Krankentagegeldversicherung - warum für Arbeitnehmer wichtig?

Wird ein Arbeitnehmer in Deutschland krank, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und sorgt in den ersten sechs Wochen der Erkrankung für Gehaltskontinuität. Danach stellt der Arbeitgeber seine Zahlungen ein, es sei denn, es ist tariflich oder im Arbeitsvertrag etwas anderes vorgesehen.

Der Wegfall des Einkommens bei längerer Erkrankung ist finanziell ein gravierender Einschnitt, der sehr schnell existenzbedrohend werden kann.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird daher nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ein Krankengeld gezahlt. Es beträgt im Schnitt etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens und wird maximal 78 Wochen lang gewährt.

In der privaten Krankenvollversicherung (PKV) gibt es das Krankengeld dagegen als Regelleistung nicht. Privatversicherte Angestellte stehen ggf. nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist zunächst ohne regelmäßige Einkünfte da. Zur Abdeckung dieses Risikos ist der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung möglich. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Mit ihr kann die bei längeren Krankheiten entstehende finanzielle Lücke geschlossen werden.
 

Wer benötigt ein Krankentagegeld?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer kommt der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung in Betracht, um das gesetzliche Krankengeld aufzustocken. Es kann sein, dass 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens als Krankengeldzahlung nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen abzudecken. In diesem Fall ist die Krankentagegeldversicherung ein finanzieller Zusatzschutz, der nur die Differenz zwischen Krankengeld und dem benötigten Einkommensersatz abdecken muss.
 

Privat versicherte Arbeitnehmer

Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist die Krankentagegeld-Versicherung fast eine Pflicht. Nur die wenigsten Arbeitnehmer dürften den Wegfall ihres Gehalts bei längerer Krankheit problemlos verschmerzen können.
 

Freiberufler und Selbstständige

Bei - den hier nicht näher behandelten - Freiberuflern und Selbständigen ist das Krankentagegeld ebenfalls wichtig. Das gilt vor allem für Freiberufler und Selbständige, die privat krankenversichert oder freiwillig GKV-Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch sind. Beamte benötigen den Versicherungsschutz dagegen nicht, weil der Dienstherr die Bezüge bei Erkrankung ohne Fristbegrenzung weiter zahlt.
 

Wie funktioniert die Krankentagegeld-Versicherung?

Das Funktionsprinzip der Krankentagegeld-Versicherung ist einfach. Im Krankheitsfall wird bei Arbeitnehmern - üblicherweise ab dem 43. Tag - das im Vertrag festgelegte Tagegeld für jeden Tag der Krankheit gezahlt. Die Krankheit ist dabei durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Die Höhe des Tagegeldes kann flexibel vereinbart werden. Allerdings darf das Tagegeld nicht höher sein als das - tagesbezogene - Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Bei manchen Anbietern ist auch unabhängig davon eine Obergrenze vorgesehen. Über den Höchstsatz hinaus kann dann kein höheres Krankentagegeld vereinbart werden.
 

Wie lange zahlt die Krankentagegeld-Versicherung?

Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit im Prinzip so lange, wie die Erkrankung besteht. Es ist keine Fristbegrenzung vorgesehen. Mit der Wiederherstellung der Gesundheit und dem erneuten Arbeitsantritt endet die Leistungspflicht automatisch.

Bei Reha-Behandlungen kommt es auf den Anbieter bzw. den Vertrag an. Manche Versicherer leisten bei Reha-Maßnahmen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen: zum Beispiel nur dann, wenn ein Reha-Aufenthalt sich unmittelbar an eine Erkrankung anschließt und damit zwingend in Zusammenhang steht.

Ist die Gesundung nicht mehr möglich und wird der Arbeitnehmer berufsunfähig, ist die Krankentagegeld-Versicherung bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Pflicht. Manche Versicherer zahlen auch noch in den ersten drei Monaten einer Berufsunfähigkeit. Die zeitliche Abgrenzung von Krankheit und Berufsunfähigkeit ist unter Umständen schwierig, was häufiger zu Auseinandersetzungen bezüglich der Leistungspflicht führt. Umso wichtiger ist, dass Arbeitnehmer auch über eine ausreichende Berufsunfähigkeits-Versicherung verfügen.
 

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe des Krankengeldes gesetzlich festgelegt. Es entspricht 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit dieses zur Beitragszahlung herangezogen wird. Einkommensbestandteile jenseits der Beitragsbemessungsgrenze bleiben unberücksichtigt. Das Krankengeld darf allerdings nicht 90 Prozent des Nettoverdienstes überschreiten. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB V.

Beim Krankentagegeld in der PKV ist diese Regelung nicht relevant. Hier ist man bezüglich der Vereinbarung der Höhe des Tagessatzes wesentlich flexibler. Allerdings gilt eine allgemeine Obergrenze, die durchgängig in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Das Krankentagegeld ist auf das monatliche Nettoeinkommen aus normaler beruflicher Tätigkeit - unter Berücksichtigung eventueller Lohneersatzleistungen - begrenzt. Maßgeblich für die Feststellung des Nettoeinkommens ist in der Regel der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Das Krankentagegeld muss nicht versteuert werden und unterliegt - anders als das gesetzliche Krankengeld - auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es ist also tatsächlich „Nettoeinkommen“. Die Beiträge können steuerlich als Vorsorgeaufwand im Rahmen der Absetzungsgrenzen geltend gemacht werden. Diese sind aber meist schon anderweitig ausgeschöpft.

