Krankentagegeldversicherung - warum für Arbeitnehmer wichtig?

Wird ein Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst sechs Wochen weiter. Danach endet die Lohnfortzahlung. Der Wegfall des Einkommens bei längerer Erkrankung ist finanziell ein gravierender Einschnitt - und für privat versicherte Arbeitnehmer entsteht ohne Zusatzschutz sogar eine vollständige Lücke. Die Krankentagegeldversicherung federt diese ab.

Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld (70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 135,63 Euro pro Tag im Jahr 2026), privat versicherte Arbeitnehmer dagegen keine Regelleistung.

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt ab einem vereinbarten Tag ein steuerfreies Tagegeld und schließt so die Einkommenslücke. Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist sie nahezu unverzichtbar, für gesetzlich Versicherte sinnvoll, um das Krankengeld aufzustocken.

Krankengeld berechnenWie groß ist die Lücke? Brutto und Netto eingeben

Wird ein Arbeitnehmer in Deutschland krank, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und sorgt in den ersten sechs Wochen der Erkrankung für Gehaltskontinuität. Danach stellt der Arbeitgeber seine Zahlungen ein, es sei denn, es ist tariflich oder im Arbeitsvertrag etwas anderes vorgesehen. Der Wegfall des Einkommens bei längerer Erkrankung ist finanziell ein gravierender Einschnitt, der sehr schnell existenzbedrohend werden kann.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird daher nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ein Krankengeld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens, und wird bei derselben Erkrankung maximal 78 Wochen lang gewährt. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Kalendertag (rund 4.069 Euro im Monat).

In der privaten Krankenvollversicherung (PKV) gibt es das Krankengeld dagegen als Regelleistung nicht. Privatversicherte Angestellte stünden nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist zunächst ohne regelmäßige Einkünfte da. Zur Abdeckung dieses Risikos ist der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung möglich. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Mit ihr lässt sich die bei längeren Krankheiten entstehende finanzielle Lücke schließen.

Wer ein Krankentagegeld benötigt

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer kommt der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung in Betracht, um das gesetzliche Krankengeld aufzustocken. Es kann sein, dass 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens als Krankengeldzahlung nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen abzudecken. In diesem Fall ist die Krankentagegeldversicherung ein finanzieller Zusatzschutz, der nur die Differenz zwischen Krankengeld und dem benötigten Einkommensersatz abdecken muss.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist die Krankentagegeld-Versicherung fast eine Pflicht. Nur die wenigsten Arbeitnehmer dürften den Wegfall ihres Gehalts bei längerer Krankheit problemlos verschmerzen können.

Freiberufler und Selbstständige

Bei - den hier nicht näher behandelten - Freiberuflern und Selbstständigen ist das Krankentagegeld ebenfalls wichtig. Das gilt vor allem für Freiberufler und Selbständige, die privat krankenversichert oder freiwillig GKV-Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch sind. Eine ausführliche Darstellung steht im Beitrag zur Krankentagegeldversicherung für Selbstständige. Beamte benötigen den Versicherungsschutz dagegen nicht, weil der Dienstherr die Bezüge bei Erkrankung ohne Fristbegrenzung weiter zahlt.

Krankengeld berechnen (GKV-Vergleich)

Wie groß die Lücke ist, die das gesetzliche Krankengeld lässt, zeigt der folgende Rechner. Er berechnet das Krankengeld nach § 47 SGB V aus Brutto- und Nettoeinkommen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem benötigten Einkommen ist genau der Spielraum, den ein privates Krankentagegeld abdecken kann - bei privat Versicherten fehlt das Krankengeld ganz.

Krankengeld berechnen

Krankengeld-Höhe-Rechner (2026)

Tragen Sie Ihr regelmäßiges monatliches Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt ein. Der Rechner schätzt das gesetzliche Krankengeld pro Monat und pro Kalendertag – maßgeblich ist der niedrigere der beiden Grenzwerte (70 % brutto / 90 % netto).

Krankengeld / Monat (brutto)

Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 SGB V). Berücksichtigt wird das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Daraus ergibt sich ein Höchst-Krankengeld von 135,63 €/Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Vom Krankengeld gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben hier unberücksichtigt.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Wie die Krankentagegeld-Versicherung funktioniert

Das Funktionsprinzip ist einfach: Im Krankheitsfall wird bei Arbeitnehmern - üblicherweise ab dem 43. Tag - das im Vertrag festgelegte Tagegeld für jeden Tag der Krankheit gezahlt. Die Krankheit ist dabei durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Die Höhe des Tagegeldes kann flexibel vereinbart werden. Allerdings darf das Tagegeld nicht höher sein als das - tagesbezogene - Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Bei manchen Anbietern ist auch unabhängig davon eine Obergrenze vorgesehen. Über den Höchstsatz hinaus kann dann kein höheres Krankentagegeld vereinbart werden.

