Freiwillige GKV für Beamte – Vorteile und Nachteile

Beamte und ihre Angehörigen bilden eine tragende Säule der privaten Krankenversicherung. Die meisten Beamten entscheiden sich für die Privatversicherung, obwohl auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich wäre. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe – aber auch Konstellationen, in denen die gesetzliche Versicherung die bessere Lösung ist.

Freiwillige GKV für Beamte – Vorteile und Nachteile im Vergleich zur PKV
(c) WoGi - stock.adobe.com

Stand: Mai 2026

Kurz gesagt

Beamte können zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Weil sie Anspruch auf Beihilfe haben und in der GKV weder Beihilfe noch Arbeitgeberzuschuss erhalten, ist die PKV für die meisten Beamten günstiger.

Die freiwillige GKV kann dennoch sinnvoll sein – etwa für Alleinverdiener mit vielen Kindern oder bei Vorerkrankungen. In elf Bundesländern macht die pauschale Beihilfe („Hamburger Modell") die GKV zudem attraktiver.

Krankenversicherung – was gilt für Beamte?

Beamte unterliegen wie jeder Bürger bezüglich der Krankenversicherung der Versicherungspflicht. Eine Ausnahme gilt nur bei Beamten mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge (u.a. Polizisten, Justizvollzugsbeamten). Hier steht der Dienstherr für den kompletten Krankenschutz gerade, und eine eigene Krankenversicherung erübrigt sich weitgehend. Beamte haben ansonsten grundsätzlich die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Das gilt auch für Beamtenanwärter, Beamte zur Probe oder auf Widerruf. Anders als bei Angestellten ist die Höhe des Einkommens unbeachtlich.

Eine weitere Besonderheit: Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn bei Krankheit, Geburt, Pflege und im Todesfall. Sie leistet auch für Beamtenkinder und den Ehepartner, sofern dieser bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Beihilfe wird allerdings überwiegend nur dann gewährt, wenn ein privater Krankenversicherungsschutz besteht. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung zahlt die Beihilfe nicht. Denn GKV-Leistungen sind Sachleistungen und decken den Leistungsbedarf bereits voll ab. Ausnahmen gelten nur, wenn Kostenerstattung in der GKV gewählt wird, sowie im Zusammenhang mit dem sogenannten „Hamburger Modell". Auf dieses wird weiter unten näher eingegangen.

Die Beihilfe:
Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich an den Leistungen der PKV, sind allerdings nicht voll deckungsgleich. So sind zum Beispiel wie in der PKV die Gebührenordnungen für die privatärztliche Behandlung (GOÄ und GOZ) Basis für die Leistungsgewährung. Rechtsgrundlage sind die Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder, abgeleitet aus den jeweiligen Beamtengesetzen. Bei aktiven Beamten werden in der Regel mindestens 50 Prozent der Aufwendungen übernommen, bei Versorgungsempfängern (Pensionären) und beihilfeberechtigten Ehepartnern 70 Prozent, bei Beamtenkindern 80 Prozent (§ 46 BBhV; die Länder weichen im Detail ab).

Aufgrund der Beihilfeleistungen müssen Beamte in der PKV nur den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Rest der Krankheitskosten versichern. Daher bieten die Versicherer spezielle Beamtentarife an, die nur einen auf die Beihilfe abgestimmten „anteiligen" Versicherungsschutz vorsehen. Die Beiträge fallen entsprechend ebenfalls anteilig aus und sind dadurch deutlich niedriger als bei einer „100-prozentigen" privaten Krankenvollversicherung. Allerdings gibt es auch keinen Arbeitgeberzuschuss vom Dienstherrn wie bei Angestellten. Wegen der Beihilfe ist ein solcher Zuschuss im Besoldungsrecht für Beamte nicht vorgesehen. Die Beiträge sind daher in vollem Umfang selbst zu tragen.

Warum die PKV für Beamte meist günstiger ist

Auch ohne Arbeitgeberzuschuss ist privater Krankenversicherungsschutz für Beamte in der Mehrzahl der Fälle vorteilhaft. Denn die Beihilfe kompensiert den fehlenden Arbeitgeberzuschuss üblicherweise mehr als vollständig. Die Privatversicherung bietet ein höheres Leistungsniveau als die Regelleistungen in der GKV und ist für Beamte überwiegend auch mit niedrigeren Beiträgen verbunden. Die Beitragshöhe ist – anders als in der GKV – unabhängig vom Einkommen. Wer früh in der Laufbahn in die PKV wechselt, beginnt den Versicherungsschutz in der Regel zu günstigen Bedingungen, da das Eintrittsalter niedrig ist und kaum Gesundheitsrisiken bestehen.

Die freiwillige GKV kommt überwiegend teurer, weil:

  • hier – von den erwähnten Ausnahmen abgesehen – keine Beihilfe gezahlt wird,
  • trotzdem kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht, die Beiträge also zu 100 Prozent selbst zu zahlen sind,
  • sich die Beiträge nach dem Einkommen bemessen (ermäßigter Satz: 14,0 Prozent zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, durchschnittlich 2,9 Prozent im Jahr 2026),
  • bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung nicht nur die Dienstbezüge zur Beitragsbemessung herangezogen werden, sondern auch andere regelmäßige Einkünfte (Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw.).

In mancher Hinsicht weist der gesetzliche Krankenschutz zudem Leistungslücken im Vergleich zur PKV auf, so dass ergänzend eine private Krankenzusatzversicherung in Betracht kommt – insbesondere für stationäre Behandlungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz oder Auslandskrankenschutz.

