Für den Start ins Leben wünschen sich Eltern die bestmögliche medizinische Versorgung für ihre Kinder. Zweifelsohne ist diese in der privaten Krankenversicherung gegeben, doch wie sind die Schwangerschaft und die Mitgliedschaft in der PKV vereinbar? Über wen wird das Kind versichert und welche Kosten entstehen? Antworten auf diese und weitere Fragen sollen Eltern im Folgenden eine hilfreiche Orientierung geben, um etwaige Entscheidungen im Vorhinein bedenken zu können. Grundsätzlich soll dabei von 2 unterschiedlichen Szenarien ausgegangen werden, und zwar der eintretenden Schwangerschaft bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung und dem Verbleib in der GKV, falls ein Wechsel nicht möglich ist. Generell ist zu beachten, dass Frauen tendenziell höhere Beiträge zahlen, die aber nicht auf geschlechtsspezifische Krankheiten oder Schwangerschaften zurückzuführen sind. In erster Linie ist es die höhere Lebenserwartung von Frauen, die die Beiträge nach oben drückt. Eine Schwangerschaft ist laut Volksmund keine Krankheit, aber mit Blick auf die Gesundheitsversorgung unbestritten mit höheren Kosten verbunden. Dies erklärt, warum der Wechsel in die PKV bei bereits bestehender Schwangerschaft schwierig ist.
Szenario 1: Die Schwangerschaft tritt ein, wenn eine private Krankenversicherung schon besteht
Grundlegend sollte Klarheit darüber herrschen, dass es anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung in der PKV keine kostenfreie Familienversicherung gibt, d.h. für jedes neugeborene Kind muss ein eigener Vertrag kostenpflichtig abgeschlossen werden. Allerdings sind die Aufnahmebedingungen so gestaltet, dass schnell ein umfassender Gesundheitsschutz genossen werden kann. Je nach gesundheitlicher Situation und eventuellen Vorbelastungen sollte mit professioneller Beratung geklärt werden, welcher Tarif für das Kind am besten ist. Eltern sollten wissen, dass das Kind dem Elternteil mit dem höheren Einkommen quasi automatisch zugeordnet wird. Sofern die Mutter in Elternzeit ist und kein Einkommen hat, wird der Nachwuchs beim Vater versichert. Ist dieser gesetzlich versichert, so wird das Kind kostenfrei familienversichert. Besteht jedoch eine private Krankenversicherung, so muss für das Kind auch eine private Versicherungspolice abgeschlossen werden. Meistens muss auch zur Zeit des Mutterschutzes der volle Beitrag für die private Krankenversicherung gezahlt werden, wobei einige Anbieter einen Beitragszuschuss gewähren und im 1. Monat nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft die Möglichkeit anbieten, in einen speziellen Tarif zu wechseln. Hierin kann beispielsweise eine Entbindungspauschale enthalten sein, die mit dem Krankentagegeld gekoppelt ist. Da gerade die Endphase der Schwangerschaft für Eltern sehr aufreibend ist, empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit solchen Optionen auseinanderzusetzen. Während der Schwangerschaft sind alle zu erbringenden Gesundheitsleistungen über den Versicherungsschutz der werdenden Mutter abgesichert. Im Übrigen müssen auch Frauen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, in der Schwangerschaft und Elternzeit Beiträge zahlen, sofern die Voraussetzungen für eine kostenfreie Absicherung in der Familienversicherung nicht gegeben sind.
Kann mit einer bereits bestehenden Schwangerschaft in die PKV gewechselt werden?
Alleine die Wartezeit von 8 Monaten zeigt, dass ein Wechsel in die PKV für Schwangere sehr schwierig ist, da unter Umständen zum Zeitpunkt der Geburt kein Versicherungsschutz für die Mutter bestünde. Grundsätzlich ist der Eintritt in die PKV immer mit einer Gesundheits- bzw. Risikoprüfung verbunden, bei der alle relevanten Erkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden müssen, um die Kosten zu kalkulieren. Natürlich ist eine Schwangerschaft nicht mit einer Krankheit gleichzusetzen. Dennoch verursacht sie hohe Kosten, die die Tarife in die Höhe treiben würden. Daher lehnen die meisten privaten Krankenversicherer Anträge von schwangeren Frauen ab. Ausnahmen sind mit Blick auf die so genannte ‚Öffnungsaktion‘ und den ‚Basistarif‘ möglich, hier sollte bei Interesse eine professionelle Fachberatung genutzt werden. Die Annahmerichtlinien für Schwangere variieren zudem stark, sodass einheitliche Aussagen schwierig sind. Die Grundtendenz aber ist klar: Schwangere haben es schwer, noch vor der Geburt in die PKV zu wechseln.
