Was ist bei der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Die Zahnzusatzversicherung ist der unbestrittene Spitzenreiter, wenn es um privaten Krankenzusatzschutz geht. Über 16 Mio. Bundesbürger besitzen einen solchen Versicherungsschutz für ihre Zähne - aus gutem Grund: denn gerade beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden weist die gesetzliche Krankenversicherung erhebliche Leistungslücken auf. Teure Behandlungen können schnell in die Tausende gehen - schlecht, wenn der größte Teil davon aus eigener Tasche zu zahlen ist.
 

Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Für den normalen Gang zum Zahnarzt benötigt man die Zahnzusatzversicherung zwar üblicherweise nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine adäquate Regelversorgung. Bezahlt wird das, was medizinisch notwendig ist. Dazu gehören regelmäßige Kontrolluntersuchungen (2x pro Jahr) und Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr), erforderliche Karies-, Parodontose- und Wurzelbehandlungen. Professionelle Zahnreinigung ist dagegen keine Kassenleistung, manche Kassen zahlen hier allerdings Zuschüsse.

„Lückenhaft“ wird die GKV bei weitergehenden und höherwertigen Leistungen. Bei Kieferorthopädie werden die Kosten in der Regel nur bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen und nur ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3. Ein genehmigter Kostenplan ist Bedingung für die Kostenübernahme und es bleiben zunächst 20 Prozent Eigenanteil. Dieser wird ggf. später erstattet. Im Erwachsenenalter muss schon ein schwerwiegendes und spezielles Problem vorliegen, damit die Krankenkasse Kosten für Kieferorthopädie trägt. Normalerweise ist das nicht der Fall.

Unzureichend sind auch die Leistungen für Zahnersatz. Hier zahlt die Kasse nur Festzuschüsse, die höchstens 50 Prozent der Kosten abdecken - und das auch nur dann, wenn die schlichteste Lösung gewählt wird. Höhere Kassenanteile sind bei regelmäßig geführten Bonusheften möglich. Hier kann sich der Anteil auf bis zu 60 Prozent (5jähriges Bonusheft) oder 65 Prozent (10jähriges Bonusheft) erhöhen. Bei hochwertigen Inlays und Implantaten deckt der Festzuschuss allerdings nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ab. Das Bonusheft bringt da ebenfalls wenig.

Zähne sind körperliche „Verschleißteile“ und nutzen sich im Lauf eines Lebens ab. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit fortschreitendem Alter Zahnersatz benötigt wird, ist hoch. Eine private Zusatzversicherung kann eine gute finanzielle Vorsorge bieten - insbesondere wenn Wert auf mehr als Standardversorgung gelegt wird. Auch wer sich beim Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt sehen will oder beste kieferorthopädische Leistungen für seine Kinder versichern möchte, ist mit einer privaten Zahnzusatzversicherung gut aufgestellt. Bei Prophylaxe ist der private Zusatzschutz ebenfalls großzügiger als die „Kasse“.

Generell keine Leistungen bieten die Krankenkassen, wenn es sich um reine Zahnästhetik handelt. Es fehlt die medizinische Notwendigkeit. Allerdings sind auch die privaten Zahnzusatzversicherungen hier zurückhaltend. Es kommt auf den jeweiligen Tarif an. In einigen Tarifen wird zum Beispiel Bleaching bezahlt - Zahnaufhellung für strahlend weißes Lächeln.
 

Wie sind Zahnzusatz-Tarife aufgebaut?

Zahnzusatzversicherungen werden von Versicherern angeboten, die eine private Krankenvollversicherung und/oder weitere private Krankenzusatzversicherungen im Sortiment haben. Der Online-Abschluss ist heute problemlos möglich - auch bei Anbietern, die noch andere Vertriebskanäle nutzen als das Direktgeschäft.

In der Regel sind Zahnzusatz-Tarife so aufgebaut, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgestockt oder erweitert werden. Die Zahnzusatzversicherung erstattet dann die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlich anfallenden Kosten - ganz oder teilweise.

100 Prozent-Erstattungen findet man vor allem bei normalen Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe. Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen sind dagegen häufig Erstattungen unter 100 Prozent vorgesehen - zum Beispiel 75 Prozent oder 90 Prozent. Bei Prozent-Angaben sollte immer darauf geachtet werden, worauf sich der Prozentsatz bezieht - auf die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten oder auf die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Kosten. Das kann einen beträchtlichen Unterschied machen.

