Was ist der Quotentarif in der PKV?

Ein großer Unterschied der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Vielfalt der Tarife und Leistungsumfänge. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko und gewähltem Leistungsumfang. In diesem Zusammenhang ist der spezielle Quotentarif erwähnenswert, den viele Anbieter für Beamte und Staatsdiener anbieten.

Quotentarif der PKV für beihilfeberechtigte Beamte
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Der Quotentarif ist ein reduzierter PKV-Tarif für beihilfeberechtigte Beamte. Versichert wird nur der Anteil der Krankheitskosten, den Beihilfe oder freie Heilfürsorge nicht decken – üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent. Der Beitrag fällt entsprechend niedrig aus.

Ein früher Einstieg kann sinnvoll sein, weil die freie Heilfürsorge oft schon vor dem Ruhestand endet und weil von Anfang an Altersrückstellungen gebildet werden. Quotentarife gibt es nur in der privaten Krankenversicherung.

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Wie der Quotentarif funktioniert

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen nicht – wie in der GKV – mit dem Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, sondern richten sich nach dem Alter des Versicherten, etwaigen gesundheitlichen Risikofaktoren und dem gewählten Leistungsumfang. Der Quotentarif ist ein spezieller Tarif, den viele Anbieter für Beamte und Staatsdiener entwickelt haben. Es handelt sich um einen reduzierten Tarifbeitrag, bei dem der Versicherte einen bestimmten prozentualen Anteil (üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent) selbst absichert. Der übrige Anteil wird im Rahmen der Beihilfe beziehungsweise freien Heilfürsorge vom Dienstherrn übernommen, sodass keine Kostenlücke entsteht. Insofern ist der Quotentarif vornehmlich auf die Bedürfnisse beihilfeberechtigter Personen zugeschnitten.

Wenn die freie Heilfürsorge endet

Während ihrer Laufbahn werden bei einigen Beamten die Krankenversicherungskosten in vollem Umfang durch den Dienstherrn übernommen, wie es zum Beispiel bei der Bundeswehr der Fall ist. Hier spricht man von der sogenannten freien Heilfürsorge, die für Berufsgruppen greift, die durch ihre Tätigkeit einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die volle Kostenübernahme – es besteht dann nur noch ein Anspruch auf Beihilfe, sodass die Restkosten von einem privaten Quotentarif gedeckt werden können. Für viele Beamte endet die freie Heilfürsorge aber schon weit vor dem Renteneintritt, sodass ein privater Quotentarif schon in jungen Jahren sinnvoll sein kann – zumal sich auf diese Weise die Beiträge im Alter niedriger halten lassen. Konkret setzt der Quotentarif am jeweiligen Beihilfeniveau an und deckt die daraus resultierenden Restkosten. So sind Beamte auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst abgesichert.

Eine ähnliche Form der Kostenübernahme ist die Heilfürsorge, die allerdings nicht 100 Prozent der Kosten erstattet, sondern üblicherweise nur 30 bis 50 Prozent. Zu beachten ist, dass die Regelungen je nach Bundesland und Berufsgruppe zum Teil erheblich abweichen. Die restlichen Kosten müssen privat getragen werden, und da aus der beruflichen Situation heraus kein Volltarif benötigt wird, ist ein privater Quotentarif hier eine kosteneffiziente Lösung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind solche Quotenregelungen nicht vorgesehen. Aufgrund der Beihilfe-Systematik entscheiden sich viele Beamte und Beamtenanwärter für diesen Sondertarif. Einige Anbieter haben ihn auch für andere Berufsgruppen geöffnet, sodass sich die Monatsbeiträge senken lassen. Schon bei der Tarifauswahl können Versicherte zudem die Höhe des Selbstbehalts bestimmen, was sich unmittelbar auf den Beitrag auswirkt. Auch für manche Krankenzusatzversicherung sind Quotentarife mittlerweile verfügbar.

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Kleine Tarifkunde: weitere Versicherungsformen der PKV

Der Quotentarif für beihilfeberechtigte Personen zeigt exemplarisch, dass die private Krankenversicherung Tarife bietet, die sich beitragsmäßig stark an die jeweilige Lebenssituation anpassen. Für Selbstständige sieht die Situation in der GKV anders aus: Unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ist dort ab einem bestimmten Gewinn der Höchstbeitrag zu zahlen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Monatsbeiträge von mehreren Hundert Euro sind für gesetzlich versicherte Selbstständige daher keine Seltenheit.

