Welche Gesundheitsfragen muss man bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung beantworten?

Wer den PKV-Anbieter wechseln oder eine Zusatzversicherung abschließen will, muss eine Hürde nehmen - die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Meist findet eine solche Gesundheitsprüfung auch bei Umstellung auf einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter statt, wenn Mehrleistungen vereinbart werden sollen. Anhand der Angaben schätzt die Versicherung das Krankheitsrisiko ein und legt die Beiträge fest. Wenn das Risiko als zu hoch beurteilt wird, kann - anders als in der GKV - sogar die Antragsannahme verweigert werden.
 

Falsche Antworten - gravierende Folgen

Die Beschäftigung mit den Gesundheitsfragen ist daher alles andere als eine lästige Formalie. Ganz im Gegenteil - wenn die Angaben im Antrag falsch oder lückenhaft sind, drohen gravierende Konsequenzen. Dabei wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Falschangabe und arglistiger Täuschung unterschieden.

  • bei einfacher und grober Fahrlässigkeit findet eine Vertragsanpassung statt, sofern der Kunde bei korrekten Angaben einen anderen Vertrag bekommen hätte. Die Versicherung kann dann nachträglich (bis zu drei Jahre nach Abschluss) einen Risikozuschlag erheben oder einen Leistungsausschluss aussprechen. Leistungsausschluss bedeutet: Erstattungen für nicht übernommene Leistungen müssen zurückgezahlt werden und der Leistungsausschluss für den unkorrekt beantworteten Krankheitsbereich gilt auch zukünftig;
  • wäre der Kunde sonst nicht versichert worden, kann die Versicherung im Falle einfacher Fahrlässigkeit den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie vom Vertrag zurücktreten. Die gezahlten Beiträge werden dann einbehalten und unrechtmäßig beanspruchte Erstattungen sind zurückzuzahlen. Auch hier gilt die zuvor genannte Drei-Jahres-Frist für mögliche Versicherungsfolgen;
  • bei vorsätzlicher Falschangabe (ohne betrügerische Absicht) kann die Versicherung bis zu zehn Jahre nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten - mit den gleichen Konsequenzen wie bei grober Fahrlässigkeit;
  • bei arglistiger Täuschung (betrügerische Absicht) besteht ebenfalls zehn Jahre lang eine Rücktrittsmöglichkeit. Hier darf die Versicherung alle bis dahin geleisteten Erstattungen zurückfordern - nicht nur die, die aufgrund der Falschangaben erfolgt sind.
     

Angesichts dieser Rechtslage ist es nicht überraschend, dass die Gesundheitsfragen häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Krankenversicherung und Versicherungsnehmern sind. Viele Wechselwillige sehen sich bei den Antworten vor dem Dilemma, bei korrekter und vollständiger Angabe ggf. höhere Beiträge oder sogar die Annahmeverweigerung zu riskieren, bei fehlerhaften Antworten dagegen mit den Rechtsfolgen der Falschangabe konfrontiert zu werden.


Das Prinzip - vollständig und richtig

Dennoch lautet der dringende Rat: im Zweifel alles vollständig und richtig angeben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Erfahrungsgemäß kommen verschwiegene oder verharmloste Vorerkrankungen im Zeitablauf doch ans Licht. Die Versicherer sind zwar nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt bei der Antragstellung zu überprüfen und vielfach passiert das auch nicht. Die Überprüfung findet aber oft statt, wenn der Leistungsfall tatsächlich eintritt. Spätestens dann schlägt die Stunde der Wahrheit. In der Regel wurden mit dem Versicherungsabschluss die behandelnden Ärzte für Vergangenheit und Zukunft von der Schweigepflicht befreit und können Auskunft geben.

Es ist jedenfalls sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld eines Antrags eingehender mit der eigenen Krankheitsgeschichte zu befassen und bei Bedarf nachzurecherchieren. Falls nötig, sind Auskünfte bei den seinerzeit behandelnden Ärzten einzuholen, um Krankheitsverläufe zu rekonstruieren und nichts zu übersehen. Ein einfacher Verweis auf den Hausarzt oder Facharzt reicht nicht. Für die Angaben wird keine medizinische Fachsprache erwartet, es reicht die „laienhafte“ Darstellung der Beschwerden. Dabei dürfen aber keine irreführenden Verharmlosungen stattfinden. Ein Asthmaleiden kann zum Beispiel nicht als „Erkältung“ deklariert werden.
 

Der Fragenkatalog - was die PKV wissen will

Der Fragenkatalog ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Viele Anbieter fragen sehr präzise und detailliert, andere sind ungenauer. Grundsätzlich sind nur die gestellten Fragen zu beantworten - nicht mehr und nicht weniger, es sei denn, es liegt ein nicht abgefragter Sachverhalt vor, der offensichtlich für das Versicherungsverhältnis relevant ist.