Beispiel: angenommen sei eine Zahnbehandlung mir Gesamtkosten von 2.000 Euro. Die Kasse übernehme davon 500 Euro. Der private Zahnzusatztarif verspreche 75 Prozent Kostenübernahme. Bezieht sich der Prozentsatz auf die Gesamtkosten, zahlt die Zahnzusatzversicherung 0,75 x 2.000 Euro - 500 Euro = 1.000 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 2.000 Euro - 500 Euro - 1.000 Euro = 500 Euro. Bezieht sich der Prozentsatz auf die Kostendifferenz, zahlt die Zahnzusatzversicherung 0,75 x (2.500 Euro - 500 Euro) = 1.125 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 2.000 Euro - 500 Euro - 1.125 Euro = 375 Euro.

Bei manchen Zahnzusatzversicherungen werden Basis-, Komfort- und Premium-Varianten angeboten (zum Teil mit anderen Bezeichnungen). In den höherwertigen Tarifvarianten ist dann der Leistungsumfang größer oder es werden höhere Erstattungen geboten. Dass ein Premium-Tarif mehr Beitrag kostet als ein Basis-Tarif, versteht sich von selbst. In manchen Tarifen kann die Höhe der Selbstbeteiligung flexibel gewählt werden, in anderen ist sie vorgegeben. Das kommt stets auf den Anbieter und den Tarif an.
 

Worauf sollte man achten?

1. Gesundheitsfragen

Eine Gesundheitsprüfung ist bei den meisten Tarifen üblich, nur wenige Anbieter verzichten darauf. Die Fragen sind allerdings weniger umfangreich als in der privaten Krankenvollversicherung. In der Regel wird nach fehlenden Zähnen, bestehenden Prothesen und nach dem Alter vorhandenen Zahnersatzes gefragt. Die Versicherung will damit ihr Kostenrisiko abschätzen. Dem gleichen Zweck dient die Frage nach vom Zahnarzt angeratenen, aber noch nicht durchgeführten Behandlungen.

Eine vollständige und richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist dringend zu empfehlen. Falsche Angaben können zu empfindlichen Leistungseinschränkungen, im Extremfall sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei „kritischen Vorbelastungen“ reagieren viele Versicherer mit Leistungsausschlüssen. Zahnersatz für eine schon vorhandene Zahnlücke wird dann zum Beispiel nicht erstattet. Manchmal werden auch Risikozuschläge gefordert. Relativ selten wird der Versicherungsschutz ganz abgelehnt.
 

2. Beitrag

Neben dem versicherten Leistungsumfang und dem Zahnzustand beeinflusst vor allem das Eintrittsalter die Höhe der Beiträge. Je später die Versicherung abgeschlossen wird, umso mehr kostet der Versicherungsschutz. Konsequenz: ein 20jähriger zahlt nur den Bruchteil des Beitrags eines 60jährigen. Der Grund ist einleuchtend: mit steigendem Alter erhöht sich das Risiko teurer Zahnbehandlungen überproportional. Das schlägt sich in den Beiträgen für Neueinsteiger nieder.

Noch in anderer Hinsicht ist das Alter relevant. Manche Tarife bilden Altersrückstellungen, um einen späteren Beitragsanstieg wegen nötiger Mehrbehandlungen abzufedern, andere verzichten darauf. Beides hat Vor- und Nachteile. Die Bildung von Altersrückstellungen bietet aus Versichertensicht mehr Kalkulationssicherheit. Dafür sind die Einstiegstarife tendenziell teurer als Tarife ohne Altersrückstellung - ein Teil des Beitrags wird ja für die Rückstellungsbildung benötigt. Ein weiterer Nachteil: beim Anbieterwechsel gehen die Altersrückstellungen größtenteils verloren. Tarife ohne Altersrückstellungen sind am Anfang häufig günstiger, verzeichnen aber im Zeitablauf einen deutlich stärkeren Beitragsanstieg, weil die Rückstellungen fehlen. Dafür bedeutet der Anbieterwechsel auch keinen Rückstellungsverlust.

Eine weitere beitragsbeeinflussende Größe sind Eigenanteile bzw. Selbstbeteiligungen. Je größer der zu tragende Eigenanteil, umso günstiger der Versicherungsschutz - aber auch umso leistungsschwächer auch der Tarif.
 

3. Wartezeiten

Wartezeiten sind in vielen Tarifen üblich, einige Zahnzusatzversicherungen verzichten aber auch darauf. Üblich ist eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten für „normale“ Zahnarztleistungen und eine besondere von acht Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung erst für Behandlungen bezahlt, die nach Ablauf der Wartezeit stattfinden und abgerechnet werden.