Für die Vereinbarung der Krankengeldhöhe kann eine Haushaltsaufstellung hilfreich sein. Dabei werden die monatlichen Ausgaben aufgelistet, die bei längerer Krankheit weiterhin anfallen - typisch zum Beispiel Miete, Nebenkostenpauschale, Abschlagszahlungen, Versicherungsprämien, Steuern und Abgaben, Kreditraten, Unterhalt usw.. Auch Kosten für den normalen Lebensunterhalt sind zu berücksichtigen, denn es durchaus möglich, dass man bei längerer Erkrankung zu Hause ist und Lebensmittel, Hygieneartikel und ähnliches benötigt. Wenn eine Familie zu versorgen ist, gilt das ohnehin.

Wovon hängen die Beiträge ab?

Die Höhe des Krankentagegeldes ist naturgemäß auch wesentlich für die Beitragshöhe. Daneben spielen aber auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

Manche Versicherer ziehen beim Alter eine Grenze, die auch schon vor dem üblichen Eintritt in den Ruhestand liegt (zum Beispiel bei 60 Jahren). Jenseits der Altersgrenze ist dann kein Versicherungsabschluss mehr möglich.

Eine Gesundheitsprüfung in Form von entsprechenden Gesundheitsfragen im Antrag ist normalerweise bei der Krankentagegeldversicherung obligatorisch. Dabei wird vor allem nach länger bestehenden Erkrankungen in der Vergangenheit gefragt. Auf der Grundlage der Antworten wird dann ggf. ein Risikozuschlag berechnet. Manche Versicherer verzichten bei einer späteren Aufstockung des Krankentagegeldes auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Vereinzelt gibt es auch Krankentagegeld-Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Das Gesundheitsrisiko wird dann auf die Versicherten-Gemeinschaft „umgelegt“, was sich entsprechend im Normal-Beitrag niederschlägt.

Wenn bei Versicherungsabschluss bereits ernstere Vorerkrankungen bestanden haben, ist in einigen Verträgen eine Wartezeit vorgesehen. Der Versicherungsschutz greift dann erst bei Erkrankungen, die nach Ablauf der Wartezeit eintreten. Das sollte beim Versicherungsabschluss bedacht werden, insbesondere beim Versicherungswechsel.
 

Wo Krankentagegeldversicherung abschließen

Sehr oft ist die Krankentagegeldversicherung an eine bestehende private Krankenvollversicherung gekoppelt. Sie stellt dann einfach eine Zusatzvereinbarung zum Versicherungsvertrag dar. Die Verknüpfung mit der Krankenversicherung ist aber nicht zwingend. Genauso ist ein Abschluss bei einem anderen Anbieter als „isolierter Vertrag“ möglich. Insbesondere auch dann, wenn die Krankentagegeldversicherung als privater Zusatzvertrag für gesetzlich Krankenversicherte dient.

Worauf sollte man bei der Suche nach guten Angeboten achten? Hier ein Überblick:

  • Aufstockung ohne erneute Gesundheitsfragen : eine Anpassung des Tarifs sollte ohne erneute Gesundheitsfragen möglich sein, zumindest in den Größenordnungen üblicher Gehaltsveränderungen;

  • Keine Alkoholklausel: in vielen Tarifen ist die Leistung ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht. Gute Tarife leisten auch hier;

  • Zusammenzählung von Krankheitstagen: es kommt häufiger vor, dass Erkrankungen wiederholt wegen derselben Ursache auftreten. In diesem Fall sollte die Krankentagegeldversicherung die Tage zusammenzählen und nicht immer wieder für die Leistung neu zu zählen beginnen. Die Zusammenzählung ist vor allem bei Selbständigkeit wegen der fehlenden Lohnfortzahlung wichtig.

  • Zahlung auch bei Reha: in vielen Tarifen enden die Leistungen unmittelbar vor und/oder während der Reha oder sind stark eingeschränkt. Gute Tarife leisten auch hier.

  • Verzicht auf ordentliche Kündigung: in manchen Verträgen ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen möglich. Davon wird bei Inanspruchnahme der Versicherung gerne Gebrauch gemacht. Die Kündigung betrifft zwar nicht die laufende Leistung, aber künftige. Ein Tarif ohne eine solche Kündigungsmöglichkeit bietet mehr Sicherheit bezüglich des Versicherungsschutzes.
     

Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Es kommt nicht so selten vor, dass eine längere Krankheit in eine (dauernde) Berufsunfähigkeit mündet. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind zeitlich zwar nicht begrenzt, enden aber stets mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese ist nicht Versicherungsgegenstand, sondern fällt in die Zuständigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Praktisch lässt sich der Zeitpunkt, wann eine längere Arbeitsunfähigkeit endet und die Berufsunfähigkeit beginnt, nicht immer so einfach feststellen. Ein paralleler Bezug von Krankentagegeld und BU-Rente ist in der Regel ausgeschlossen. Es kann allerdings zu „Leistungslücken“ kommen - zum Beispiel weil Krankentagegeldversicherer und BU-Versicherer Berufsunfähigkeit unterschiedlich definieren.

Bei Berufsunfähigkeit sollte die Krankentagegeldversicherung noch mindestens drei weitere Monate zahlen, um den Zeitraum für die Beantragung und Bewilligung einer BU-Rente zu überbrücken. So lassen sich Leistungslücken vermeiden. Nicht jeder Tarif sieht das vor.
 

Exkurs: Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld - der Unterschied

Die Krankentagegeld-Versicherung darf - trotz der Namensähnlichkeit - nicht mit der ebenfalls häufig angebotenen Krankenhaustagegeld-Versicherung verwechselt werden. Die Krankentagegeld-Versicherung schützt gegen das Risiko eines Verdienstausfalls bei längerer Krankheit. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung dient der Abdeckung von Nebenkosten bei Krankenhaus-Aufenthalten (zum Beispiel Telefonkosten, Fernsehnutzungs-Gebühren usw.). Es sind zwei grundverschiedene Versicherungen.

 

 

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