
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
In der GKV sind die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA aufgeführten Standard- und Indikationsimpfungen Pflichtleistung – auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen. Reiseimpfungen für private Urlaube zählen grundsätzlich nicht dazu, werden von vielen Kassen aber freiwillig übernommen.
In der PKV richtet sich die Kostenübernahme nach dem Tarif: Viele Tarife decken Schutzimpfungen ab, Reiseimpfungen eher selten. Impfungen sind damit einer der wenigen Bereiche, in denen die GKV im Schnitt das breitere Leistungsniveau bietet.
Warum die Kostenfrage nicht trivial ist
Auf den ersten Blick müsste die Kostenübernahme im ureigenen Interesse jeder Versicherung liegen. Denn die Kosten einer Impfung sind im Zweifel deutlich geringer als die späteren Krankheitskosten, die sie verhindert. Das gilt aber nur, bezogen auf den einzelnen konkreten Fall. In der Gesamtsicht muss es nicht stimmen: Flächendeckende Impfprogramme für die gesamte Versichertengemeinschaft können in der Summe durchaus mehr kosten als die Behandlung der vergleichsweise wenigen Personen, die ohne Impfung tatsächlich erkranken. Genau deshalb ist die Kostenübernahme klar geregelt – und fällt zwischen GKV und PKV unterschiedlich aus.
Meist Pflichtleistung in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung gehören zahlreiche Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen. Welche das sind, regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Rechtsgrundlage ist § 20i SGB V. Die fachliche Basis bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, die der G-BA in den Leistungskatalog überführt.
Alle Impfungen, die in der Anlage der Richtlinie als Standardimpfung, als Indikationsimpfung oder als berufliche Indikation aufgeführt sind, können zulasten der GKV abgerechnet werden. Dazu zählen etwa die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps, Röteln, Influenza oder – je nach Alter und Risikogruppe – gegen weitere Erreger. Bei vielen Impfungen gelten Altersgrenzen oder es kommt auf eine bestimmte Indikation an (etwa Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe). Die STIKO-Empfehlungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben; der G-BA passt die Richtlinie entsprechend an.
Reiseimpfungen – ein Sonderfall
Grundsätzlich ausgenommen von den Pflichtleistungen sind Impfungen im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen. Die GKV übernimmt reisebedingte Schutzimpfungen nur dann, wenn
- der Auslandsaufenthalt beruflich veranlasst oder im Rahmen einer Ausbildung erforderlich ist, oder
- ein besonderes öffentliches Interesse besteht, das Einschleppen einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland zu verhindern.
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen darüber hinaus jedoch freiwillig als Satzungsleistung – ganz oder anteilig. Wer eine Fernreise plant, sollte daher vorab in die Satzung der eigenen Kasse schauen oder dort nachfragen. Wer privat zusatzversichert ist, findet im Beitrag zu den privaten Zusatzversicherungen als Ergänzung weitere Hinweise, wie sich solche Lücken schließen lassen; zum Schutz auf Reisen selbst informiert der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland.
PKV – je nach Tarif unterschiedlich
In der PKV ist die Lage anders. Maßgeblich sind zunächst die allgemeinen Musterbedingungen (MB/KK), nach denen Versicherungsfall „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ ist. Impfungen fallen per se nicht darunter, denn sie behandeln keine Krankheit, sondern sollen sie verhindern.
Ob dennoch eine Kostenübernahme erfolgt, hängt wesentlich vom jeweiligen Tarif ab. Viele Tarife schließen Schutzimpfungen in gewissem Umfang ein und nehmen dabei häufig Bezug auf die STIKO-Empfehlungen. Dass die PKV Impfungen im Zusammenhang mit beruflich oder privat bedingten Auslandsaufenthalten übernimmt, ist eher die Ausnahme als die Regel – einzelne Tarife sehen es vor. Ähnlich wie in der GKV erstatten auch manche private Versicherer bestimmte Impfkosten auf freiwilliger Basis. Welche Unterschiede es generell zwischen den Systemen gibt, ordnet der Beitrag gesetzlich oder privat – die Unterschiede ein.
Abklärung vorab sinnvoll
Impfungen dürften einer der wenigen Bereiche sein, in dem die GKV im Schnitt ein breiteres Leistungsniveau bietet als die PKV. Bei den Standardimpfungen ist in der gesetzlichen Versicherung keine vorherige Rücksprache nötig. Geht es um Reiseimpfungen oder um Impfungen außerhalb des Standardkatalogs, empfiehlt sich vor dem Termin eine kurze Kostenabklärung mit der Krankenkasse oder dem privaten Versicherer. Unabhängig davon geht es üblicherweise um überschaubare Beträge – so viel sollte jedem ein wirksamer Impfschutz wert sein.
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Häufige Fragen zu Impfungen und Kostenübernahme
Welche Impfungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen?
Übernimmt die private Krankenversicherung Impfungen?
Sollte ich vor einer Impfung mit der Versicherung sprechen?
Quellen
- § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung von Krankheiten (Schutzimpfungen).
- Gemeinsamer Bundesausschuss – Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) mit dem Katalog der GKV-Schutzimpfungen.
- Robert Koch-Institut – Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).