Wie lange gezahlt wird

Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit im Prinzip so lange, wie die Erkrankung besteht. Es ist keine Fristbegrenzung vorgesehen. Mit der Wiederherstellung der Gesundheit und dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht automatisch.

Bei Reha-Behandlungen kommt es auf den Anbieter bzw. den Vertrag an. Manche Versicherer leisten bei Reha-Maßnahmen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen: zum Beispiel nur dann, wenn ein Reha-Aufenthalt sich unmittelbar an eine Erkrankung anschließt und damit zwingend in Zusammenhang steht.

Ist die Gesundung nicht mehr möglich und wird der Arbeitnehmer berufsunfähig, ist die Krankentagegeld-Versicherung bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Pflicht. Manche Versicherer zahlen auch noch in den ersten drei Monaten einer Berufsunfähigkeit. Die zeitliche Abgrenzung von Krankheit und Berufsunfähigkeit ist unter Umständen schwierig, was häufiger zu Auseinandersetzungen über die Leistungspflicht führt. Umso wichtiger ist, dass Arbeitnehmer auch über eine ausreichende Berufsunfähigkeits-Versicherung verfügen.

Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe des Krankengeldes gesetzlich festgelegt. Es entspricht 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit dieses zur Beitragszahlung herangezogen wird. Einkommensbestandteile jenseits der Beitragsbemessungsgrenze bleiben unberücksichtigt. Das Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoverdienstes nicht überschreiten. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB V.

Beim Krankentagegeld in der PKV ist diese Regelung nicht relevant. Hier ist man bei der Vereinbarung der Höhe des Tagessatzes wesentlich flexibler. Allerdings gilt eine allgemeine Obergrenze, die durchgängig in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Das Krankentagegeld ist auf das monatliche Nettoeinkommen aus normaler beruflicher Tätigkeit - unter Berücksichtigung eventueller Lohnersatzleistungen - begrenzt. Maßgeblich ist in der Regel der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Das Krankentagegeld muss nicht versteuert werden und unterliegt - anders als das gesetzliche Krankengeld - auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es ist also tatsächlich „Nettoeinkommen“. Die Beiträge können steuerlich als Vorsorgeaufwand im Rahmen der Absetzungsgrenzen geltend gemacht werden. Diese sind aber meist schon anderweitig ausgeschöpft.

Für die Vereinbarung der Höhe kann eine Haushaltsaufstellung hilfreich sein. Dabei werden die monatlichen Ausgaben aufgelistet, die bei längerer Krankheit weiterhin anfallen - typisch zum Beispiel Miete, Nebenkostenpauschale, Abschlagszahlungen, Versicherungsprämien, Steuern und Abgaben, Kreditraten oder Unterhalt. Auch Kosten für den normalen Lebensunterhalt sind zu berücksichtigen, denn bei längerer Erkrankung ist man zu Hause und benötigt Lebensmittel, Hygieneartikel und ähnliches. Wenn eine Familie zu versorgen ist, gilt das ohnehin.

Wovon die Beiträge abhängen

Die Höhe des Krankentagegeldes ist naturgemäß auch wesentlich für die Beitragshöhe. Daneben spielen das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

Hinweis

Manche Versicherer ziehen beim Eintrittsalter eine Grenze, die schon vor dem üblichen Renteneintritt liegt (zum Beispiel bei 60 Jahren). Jenseits dieser Altersgrenze ist dann kein Neuabschluss mehr möglich.

Eine Gesundheitsprüfung in Form entsprechender Gesundheitsfragen im Antrag ist bei der Krankentagegeldversicherung normalerweise obligatorisch. Dabei wird vor allem nach länger bestehenden Erkrankungen in der Vergangenheit gefragt. Auf Grundlage der Antworten wird gegebenenfalls ein Risikozuschlag berechnet. Manche Versicherer verzichten bei einer späteren Aufstockung des Krankentagegeldes auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Vereinzelt gibt es auch Krankentagegeld-Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Das Gesundheitsrisiko wird dann auf die Versicherten-Gemeinschaft umgelegt, was sich entsprechend im Beitrag niederschlägt.

