Eine gute Krankenversicherung kostet Geld. Das versteht sich von selbst. Ohne die Beiträge der Versicherten könnten private Krankenversicherer ihre Leistungen nicht erbringen. Doch wovon hängen die PKV-Beiträge eigentlich ab und wie setzen sie sich zusammen? Und gibt es Möglichkeiten, bei den Beiträgen zu sparen, um die Kosten des Versicherungsschutzes in Grenzen zu halten? Was kostet die PKV im Alter? All das sind Fragen, auf die in diesem Beitrag Antworten gegeben werden.
Das Äquivalenz-Prinzip und seine Bedeutung für die Beiträge
Wie generell bei privaten Versicherungen gilt in der PKV für die Beitragskalkulation das sogenannte Äquivalenz-Prinzip. Danach müssen die Beitragseinnahmen so bemessen sein, dass sie die voraussichtlichen Ausgaben der Versicherung abdecken. Diese bestehen zum größten Teil aus den Versicherungsleistungen. Daneben sind noch weitere Kosten - zum Beispiel die Verwaltungskosten - zu berücksichtigen. In der Summe müssen Ausgaben und Einnahmen - zumindest auf längere Sicht - gleichwertig (= äquivalent) sein, das ist der Grundgedanke des Äquivalenzprinzips.
Aus diesem Grund orientieren sich die Beiträge in der PKV an dem versicherten Risiko. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dort sollen die Beiträge zwar auf Dauer auch die Ausgaben abdecken, aber die individuelle Beitragshöhe bemisst sich nach dem Einkommen. Durch dieses Solidarprinzip zahlen Niedrigverdiener in der GKV - bei gleichen Leistungen - weniger für die Krankenversicherung, Höherverdiener dagegen mehr. In der PKV spielt das Einkommen für die Beitragshöhe dagegen keine Rolle.
Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
Wie hoch die Beiträge in der PKV im Einzelfall sind, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Einige gelten für alle Versicherten, andere sind individuell. Hier ein Überblick:
Der gewählte Leistungsumfang
In der PKV haben Versicherte oft die Möglichkeit, sich ihren Versicherungsschutz in gewissem Umfang nach dem „Baukasten-Prinzip“ selbst zusammenzubauen.Ein typisches Beispiel sind Leistungen bei stationären Behandlungen. Hier bestehen Wahlmöglichkeiten bezüglich Unterbringung, Chefarztbehandlung usw.. Ein anderes Beispiel ist die Vereinbarung von Krankentagegeld. Dabei gilt das Prinzip: jede Extra-Leistung wird auch extra bepreist. Versicherungsnehmer können daher ihre Beiträge durch die Gestaltung des Versicherungsschutzes selbst beeinflussen. Wer auf Leistungen verzichtet, zahlt weniger. Die Ultima Ratio ist der Basistarif, den jedes Krankenversicherungs-Unternehmen anbieten muss. Er sieht ein Leistungsniveau wie in der GKV vor und darf nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag.
Das individuelle Risiko
Bei der Kalkulation der Beiträge wird das individuelle Krankheitsrisiko berücksichtigt. Wer als Versicherter mehr Risiken aufweist, muss konsequenterweise mehr zahlen und umgekehrt. Die Versicherung berücksichtigt das durch entsprechende Risikoaufschläge bei den Beiträgen, manchmal auch durch Leistungsausschlüsse. Wichtige risikobeeinflussende Faktoren sind das (Eintritts-)Alter, bestehende Vorerkrankungen, das Gesundheitsverhalten und riskante Freizeit-Aktivitäten oder Hobbies. Für die Risikoeinschätzung dient die Gesundheitsprüfung (= Gesundheitsfragen) bei der Antragstellung. Nach dem Versicherungsabschluss auftretende Risiken haben dagegen keine Auswirkungen auf die Beiträge.
Das Geschlecht
Seit dem 21. Dezember 2012 gelten auch in der PKV Unisex-Tarife. Das Geschlecht darf bei der Beitragskalkulation keine Rolle mehr spielen. Das trifft aber nur auf die nach diesem „Stichtag“ abgeschlossenen neuen Verträge zu. Viele Verträge im Bestand bewegen sich noch in der alten Tarifwelt, bei der für Frauen und Männer unterschiedliche Beiträge kalkuliert wurden.
Verwaltungskosten
In den Beiträgen wird ein Anteil zur Abdeckung der allgemeinen Versicherungskosten einkalkuliert. Dabei handelt es sich in erster Linie um Verwaltungskosten, aber auch Kosten für Marketing und Vertrieb oder eine angemessene Eigenkapitalverzinsung. In der Regel ist dieser „Kostenblock“ nur für einen geringen Teil des Beitrags verantwortlich. Wie hoch er ausfällt, hängt wesentlich davon ab, wie „schlank“ die Versicherung aufgestellt ist und wie effizient sie arbeitet.
