Krankenversicherung - diese Optionen haben Selbständige!

Im Unterschied zu Arbeitnehmern haben Selbständige grundsätzlich die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) - das ist hier frei nach Hamlet die Frage. Nachfolgend werden die möglichen Optionen beim Krankenversicherungsschutz mit ihren jeweiligen Konsequenzen näher vorgestellt.
 

Freiwillig gesetzlich versichert - was gilt?

Freiwillig gesetzlich versichern können sich alle Personen, die vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren und bei denen keine Versicherungspflicht mehr besteht. Das ist bei Selbständigen der Fall, sobald eine Existenzgründung als hauptberufliche Tätigkeit erfolgt ist.
 

Versicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch

Selbständige können dabei wählen, ob der Versicherungsschutz einen Krankengeldanspruch beinhalten soll oder nicht. Wird auf den Krankgeldanspruch verzichtet, gilt ein um 0,6 Prozentpunkte ermäßigter Beitragssatz. Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die vor allem auf Arbeitnehmer abgestellt ist. Ab der siebten Woche einer Erkrankung - nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wird das Krankengeld als Ausgleich für den dann erfolgenden Verdienstausfall gezahlt.

Alternativ zur gesetzlichen Absicherung empfiehlt sich gerade für Selbständige eine Absicherung über eine private Krankentagegeldversicherung. Hier ist ein Versicherungsschutz bereits vor der üblichen Sechs Wochen-Frist möglich - für Selbständige gibt’s die Lohnfortzahlung ja bekanntlich nicht. Die Versicherungsprämien dafür können über die Beitragsersparnis durch den ermäßigten Beitragssatz subventioniert werden.
 

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zum größten Teil festgelegt. Grundlage bildet ein Leistungskatalog, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss - einem Gremium aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Krankenhäuser - definiert wird. Der Leistungskatalog ermöglicht eine angemessene medizinische Regelversorgung . In einigen Bereichen gibt es aber auch Lücken - zum Beispiel bei manchen innovativen oder vielen alternativmedizinischen Therapien, aus dem normalen Rahmen fallenden Zahnbehandlungen oder bei hochwertigem Zahnersatz und bei Leistungen auf Auslandsreisen.

In begrenztem Umfang können die gesetzlichen Krankenkassen auch Zusatzleistungen anbieten - oft in Form von Zuschüssen, zum Beispiel zu professionellen Zahnreinigungen, für gesundheitsbewusstes Verhalten oder bestimmte Vorbeugungsmaßnahmen. Umfang und Art der Zusatzleistungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Sie machen aber nur einen kleinen Teil der Krankenkassenleistungen aus. Die Zusatzleistungen dienen gerne als Argument im Wettbewerb der Krankenkassen, denn es besteht freie Krankenkassenwahl - auch für Selbständige.

Die Leistungslücken in der GKV lassen sich gut mit privaten Krankenzusatzversicherungen schließen . Diese Option steht Selbständigen genauso offen wie jedem anderen gesetzlich Versicherten. Die privaten Krankenversicherer bieten hier eine breite Auswahl an Versicherungsmöglichkeiten. Häufig genutzte Zusatzversicherungen sind:

  • Zahnzusatzversicherungen
  • Auslandskrankenversicherungen
  • Krankenhauszusatzversicherungen
  • ambulante Zusatzversicherungen.


Beiträge

In der GKV wird für die Beitragsbemessung das Einkommen zugrunde gelegt. Das entspricht dem hier geltenden Solidarprinzip . Wer mehr verdient, zahlt mehr und finanziert so auch den Versicherungsschutz für Gering- oder Nichtverdiener mit. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) 14,0 Prozent. Neben dem allgemeinen Beitrag fällt noch der Zusatzbeitragan. Dieser wird von der jeweiligen Krankenkasse nach ihren individuellen wirtschaftlichen Erfordernissen festgelegt. Als Orientierung dient der jährlich neu festgesetzte amtliche „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ - 2024: 1,7 Prozent.
 

Grundlage für die Beitragsberechnung bei Selbständigen ist der letzte Einkommensteuerbescheid (bei Existenzgründung ggf. auch andere Unterlagen, zum Beispiel BWAs.) Auf dieser Basis wird der Beitrag vorläufig festgelegt. Für die endgültige Beitragsfestsetzung ist der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige aktuelle Kalenderjahr maßgebend. Für dessen Einreichung bei der Krankenkasse haben Selbständige bis zu drei Jahre Zeit.


Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung gilt für die Beitragsbemessung eine Besonderheit: nicht nur die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit werden herangezogen, sondern auch andere Einkünfte - zum Beispiel Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dabei gilt für die Beitragshöhe die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze . Für Einkünfte jenseits der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge zu zahlen. Der Grenzwert wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt 2024 bei 5.175 Euro im Monat. Auch ein Mindestbeitrag ist zu zahlen. Bei Einkünften von 1.178,33 Euro im Monat (2024) oder weniger wird dieser Grenzwert für die Beitragsberechnung herangezogen.
 

Freiwillige GKV

Beiträge 2024

allgem. Beitrag (14,6 Prozent) 

ermäßigter Beitrag (14,0 Prozent) 

durchschn. Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) 

Mindestbeitrag (mtl.) 

172,04 Euro

164,97 Euro

20,03 Euro

Höchstbeitrag (mtl.) 