In manchen Tarifen leistet die Zahnzusatzversicherung auch nach Ablauf der Wartezeit vorerst nur eingeschränkt. Oft werden in den ersten drei bis fünf Jahren nur begrenzte Höchstsummen pro Jahr erstattet. Damit will sich der Versicherer vor Inanspruchnahme wegen teurer Gebiss-Sanierungen gleich zu Beginn des Versicherungsschutzes absichern.
 

4. Leistungen

Auf unterschiedliche prozentuale Erstattungen in Tarifen ist bereits weiter oben hingewiesen worden. Es gibt aber nicht nur Leistungs-Unterschiede „der Höhe nach“, sondern auch „der Art nach“. Die meisten Tarife bieten Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Zahnprophylaxe: hier werden die Kosten für professionelle Zahnreinigungen übernommen. Oft gibt es Leistungsbegrenzungen: zum Beispiel einmal pro Jahr oder eine Betragsbegrenzung.

  • Zahnbehandlung: die Zahnzusatzversicherungen zahlt Kosten für Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen. Manchmal wird die Leistung danach differenziert, ob die gesetzliche Krankenkasse Kosten trägt oder nicht:

  • Zahnersatz: betrifft die Kostenübernahme für Kronen, Brücken und Implantate. Es handelt sich um das „Herzstück“ der Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Daher sollte bei Vergleichen besonders darauf geachtet werden, was der jeweilige Tarif bietet. Unterschiede gibt es vor allem bei den Erstattungssätzen.

  • Kieferorthopädie: kieferorthopädische Leistungen sind primär für versicherte Kinder interessant. Hier bieten Zahnzusatztarife häufig zusätzliche Leistungen zu dem, was die Krankenkasse trägt - zum Beispiel Kostenübernahme schon bei KIG 1 oder 2, Leistungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Verringerung des Eigenanteils. Dabei kommt es stets auf den jeweiligen Tarif an. Bei Erwachsenen beschränkt sich Kieferorthopädie - wenn überhaupt - auf notwendige Maßnahmen nach Unfällen oder Verletzungen. Meist ausgeschlossen ist Kieferorthopädie für Erwachsene, um versäumte Behandlungen in der Kindheit zu korrigieren. Vereinzelt können in Tarifen gegen Aufpreis weitere kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene vereinbart werden.

  • weitere Zusatzleistungen: in einigen Tarifen sind darüber hinaus Zusatzleistungen möglich bzw. automatisch enthalten - zum Beispiel: Erstattung von Kosten auch für Dämmerschlaf, Akupunktur oder Hypnose beim Zahnarzt, Kostenübernahme für Bleaching und sonstige Zahnkosmetik. Manchmal werden bei Versicherungsabschluss auch besonderer Add-ons geboten wie eine kostenlose elektrische Zahnbürste.
     

Wann die Versicherung (üblicherweise) nicht leistet!

In den meisten Zahnzusatztarifen sind Leistungen für Zahnprobleme ausgeschlossen, deren Behandlungsbedürftigkeit bereits vor Versicherungsabschluss erkennbar war oder bei denen eine Behandlung schon begonnen hatte. Überdies sorgt die Wartezeit häufig dafür, dass die Leistungspflicht erst bei nach Versicherungsabschluss aufgetretenen Problemen greift.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: in einzelnen Tarifen wird eine Leistung schon für vor Vertragsabschluss absehbaren Behandlungsbedarf versprochen. Hier wird dann konsequenterweise auf eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verzichtet. Das erhöhte Risiko der Leistungsinanspruchnahme muss der Versicherer natürlich bei seiner Kalkulation berücksichtigen. Auf jeden Fall empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, um das konkrete Leistungsversprechen zu prüfen.
 

Zahnzusatzversicherung wechseln

Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich kein Problem, sofern die Kündigungsbedingungen beachtet werden. In der Regel ist die ordentliche Kündigung zum Ablauf eines Kalenderjahres (endet mit dem 31.12.) oder eines Versicherungsjahres (endet mit dem letzten Tag des Vormonats des Vertragsabschlusses) möglich. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei vielen Tarifen gilt eine Mindestvertragslaufzeit - eine Kündigung ist dann frühestens zu deren Ablauf wirksam.

Bei Beitragserhöhungen und Leistungsverschlechterungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es kann binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung ausgeübt werden. Wichtig bei Kündigung: für die Fristwahrung ist immer das Eingangs-Datum beim Versicherer relevant, nicht das Absende-Datum. Bei außerordentlichen Kündigungen ist stets der Kündigungsgrund mit anzugeben.

Tarifumstellungen beim bisherigen Anbieter sind jederzeit möglich. Wird ein leistungsstärkerer Tarif gewählt, ist unter Umständen mit erneuten Gesundheitsfragen und Wartezeiten für die „Mehrleistung“ zu rechnen.

 


 

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