
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der GKV das zweite System im dualen Krankenversicherungswesen. Sie ermöglicht eine Vollversicherung (kompletter Schutz) oder eine Zusatzversicherung (Ergänzung der GKV). Die Beiträge richten sich nach dem versicherten Risiko – Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungsumfang –, nicht nach dem Einkommen.
Eine Vollversicherung können Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) abschließen. Alterungsrückstellungen halten die Beiträge im Alter bezahlbar; gesetzlich regulierte Tarife (Basis-, Standard-, Notlagentarif) sichern auch wirtschaftlich Schlechtergestellte ab.
In Deutschland besteht ein duales Krankenversicherungssystem. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert die private Krankenversicherung (PKV) als zweites System. Je nach Konstellation ist privater Krankenversicherungsschutz anstelle oder ergänzend zur GKV möglich. Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Aspekte.
Private Krankenversicherer in Deutschland
Die PKV wird in Deutschland von spezialisierten privaten Versicherern angeboten. Zum Teil handelt es sich um Unternehmen, die eigenständig und schwerpunktmäßig das Krankenversicherungsgeschäft betreiben, zum Teil um entsprechend ausgerichtete Töchter oder verbundene Unternehmen breiter aufgestellter Versicherungskonzerne. Die Unternehmen unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Organisiert sind sie im PKV-Verband als Interessenvertretung. Rund 8,8 Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine private Krankenvollversicherung, dazu kommen mehr als 31 Millionen private Zusatzversicherungen. Die Versicherung erfolgt über privatrechtliche Verträge, für die die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten.
Krankenvollversicherung und/oder Krankenzusatzversicherung
Die PKV ermöglicht sowohl eine Krankenvollversicherung als auch eine Krankenzusatzversicherung. In der Vollversicherung wird ein vollständiger Krankenversicherungsschutz geboten. Zusatzversicherungen bauen dagegen überwiegend auf den Leistungen der GKV auf und füllen Leistungslücken, indem sie Leistungen der GKV aufstocken oder Leistungen bieten, für die die GKV nicht eintritt. Worin sich beide Formen unterscheiden, erläutert der Beitrag Vollversicherung und Zusatzversicherung im Vergleich.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
In Deutschland besteht grundsätzlich Versicherungspflicht bezüglich der Krankenvollversicherung. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Privatleute, die sich nicht für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft entschieden haben, benötigen daher eine private Krankenvollversicherung. Studierende können zu Studienbeginn zwischen GKV und PKV wählen, sind dann aber für die Dauer des Studiums an ihre Entscheidung gebunden.
Bei Beamten besteht die Besonderheit, dass sie in der PKV nur einen anteiligen Versicherungsschutz benötigen, da ihr Dienstherr über die Beihilfe einen erheblichen Teil der Krankheitskosten trägt. Dafür bieten die Versicherer spezielle Beamtentarife an, die wegen des anteiligen Schutzes niedrigere Beiträge vorsehen. Einige Bundesländer setzen daneben Anreize für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft (pauschale Beihilfe).
Anders sieht die Lage bei Arbeitnehmern aus. Solange das Arbeitseinkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, ist der gesetzliche Krankenversicherungsschutz zwingend. Erst bei einem Verdienst jenseits der Versicherungspflichtgrenze – 2026 sind das 77.400 Euro im Jahr – ist eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und eine Entscheidung für die PKV möglich. Die PKV ist damit eine Option für besser verdienende Arbeitnehmer. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung.
Eine Familienversicherung wie in der GKV existiert in der PKV nicht. Das heißt: Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsschutz. Anders als in der GKV gibt es in der PKV auch keinen Kontrahierungszwang. Versicherer können Anträge ablehnen, Leistungen ausschließen oder Risikozuschläge erheben. Eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sind bei neuen Verträgen üblich.
Wer sich einmal für eine private Krankenvollversicherung entschieden hat, kann nur in bestimmten Konstellationen in die GKV zurückkehren. Jenseits der 55 ist eine Rückkehr kaum noch möglich.
Bei privaten Krankenzusatzversicherungen gibt es dagegen keine Zugangsbeschränkungen wie in der Vollversicherung. Sie können grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden und sind freiwillig. Bezüglich Antragsannahme, Gesundheitsprüfung und Wartezeiten gilt das Gleiche wie in der Krankenvollversicherung.
Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenvollversicherung liegen allgemein über dem Leistungsniveau der GKV, hängen aber auch vom jeweils gewählten Tarif ab. Viele Tarife sind modular aufgebaut. Das bedeutet: Versicherte können sich ihren Schutz nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen, wobei ein Mindestschutz auf GKV-Niveau stets gewährleistet ist. Mehr Leistungen bedeuten höhere Beiträge und umgekehrt.
Bei Zusatzversicherungen wird jeweils ein bestimmtes Gesundheitsrisiko versichert, wobei der Umfang vom Tarif abhängt. Die häufigsten Krankenzusatzversicherungen sind:
- Zahnzusatzversicherungen;
- stationäre Zusatzversicherungen (für Wahlleistungen im Krankenhaus);
- diverse ambulante Zusatzversicherungen (Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktiker und Weiteres);
- Auslandskrankenschutz;
- Krankentagegeldversicherung (zur Abdeckung des in der PKV nicht vorgesehenen Krankengelds).
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen rechnen die privaten Krankenversicherer nicht direkt mit den Leistungserbringern ab. Der Versicherungsnehmer muss im Normalfall in Vorleistung treten und bekommt die Kosten gegen Nachweis erstattet.
