Mit der Aufnahme eines Studiums stellt sich für Studenten automatisch die Frage der Krankenversicherung. Denn auch für sie gilt grundsätzlich Versicherungspflicht. Ohne Versicherungsnachweis ist keine Immatrikulation möglich. Welcher Krankenversicherungs-Schutz gewählt werden sollte, hängt unter anderem von der bestehenden Konstellation vor Beginn des Studiums ab. In vielen Fällen kann die private Krankenversicherung (PKV) für Studenten eine interessante Lösung bieten.
Wann macht die private Krankenversicherung Sinn?
Die Versicherungspflicht - gemeint ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - besteht für Studenten bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Dabei gibt es aber Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten, so dass die private Krankenversicherung als Alternative genutzt werden kann. Ob das sinnvoll ist, hängt u.a. vom „Versicherungsstatus“ vor Beginn des Studiums ab. Hilfreich hierzu ist auch folgender Artikel: PKV für Studenten - eine sinnvolle Wahl?
Fall 1: Familienversicherung in der GKV
Wer bisher als „Kind“ über ein Elternteil in der Familienversicherung der GKV versichert gewesen ist, kann diesen Status als Student bis zum 25. Lebensjahr beibehalten, in bestimmten Ausnahmefällen sogar darüber hinaus. Da die Familienversicherung beitragsfrei ist, stellt sie konkurrenzlos die günstigste studentische Krankenversicherung dar und sollte daher nicht aufgegeben werden. Hier kommen ggf. private Krankenzusatzversicherungen zur Abdeckung von Leistungslücken in Betracht. Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres steht die Versicherungsfrage allerdings erneut auf dem Plan, sofern das Studium noch nicht beendet ist.
Fall 2: „Beamtenkind“
Beamtenkinder verfügen überwiegend bereits über einen privaten Krankenversicherungsschutz in einem Beamtentarif. Wegen der Beihilfe-Berechtigung sind solche Tarife sehr günstig, da nur der durch die Beihilfe nicht abgedeckte Rest zu versichern ist. Mit einer entsprechenden Befreiung kann der Tarif im Studium weiter genutzt werden, allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr. Mit dem Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld entfällt nämlich der Beihilfeanspruch und es wird ein „hundertprozentiger“ Versicherungsschutz mit entsprechend höheren Beiträgen benötigt. Hierfür kommt dann ggf. ein Studententarif in Betracht. Ein gesetzlicher Krankenversicherungs-Schutz ist während des Studiums nicht mehr möglich, wenn die Entscheidung für die PKV zu Studienbeginn erst einmal gefallen ist.
Fall 3: schon bisher privat versichert
Studienanfänger mit einer schon vorher bestehenden privaten Krankenversicherung haben die Wahl, ob sie im Studium die studentische gesetzliche Krankenversicherung nutzen oder – mit entsprechender Befreiung - ihre private Krankenversicherung fortführen. Altersbeschränkungen sind hier nicht zu beachten. Bei der Wahl eines günstigen Studententarifs bedeutet das beitragsmäßig oft nur eine geringfügige Änderung gegenüber der bisherigen Versicherungsprämie.
Langzeit-Studenten haben nochmal die Wahl
Bei „Langzeit- oder Spät-Studenten“, die mehr 14 Semester studieren bzw. im Studium das 30ste Lebensjahr überschreiten, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt. Solche Studenten haben dann die Wahl, ob sie für die restliche Studienzeit freiwillig GKV-Mitglied sein wollen oder sich für die PKV entscheiden. Die PKV ist hier oft günstiger. Achtung: Die Entscheidungsfrist beträgt nur zwei Wochen!
Befreiungsantrag – verbindlich für die gesamte Studienzeit
Um sich als Student privat krankenversichern zu können, benötigt man zunächst eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, da die GKV vom Gesetzgeber für Studenten als „Regelfall“ vorgesehen ist. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden. Sie wird entweder von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt, bei der man schon bisher versichert war oder von der, bei der man sich ohne Befreiung versichert hätte (meist ist das die örtlich zuständige AOK).
Wichtig zu wissen: die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt anschließend in der Regel für das gesamte Studium und kann nicht nachträglich widerrufen werden. Wer sich zu Beginn des Studiums für die PKV entschieden hat, bleibt daher daran bis zum Ende Studienzeit gebunden.
Beim Antrag auf Befreiung gilt eine Drei-Monats-Frist. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen. Danach ist keine Befreiung mehr möglich (Ausnahme: Langzeit- und Spätstudenten: s.o.) Die Versicherungspflicht entsteht
- mit der Erstimmatrikulation oder
- mit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung.