Wann sich die freiwillige GKV lohnt

Es gibt Konstellationen, in denen die freiwillige GKV für Beamte durchaus in Betracht kommt:

  • wenn Beamte Alleinverdiener in einer mehrköpfigen Familie sind und vergleichsweise niedrige Bezüge erhalten. Dann ist es möglich, dass die Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV die Nachteile des gesetzlichen Krankenschutzes mehr als aufwiegen. In der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, was trotz günstiger Beamtentarife zur Belastung werden kann.
  • wenn ernsthafte Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken vorliegen. Diese führen in der PKV normalerweise zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Antragsablehnung. Im letzteren Fall bliebe nur die freiwillige GKV. Viele private Versicherer bieten solchen Antragstellern im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion allerdings einen erleichterten PKV-Zugang. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die vorgegebenen Fristen eingehalten werden, wird die Antragsannahme ohne Leistungsausschlüsse garantiert; Risikozuschläge werden auf maximal 30 Prozent des Normalbeitrags begrenzt. Was vorteilhafter ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wechsel zwischen GKV und PKV – wann möglich?

Von der freiwilligen GKV in die PKV zu wechseln, ist bei Beamten grundsätzlich jederzeit möglich, auch noch längere Zeit nach der Verbeamtung. Je länger damit gewartet wird, desto ungünstiger sind allerdings die Eintrittsbedingungen, denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge – auch ohne besondere gesundheitliche Risiken. Der umgekehrte Weg – von der PKV in die freiwillige GKV – ist für Beamte im laufenden Dienstverhältnis faktisch ausgeschlossen. Ein Wechsel wäre nur bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV vor dem 55. Lebensjahr möglich, was ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung voraussetzt – eher ein seltener Ausnahmefall. Wer sich als Beamter einmal für die PKV entschieden hat, trifft damit üblicherweise eine langfristige Entscheidung.

Das „Hamburger Modell": pauschale Beihilfe

Im August 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein pauschales Beihilfemodell eingeführt, das die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für Beamte attraktiver machen soll. Dieses „Hamburger Modell" können Landesbeamte wählen, die neu ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder schon vorher freiwillig gesetzlich krankenversichert waren.

Inzwischen sind zahlreiche weitere Bundesländer dem Modell gefolgt. Nach aktuellem Stand (2025/2026) bieten elf Bundesländer die pauschale Beihilfe an: neben Hamburg auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Länder – darunter Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – haben die Einführung angekündigt oder vorbereitet. Bayern und Hessen sehen die pauschale Beihilfe in dieser Form bislang nicht vor.

Das Modell funktioniert so: Beamte können sich zwischen einer pauschalen Beihilfe und der individuellen Beihilfe entscheiden. Die individuelle Beihilfe entspricht dem bisherigen Beihilfesystem. Bei der pauschalen Beihilfe wird im Zusammenhang mit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft ein monatlicher Zuschuss zusätzlich zu den Bezügen gezahlt, der dem sonst vorgesehenen Arbeitgeberanteil bei Angestellten entspricht (Hälfte des allgemeinen Beitrags zzgl. Hälfte des Zusatzbeitrags). Maximal beträgt die pauschale Beihilfe 50 Prozent des Höchstbeitrags in der GKV. Damit wird ein wesentlicher Kostennachteil der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft beseitigt.

Allerdings hat das Modell auch Haken. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, gibt damit seine Ansprüche auf individuelle Beihilfe durch den Dienstherrn auf – und zwar endgültig. Das gilt auch für die Beihilfeberücksichtigung von Angehörigen. Ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe ist bei diesem Dienstherrn nicht mehr möglich. Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn werden die Karten neu gemischt: Bietet auch dieser das Hamburger Modell, kann die freiwillige GKV-Mitgliedschaft unverändert fortgesetzt werden. Gilt das Modell dort nicht, entfällt die pauschale Beihilfe und die GKV-Beiträge sind fortan zu 100 Prozent selbst zu tragen. Ein Wechsel in die PKV ist dann zwar möglich, wegen des höheren Alters und eventueller Gesundheitsrisiken aber zu ungünstigeren Bedingungen.

Die Wahl des „Hamburger Modells" sollte stets gut überlegt sein und nicht nur die aktuelle Situation berücksichtigen, sondern auch die weitere Lebens- und Laufbahnplanung.

Häufige Fragen zur freiwilligen GKV für Beamte

Können Beamte sich freiwillig gesetzlich versichern?
Ja. Beamte haben grundsätzlich die Wahl zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Das gilt auch für Beamtenanwärter sowie Beamte zur Probe oder auf Widerruf.
Warum entscheiden sich die meisten Beamten für die PKV?
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und müssen daher nur den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten privat versichern. Die dafür angebotenen Beamtentarife sind entsprechend günstig. In der freiwilligen GKV zahlt die Beihilfe in der Regel nicht, und es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss – die Beiträge sind dort meist zu 100 Prozent selbst zu tragen.
Wann kann die freiwillige GKV für Beamte sinnvoll sein?
Vor allem für Alleinverdiener mit mehreren Kindern und niedrigen Bezügen (kostenlose Familienversicherung) sowie bei ernsthaften Vorerkrankungen, die den PKV-Zugang erschweren. In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe („Hamburger Modell") wird die freiwillige GKV zusätzlich attraktiver.
Was ist das „Hamburger Modell" der pauschalen Beihilfe?
Beim Hamburger Modell zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss zur freiwilligen GKV-Mitgliedschaft, der dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten entspricht, statt der individuellen Beihilfe. Stand 2025/2026 bieten es elf Bundesländer an, weitere planen die Einführung. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist allerdings endgültig.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 46 BBhV – Bemessungssätze der Beihilfe (Bund); Länder weichen ab.
  2. § 9 SGB V – freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  3. Landesbeihilfeverordnungen der Länder – Regelungen zur pauschalen Beihilfe („Hamburger Modell").