Als Arbeitnehmer privat krankenversichert – Vorteile und Nachteile

Wer als Arbeitnehmer genug verdient, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht lösen und privat krankenversichern – eine Entscheidung mit Langzeitwirkung. Was für und was gegen den Wechsel in die PKV spricht und welche Alternativen es gibt.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, sobald ihr Jahresbruttoentgelt die Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) überschreitet. Den Beitrag zahlen sie selbst, erhalten aber einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss – 2026 bis zu 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung im Monat.

Vorteile sind bessere Leistungen und ein nach Bedarf gestaltbarer Tarif. Nachteile: keine kostenlose Familienversicherung, eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung und ein erschwerter Rückweg in die GKV. Der Wechsel lohnt vor allem früh, bei stabilem Einkommen und ohne mitzuversichernde Familie.

Arbeitgeberzuschuss berechnenPKV-Beitrag eintragen – Zuschuss und Eigenanteil sehen
77.400 € Versicherungspflichtgrenze / Jahr – Zugang zur PKV 2026
508,59 € max. Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung / Monat 2026
55 ab diesem Alter praktisch keine Rückkehr in die GKV § 6 SGB V

Wann dürfen Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

Als Arbeitnehmer wird man versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn das regelmäßige Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreitet. Die Versicherungsfreiheit tritt dabei mit dem Ende des Kalenderjahres ein, in dem die Grenze erstmals überschritten wird.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt; sie steigt in Anlehnung an die allgemeine Einkommens- und Lohnentwicklung. 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € Monatsverdienst. Sinkt der eigene Verdienst durch die jährliche Anhebung der Grenze wieder darunter, tritt erneut Versicherungspflicht in der GKV ein – unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon aber befreien lassen.

Als regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt gilt das vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt beziehungsweise das Zwölffache des vereinbarten Brutto-Monatsgehalts. Vertraglich zugesicherte Einmalbeträge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit, ebenso weitere Einmalzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.

PKV: Beitrag und Arbeitgeberzuschuss

Anders als in der GKV spielt das Einkommen bei der Festlegung des PKV-Beitrags keine Rolle. Die Beitragshöhe hängt vom Versicherungsumfang, vom individuellen Gesundheitsrisiko und von der Kalkulation des jeweiligen Anbieters ab.

Der Beitrag ist in voller Höhe vom Arbeitnehmer selbst zu zahlen – der Arbeitgeber steuert aber einen Zuschuss bei. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist das Pendant zum Arbeitgeberanteil in der GKV: Er entspricht der Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags, höchstens jedoch dem Betrag, den der Arbeitgeber auch für einen gesetzlich Versicherten zahlen müsste. 2026 sind das maximal 508,59 € im Monat zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung (kinderlos). Der Zuschuss ist steuerfrei und wird – anders als in der GKV – zusammen mit dem Lohn ausgezahlt; den vollen Beitrag führt der Arbeitnehmer selbst an seinen Versicherer ab.

Arbeitgeberzuschuss berechnen

Mit dem folgenden Rechner ermitteln Sie aus Ihrem monatlichen PKV-Beitrag den voraussichtlichen Arbeitgeberzuschuss und Ihren Eigenanteil. Die genaue Beitragshöhe steht auf der Bescheinigung Ihres Versicherers.

Arbeitgeberzuschuss-Rechner für Angestellte (2026)

Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein – getrennt nach Kranken- und Pflegeversicherung (die Beträge stehen auf der Bescheinigung Ihres Versicherers). Der Rechner zeigt den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

Arbeitgeberzuschuss / Monat
Ihr Eigenanteil: / Monat

Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch den gesetzlichen Höchstzuschuss (2026: 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung, kinderlos; in Sachsen ist der Pflege-Anteil des Arbeitgebers niedriger). Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Voraussetzung ist ein die GKV ersetzender PKV-Vertrag; in Mutterschutz, Elternzeit und beim Bezug von Krankentagegeld entfällt der Zuschuss.

Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.

Welche Vorteile bietet der Wechsel in die PKV?

Die private Krankenvollversicherung bietet mehrere Vorteile:

  • Besseres Leistungsniveau: Die Leistungen sind in der Regel umfangreicher als in der GKV – je nach gewähltem Tarif. Typische Mehrleistungen sind großzügigere Vorsorge, Kostenübernahme bei Heilpraktiker- und Alternativmedizin, Wahlleistungen im Krankenhaus, deutlich bessere Erstattung bei Zahnersatz, umfangreichere Leistungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie ein umfassender Auslandskrankenschutz. Auch Rechnungen von Privatärzten und Privatkliniken werden übernommen.
  • Versicherungsschutz nach Maß: Über Tarif und Tarifoptionen lässt sich der Versicherungsumfang – und damit die Beitragshöhe – selbst beeinflussen. In der GKV gilt dagegen ein für alle gleicher Leistungskatalog; Einfluss ist nur über die Kassenwahl und Wahltarife in engem Rahmen möglich.
  • Beiträge oft günstiger: Die PKV-Beiträge fallen trotz besserer Leistungen häufig niedriger aus, weil sie sich nach der versicherten Leistung und dem individuellen Risiko bemessen, nicht nach dem Einkommen. Zu besonders günstigen Bedingungen steigt ein, wer jung und ohne Vorerkrankungen einsteigt. Am besten gestellt sind Versicherte, die bereits als Kind und im Studium privat versichert waren und den Schutz nahtlos fortführen.

Welche Nachteile können auftreten?