Wenn bei Versicherungsabschluss bereits ernstere Vorerkrankungen bestanden haben, ist in einigen Verträgen eine Wartezeit vorgesehen. Der Versicherungsschutz greift dann erst bei Erkrankungen, die nach Ablauf der Wartezeit eintreten. Das sollte beim Versicherungsabschluss bedacht werden, insbesondere beim Versicherungswechsel.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

Sehr oft ist die Krankentagegeldversicherung an eine bestehende private Krankenvollversicherung gekoppelt. Sie stellt dann eine Zusatzvereinbarung zum Versicherungsvertrag dar. Die Verknüpfung ist aber nicht zwingend. Genauso ist ein Abschluss bei einem anderen Anbieter als „isolierter Vertrag“ möglich - insbesondere dann, wenn die Krankentagegeldversicherung als privater Zusatzvertrag für gesetzlich Krankenversicherte dient. Worauf bei guten Angeboten zu achten ist:

  • Aufstockung ohne erneute Gesundheitsfragen: Eine Anpassung des Tarifs sollte ohne erneute Gesundheitsfragen möglich sein, zumindest in den Größenordnungen üblicher Gehaltsveränderungen.
  • Keine Alkoholklausel: In vielen Tarifen ist die Leistung ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit mit Alkohol oder Drogen zusammenhängt. Gute Tarife leisten auch hier.
  • Zusammenzählung von Krankheitstagen: Erkrankungen treten häufiger wiederholt wegen derselben Ursache auf. Dann sollte die Versicherung die Tage zusammenzählen und nicht jedes Mal neu zu zählen beginnen. Das ist vor allem bei Selbständigkeit wichtig.
  • Zahlung auch bei Reha: In vielen Tarifen enden die Leistungen vor und/oder während der Reha oder sind stark eingeschränkt. Gute Tarife leisten auch hier.
  • Verzicht auf ordentliche Kündigung: In manchen Verträgen ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Tarif ohne diese Möglichkeit bietet mehr Sicherheit über den Fortbestand des Schutzes.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

Es kommt nicht selten vor, dass eine längere Krankheit in eine dauernde Berufsunfähigkeit mündet. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind zeitlich zwar nicht begrenzt, enden aber stets mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese ist nicht Versicherungsgegenstand, sondern fällt in die Zuständigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Praktisch lässt sich der Zeitpunkt, wann eine längere Arbeitsunfähigkeit endet und die Berufsunfähigkeit beginnt, nicht immer einfach feststellen. Ein paralleler Bezug von Krankentagegeld und BU-Rente ist in der Regel ausgeschlossen. Es kann aber zu „Leistungslücken“ kommen - zum Beispiel, weil Krankentagegeldversicherer und BU-Versicherer Berufsunfähigkeit unterschiedlich definieren. Bei Berufsunfähigkeit sollte die Krankentagegeldversicherung deshalb noch mindestens drei weitere Monate zahlen, um den Zeitraum für Beantragung und Bewilligung einer BU-Rente zu überbrücken. Nicht jeder Tarif sieht das vor.

Exkurs: Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld - der Unterschied

Die Krankentagegeld-Versicherung darf - trotz der Namensähnlichkeit - nicht mit der ebenfalls häufig angebotenen Krankenhaustagegeld-Versicherung verwechselt werden. Die Krankentagegeld-Versicherung schützt gegen das Risiko eines Verdienstausfalls bei längerer Krankheit. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung dient der Abdeckung von Nebenkosten bei Krankenhaus-Aufenthalten. Es sind zwei grundverschiedene Versicherungen.

Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Bei Arbeitnehmern beginnt die Leistung üblicherweise ab dem 43. Tag der Krankheit, also nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung. Ein früherer Leistungsbeginn ist gegen höheren Beitrag vereinbar. Gezahlt wird, solange die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit besteht.
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Das Tagegeld darf das tagesbezogene Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit nicht übersteigen, gemessen am Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Eine Überversicherung über das Nettoeinkommen hinaus ist ausgeschlossen.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein. Das private Krankentagegeld muss nicht versteuert werden und unterliegt - anders als das gesetzliche Krankengeld - auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es wird also als echtes Nettoeinkommen ausgezahlt.
Brauchen privat versicherte Arbeitnehmer ein Krankentagegeld?
Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist es nahezu unverzichtbar, weil die private Krankenvollversicherung kein Krankengeld als Regelleistung kennt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung entstünde sonst eine vollständige Einkommenslücke.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes (70 % Brutto / max. 90 % Netto).
  2. Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) / vdek – Rechengrößen 2026: Höchstkrankengeld 135,63 Euro pro Kalendertag.