Beitragskalkulation
Anders als in der GKV orientieren sich die Beiträge in der PKV nicht an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (also am Einkommen), sondern am versicherten Risiko. Das ist ein allgemeines Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft. Tarife werden so kalkuliert, dass die zu erwartenden Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben decken. Man nennt das auch Äquivalenzprinzip. Dabei werden individuelle Risikofaktoren bei Vertragsabschluss berücksichtigt, etwa Eintrittsalter, Vorerkrankungen und Gesundheitsverhalten. Die Beitragshöhe wird neben den versicherten Leistungen von diesen Faktoren und einem etwaigen Selbstbehalt bestimmt.
Ändern sich die Kalkulationsgrundlagen im Zeitablauf, sind Beitragsanpassungen erforderlich – wegen tendenziell steigender Gesundheitsausgaben meist nach oben. Der Anpassungsmechanismus ist gesetzlich reguliert; die Versicherer sind hier nicht frei. Die Anpassungen erfolgen oft sprunghaft, weil erst bei Überschreiten bestimmter Veränderungsschwellen neu kalkuliert werden darf. Über längere Zeiträume betrachtet sind die Beiträge in der PKV im Schnitt nicht stärker gestiegen als in der GKV.
Viele Versicherer zahlen ihren Versicherten Beitragsrückerstattungen, wenn sie über längere Zeit keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen.
Alterungsrückstellungen
Normalerweise müssten die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen, weil das Krankheitsrisiko zunimmt. Um überproportionale altersbedingte Belastungen zu vermeiden, werden in der PKV Alterungsrückstellungen gebildet. Dazu wird ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag erhoben (§ 149 VAG). Er ist vom Jahr nach Vollendung des 21. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu zahlen und wird im Alter beitragsstabilisierend eingesetzt. Dadurch bleiben die Beiträge auch im Rentenalter bezahlbar. Bei einem Anbieterwechsel dürfen die Alterungsrückstellungen nur in Höhe des Basistarif-Anteils mitgenommen werden – für viele Versicherte ein Verlustgeschäft. Besser ist oft ein interner Wechsel in einen günstigeren Tarif beim eigenen Anbieter. Branchenweit hatten die Alterungsrückstellungen Ende 2024 einen Umfang von rund 355 Milliarden Euro erreicht.
Private Pflegeversicherung
Auch in der PKV gilt – wie in der GKV – das Prinzip: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer eine private Krankenvollversicherung hat, braucht auch eine private Pflegepflichtversicherung. Sie muss nicht zwingend beim Vertragspartner der Krankenversicherung abgeschlossen werden; hier gilt eine Sechsmonatsfrist für die Wahl eines anderen Anbieters. In der Praxis sind Kranken- und Pflegepflichtversicherer aber fast immer identisch, denn die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei jedem Anbieter gleich.
Frei wählbar und grundsätzlich freiwillig sind hingegen private Pflegezusatzversicherungen. Typische Ausgestaltungen sind die Pflegetagegeldversicherung (Zahlung eines kostenunabhängigen Tagessatzes) und die Pflegekostenversicherung (Kostenerstattung analog zur Krankenversicherung).
Gesetzlich vorgesehene Tarife
Grundsätzlich sind die PKV-Unternehmen frei darin, welche Tarife mit welchen Leistungen sie anbieten. Von diesem Prinzip gibt es allerdings einige Ausnahmen. Bestimmte Tarife sind gesetzlich reguliert, um auch wirtschaftlich schlechter gestellten Versicherten einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten – umso wichtiger, da vielen Versicherten eine Rückkehr in die GKV verwehrt ist. Diese Tarife muss jeder private Krankenversicherer vorsehen:
- Basistarif: Der Basistarif wurde 2009 als branchenweit einheitlicher PKV-Tarif eingeführt. Er sieht ein Leistungsniveau wie in der GKV vor – ist also „leistungsärmer“ als die meisten PKV-Tarife. Der von jedem Versicherer individuell festgelegte Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Ein Wechsel in den Basistarif ist jederzeit möglich.
- Standardtarif: Der Standardtarif ist ähnlich gestaltet wie der Basistarif, hat aber einige Vorteile. Er ist nur älteren Versicherten zugänglich, die bereits zum 1.1.2009 mindestens zehn Jahre PKV-versichert waren und weitere Bedingungen erfüllen.
- Notlagentarif: Der Notlagentarif ist kein frei zugänglicher Tarif. Er greift im Rahmen eines mehrstufigen Mahnverfahrens bei säumigen Beitragszahlern automatisch und leistet nur für die medizinische Notversorgung. Werden die Rückstände beglichen, gilt wieder der ursprüngliche Tarif.
Welcher Krankenversicherungs-Weg steht mir offen?
Krankenversicherungs-Wegweiser
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – der Wegweiser zeigt Schritt für Schritt, welche Versicherungswege gesetzlich für Sie infrage kommen. Keine Empfehlung, nur Ihre Möglichkeiten.
Vereinfachte Orientierung anhand der wichtigsten Regeln. Sonderfälle (Minijob, Teilzeit-Befreiung nach § 8 SGB V, Elternzeit) können abweichen – im Zweifel im jeweiligen Ratgeber nachlesen.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Was ist die private Krankenversicherung?
Wer kann sich privat krankenversichern?
Wie werden die Beiträge in der PKV berechnet?
Wozu dienen Alterungsrückstellungen?
Quellen & weiterführende Informationen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – rechtlicher Rahmen der privaten Krankenversicherung.
- § 149 VAG – gesetzlicher Beitragszuschlag zur Bildung von Alterungsrückstellungen.
- PKV-Verband – Branchenzahlen (Vollversicherte, Zusatzversicherungen, Alterungsrückstellungen).