Nicht krankenversichert - was sind die Konsequenzen? Wie gelingt der Rückweg in die Krankenkasse?

Spätestens seit 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht . Trotzdem gibt es nicht wenige Menschen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Fall des Schauspielers Heinz Hoenig hat das einer breiteren Öffentlichkeit bewusst gemacht. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen von mindestens 60.000 Nichtversicherten aus - eine deutlich höhere Dunkelziffer ist anzunehmen.

Die Ursachen für die Nichtversicherung sind vielschichtig. Einige Betroffene waren bereits vor 2009 nicht krankenversichert und haben den Zustand rechtswidrig verlängert. Oft handelt es sich dabei um Selbständige oder Freiberufler mit schmalen Einkommen, Überschuldung und/oder Privatinsolvenz, die sich die Beiträge nicht leisten können. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder Personen ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland verfügen häufiger nicht über eine Krankenversicherung. Eine weitere Gruppe bilden EU-Bürger, die sich in Deutschland aufhalten und bereits in ihrem Ursprungsland nicht krankenversichert waren.
 

Wo muss die Krankenversicherung erfolgen?

Keine Krankenversicherung zu haben, ist nicht strafbar, aber ein Gesetzesverstoß. Ohne Versicherungsschutz müssen die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel selbst getragen werden - für viele Nichtversicherte übersteigt das die finanziellen Möglichkeiten. Es gibt daher gute Gründe, das Versäumte nachzuholen:

  • wer früher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war, muss wieder in die GKV zurückkehren. Die Krankenkasse, bei der ursprünglich der Versicherungsschutz bestand, muss Betroffene wieder aufnehmen;
  • ehemals Privatversicherte müssen sich wieder privat versichern. Sie können dafür den Basistarif nutzen, den jeder Versicherer anbieten muss und der gleichartige Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen bietet;
  • bestand noch nie eine Krankenversicherung, entscheidet die berufliche Tätigkeit darüber, wo die Versicherung erfolgen muss. Für abhängig Beschäftigte sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig, Selbständige und Freiberufler sind auf private Krankenversicherer verwiesen.


Nicht geleistete Beiträge während Versicherungspflicht nachzuzahlen 

Ein wesentliches Manko bei der Rückkehr in die Krankenversicherung bzw. beim erstmaligen Abschluss ist: nicht geleistete Beiträge für Zeit der Versicherungspflicht müssen nachgezahltwerden. Für gesetzliche Versicherte ist der 1. April 2007 als frühestes Datum maßgeblich, für Privatversicherte der 1. Januar 2009. Wurde der Versicherungsschutz später aufgegeben, ist das Datum relevant, mit dem die Zeit ohne Krankenversicherung begann. Bei gesetzlich Versicherten verjähren Beitragsschulden nach vier Jahren, sofern kein Vorsatz bei der Beitragsvorenthaltung zu unterstellen ist, so dass in diesem Fall Nachzahlungen für maximal vier Jahre anfallen können. Außerdem ist unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung möglich.
 

Medizinische Versorgung für Beitragsschuldner und Nichtversicherte 

Trotzdem können sich die nachzuzahlenden Beiträge auf erhebliche Summen belaufen, die die Betroffenen überfordert. Auch wenn Beitragsschulden nicht beglichen werden können, dürfen gesetzliche Krankenkassen und private Versicherer gleichermaßen den Versicherungsschutz nicht kündigen. Aber es besteht eine eingeschränkte Leistungspflicht . Es werden dann nur Behandlungen für akute Erkrankungen und Schmerzen übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der genaue Leistungsumfang nicht klar definiert, in der PKV erfolgt die Leistung im Rahmen des sogenannten Notlagentarifs.

Wer (noch) über keine Krankenversicherung verfügt, muss trotzdem nicht auf jedwede medizinische Behandlung verzichten. Verschiedene Hilfsorganisationen wie zum Beispiel der Malteser Hilfsdienst oder Ärzte der Welt bieten kostenlose medizinische Versorgung für Betroffene. Entsprechende Möglichkeiten findet man in den meisten größeren deutschen Städten. Darüber hinaus wird auch Beratung zur Rückkehr in das Gesundheitssystem geboten.

 

 

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