Fast alle privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit zur Vereinbarung von Selbstbeteiligungen bzw. Selbstbehalten. Damit lässt sich unter Umständen deutlich bei den Beiträgen sparen. Wir erklären, was es mit der Selbstbeteiligung in der PKV auf sich hat und wann sie von Vorteil ist.
Selbstbeteiligung bedeutet grundsätzlich, dass der Versicherungsnehmer einen festgelegten Teil der Krankheitskosten pro Jahr selbst tragen muss. Die PKV erstattet nur die Kosten, die darüber hinausgehen. Wer mit seinem Versicherungsunternehmen eine solche Vereinbarung trifft, zahlt üblicherweise deutlich niedrigere Beiträge als bei einer Hundert-Prozent-Kostenübernahme. Das ist die Gegenleistung für den Verzicht auf die volle Kostenerstattung. Die Ersparnis kann dabei durchaus höher ausfallen als der Betrag der Selbstbeteiligung und daher für PKV-Kunden recht attraktiv sein. Versicherungsnehmer müssen keine finanzielle Überforderung in diesem Zusammenhang befürchten. Die Versicherungsunternehmen müssen Selbstbeteiligungen so kalkulieren, dass die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit ambulanten oder stationären Heilbehandlungen maximal 5.000 Euro im Kalenderjahr ausmacht. Das verlangt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 193 VVG).
Selbstbeteiligung in der PKV - diese Modelle gibt es
Es gibt in der Praxis unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung, die vom jeweiligen Anbieter oder Tarif abhängig sind. Hier ein Überblick:
- die generelle Selbstbeteiligung als Fixbetrag: hier muss der Versicherungsnehmer über alle Bereiche der PKV hinweg einen Selbstbehalt tragen. Er ist unabhängig davon zu leisten, ob es um ambulante, stationäre oder Zahnbehandlungen geht. Häufig wird die generelle Selbstbeteiligung als Fixbetrag, zum Beispiel 500 Euro pro Kalenderjahr, vereinbart. Rechnungen werden dann erst ab Überschreiten der 500-Euro-Marke erstattet, dann aber komplett;
- die bausteinabhängige Selbstbeteiligung als Fixbetrag: sie ist häufig bei modular aufgebauten Versicherungstarifen anzutreffen. Der Selbstbehalt gilt in diesem Fall nur für bestimmten Versicherungsbausteine, zum Beispiel ausschließlich bei ambulanten Behandlungen oder nur bei ambulanten Behandlungen und Zahnbehandlungen. Wird ein Fixbetrag als Selbstbehalt vereinbart, sieht die Erstattungspraxis - lediglich auf den Baustein bezogen - genauso aus wie bei der generellen Selbstbeteiligung;
- die prozentuale Selbstbeteiligung: hier werden keine Fixbeträge für den Selbstbehalt festgelegt, sondern prozentuale Selbstbeteiligungen. Das heißt, der Versicherungsnehmer trägt bei den Krankheitskosten immer einen vereinbarten Prozentanteil, zum Beispiel zehn Prozent. Die PKV erstattet dann prinzipiell 90 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrags. Dabei gelten allerdings „Deckelungen“. Die prozentuale Selbstbeteiligung erfolgt nur bis zu einer bestimmten maximalen Kostensumme. Bei Kosten darüber hinaus greift die GKV voll. Auch die prozentuale Selbstbeteiligung kann übergreifend oder auf bestimmte Bereiche beschränkt ausgestaltet sein;
- die leistungsdynamische Selbstbeteiligung: ist relativ selten anzutreffen. Hier ist ein fester Selbstbehalt pro Behandlung oder Arzneimittel bis zu einer vereinbarten Maximalsumme zu leisten.
