Anonyme Risikovoranfrage vor PKV-Wechsel - das sollten Sie beachten

Individuelle Gegebenheiten wie das Alter oder Vorerkrankungen haben erheblichen Einfluss darauf, ob und zu welchen Konditionen privater Krankenversicherungsschutz möglich ist. Das gilt sowohl in der privaten Krankenvollversicherung als auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich vorab prüfen, zu welchen Bedingungen Versicherer zur Versicherung bereit sind.

Anonyme Risikovoranfrage vor dem PKV-Wechsel – Symbolbild
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Stand: Mai 2026

Kurz gesagt

Vorerkrankungen und Alter entscheiden in der PKV maßgeblich über Annahme, Beitrag und mögliche Leistungsausschlüsse. Eine anonyme Risikovoranfrage – mit korrekten Gesundheitsangaben, aber ohne Name und Kontaktdaten – ermöglicht es, das Annahmeverhalten mehrerer Versicherer zu prüfen, bevor ein konkreter Antrag gestellt wird.

Das ist deshalb relevant, weil abgelehnte Anträge gespeichert werden und sich auf spätere Anträge auswirken können.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim PKV-Wechsel?

Für die Annahme eines Versicherungsantrags und die Festlegung des Beitrags ist in der PKV das individuelle Risiko ausschlaggebend. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen wird der Versicherungsantrag in der Regel abgelehnt. Bei leichteren Vorerkrankungen wird ein Risikozuschlag erhoben oder ein Leistungsausschluss vereinbart.

Die Versicherer verfahren dabei durchaus nicht einheitlich. Auch wenn ein Anbieter den Antrag ablehnt, ist es unter Umständen möglich, bei einem anderen zum Zuge zu kommen. Unterschiede in der Annahmepolitik betreffen insbesondere die Zeiträume von Vorerkrankungen. Bei vielen Versicherern werden Vorerkrankungen in den letzten zehn Jahren abgefragt, andere begnügen sich mit kürzeren Zeiträumen - zum Beispiel mit fünf oder sogar nur drei Jahren. Auch die Einstufung von Erkrankungen ist nicht einheitlich.

Die Vorerkrankungen sind bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen anzugeben. Sie sind Bestandteil jedes Versicherungsantrags für privaten Krankenversicherungsschutz.

Welche Folgen haben falsche Antworten bei Gesundheitsfragen?

Dem Versicherer müssen vor Abschluss des Vertrags alle besonderen Gefahrumstände mitgeteilt werden, die Auswirkungen auf das Zustandekommen des Vertrags oder die Vertragskonditionen haben können. Man nennt dies vorvertragliche Anzeigepflicht.

Falsche oder unterlassene Angaben zu den Gesundheitsfragen können gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Die Versicherer haben hier verschiedene Möglichkeiten - in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes. Denkbar sind:

  • ein nachträglicher Leistungsausschluss für den falsch/unzureichend angegebenen Bereich und/oder ein höherer Beitrag (Risikozuschlag);
  • die Kündigung des Vertrags (Sonderkündigungsrecht bei einfacher Fahrlässigkeit);
  • der Rücktritt vom Vertrag (bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit);
  • die Anfechtung des Vertrags (bei arglistiger Täuschung).

Was passiert mit Daten bei abgelehnten Versicherungsanträgen?

Die deutschen Versicherer sammeln unternehmensübergreifend Daten zu Versicherungsanträgen und Versicherungsfällen. Dazu betreibt man eine gemeinsame Datenbank, das sogenannte Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Darin werden u. a. auch Angaben zu Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen erfasst - allerdings nur im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen. Die privaten Krankenversicherer nehmen nicht am HIS teil.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Daten zur PKV nicht gespeichert werden. Das ist durchweg der Fall, auch wenn der Antrag abgelehnt oder die Anfrage negativ beschieden wurde. Obwohl diese Daten nicht in eine gemeinsame Datenbank fließen, können sie für Anträge und Anfragen bei anderen Versicherern relevant werden. Die Versicherer veranstalten zwar nicht standardmäßig Rundfragen bei der Konkurrenz. Doch gezielte Abfragen kommen durchaus vor - nämlich dann, wenn im Versicherungsantrag angegeben wurde, dass ein gleichlautender Antrag bereits von einem anderen Versicherer abgelehnt wurde.