Wurden in dem Drei-Monats-Zeitraum noch keine GKV-Leistungen bezogen, gilt die Befreiung rückwirkend, ansonsten zum Ersten des Folgemonats.
PKV-Studententarife – was bedeutet das genau?
Bei der PKV für Studenten gilt wie sonst bei privatem Krankenversicherungsschutz: man zahlt für die „gebuchten“ Leistungen. Wer einen höherwertigen Versicherungsschutz wählt, muss mit entsprechend höheren Beiträgen rechnen. Dabei werden Studenten im Prinzip nicht anders behandelt als „normale“ Privatversicherte, haben aber wegen des niedrigen Einstiegsalters und des im Allgemein geringen Gesundheitsrisikos gute „Startbedingungen“. Wenn Vorerkrankungen bestehen, müssen Studenten ebenfalls mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen, im Extremfall mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen.
PSKV – Private studentische Krankenversicherung
Einige private Krankenversicherer verfügen noch über Studententarife, die auf verbandseinheitlichen Bedingungen für die „(P)rivate (S)tudentische (K)ranken(V)ersicherung“ (PSKV) beruhen. PSKV-Tarife sind deutlich günstiger als normale PKV-Tarife. Außerdem gilt hier nicht das sonst in der PKV übliche Kostenerstattungsprinzip, Ärzte können direkt mit der Versicherung abrechnen – für Studenten eine spürbare Liquiditätsentlastung.
Allerdings umfassen sie auch nur deutlich „abgespeckte“ Leistungen. So werden allgemeine Arztleistungen nur mit dem 1,7fachen Faktor laut Gebührenordnung erstattet. Viele „Privatärzte“ stellen einen höheren Satz (üblich ist mindestens der 2,3fache Satz) in Rechnung, die Differenz ist dann ggf. aus eigener Tasche zu zahlen. Beim Zahnarzt wird bis zum 2,0fachen Satz der Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen erstattet. Im Krankenhaus sieht der PSKV-Tarif keine Wahlleistungen (Ein-, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) vor.
Eigene Studententarife
Bei den PSKV-Tarifen handelt es sich inzwischen fast um ein Auslaufmodell – nur noch wenige Versicherungen haben ein solches Angebot - , stattdessen bietet mancher Versicherer eigene Studententarife unabhängig von der PSKV an. Hier sollte man immer genau hinschauen und vergleichen. Der vermeintlich günstigste Tarif muss nicht unbedingt der beste sein. Es gilt immer, Preis und Leistung zu vergleichen. Einige Studententarife bieten nicht mehr Leistungen als die GKV, andere locken mit besonders niedrigen Einstiegs-Beiträgen, verteuern sich aber dann rasch. Häufig werden bei Studententarifen noch keine Altersrückstellungen gebildet, was sich beitragsentlastend auswirkt, aber später von Nachteil sein kann.
Es ist für Studenten sogar unter Umständen sinnvoll, sich zum „Normaltarif“ zu versichern, um damit in den vollen Genuss der PKV-Leistungen zu kommen und von Anfang an Altersrückstellungen zu bilden. Es gilt wie so oft: es kommt auf den Einzelfall an.
Angesichts der bestehenden Tarifvielfalt macht eine kompetente und unabhängige Beratung auf jeden Fall Sinn. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Versicherungs-Vergleich ist es einfach möglich, ein attraktives Angebot am Markt zu finden.
Was ist mit der PKV nach dem Studium?
Wenn nach dem Studium eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer aufgenommen wird, tritt in der Regel eine erneute Versicherungspflicht in der GKV ein. Nur die wenigsten Hochschul-Absolventen verdienen am Anfang ein Einkommen, das jenseits der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der private Krankenversicherungsschutz endet dann. Über eine - in der Regel nicht kostenaufwändige - Anwartschaftsversicherung lässt sich aber die Chance auf eine spätere PKV-Wiederaufnahme zu günstigen Bedingungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wahren.
Wer sich nach dem Studium selbständig macht oder freiberuflich tätig ist, kann dagegen die PKV fortsetzen. Sie wird dann nur auf den Normaltarif umgestellt, wenn er nicht schon besteht. Die Alternative ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Das gilt auch für Absolventen, die als Angestellte gleich mit Top-Gehältern jenseits der Versicherungspflichtgrenze in den Beruf einsteigen. Wer als Beamter auf Widerruf oder als Beamtenanwärter die Beamtenlaufbahn beginnt, hat ebenfalls die Wahl zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und PKV-Fortführung – allerdings dort dann zu einem günstigen Beamtentarif, was meist mehr Vorteile bringt.