Was kostet die private Krankenversicherung?

Eine gute Krankenversicherung kostet Geld. Das versteht sich von selbst. Ohne die Beiträge der Versicherten könnten private Krankenversicherer ihre Leistungen nicht erbringen. Doch wovon hängen die PKV-Beiträge eigentlich ab und wie setzen sie sich zusammen? Und gibt es Möglichkeiten, bei den Beiträgen zu sparen? Was kostet die PKV im Alter? All das sind Fragen, auf die dieser Beitrag Antworten gibt.

Taschenrechner und Unterlagen – was kostet die private Krankenversicherung

Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Die PKV-Beiträge richten sich – anders als in der GKV – nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem versicherten Risiko: gewählter Leistungsumfang, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbarter Selbstbehalt. Hinzu kommen Verwaltungskosten und ein zehnprozentiger Zuschlag für die Altersrückstellungen.

Im Alter wirken Altersrückstellungen und der Wegfall des Zuschlags ab dem 60. Lebensjahr beitragssenkend, das geringere Renteneinkommen aber belastend. Mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG lässt sich der Beitrag gezielt beeinflussen.

Beitragsentwicklung durchrechnenInteraktiver Rechner – Beitrag im Zeitverlauf

Das Äquivalenz-Prinzip und seine Bedeutung für die Beiträge

Wie generell bei privaten Versicherungen gilt in der PKV für die Beitragskalkulation das sogenannte Äquivalenz-Prinzip. Danach müssen die Beitragseinnahmen so bemessen sein, dass sie die voraussichtlichen Ausgaben der Versicherung abdecken. Diese bestehen zum größten Teil aus den Versicherungsleistungen. Daneben sind noch weitere Kosten - zum Beispiel die Verwaltungskosten - zu berücksichtigen. In der Summe müssen Ausgaben und Einnahmen - zumindest auf längere Sicht - gleichwertig (= äquivalent) sein, das ist der Grundgedanke des Äquivalenzprinzips.

Aus diesem Grund orientieren sich die Beiträge in der PKV an dem versicherten Risiko. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dort sollen die Beiträge zwar auf Dauer auch die Ausgaben abdecken, aber die individuelle Beitragshöhe bemisst sich nach dem Einkommen. Durch dieses Solidarprinzip zahlen Niedrigverdiener in der GKV - bei gleichen Leistungen - weniger für die Krankenversicherung, Höherverdiener dagegen mehr. In der PKV spielt das Einkommen für die Beitragshöhe dagegen keine Rolle.

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

Wie hoch die Beiträge in der PKV im Einzelfall sind, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Einige gelten für alle Versicherten, andere sind individuell. Hier ein Überblick:

Der gewählte Leistungsumfang

In der PKV haben Versicherte oft die Möglichkeit, sich ihren Versicherungsschutz in gewissem Umfang nach dem „Baukasten-Prinzip“ selbst zusammenzustellen. Ein typisches Beispiel sind Leistungen bei stationären Behandlungen. Hier bestehen Wahlmöglichkeiten bezüglich Unterbringung, Chefarztbehandlung usw. Ein anderes Beispiel ist die Vereinbarung von Krankentagegeld. Dabei gilt das Prinzip: jede Extra-Leistung wird auch extra bepreist. Versicherungsnehmer können daher ihre Beiträge durch die Gestaltung des Versicherungsschutzes selbst beeinflussen. Wer auf Leistungen verzichtet, zahlt weniger. Die Ultima Ratio ist der Basistarif, den jedes Krankenversicherungs-Unternehmen anbieten muss. Er sieht ein Leistungsniveau wie in der GKV vor und darf nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag.

Das individuelle Risiko

Bei der Kalkulation der Beiträge wird das individuelle Krankheitsrisiko berücksichtigt. Wer als Versicherter mehr Risiken aufweist, muss konsequenterweise mehr zahlen und umgekehrt. Die Versicherung berücksichtigt das durch entsprechende Risikoaufschläge bei den Beiträgen, manchmal auch durch Leistungsausschlüsse. Wichtige risikobeeinflussende Faktoren sind das (Eintritts-)Alter, bestehende Vorerkrankungen, das Gesundheitsverhalten und riskante Freizeit-Aktivitäten oder Hobbies. Für die Risikoeinschätzung dient die Gesundheitsprüfung (= Gesundheitsfragen) bei der Antragstellung. Nach dem Versicherungsabschluss auftretende Risiken haben dagegen keine Auswirkungen auf die Beiträge.