755,55 Euro

724,50 Euro

87,98 Euro


Jederzeit möglich - Wechsel in die PKV

Anders als Arbeitnehmer, die nur in die PKV wechseln können, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist bei Selbständigen jederzeit ein Wechsel in die „Private“ möglich. Die sonst übliche Bindungsfrist von 12 Monaten für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gilt für freiwillig Versicherte nicht. Die reguläre Kündigung erfolgt mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Damit die Kündigung wirksam wird, muss der Krankenkasse ein Nachweis über eine bestehende Folgeversicherung vorgelegt werden.
 

Versicherung nach Maß - die private Krankenversicherung

Die private Krankenvollversicherung bietet einen Versicherungsschutz nach Maß. Der Versicherungsumfang lässt sich hier den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend gestalten. Dabei gilt: je mehr Leistungen versichert werden und je höher das Leistungsniveau, umso höher die Beiträge und umgekehrt. Der für die medizinische Regelversorgung erforderlich Mindestschutz ist dabei immer gewährleistet. Das Einkommen spielt - anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung - für die Beitragsbemessung keine Rolle, ebenso wenig die berufliche Tätigkeit. Die Beiträge werden nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip kalkuliert. Das heißt: Beitragseinnahmen müssen die zu erwartenden Ausgaben in einem Tarif mindestens abdecken.

Neben dem versicherten Leistungsumfang werden die Beiträge auch durch das Eintrittsalter und das individuelle Risiko beeinflusst. Bei bestehenden Vorerkrankungen sind Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüsse möglich und im Extremfall kann der Versicherungsschutz auch ganz abgelehnt werden. Wer noch jung und gesund ist, bringt dagegen beste Voraussetzungen für die private Krankenversicherung mit und kann zu besonders günstigen Bedingungen versichert werden. Um Beitragsanstiege wegen mehr benötigter Gesundheitsleistungen im Alter abzufedern, werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet. Die dafür erforderlichen Mittel werden in Form eines Beitragszuschlags erhoben, der bis zum 60. Lebensjahr zu zahlen ist.
 

Die PKV-Leistungen sind oft umfangreicher als in der GKV und das Leistungsniveau ist höher . So sind in vielen Tarifen Wahlleistungen im Krankenhaus automatisch mitversichert, man genießt einen umfassenderen Auslandskrankenschutz oder erhält bessere Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sind die privaten Tarife in vielen Fällen großzügiger. Last but not least profitiert man bei der privaten Versicherung von dem Status als Privatpatient.


Für welche Selbständige lohnt sich die PKV?

Die PKV ist vor allem für Selbständige eine gute Wahl, die auf ein Geschäftsmodell mit gut kalkulierbaren und über dem Durchschnitt liegenden Einkommensperspektiven bauen können. Die Beiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz sind in vielen Fällen niedriger als die Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Gutverdienende Selbstständige müssen hier oft die Höchstbeiträge bezahlen, ohne dass sich das bei den Leistungen bemerkbar macht. In der PKV zahlt man dagegen nur für die versicherten Leistungen. Und die sind - wie bereits gesagt - oft umfassender und besser als in der GKV.
 

Was tun, wenn Beiträge doch zur Last werden?

Es gehört zum Wesen der Selbständigkeit, dass das Einkommen im Zeitablauf Schwankungen unterworfen ist. Gerade bei längeren Zeiten schwacher Auftragslage oder Nachfrage können PKV-Beiträge zur Last werden, denn sie passen sich - anders als in der GKV - dem Einkommen nicht an. Dann stellt sich oft die Frage nach einem günstigeren Versicherungsschutz. Folgende Optionen kommen in Betracht:
 

nur schwer möglich- Rückkehr in die GKV

Während der Wechsel von der GKV in die PKV für Selbständige kein Problem ist, hat der Gesetzgeber für den Wechsel in umgekehrter Richtung hohe Hürden aufgestellt. Eine Rückkehr in die GKV ist in der Regel nur möglich, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird und wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Jenseits der 55 ist ein Wechsel grundsätzlich nicht mehr möglich.
 

Vereinbarung eines (höheren) Selbstbehalts

Ein Ansatz zur Beitragssenkung ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts. Viele PKV-Tarife sehen unterschiedliche Selbstbehalte vor. Selbstbehalt-Tarife sind oft günstiger. Die Selbstbeteiligung ist allerdings ein „zweischneidiges Schwert“. Sie führt nur dann zu Kosteneinsparungen, wenn Leistungen nur in geringem Umfang oder nicht in Anspruch genommen werden müssen.
 

Wechsel in einen günstigeren Tarif

Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel in einen Tarif mit „abgespeckten“ Leistungen beim bestehenden Versicherer. Solche Tarife sind häufig mit niedrigeren Beiträgen verbunden. Manchmal gibt es sogar günstigere Tarife bei einem Anbieter ohne nennenswerte Leistungsabstriche. Der Anbieterwechsel lohnt sich in der Regel nicht - das gilt insbesondere bei schon länger bestehenden Versicherungsverhältnissen. Der Grund ist: beim Anbieterwechsel geht ein Großteil der Altersrückstellungen verloren.
 

Wechsel in den Basistarif

Als letzte Option ist ein Wechsel in den Basistarif möglich. Diesen Tarif muss jeder private Krankenversicherer anbieten. Er sieht vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen vor und darf nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag.
 

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