Sogenannte 100-Prozent-Tarife der PKV erstatten sämtliche vertraglich versicherten Kosten. Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung im Einzelzimmer können im Tarif enthalten sein. Vorteilhaft ist, dass die Beiträge mit steigendem Einkommen nicht anwachsen, da sie sich am Alter und Gesundheitszustand orientieren. Mit einem Selbstbehalttarif können privat Versicherte ihren Beitrag senken: Je höher der vereinbarte jährliche Selbstbehalt, desto niedriger der Monatsbeitrag. Wer jung und gesund ist, kann so kalkulierbar sparen, da die maximale Zusatzbelastung im Voraus feststeht. Beim Krankentagegeld sollte dagegen nicht gespart werden, da es im Krankheitsfall wegfallende Einnahmen kompensiert.

Mit einem Optionstarif haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist vor allem für Selbstständige interessant, die durch einen Wahltarif zeitweise an die freiwillige GKV gebunden sind. Der Standardtarif ist besonders für ältere Versicherte relevant: Dieser brancheneinheitliche Tarif orientiert sich am durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag und ist zugänglich für Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn Jahre privat krankenversichert waren (oder bestimmte Renten-/Einkommensvoraussetzungen erfüllen). Mit Blick auf die Kosten im Alter bietet die PKV außerdem den Beitragsentlastungstarif: Durch einen vertraglich fixierten Mehrbeitrag wird ein Polster gebildet, sodass ab dem Renteneintritt die Beiträge um einen festen Betrag reduziert werden.

Quotentarif im Überblick

  • Sondertarif für beihilfeberechtigte Personen (Beamte und Beamtenanwärter)
  • nach dem aktiven Dienst endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge; für viele Berufsgruppen ist das bereits deutlich früher der Fall
  • die Beihilfe übernimmt – anders als die freie Heilfürsorge – nicht alle Kosten
  • der verbleibende Restanteil lässt sich mit einem Quotentarif absichern und flexibel anpassen
  • ein früher Einstieg kann sinnvoll sein, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge begrenzt ist (Regelungen je nach Bundesland und Berufsgruppe unterschiedlich)
  • ein früher Einstieg sorgt über Altersrückstellungen für gedämpfte Kosten im Ruhestand

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Häufige Fragen zum Quotentarif

Was ist ein Quotentarif in der PKV?
Ein Quotentarif ist ein reduzierter Privattarif für beihilfeberechtigte Personen. Versichert wird nur der prozentuale Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr über Beihilfe oder freie Heilfürsorge nicht übernimmt – üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent. Der Beitrag ist entsprechend niedrig.
Für wen ist der Quotentarif gedacht?
Vor allem für Beamte und Beamtenanwärter. Sie haben über die Beihilfe Anspruch auf Erstattung eines Teils ihrer Krankheitskosten und müssen nur den verbleibenden Anteil privat absichern. Einige Versicherer haben Quotentarife inzwischen auch für weitere Berufsgruppen geöffnet.
Warum ist ein früher Einstieg in den Quotentarif sinnvoll?
Wer jung einsteigt, profitiert von niedrigeren Beiträgen und bildet von Anfang an Altersrückstellungen, die die Beiträge im Alter dämpfen. Außerdem endet die freie Heilfürsorge bei vielen Beamten schon weit vor dem Ruhestand, sodass dann nur noch ein Beihilfeanspruch besteht.
Quotentarif oder freie Heilfürsorge – was ist der Unterschied?
Die freie Heilfürsorge übernimmt während des aktiven Dienstes (z. B. bei Bundeswehr oder Polizei) die Krankenversicherungskosten vollständig. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst entfällt sie und es besteht nur noch ein Beihilfeanspruch – der verbleibende Restanteil lässt sich dann über einen Quotentarif absichern.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe (Bund): Beihilfesätze 50/70/80 %.
  2. § 152 VAG – Standardtarif (Zugangsvoraussetzungen, brancheneinheitlicher Tarif).