Vor allem für Freiberufler und Selbständige interessant
Von Selbstbehalten in der PKV profitieren vor allem Freiberufler und Selbständige. Da sie ihre Versicherungsbeiträge vollständig alleine tragen müssen - es gibt keine Arbeitgeberzuschüsse - kommen ihnen Beitragsreduzierungen durch die Selbstbehalt-Vereinbarung in vollem Umfang zugute. Bei Arbeitnehmern relativiert sich der Vorteil: hier zahlt der Arbeitgeber einen PKV-Zuschuss, der in der Regel die Hälfte des Beitrags - maximal den Arbeitgeberanteil in der GKV - ausmacht. An Beitragsreduzierungen nimmt der Arbeitgeber daher üblicherweise ebenfalls zu 50 Prozent teil, die finanzielle Belastung durch die Selbstbeteiligung müssen die Arbeitnehmer dagegen alleine übernehmen.
Steuerliche Effekte - auch ein Aspekt bei Selbstbehalten
Auch steuerlich sind die Auswirkungen differenziert zu beurteilen. Die Beiträge zur PKV können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Beitragsreduzierungen durch Selbstbehalt-Vereinbarungen verringern diesen Effekt. Die Selbstbeteiligung kann dagegen nach der Finanzgerichts-Rechtsprechung nicht steuerlich angesetzt werden. Es ist allerdings möglich, nicht erstattete Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Sie werden dort aber nur teilweise steuermindernd berücksichtigt. Unter dem Strich bedeutet die Beitragsentlastung durch Selbstbehalt-Vereinbarung möglicherweise weniger Steuerersparnis. Der Vorteil niedrigerer Beiträge kann dadurch abgeschwächt werden, aufgehoben wird er aber nicht. Dabei kommt es auch darauf an, in welchem Umfang sonst noch Vorsorge-Aufwendungen geltend gemacht werden können.
Es kommt auch auf die Gesundheit an
Last but not least ist auch der Gesundheitszustand dabei relevant, ob und in welchem Umfang sich ein Selbstbehalt-Modell rechnet. Wer wenig ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen muss, fährt mit einer Selbstbehalt-Vereinbarung in der Regel besser, als wenn häufige Behandlungen erforderlich sind. Viele Versicherungen bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen werden. Wer einen Fixbetrag als Selbstbeteiligung vereinbart und mit seinen Kosten im Rahmen des Selbstbehaltes bleibt, profitiert dann doppelt
- durch niedrigere Beiträge im Vergleich zur Hundert-Prozent-Erstattung und
- durch die Beitragsrückerstattungen wegen fehlender Leistungsinanspruchnahme.
Es dürfte allerdings schwierig sein, darauf eine Kalkulation aufzubauen, denn die persönliche Gesundheit lässt sich nur begrenzt planen und beeinflussen.
Tarifwechsel - manchmal mit Hürden
Es ist in der Regel kein Problem, von einem Tarif mit einer vollen Kostenerstattung in einen Tarif mit Selbstbehalt zu wechseln, da dies aus Versicherungssicht das Risiko und die Kosten des Unternehmens reduziert. Das erklärt auch, warum der umgekehrte Weg nicht ganz so einfach ist. Wer vorher einen Selbstbehalt vereinbart hat und jetzt einen Tarif mit voller Kostenerstattung oder mit einer geringeren Selbstbeteiligung möchte, muss mit Gesundheitsfragen und ggf. einem Risikozuschlag, im ungünstigsten Fall sogar mit Ablehnung rechnen.
Lassen Sie sich beraten!
Auf jeden Fall empfiehlt sich bei der Auswahl und Vereinbarung eines Selbstbehalt-Tarifs kompetenter Rat. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Versicherungs-Vergleich haben Sie die Möglichkeit, die Selbstbehalt-Tarife unterschiedlicher Anbieter zu prüfen. Dabei stellen wir auch gerne den Kontakt zu einem unabhängigen Experten her, der sich auskennt und Ihnen bei Fragen zum Thema „Selbstbehalt“ mir Rat und Tat zur Seite steht.