Wahloptionen in der PKV: Für das Kind kann ein optimaler Tarif gewählt werden
Generell greift bei Neugeborenen der Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Risikozuschläge direkt ab der Geburt, sodass die Aufnahme in die PKV wesentlich vereinfacht wird. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass am Tag der Geburt ein Elternteil für mindestens 3 Monate beim Anbieter versichert war und dass die erforderliche Anmeldung allerspätestens 2 Monate nach Geburt rückwirkend erfolgt. In diesem Fall greift in der PKV die so genannte ‚Kindernachversicherung‘. Nach der Geburt ist also ausreichend Zeit vorhanden, um sich um den Versicherungsschutz zu kümmern. Natürlich kann dies auch schon im Vorfeld der Geburt geschehen. Einige Versicherer haben die Regeln bezüglich der 3-monatigen Wartezeit geändert, sodass sich ein Blick in die vertraglichen Details lohnt. In aller Regel wird das Baby beim gleichen Anbieter wie Mutter oder Vater versichert werden. Viele Formalia fallen so weg, ein einfaches Meldeblatt reicht in der Regel für die Anmeldung aus. Was den Tarif und seinen Umfang angeht, so lassen sich keine pauschalen Empfehlungen geben. Allerdings lassen sich die Kosten aktiv senken, ohne die Gesundheitsversorgung in ihrer Qualität zu mindern. So brauchen Babys keine Chefarztbehandlung und kein Einzelzimmer, der Zahntarif kann in diesem Lebensalter noch ganz entfallen. Ein Selbstbehalt kann natürlich auch für den Nachwuchs flexibel vereinbart werden, um die Monatsbeiträge aktiv zu beeinflussen. Angestellte, die privat krankenversichert sind, können u.U. für die Kinder auch von einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von ca. 290 Euro profitieren.
Szenario 2: Wechsel während der Schwangerschaft in eine PKV Zusatzversicherung (bei Verbleib in der GKV)
Wer in der GKV bleiben muss oder will, muss auf private Versicherungsleistungen nicht gänzlich verzichten, denn es besteht immer noch die Option, Zusatzpolicen für das Neugeborene oder sich selbst abzuschließen. Diese sind oftmals sehr kostengünstig und entpuppen sich daher im Rahmen der ohnehin kostenlosen Familienversicherung als finanziell leicht zu stemmende Option. Zu prüfen ist also, welche Leistungen die werdende Mutter in Anspruch nehmen möchte und welche zusätzlichen Gesundheitsleistungen für das Baby versichert werden sollen. So können sich werdende Mütter etwa mit einer Zusatzpolice ein Einzelzimmer inklusive Chefarztbehandlung sichern. Der Bedarf für das Neugeborene zeigt sich meistens erst nach der Geburt, da ja in den meisten Fällen von einer guten Gesundheit ausgegangen werden kann. Im Übrigen ist auch für solche privaten Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung nötig. Sehr gefragt ist etwa die private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, mit der Mütter nach der Geburt in den Genuss eines größeren Komforts kommen können (man denke an ein Einzelzimmer oder Familienzimmer mit dem Baby). Eine solche Zusatzpolice sollte aber zwingend schon vor dem Eintreten der Schwangerschaft abgeschlossen werden, da viele Versicherer eine Wartezeit von 8 Monaten vorsehen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, für das Neugeborene nach der Geburt Zusatzversicherungen abzuschließen, wenn bestimmte Leistungen übernommen werden sollen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht vorsehen. Je nach gewähltem Tarifumfang können bis zu 100 % der anfallenden Kosten übernommen werden. Typische Bereiche, in denen für Babys/Kleinkinder Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, sind… Naturheilverfahren bestimmte Heilmittel/Medikamente Kostenübernahme für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
Fazit zum Thema ‚Schwangerschaft und private Krankenversicherung‘
Auch wenn der Eindruck erweckt werden könnte, die gesetzliche Krankenversicherung sei im Rahmen einer Schwangerschaft kostenlos, so müssen Eltern oder zumindest ein Elternteil auch in der Elternzeit volle Beiträge leisten. Für Neugeborene muss in der PKV ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, wobei dies innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt zu geschehen hat. Die Kosten für Neugeborene halten sich in der PKV in einem sehr moderaten Rahmen, zumal viele versicherbare Leistungen ja in diesem Lebensalter noch gar keine Rolle spielen. Mit eingetretener Schwangerschaft wird es schwer, sich noch privat krankenversichern zu lassen, zumal eine gängige Wartezeit von 8 Monaten rein formal dagegen spricht. Maßgeblich ist das Gehalt des besser verdienenden Elternteiles, da dieses über die Zugehörigkeit des Neugeborenen in einer der beiden Versicherungsformen entscheidet.
Schwangerschaft und PKV: Wissenswertes in der kompakten Übersicht
- in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung
- also muss für das Neugeborene ein kostengünstiger Vertrag abgeschlossen werden (maximal bis zu 2 Monate nach der Entbindung)
- die Versicherungsform des Elternteils mit dem besseren Einkommen ist auch für das Kind vorgesehen
- nach der Geburt besteht auch in der PKV ein so genannter Nachversicherungsschutz
- vor der Geburt sind in beiden Versicherungsformen die Leistungen über die Mutter abgedeckt
- Beiträge für die Versicherung müssen sowohl in der PKV als auch in der GKV während der Elternzeit gezahlt werden (zum Teil gibt es Zuschüsse und Auszeiten)
- wer schwanger ist und in der GKV bleiben will/muss, kann mit privaten Zusatztarifen für sich und/oder das Baby die Gesundheitsleistungen verbessern (aufgrund der Wartezeiten sind solche Policen meistens vor Eintritt der Schwangerschaft abzuschließen)