Beiträge zu Altersrückstellungen
Mit zunehmendem Alter steigt erfahrungsgemäß die Inanspruchnahme der Krankenversicherung. Um den dadurch eigentlich notwendigen altersbedingten Beitragsanstieg abzufedern, werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet. Bei allen seit 2000 abgeschlossenen PKV-Verträgen wird ein Zehn-Prozent-Zuschlag zum regulären Beitrag erhoben, aus dem die Altersrückstellungen dotiert werden. Betroffen davon sind Versicherte vom 21. bis zum 60. Lebensjahr. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter können die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Der Rest geht den Versicherten verloren. Das macht Anbieterwechsel oft unattraktiv.
Der Kalkulationszins
Bei der Kalkulation der Beiträge wird auch mit Zinsen gerechnet. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Altersrückstellungen. Deren Gegenwerte werden langfristig angelegt, ehe sie benötigt werden. Die zwischenzeitlich zu erwartenden Kapitalerträge werden bei der Beitragskalkulation berücksichtigt. Lange ist in der PKV-Branche mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert worden. Er stellte fast eine „fixe Größe“ dar. Das hat sich unter dem Einfluss anhaltender Niedrigzinsen geändert. Da höher verzinster Anlagen aus der Vergangenheit zunehmend auslaufen und Neuanlagen durchweg schlechter verzinst sind, sehen sich immer mehr Versicherer gezwungen, mit niedrigeren Zinssätzen zu kalkulieren. Das wirkt sich auch auf die Beiträge aus. Bei sinkendem Rechnungszins steigt die Wahrscheinlichkeit höherer Beiträge.
Selbstbehalte
In sehr vielen PKV-Tarifen können Selbstbehalte vereinbart werden oder sie sind von vornherein vorgesehen. Es gibt unterschiedliche Selbstbehalts-Modelle. Häufig gilt eine prozentuale Eigenbeteiligung, es gibt aber auch viele Tarife mit Absolut-Beträgen. Kombinationen aus beiden Modellen sind ebenfalls anzutreffen. Wie immer das Selbstbehalts-Modell ausgestaltet ist, Tarife mit Selbstbehalt sind in der Regel günstiger als solche ohne. Von daher kann die Vereinbarung eines Selbstbehaltes eine Möglichkeit sein, um bei den Beiträgen zu sparen. Das ist aber ein „zweischneidiges Schwert“. Denn der Spareffekt tritt nur ein, wenn die Versicherung tatsächlich nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden muss. Sonst zahlen Versicherte über ihre Eigenbeteiligung drauf.
Was gilt bei Beamten?
Beamte können bei Behandlungskosten die Beihilfe ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen. Die deckt in der Regel mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten ab, oft - je nach Lebenssituation und Konstellation - mehr (bis zu 80 Prozent). Aus diesem Grund benötigen Beamte keine Krankenversicherung, die einen hundertprozentigen Schutz bietet. Nur die nach der Beihilfe verbleibende Lücke muss abgedeckt werden. Die privaten Krankenversicherer bieten Beamten daher spezielle Beihilfetarife, deren Beiträge der anteiligen Kostenerstattung entsprechend nur einen (Bruch-)Teil der „normalen“ Beiträge ausmachen. Da die Beihilfe auch von Familienangehörigen genutzt werden kann, gibt es für diese entsprechend kostengünstige Beihilfetarife.
Familien – jedes Familienmitglied zahlt extra
In der PKV stellt jedes Familienmitglied ein eigenes versicherungstechnisches Risiko dar. Daraus folgt, dass auch jeweils ein eigener Versicherungsvertrag mit individuell kalkuliertem Risiko und entsprechender Beitragspflicht abgeschlossen werden muss. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier nicht. Die Familienversicherung ist eine familien- und sozialpolitische Maßnahme, die an den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gebunden ist. Privat Versicherte haben nur die Möglichkeit, ihre Höherbelastung wegen Einzelversicherung der Familienmitglieder steuerlich geltend zu machen. Beiträge zur Basisabsicherung in der PKV können bei der Einkommensteuer voll als Sonderausgaben abgesetzt werden, darüber hinausgehende Beiträge bedingt.
Was kostet die PKV im Alter?
Auf die Bildung von Altersrückstellungen ist bereits hingewiesen worden. Dadurch kann der Beitragsanstieg im Alter zu einem guten Teil abgefedert werden, im Idealfall gelingt das sogar vollständig - ganz sicher ist das allerdings nicht. Für Rentner können die PKV-Beiträge im Alter zur finanziellen Belastung werden. Das liegt vor allem daran, dass mit der Rente üblicherweise weniger Geld als bisher zur Verfügung steht. Die PKV-Beiträge sind aber unverändert weiter und - anders als in der GKV - unabhängig von den Einkünften zu zahlen. Immerhin bedeutet es eine finanzielle Entlastung, dass ab dem 61. Lebensjahr der zehnprozentige Beitragszuschlag für die Altersrückstellungen entfällt. Rentner, denen die Beiträge danach immer noch zu hoch sind, können in günstigere Tarife mit „abgespeckten“ Leistungen wechseln, notfalls in den Basistarif.
