Beitragserhöhung in der PKV – diese Optionen gibt es

Vor einem Jahr sorgten zum Teil massive Beitragserhöhungen bei vielen PKV-Versicherten für erhebliche Aufregung. Damals hoben die Versicherer die Prämien häufig im zweistelligen Prozentbereich an. Die Verteuerung war überdies auf eine längere Phase relativer Beitragsstabilität erfolgt.

Auch diesmal haben viele „Privatpatienten“ zum Jahreswechsel unangenehme Post von ihrer Versicherung erhalten, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird. Noch steht nicht fest, in welchem Umfang die Prämien teurer werden. Betroffen sein könnte jeder dritte Versicherte. GKV-Mitglieder dürfen sich dagegen über stabile und zum Teil sogar sinkende Beiträge freuen. In einer Zeit, in der verstärkt über die Bürgerversicherung diskutiert wird, werden solche Verteuerungen natürlich besonders sensibel wahrgenommen. Den PKV-Gegnern dienen sie als willkommene Munition.
 

Wie Beitragsanpassungen in der PKV funktionieren

Was vielen privat Versicherten nicht klar ist, ist der Mechanismus der Beitragsanpassung in der PKV. Denn hier bestehen klare Regeln, kein Anbieter kann die Beiträge nach eigenem Gutdünken erhöhen. Nach dem Gesetz darf der Beitrag in einem Tarif erst dann erhöht werden, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. In der Praxis kommt es häufig vor, dass über mehrere Jahre die Zehn-Prozent-Schwelle nicht erreicht wird. Dann bleiben die Beiträge stabil.

Irgendwann wird aber doch die Schwelle überschritten, dafür sorgen alleine schon die stetig steigenden Gesundheitskosten. Ist dies gegeben, muss die Versicherung den Beitrag anpassen. Dabei wird nicht nur die Veränderung in dem jeweiligen Jahr berücksichtigt, sondern auch die Veränderungen in den Vorjahren, in denen Beitragsanhebungen unterlassen wurden. Dieser Mechanismus sorgt zwangsläufig für eine „ruckartige“ Beitragserhöhung, die von den Betroffenen regelmäßig als Schock empfunden wird. Die relative Beitragsstabilität vorher wurde dagegen gerne in Kauf genommen.

Die Beitragsanhebungen würden wesentlich moderater ausfallen, wenn sie gleichmäßiger über die Jahre verteilt würden. Am Ergebnis änderte das nichts. Die PKV entwickelt sich auch nicht ungünstiger als die GKV. Im Mehrjahresvergleich zeigt sich eine fast gleichläufige Entwicklung. Nach einer Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV haben sich die Beiträge bei den „Privaten“ im Zeitraum 2008 bis 2018 im Schnitt um 3,05 Prozent pro Jahr erhöht, in der GKV betrug der Anstieg 3,28 Prozent, lag also noch etwas höher.
 

In einen günstigeren Tarif wechseln

Versicherte, die sich mit ihrer Beitragserhöhung nicht abfinden wollen, haben ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Bedingungen wechseln. Das lohnt sich allerdings in der Regel nur für jüngere Versicherte mit guter Gesundheit und noch nicht lange bestehendem Versicherungsverhältnis. Denn beim Anbieterwechsel können die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Für Ältere und schon länger Versicherte bedeutet das einen erheblichen Verlust. Zudem sind die Einstiegsvoraussetzungen bei einem neuen Anbieter meist ungünstiger (Stichwort: Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge).

Bestandskunden haben die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen bei ihrem bisherigen Versicherer zu wechseln. Hierauf besteht laut § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sogar ein gesetzlicher Anspruch. Der Wechsel erfolgt unter voller Berücksichtigung der Altersrückstellungen und - bei gleichem Leistungsniveau - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.

Ob Anbieterwechsel oder Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer - der Anpassungsmechanismus bei Beiträgen gilt natürlich auch für die neuen Tarife. Das sollte bei der Wechselentscheidung mit berücksichtigt werden.

 

 

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