
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Der Quotentarif ist ein reduzierter PKV-Tarif für beihilfeberechtigte Beamte. Versichert wird nur der Anteil der Krankheitskosten, den Beihilfe oder freie Heilfürsorge nicht decken – üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent. Der Beitrag fällt entsprechend niedrig aus.
Ein früher Einstieg kann sinnvoll sein, weil die freie Heilfürsorge oft schon vor dem Ruhestand endet und weil von Anfang an Altersrückstellungen gebildet werden. Quotentarife gibt es nur in der privaten Krankenversicherung.
Wie der Quotentarif funktioniert
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen nicht – wie in der GKV – mit dem Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, sondern richten sich nach dem Alter des Versicherten, etwaigen gesundheitlichen Risikofaktoren und dem gewählten Leistungsumfang. Der Quotentarif ist ein spezieller Tarif, den viele Anbieter für Beamte und Staatsdiener entwickelt haben. Es handelt sich um einen reduzierten Tarifbeitrag, bei dem der Versicherte einen bestimmten prozentualen Anteil (üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent) selbst absichert. Der übrige Anteil wird im Rahmen der Beihilfe beziehungsweise freien Heilfürsorge vom Dienstherrn übernommen, sodass keine Kostenlücke entsteht. Insofern ist der Quotentarif vornehmlich auf die Bedürfnisse beihilfeberechtigter Personen zugeschnitten.
Wenn die freie Heilfürsorge endet
Während ihrer Laufbahn werden bei einigen Beamten die Krankenversicherungskosten in vollem Umfang durch den Dienstherrn übernommen, wie es zum Beispiel bei der Bundeswehr der Fall ist. Hier spricht man von der sogenannten freien Heilfürsorge, die für Berufsgruppen greift, die durch ihre Tätigkeit einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die volle Kostenübernahme – es besteht dann nur noch ein Anspruch auf Beihilfe, sodass die Restkosten von einem privaten Quotentarif gedeckt werden können. Für viele Beamte endet die freie Heilfürsorge aber schon weit vor dem Renteneintritt, sodass ein privater Quotentarif schon in jungen Jahren sinnvoll sein kann – zumal sich auf diese Weise die Beiträge im Alter niedriger halten lassen. Konkret setzt der Quotentarif am jeweiligen Beihilfeniveau an und deckt die daraus resultierenden Restkosten. So sind Beamte auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst abgesichert.
Eine ähnliche Form der Kostenübernahme ist die Heilfürsorge, die allerdings nicht 100 Prozent der Kosten erstattet, sondern üblicherweise nur 30 bis 50 Prozent. Zu beachten ist, dass die Regelungen je nach Bundesland und Berufsgruppe zum Teil erheblich abweichen. Die restlichen Kosten müssen privat getragen werden, und da aus der beruflichen Situation heraus kein Volltarif benötigt wird, ist ein privater Quotentarif hier eine kosteneffiziente Lösung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind solche Quotenregelungen nicht vorgesehen. Aufgrund der Beihilfe-Systematik entscheiden sich viele Beamte und Beamtenanwärter für diesen Sondertarif. Einige Anbieter haben ihn auch für andere Berufsgruppen geöffnet, sodass sich die Monatsbeiträge senken lassen. Schon bei der Tarifauswahl können Versicherte zudem die Höhe des Selbstbehalts bestimmen, was sich unmittelbar auf den Beitrag auswirkt. Auch für manche Krankenzusatzversicherung sind Quotentarife mittlerweile verfügbar.
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Maßgeblich ist der Dienstherr: Im Bund gilt § 46 BBhV (50/70/80 %). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, die abweichen können. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Kleine Tarifkunde: weitere Versicherungsformen der PKV
Der Quotentarif für beihilfeberechtigte Personen zeigt exemplarisch, dass die private Krankenversicherung Tarife bietet, die sich beitragsmäßig stark an die jeweilige Lebenssituation anpassen. Für Selbstständige sieht die Situation in der GKV anders aus: Unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ist dort ab einem bestimmten Gewinn der Höchstbeitrag zu zahlen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Monatsbeiträge von mehreren Hundert Euro sind für gesetzlich versicherte Selbstständige daher keine Seltenheit.
Sogenannte 100-Prozent-Tarife der PKV erstatten sämtliche vertraglich versicherten Kosten. Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung im Einzelzimmer können im Tarif enthalten sein. Vorteilhaft ist, dass die Beiträge mit steigendem Einkommen nicht anwachsen, da sie sich am Alter und Gesundheitszustand orientieren. Mit einem Selbstbehalttarif können privat Versicherte ihren Beitrag senken: Je höher der vereinbarte jährliche Selbstbehalt, desto niedriger der Monatsbeitrag. Wer jung und gesund ist, kann so kalkulierbar sparen, da die maximale Zusatzbelastung im Voraus feststeht. Beim Krankentagegeld sollte dagegen nicht gespart werden, da es im Krankheitsfall wegfallende Einnahmen kompensiert.
Mit einem Optionstarif haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist vor allem für Selbstständige interessant, die durch einen Wahltarif zeitweise an die freiwillige GKV gebunden sind. Der Standardtarif ist besonders für ältere Versicherte relevant: Dieser brancheneinheitliche Tarif orientiert sich am durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag und ist zugänglich für Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn Jahre privat krankenversichert waren (oder bestimmte Renten-/Einkommensvoraussetzungen erfüllen). Mit Blick auf die Kosten im Alter bietet die PKV außerdem den Beitragsentlastungstarif: Durch einen vertraglich fixierten Mehrbeitrag wird ein Polster gebildet, sodass ab dem Renteneintritt die Beiträge um einen festen Betrag reduziert werden.
Quotentarif im Überblick
- Sondertarif für beihilfeberechtigte Personen (Beamte und Beamtenanwärter)
- nach dem aktiven Dienst endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge; für viele Berufsgruppen ist das bereits deutlich früher der Fall
- die Beihilfe übernimmt – anders als die freie Heilfürsorge – nicht alle Kosten
- der verbleibende Restanteil lässt sich mit einem Quotentarif absichern und flexibel anpassen
- ein früher Einstieg kann sinnvoll sein, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge begrenzt ist (Regelungen je nach Bundesland und Berufsgruppe unterschiedlich)
- ein früher Einstieg sorgt über Altersrückstellungen für gedämpfte Kosten im Ruhestand
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