Das Geschlecht

Seit dem 21. Dezember 2012 gelten auch in der PKV Unisex-Tarife. Das Geschlecht darf bei der Beitragskalkulation keine Rolle mehr spielen. Das trifft aber nur auf die nach diesem „Stichtag“ abgeschlossenen neuen Verträge zu. Viele Verträge im Bestand bewegen sich noch in der alten Tarifwelt, bei der für Frauen und Männer unterschiedliche Beiträge kalkuliert wurden.

Verwaltungskosten

In den Beiträgen wird ein Anteil zur Abdeckung der allgemeinen Versicherungskosten einkalkuliert. Dabei handelt es sich in erster Linie um Verwaltungskosten, aber auch Kosten für Marketing und Vertrieb oder eine angemessene Eigenkapitalverzinsung. In der Regel ist dieser „Kostenblock“ nur für einen geringen Teil des Beitrags verantwortlich. Wie hoch er ausfällt, hängt wesentlich davon ab, wie „schlank“ die Versicherung aufgestellt ist und wie effizient sie arbeitet.

Beiträge zu Altersrückstellungen

Mit zunehmendem Alter steigt erfahrungsgemäß die Inanspruchnahme der Krankenversicherung. Um den dadurch eigentlich notwendigen altersbedingten Beitragsanstieg abzufedern, werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet. Bei allen seit 2000 abgeschlossenen PKV-Verträgen wird nach § 149 VAG ein Zehn-Prozent-Zuschlag zum regulären Beitrag erhoben, aus dem die Altersrückstellungen dotiert werden. Betroffen davon sind Versicherte vom 21. bis zum 60. Lebensjahr. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter können die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Der Rest geht den Versicherten verloren. Das macht Anbieterwechsel oft unattraktiv.

Der Kalkulationszins

Bei der Kalkulation der Beiträge wird auch mit Zinsen gerechnet. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Altersrückstellungen. Deren Gegenwerte werden langfristig angelegt, ehe sie benötigt werden. Die zwischenzeitlich zu erwartenden Kapitalerträge werden bei der Beitragskalkulation berücksichtigt. Über lange Zeit konnte die PKV-Branche mit einem Rechnungszins nahe der aufsichtsrechtlichen Obergrenze von 3,5 Prozent (§ 4 KVAV) kalkulieren. In Niedrigzinsphasen mussten viele Versicherer den Rechnungszins jedoch absenken, weil höher verzinste Altanlagen ausliefen und Neuanlagen geringere Erträge brachten. Das wirkt sich auf die Beiträge aus: Bei sinkendem Rechnungszins steigt die Wahrscheinlichkeit höherer Beiträge, weil ein größerer Teil der Vorsorge über die Beiträge statt über Kapitalerträge aufgebracht werden muss.

Selbstbehalte

In sehr vielen PKV-Tarifen können Selbstbehalte vereinbart werden oder sie sind von vornherein vorgesehen. Es gibt unterschiedliche Selbstbehalts-Modelle. Häufig gilt eine prozentuale Eigenbeteiligung, es gibt aber auch viele Tarife mit Absolut-Beträgen. Kombinationen aus beiden Modellen sind ebenfalls anzutreffen. Wie immer das Selbstbehalts-Modell ausgestaltet ist, Tarife mit Selbstbehalt sind in der Regel günstiger als solche ohne. Von daher kann die Vereinbarung eines Selbstbehaltes eine Möglichkeit sein, um bei den Beiträgen zu sparen. Das ist aber ein „zweischneidiges Schwert“. Denn der Spareffekt tritt nur ein, wenn die Versicherung tatsächlich nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden muss. Sonst zahlen Versicherte über ihre Eigenbeteiligung drauf.

Was gilt bei Beamten?

Beamte können bei Behandlungskosten die Beihilfe ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen. Die deckt in der Regel mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten ab, oft - je nach Lebenssituation und Konstellation - mehr (bis zu 80 Prozent). Aus diesem Grund benötigen Beamte keine Krankenversicherung, die einen hundertprozentigen Schutz bietet. Nur die nach der Beihilfe verbleibende Lücke muss abgedeckt werden. Die privaten Krankenversicherer bieten Beamten daher spezielle Beihilfetarife, deren Beiträge der anteiligen Kostenerstattung entsprechend nur einen (Bruch-)Teil der „normalen“ Beiträge ausmachen. Da die Beihilfe auch von Familienangehörigen genutzt werden kann, gibt es für diese entsprechend kostengünstige Beihilfetarife.

