen Beiträge nur dann Sinn, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rückkehr in die PKV erwartet werden kann. Andernfalls sind die Beiträge nämlich ohne Gegenleistung „verloren“.

Die kleine Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich vor allem bei kürzeren PKV-„Auszeiten“. Das nur geringfügige höhere Eintrittsalter bei der Rückkehr wirkt sich in diesem Fall nicht so sehr bei den Beiträgen aus. Bei längerem Ausscheiden aus der PKV ist abzuwägen, ob die „kleine“ oder die „große“ Anwartschaftsversicherung die bessere Lösung ist. 
 

Es gibt vor allem zwei typische „Zielgruppen“ für die Anwartschaftsversicherung:

  • Personen mit längeren Auslandsaufenthalten und einem eigenen Auslandskrankenschutz während dieser Zeit: wenn klar ist, dass nach dem Auslandsaufenthalt wieder ein PKV-Schutz angestrebt wird und dieser auch möglich ist (Versicherungsfreiheit in der GKV!);
  • Beamte, die die Heilfürsorge ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen können. Dabei handelt es sich in erster Linie um Polizisten, zum Teil auch um Justizvollzugsbedienstete und bestimmte Feuerwehrleute, wobei die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind. Heilfürsorge-Berechtigte benötigen während ihrer Dienstzeit keine Krankenversicherung, wohl aber mit dem Eintritt in den Ruhestand. Denn die Heilfürsorge gilt nur für den aktiven Dienst. Als pensionierte Beamte haben sie dann zwar Beihilfe-Anspruch, müssen den nicht abgedeckten Rest aber privat versichern. Um sich hier günstige Bedingungen zu sichern, empfiehlt sich die Anwartschaftsversicherung.

In anderen Konstellationen ist eine Anwartschaft zwar möglich, aber nicht (immer) zwingend oder geboten:

  • bei Arbeitslosigkeit wird statt der Ruhendstellung des Vertrags manchmal vom PKV-Anbieter eine Anwartschaftsversicherung verlangt;
  • Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinken (wegen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatzwechsel), können später mit einer Anwartschaft in die PKV zu ursprünglichen Bedingungen zurückkehren, wenn die Grenze wieder überschritten wird. Allerdings ist es hier vielfach auch möglich, durch eine Versicherungsbefreiung den privaten Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Eine Anwartschaft wird dann gar nicht benötigt;
  • ehemalige Freiberufler und Selbständige, die wieder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und daher ihre PKV aufgeben mussten, können sich mit der Anwartschaft die Bedingungen für eine eventuelle spätere Rückkehr in die PKV sichern. Die Rückkehr ist erfahrungsgemäß aber eher die Ausnahme als die Regel;
  • das gilt auch für ehemalige Versicherungsnehmer in der PKV, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben und die kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner nutzen.
  • Studenten, die vor Beginn ihres Studiums PKV-versichert waren und im Studium gesetzlich versichert sind, können sich mit der Anwartschaft ebenfalls günstige Bedingungen für einen möglichen späteren privaten Krankenversicherungsschutz sichern. Es besteht aber auch die Möglichkeit, während des Studiums weiter privat versichert zu bleiben. 
     

Es kommt auch auf den Versicherungstarif an

Ob sich eine Anwartschaftsversicherung lohnt, hängt natürlich auch davon ab, ob der Ausgangs- bzw. der Zieltarif von Preis und Leistung her überzeugt. Daher sollte die Entscheidung nicht ohne Bewertung des jeweiligen Referenztarifs erfolgen. Wie der zu beurteilen ist, lässt sich unter anderem mit unserem Versicherungsvergleich feststellen. Der Vergleich bietet ohne aufwändige Eigen-Recherche die Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich vergleichbare Angebote am Markt zu identifizieren, die unter Umständen noch günstiger sind.


Tipp: Vor dem Abschluss erst kostenlos vergleichen

 


 

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