Nachteile ergeben sich vor allem bei einem späten Einstieg und wenn das Leben anders verläuft als geplant:

  • Der Beitragsvorteil relativiert sich mit dem Einstiegsalter: Je später man sich für die PKV entscheidet, desto teurer wird der Schutz – wegen des höheren Eintrittsalters, der größeren Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen und der kürzeren Ansparzeit für Altersrückstellungen. Die Entscheidung sollte daher möglichst früh fallen.
  • Ehepartner und Kinder sind extra zu versichern: Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Verdient der Partner mit, ist er oft schon gesetzlich versichert, sodass nur die Kinder privat abzusichern sind – zu günstigen Kindertarifen, die der Arbeitgeber im Rahmen des Höchstzuschusses mit bezuschussen kann.
  • Krankentagegeldversicherung notwendig: In der PKV gibt es keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch – einer der wenigen Bereiche, in denen die GKV mehr leistet. Als Ersatz dient die private Krankentagegeldversicherung. Die Beiträge dafür bleiben bei Arbeitnehmern meist überschaubar, weil die Leistung erst nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung einsetzt.
  • Erschwerter Rückweg in die GKV: Die Entscheidung für die PKV wirkt langfristig. Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn erneut Versicherungspflicht eintritt – etwa bei einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder bei Arbeitslosigkeit (nicht jedoch bei Berufsunfähigkeit). Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückweg praktisch versperrt.

Hohe Beitragsbelastung im Alter?

Oft wird die hohe Beitragsbelastung im Alter als Nachteil genannt. Das stimmt nur bedingt: Einem altersbedingten Beitragsanstieg stehen die Altersrückstellungen entgegen, die im Rentenalter zur Beitragsstabilisierung eingesetzt werden. Die Krankentagegeldversicherung wird mit Rentenbeginn verzichtbar, und der Rentenversicherungsträger zahlt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe seines Anteils, höchstens jedoch die Hälfte des Beitrags. Ist der Beitrag dann noch zu hoch, lässt er sich über einen günstigeren Tarif senken – als letzte Möglichkeit über den Basistarif oder, nur für langjährig Versicherte zugänglich, den Standardtarif.

Alternative: GKV mit privatem Krankenzusatzschutz

Arbeitnehmer, die nicht in die PKV wechseln können oder möchten, können ihren gesetzlichen Schutz mit privaten Zusatzversicherungen aufstocken. Der Zusatzschutz ist zwar nicht so umfassend wie eine Vollversicherung, schließt aber gezielt Leistungslücken der GKV:

Wichtige private Zusatzversicherungen zur GKV
ZusatzversicherungWofür sie sinnvoll ist
ZahnzusatzversicherungBei Zahnbehandlungen übernimmt die GKV nur die Regelversorgung; bei Zahnersatz leistet sie niedrige Festzuschüsse mit geringer Kostendeckung.
Stationärer ZusatzschutzSinnvoll, wenn Wahlleistungen im Krankenhaus gewünscht sind – etwa Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Ambulanter ZusatzschutzWenn auch Heilpraktiker und Alternativmedizin abgedeckt sein sollen (die GKV leistet hier nicht) oder eine bessere Erstattung bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln gewünscht ist.
AuslandskrankenschutzDie GKV leistet nur bei kurzen Auslandsaufenthalten in Europa und einigen Nachbarländern – einen Krankenrücktransport übernimmt sie generell nicht.

Fazit

Die PKV ist für Arbeitnehmer mit entsprechendem Einkommen eine gute Wahl, wenn eine gesicherte Beschäftigungsperspektive besteht und kein zusätzlicher Schutz für Partner oder Kinder nötig ist. In anderen Konstellationen kommt es auf die Umstände an – etwa darauf, ob ein Partner mitverdient und zu welchen Bedingungen oder wie viele Kinder mitzuversichern sind. Auch dann kann die PKV schon wegen der besseren Leistungen sinnvoll sein.

Tragfähig bleibt die private Krankenvollversicherung vor allem, wenn auch existenzielle Risiken abgesichert sind – insbesondere über eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und eine solide Altersvorsorge besteht. Am günstigsten ist der Einstieg in jungen Jahren. Es empfiehlt sich, von Anfang an einen leistungsfähigen Tarif zu wählen, denn ein späterer Anbieterwechsel lohnt sich meist nicht: Dabei geht ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren.

Häufige Fragen zur PKV für Arbeitnehmer

Ab welchem Einkommen darf ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln?
Versicherungsfrei wird man, wenn das regelmäßige Jahresbruttoentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet. Sie liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat). Die Versicherungsfreiheit tritt erst mit dem Ende des Jahres ein, in dem die Grenze erstmals überschritten wird.
Zahlt der Arbeitgeber auch bei der PKV einen Zuschuss?
Ja. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch den Betrag, den er auch in der GKV zahlen müsste. 2026 sind das bis zu 508,59 € im Monat zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung (kinderlos). Der Zuschuss ist steuerfrei.
Kann man aus der PKV wieder zurück in die GKV?
Ein Rückweg ist nur möglich, wenn erneut Versicherungspflicht eintritt – etwa wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder bei Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld-Bezug. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen.
Gibt es in der PKV eine kostenlose Familienversicherung?
Nein. Anders als in der GKV ist jedes Familienmitglied einzeln zu versichern. Verdient der Partner gesetzlich versichert mit, sind oft nur die Kinder privat abzusichern – zu günstigen Kindertarifen, die der Arbeitgeber im Rahmen des Höchstzuschusses mit bezuschussen kann.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Versicherungspflichtgrenze, 55-Jahres-Grenze).
  2. § 257 SGB V – Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung.
  3. § 61 SGB XI – Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung.
  4. Bundesgesundheitsministerium – Grundlagen der privaten Krankenversicherung.