Familien – jedes Familienmitglied zahlt extra

In der PKV stellt jedes Familienmitglied ein eigenes versicherungstechnisches Risiko dar. Daraus folgt, dass auch jeweils ein eigener Versicherungsvertrag mit individuell kalkuliertem Risiko und entsprechender Beitragspflicht abgeschlossen werden muss. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier nicht. Die Familienversicherung ist eine familien- und sozialpolitische Maßnahme, die an den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gebunden ist. Privat Versicherte haben nur die Möglichkeit, ihre Höherbelastung wegen Einzelversicherung der Familienmitglieder steuerlich geltend zu machen. Beiträge zur Basisabsicherung in der PKV können bei der Einkommensteuer voll als Sonderausgaben abgesetzt werden, darüber hinausgehende Beiträge bedingt.

Was kostet die PKV im Alter?

Auf die Bildung von Altersrückstellungen ist bereits hingewiesen worden. Dadurch kann der Beitragsanstieg im Alter zu einem guten Teil abgefedert werden, im Idealfall gelingt das sogar vollständig - ganz sicher ist das allerdings nicht. Für Rentner können die PKV-Beiträge im Alter zur finanziellen Belastung werden. Das liegt vor allem daran, dass mit der Rente üblicherweise weniger Geld als bisher zur Verfügung steht. Die PKV-Beiträge sind aber unverändert weiter und - anders als in der GKV - unabhängig von den Einkünften zu zahlen. Immerhin bedeutet es eine finanzielle Entlastung, dass mit Vollendung des 60. Lebensjahrs der zehnprozentige Beitragszuschlag für die Altersrückstellungen entfällt. Rentnern, denen die Beiträge danach immer noch zu hoch sind, bleibt der Wechsel in günstigere Tarife mit „abgespeckten“ Leistungen, notfalls in den Basistarif. Wie sich ein heutiger Beitrag über die Jahre entwickeln kann, lässt sich für den Ruhestand grob durchrechnen.

Beitragsentwicklung durchrechnen

Wie stark ein heutiger Monatsbeitrag bei einer angenommenen durchschnittlichen Steigerung über die Jahre wächst, zeigt der folgende Schätzer. Er ist eine vereinfachte Hochrechnung zur Veranschaulichung – die tatsächliche Entwicklung hängt vom Tarif und von den Beitragsanpassungen des Versicherers ab.

Beitragsentwicklungs-Schätzer

Heutiger Monatsbeitrag, angenommene Steigerung und Zeitraum eingeben:

Vereinfachte Hochrechnung (Zinseszins-Logik) ohne Tarifwechsel, Zuschläge oder Wegfall des gesetzlichen Beitragszuschlags ab 60. Voreingestellt ist der langfristige PKV-Durchschnitt von 3,4 % pro Jahr (WIP, 2006–2026). Keine Beitragszusage, nur Veranschaulichung.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Rückerstattungen reduzieren die Kosten der PKV

Bei vielen PKV-Tarifen sind Beitragsrückerstattungen vorgesehen, wenn die Versicherung längere Zeit - in der Regel ein Jahr - nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird. Ähnlich wie bei Selbstbehalten existieren dafür unterschiedliche Modelle. Auch bei den Voraussetzungen gibt es Unterschiede. Vertraglich garantierte Rückerstattungen sind eher die Ausnahme als die Regel, häufiger ist eine erfolgsabhängige Rückerstattung ohne Rechtsanspruch. Es kann sich für Versicherungsnehmer durchaus lohnen, mit der Einreichung von Rechnungen erst einmal zu warten, um die Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren. Allerdings hat die Rückerstattung einen Wermutstropfen: Sie ist bei der Steuer anzugeben und reduziert die steuerlich abzugsfähigen PKV-Beiträge.

Wie funktionieren Beitragsanpassungen?

