
Stand: Mai 2026
Kurz gesagt
Eine Krankenhauszusatzversicherung verschafft Kassenpatienten die Wahlleistungen im Krankenhaus: Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt- bzw. Wahlarztbehandlung. Die medizinische Grundversorgung deckt bereits die gesetzliche Krankenversicherung ab.
Die Beiträge liegen je nach Leistungsumfang typischerweise zwischen rund 20 und 80 Euro im Monat. Wichtig bei der Tarifwahl sind Einstiegsalter, Altersrückstellungen, abgedeckte GOÄ-Höchstsätze und die Frage, ob eine Privatklinik mitversichert ist.
Als Kassenpatient im Krankenhaus wie ein privat Versicherter behandelt zu werden – eine stationäre Zusatzversicherung macht es möglich. Praktisch jeder private Krankenversicherer hat entsprechende Tarife im Angebot. Erhebliche Unterschiede gibt es nicht nur bei den Prämien, sondern auch bei den Leistungen.
Ist der Abschluss einer solchen Versicherung zu empfehlen und worauf ist zu achten? Damit befassen wir uns hier näher. Die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts ist nicht gering: In Deutschland werden jährlich rund 17,5 Millionen Patientinnen und Patienten stationär behandelt; die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa sieben Tagen (Statistisches Bundesamt, 2024). Es gibt daher durchaus Anlass, für einen solchen Fall vorzusorgen.
Versicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus
An sich bietet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bereits einen guten Leistungsstandard. Niemand muss befürchten, im Krankenhaus nicht die medizinisch notwendigen Leistungen zu erhalten oder nicht adäquat versorgt zu werden. Die private Krankenhauszusatzversicherung eröffnet vor allem Zugang zu Leistungen, die mehr Komfort beim Krankenhausaufenthalt bieten oder eine erweiterte ärztlich-medizinische Betreuung vorsehen.
Es handelt sich um die sogenannten Wahlleistungen. Das sind:
- Wahlleistungen der Unterbringung: Ein- oder Zweibettzimmer;
- ärztliche Wahlleistungen: Chefarzt- bzw. Wahlarztbehandlung (Wahlärzte sind Krankenhaus-Ärzte mit besonderen Qualifikationen und Spezialisierungen);
- medizinische Wahlleistungen: erweiterte Leistungen und Behandlungen außerhalb des medizinisch Üblichen – darunter auch Leistungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit, etwa Schönheitsoperationen.
Solche Wahlleistungen kann ein Kassenpatient auch ohne privaten Zusatzschutz in Anspruch nehmen, muss sie dann aber aus eigener Tasche zahlen. Im Leistungskatalog der GKV sind sie nicht vorgesehen. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung lässt sich dafür Versicherungsschutz herstellen.
Worauf lege ich im Krankenhaus Wert?
Bei den Tarifen gibt es eine große Vielfalt. Die Prämien bewegen sich in einer Bandbreite von rund 20 bis 80 Euro im Monat. Das erklärt sich wesentlich aus dem unterschiedlichen Leistungsumfang: Tarife mit mehr Leistungen kosten in der Regel auch mehr. Es empfiehlt sich daher immer, Preis und Leistung zu vergleichen – der reine Preisvergleich reicht nicht.
Dabei kommt es darauf an, worauf man im Krankenhaus besonderen Wert legt. Ist Chefarztbehandlung wichtig oder verzichtbar? Soll es ein Ein- oder Zweibettzimmer sein, oder tut es auch ein Mehrbettzimmer? Solche Fragen sind bei der Tarifwahl zu beantworten. Viele Tarife sind modular aufgebaut, sodass sich auswählen lässt, welche Wahlleistungen versichert werden sollen und welche nicht.
Das ist bei der Tarifwahl zu beachten
- Einstiegsalter: Je früher die stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Einstieg. Mit höherem Einstiegsalter steigen die Beiträge; außerdem können Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken die Prämien zusätzlich verteuern.
- Altersrückstellungen: Es gibt Tarife mit und ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne sind zunächst günstiger und ein Wechsel ist leichter möglich, dafür ist mit altersbedingten Prämienerhöhungen zu rechnen. Tarife mit Altersrückstellungen sind anfangs teurer, dann aber stabiler, allerdings weniger flexibel.
- GOÄ-Höchstsätze: Ärztliche Privatleistungen im Krankenhaus werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, üblicherweise zum 2,3-fachen Satz. Bei komplizierten Behandlungen wird bis zum 3,5-fachen Satz, mitunter darüber hinaus abgerechnet. Ein guter Tarif sollte das möglichst abdecken.
- Privatklinik: Die Behandlung in einer Privatklinik ist nicht generell in den Zusatztarifen mitversichert. Wer auch hier eine Kostenübernahme wünscht, muss entsprechende – meist teurere – Tarife wählen.
- Ein- oder Zweibettzimmer: Eine Einbettzimmer-Berechtigung kostet in der Versicherung einige Euro mehr im Monat als ein Zweibettzimmer. Ob dieser zusätzliche Komfort den Mehrbeitrag wert ist, muss jeder für sich beantworten.
- medizinische Notwendigkeit: Auch in der stationären Zusatzversicherung sind in der Regel nur medizinisch notwendige Behandlungen versichert. Versicherungsschutz bei kosmetischen Operationen bieten nur wenige Tarife.
Eine stationäre Zusatzversicherung ist vor allem eine Frage der persönlichen Ansprüche an eine Krankenhausbehandlung. Dem Gesunden mögen Wahlleistungen verzichtbar erscheinen; im Krankheitsfall wird der Zugang zu mehr Komfort und erweiterter ärztlicher Betreuung dagegen oft geschätzt. Daran sollte sich die Entscheidung für eine Krankenhauszusatzversicherung orientieren.
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Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Was kostet eine stationäre Zusatzversicherung?
Lohnt sich der Abschluss in jungen Jahren?
Worauf sollte ich bei den GOÄ-Höchstsätzen achten?
Quellen & weiterführende Informationen
- Statistisches Bundesamt – Krankenhausstatistik (stationäre Behandlungsfälle und Verweildauer 2024). destatis.de
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Grundlage der Abrechnung ärztlicher Privatleistungen. gesetze-im-internet.de