Impfungen - wann die Krankenkasse zahlt, oder auch nicht

Impfungen gehören unbestritten zu den sinnvollen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Sie verhindern die Ausbreitung bedrohlicher Krankheiten und sind auch für den Geimpften selbst ein wirksamer Schutz vor Infektionen, für die es sonst keine oder nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten gibt. Doch leistet in diesem Fall auch die Krankenversicherung?

Die Antwort darauf fällt differenziert aus. Grundsätzlich könnte man meinen, dass die Kostenübernahme im Interesse der Versicherung sein müsste. Denn die Kosten einer Impfung sind im Zweifel deutlich geringer als die jeweiligen Krankheitskosten. Das gilt aber nur auf den einzelnen konkreten Fall bezogen. In der Gesamtsicht muss das nicht stimmen. Hier können die Kosten für flächendeckende Impfungen durchaus höher ausfallen, als die Kosten einzelner Krankheitsfälle.
 

Meist Pflichtleistung in der GKV

In der GKV gehören zahlreiche Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen. Der Katalog der von den gesetzlichen Krankenkassen standardmäßig übernommenen Impfungen findet sich in der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen“ [https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1118/SI-RL_2015-11-27_iK-2016-02-06.pdf]. Die Grundlage dieser Liste bilden die „Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut“. Bei vielen Impfungen gelten allerdings Altersbeschränkungen und Ausnahmen (Kostenübernahme nur bei Dienstreisen, Risikogruppen oder bei Aufenthalt in Risikogebieten). Grundsätzlich ausgenommen von den Pflichtleistungen sind Impfungen im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen. Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen hier aber auf freiwilliger Basis.
 

PKV - zahlt je nach Tarif unterschiedlich

Anders sieht es mit den Leistungen in der PKV aus. Hier gilt zunächst einmal die Bestimmung in den allgemeinen Musterbedingungen zur PKV (MB/KK): „Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.“ Impfungen fallen per se nicht darunter, denn sie stellen keine Krankheit dar.

Inwieweit dennoch eine Kostenübernahme erfolgt, hängt wesentlich vom jeweiligen Tarif ab. In vielen Tarifen sind in gewissem Umfang Schutzimpfungen mit abgedeckt. Dies gilt vor allem für die üblichen Schutzimpfungen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Häufig wird dabei in den Tarifbedingungen Bezug auf die STIK-Empfehlungen genommen. Dass die PKV Impfungen im Zusammenhang mit beruflich oder privat bedingten Auslandsaufenthalten übernimmt, ist eher die Ausnahme als die Regel. Einzelne Tarife sehen dies vor. Ähnlich wie in der GKV übernehmen auch viele private Krankenkassen bestimmte Impfkosten auf freiwilliger Basis.
 

Abklärung vorab sinnvoll

Impfungen dürften damit einer der weniger Bereiche sein, in dem die GKV im Schnitt ein besseres Leistungsniveau bietet als die PKV. Auf jeden Fall empfiehlt sich vor der Impfung eine Kostenabklärung mit der Krankenkasse. Unabhängig davon – es geht üblicherweise um überschaubare Beträge. So viel sollte jedem ein wirksamer Impfschutz wert sein.

 

 

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