Es versteht sich von selbst, dass die Kalkulationsgrundlagen, mit denen ein Tarif kalkuliert worden ist, sich im Zeitablauf ändern können. Allein die steigenden Gesundheitskosten sorgen dafür, dass die ursprüngliche Rechnung mit der Äquivalenz irgendwann nicht mehr aufgeht. Dann müssen die Beiträge angepasst werden - in der Regel nach oben, aber keineswegs immer. Die privaten Krankenversicherer dürfen die Beiträge allerdings nicht nach Belieben anpassen. Sie sind dabei an gesetzliche Regeln (§ 203 VVG, § 155 VAG) gebunden und müssen sich die Anpassung von unabhängigen Treuhändern testieren lassen. Vereinfacht gesagt ist eine Anpassung erst dann möglich und geboten, wenn die Abweichungen von der Ursprungs-Kalkulation bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Aus diesem Grund kommt es in der PKV häufiger vor, dass auf Jahre der Beitragsstabilität ein plötzlicher „Beitragsschock“ folgt. Mit der Beitragsanhebung werden dann Anpassungen, die wegen Nicht-Erreichens der Schwellenwerte in den Vorjahren unterblieben, „nachgeholt“. Über die Zeit betrachtet relativieren sich einmalige starke Beitragserhöhungen aber. Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass die PKV-Beiträge auf längere Sicht im Schnitt nicht stärker steigen als in der GKV.

Warum Tarifunterschiede so groß sind

Auch wenn alle PKV-Anbieter bei Tarif-Kalkulationen eine vergleichbare Methodik anwenden, fallen die Ergebnisse dennoch recht unterschiedlich aus. Dafür sind neben dem Leistungsangebot unterschiedliche Kosten- und Risikostrukturen, aber auch geschäftspolitische Überlegungen der Versicherer verantwortlich. Dadurch können trotz gleichartiger Leistungen in ähnlichen Tarifen die Beiträge erheblich voneinander abweichen. Nicht selten ist das sogar innerhalb eines Versicherungsunternehmens der Fall.

Wer bereits privat versichert ist und einen zu teuren Tarif hat, muss aber nicht den Anbieter wechseln und dabei Altersrückstellungen verlieren: Nach § 204 VVG besteht jederzeit ein Anspruch auf einen internen Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif beim eigenen Versicherer – unter voller Mitnahme der Altersrückstellungen. Wer vor dem Abschluss steht und Vorerkrankungen hat, kann die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage klären lassen, bei der zunächst kein Name genannt wird. Erst eine solche individuelle Anfrage zeigt, was der PKV-Schutz bezogen auf das persönliche Risiko tatsächlich kosten würde – allgemeine Online-Tarifrechner rechnen meist nur mit dem günstigsten Risikostatus.

Häufige Fragen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung

Wovon hängt die Höhe des PKV-Beitrags ab?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt das Einkommen keine Rolle. Maßgeblich sind der gewählte Leistungsumfang, das individuelle Risiko (Eintrittsalter, Vorerkrankungen), ein vereinbarter Selbstbehalt, die Verwaltungskosten des Versicherers sowie der Zuschlag für die Altersrückstellungen.
Was kostet die PKV im Alter?
Durch die Altersrückstellungen wird der altersbedingte Beitragsanstieg abgefedert. Zudem entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres der zehnprozentige Zuschlag für die Altersrückstellungen. Belastend wirkt im Ruhestand vor allem das geringere Einkommen, da die einkommensunabhängigen PKV-Beiträge unverändert weiterzuzahlen sind. Wem die Beiträge zu hoch werden, kann in einen leistungsschwächeren Tarif oder notfalls in den Basistarif wechseln.
Warum steigen die PKV-Beiträge?
Steigende Gesundheitskosten und ein sinkender Rechnungszins führen dazu, dass die ursprüngliche Kalkulation eines Tarifs irgendwann nicht mehr aufgeht. Die Versicherer dürfen die Beiträge erst anpassen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind, und müssen die Anpassung von einem unabhängigen Treuhänder prüfen lassen. Deshalb folgt auf Jahre der Beitragsstabilität oft eine sprunghafte Erhöhung.
Zahlt in der PKV jedes Familienmitglied extra?
Ja. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht – jedes Familienmitglied bildet ein eigenes Risiko und braucht einen eigenen Vertrag. Die Mehrbelastung lässt sich aber steuerlich geltend machen: Beiträge zur Basisabsicherung sind in vollem Umfang als Sonderausgaben absetzbar.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 149 VAG – Zuschlag von 10 % für die Altersrückstellungen (21. bis 60. Lebensjahr).
  2. § 4 KVAV – Höchstrechnungszins (3,5 %) in der Beitragskalkulation.
  3. § 203 VVG – Beitragsanpassung und Treuhänderprüfung in der PKV.
  4. § 204 VVG – Tarifwechselrecht innerhalb des eigenen Versicherers.