Rückerstattungen reduzieren die Kosten der PKV
Bei vielen PKV-Tarifen sind Beitragsrückerstattungen vorgesehen, wenn die Versicherung längere Zeit - in der Regel ein Jahr - nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird. Ähnlich wie bei Selbstbehalten existieren dafür unterschiedliche Modelle. Auch bei den Voraussetzungen gibt es Unterschiede. Vertraglich garantierte Rückerstattungen sind eher die Ausnahme als die Regel, häufiger ist eine erfolgsabhängige Rückerstattung ohne Rechtsanspruch. Es kann sich für Versicherungsnehmer durchaus lohnen, mit der Einreichung von Rechnungen erst einmal zu warten, um die Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren. Allerdings hat die Rückerstattung einen Wermutstropfen. Sie ist bei der Steuer anzugeben und reduziert die steuerlich abzugsfähigen PKV-Beiträge.
Wie funktionieren Beitragsanpassungen?
Es versteht sich von selbst, dass die Kalkulationsgrundlagen, mit denen ein Tarif kalkuliert worden ist, sich im Zeitablauf ändern können. Alleine die steigenden Gesundheitskosten sorgen dafür, dass die ursprüngliche Rechnung mit der Äquivalenz irgendwann nicht mehr aufgeht. Dann müssen die Beiträge angepasst werden - in der Regel nach oben, aber keineswegs immer. Die privaten Krankenversicherer dürfen die Beiträge allerdings nicht nach Belieben anpassen. Sie sind dabei an gesetzliche Regeln gebunden und müssen sich die Anpassung von unabhängigen Treuhändern testieren lassen. Vereinfacht gesagt, ist eine Anpassung erst dann möglich und geboten, wenn die Abweichungen von der Ursprungs-Kalkulation bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Aus diesem Grund kommt es in der PKV häufiger vor, dass auf Jahre der Beitragsstabilität ein plötzlicher „Beitragsschock“ folgt. Mit der Beitragsanhebung werden dann Beitragsanpassungen, die wegen Nicht-Erreichens der Schwellenwerte in den Vorjahren unterlassen wurden, „nachgeholt“. Über die Zeit betrachtet relativieren sich einmalige starke Beitragserhöhungen aber. Vergleiche zeigen, dass auf längere Sicht die PKV-Beiträge nicht stärker steigen als in der GKV. Im Gegenteil – trotz besserer Leistungen war der Anstieg zum Beispiel im Zeitraum 2008 bis 2018 sogar etwas schwächer.
Warum sich Vergleiche lohnen
Auch wenn alle PKV-Anbieter bei Tarif-Kalkulationen eine vergleichbare Methodik anwenden, die Ergebnisse fallen dennoch recht unterschiedlich aus. Dafür sind neben dem Leistungsangebot unterschiedliche Kosten- und Risikostrukturen, aber auch geschäftspolitische Überlegungen der Versicherer verantwortlich. Dadurch können trotz gleichartiger Leistungen in ähnlichen Tarifen die Beiträge erheblich voneinander abweichen. Nicht selten ist das sogar innerhalb eines Versicherungsunternehmens der Fall.
Daher ist bei der Auswahl eines Tarifs immer ein Vergleich mehrerer Angebote zu empfehlen. Dadurch lassen sich unnötige Kosten in der PKV sparen. Selbst vermeintlich geringe Unterschiede bei den Monatsbeiträgen summieren sich über die Jahre schnell auf Tausende Euro. Gerade wenn Vorerkrankungen oder andere Risiken bestehen, sollten solche Vergleiche über Risikovoranfragen - nicht etwa über konkrete Anträge - erfolgen. Eine Risikovoranfrage ist eine unverbindliche Anfrage bei einem Versicherer, ob und zu welchen Konditionen eine Versicherung möglich ist. Erst dadurch lässt sich feststellen, was der PKV-Schutz bezogen auf das persönliche Risiko tatsächlich kosten würde.
Der Vergleich über Internet-Vergleichsportale reicht hier nicht, weil diese nur einen allgemeinen Risikostatus – in der Regel das günstigste Risiko – berücksichtigen. Über Versicherungsvermittler lassen sich Risikovoranfragen sogar anonym stellen. Die Versicherung erfährt dann nur die für die Risikoeinschätzung nötigen Daten, der Name des Interessenten bleibt aus dem Spiel. Auch sonst kann es sinnvoll sein, auf Expertenrat zu vertrauen, um den besten PKV-Tarif mit den günstigsten Beiträgen zu finden.