Es ist üblich, dass in den Antragsformularen nach Ablehnungen in den letzten drei Jahren gefragt wird. Ablehnungen bei anderen Versicherern können sich so auch auf diesem Weg negativ bei weiteren Anträgen oder Anfragen auswirken.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und welche Vorteile hat sie?

Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich dieses Risiko vermeiden. Diese kann über einen Versicherungsvermittler - zum Beispiel über einen Versicherungsmakler - gestellt werden. Der Vermittler stellt die Anfrage bei verschiedenen Versicherern mit der korrekten und vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Angaben zur Person wie Name, Adresse oder Kontaktdaten bleiben dagegen anonym. Der Versicherer hat daher keine Möglichkeit, solche Daten zu speichern. Er erfährt nur Name und Kontakt des Vermittlers. Folglich können sich die persönlichen Daten nicht negativ bei Anfragen bei anderen Versicherern auswirken.

Vorteil

Mit Hilfe der anonymen Risikovoranfrage lässt sich gut ein realistischer Preis-Leistungs-Vergleich unter „Echtbedingungen“ anstellen. Man kann dann ein passendes Angebot auswählen und erst danach einen konkreten Antrag stellen. Der Versicherer erstellt auf dieser Basis ein verbindliches Angebot, über dessen Annahme oder Ablehnung in Ruhe entschieden werden kann.

Was sollte ich beim PKV-Wechsel noch beachten?

Grundsätzlich sollte ein Versicherungswechsel bei bestehenden Vorerkrankungen immer gut überlegt werden. Dabei gilt: der Wechsel von der GKV in die PKV bei der Krankenvollversicherung kann auch trotz „Handicap“ noch lohnend sein, weil für die Beitragsbemessung unterschiedliche Maßstäbe gelten und man den Status als Privatpatient gewinnt.

Bei einer bestehenden privaten Krankenvollversicherung lohnt sich der Anbieterwechsel dagegen in vielen Fällen nicht - allein schon deshalb, weil die Altersrückstellungen nur teilweise (dem Basistarif entsprechend) mitgenommen werden können. Hier ist es oft besser, in einen günstigeren Tarif mit ähnlichen Leistungen beim bestehenden Versicherer zu wechseln. Dabei spielen nämlich Vorerkrankungen keine Rolle, und es gehen keine Altersrückstellungen verloren. Die Versicherung erfolgt zu den geltenden Bedingungen.

Bei privaten Krankenzusatzversicherungen ist der Anbieterwechsel oft einfacher möglich und lohnt sich eher, da Altersrückstellungen eine geringere Bedeutung haben.

Häufige Fragen zur anonymen Risikovoranfrage

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage wird bei mehreren Versicherern angefragt, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre – mit vollständiger und korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen, aber ohne Angabe von Name und Kontaktdaten. So lässt sich das Annahmeverhalten der Versicherer prüfen, ohne dass eine konkrete Person gespeichert wird. Gestellt wird sie in der Regel über einen Versicherungsvermittler.
Welche Folgen haben falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen?
Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht können je nach Schwere zu einem nachträglichen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag, zur Kündigung, zum Rücktritt (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) oder zur Anfechtung des Vertrags (bei arglistiger Täuschung) führen.
Speichern private Krankenversicherer Daten zu abgelehnten Anträgen?
Ja. Auch bei Ablehnung werden die Daten beim jeweiligen Versicherer gespeichert. Am branchenweiten Hinweis- und Informationssystem (HIS) nehmen die privaten Krankenversicherer zwar nicht teil. In den Antragsformularen wird aber häufig nach früheren Ablehnungen gefragt, sodass sich eine Ablehnung indirekt auch bei weiteren Anträgen auswirken kann.
Lohnt sich ein PKV-Anbieterwechsel bei Vorerkrankungen?
Bei einer bestehenden privaten Krankenvollversicherung lohnt sich der Anbieterwechsel oft nicht, weil die Altersrückstellungen nur teilweise mitgenommen werden können und erneut eine Gesundheitsprüfung ansteht. Häufig ist ein interner Tarifwechsel beim eigenen Versicherer die bessere Lösung – dort spielen Vorerkrankungen keine Rolle.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. §§ 19 VVG – 22 – vorvertragliche Anzeigepflicht und Folgen ihrer Verletzung.
  2. Verbraucherzentrale – Risikovoranfrage: Versicherung mit Vorerkrankungen suchen. verbraucherzentrale.de