Auch bei den abgefragten Zeiträumen der persönlichen Krankengeschichte gibt es Unterschiede in Abhängigkeit vom Anbieter, dem jeweiligen Leistungsbereich und der Art der Erkrankung. Häufige Zeiträume sind drei, fünf und zehn Jahre. Bei psychischen Erkrankungen, Suchtkrankheiten und entsprechenden Behandlungen werden vielfach Angaben auf Zehn-Jahres-Basis verlangt. Bei besonders schweren oder lebenslangen Leiden wie Behinderungen oder HIV-Infektionen gilt keine Zeitbegrenzung.

In fast allen Fragenkatalogen gibt es die Erkundigung nach „Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Unfallfolgen und Beschwerden“. Diese Frage nach dem „Sonstigen“ sollte besonders sorgfältig beantwortet werden. Hier sind auch Angaben zu Leiden zu machen, die nicht ärztlich behandelt wurden oder werden. Lediglich der übliche Schnupfen darf unter den Tisch fallen.
 

Bei einer Krankenvollversicherung sind folgende Fragestellungen typisch:

  • bereits erfolgte Vertragsablehnungen, -kündigungen oder -beendigungen durch einen anderen privaten Krankenversicherer;
  • Körpergröße, -gewicht, Zustand von Kiefer und Zähnen, Hör- und Sehvermögen;
  • Arbeits(un)fähigkeit;
  • eingenommene Medikamente;
  • aktuelle und erfolgte ambulante oder stationäre Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen und Operationen;
  • angeratene oder vorgesehene, aber noch nicht durchgeführte ambulante oder stationäre Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen und Operationen;
  • Kur- und Sanatoriumsaufenthalte;
  • derzeitige oder frühere Krankheiten, Gesundheitsstörungen, Unfallfolgen und Beschwerden;
  • aktuelle oder erfolgte psychotherapeutische Behandlungen und Suchtbehandlungen, Drogenkonsum;
  • bestehende oder frühere Krebserkrankungen;
  • HIV-Infektion;
  • bestehende Behinderungen, körperliche Gebrechen, Organfehler, Sterilität, Wehrdienstbeschädigung usw.
     

Bei zu bejahenden Fragen sind immer nähere Angaben erforderlich. Sie betreffen

  • die konkrete Benennung der Krankheit, Beschwerde, Verletzung, Beratung, Behandlung usw.;
  • zeitliche Angaben dazu (Beginn, Dauer, Verlauf);
  • das Ergebnis (erfolgreiche Ausheilung, Krankheitsfolgen, bleibende Beeinträchtigungen);
  • aufgesuchte bzw. behandelnde Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Einrichtungen, Therapeuten usw..
  • Wenn der im Antrag vorgesehene Platz für Angaben nicht ausreicht, sind Beiblätter beizufügen.
     

Angebote vergleichen - mit dem Probeantrag

Wer Risikozuschläge durch den Versicherer befürchtet, hat die Möglichkeit, einen Probeantrag zu stellen. Viele Vordrucke sehen das ausdrücklich vor, ansonsten genügt der handschriftlich Zusatz „Probe“ vor Antrag im Formular. Mit dem Probeantrag ist man nicht verpflichtet, eine Antragszusage durch die Versicherung anzunehmen. Die Versicherung ihrerseits ist an ihr Angebot gebunden. So besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Probeanträge bei verschiedenen Anbietern zu stellen, um festzustellen, welche Beiträge tatsächlich zu erwarten sind. Es fällt dann leicht, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen und den Probeantrag in einen „echten“ Antrag umzuwandeln.
 

Einmal abgelehnt, immer abgelehnt?

Wurde Ihr Antrag einmal von einer Versicherung abgelehnt ist es nahezu unmöglich, sich überhaupt noch privat zu versichern. Der Grund liegt unter anderem darin, dass im Antragsprozess einer jeden Versicherung auch nach einer vorherigen Ablehnung gefragt wird. Bejahen Sie dies, führt das zwangsläufig auch zu einer automatischen Ablehnung beim neuen Anbieter. Ein sprichwörtlicher "Rattenschwanz". 

Vor dem Anbieterwechsel ist daher immer zu empfehlen, kompetenten Rat einzuholen. Über unseren kostenlosen Versicherungsvergleich erhalten Sie nicht nur einen umfassenden Marktüberblick, wir können Ihnen in diesem Zusammenhang auch den Kontakt zu einem unabhängigen Versicherungsexperten herstellen, der sich beim Thema „Gesundheitsfragen und -prüfung“ auskennt und für Sie auf Wunsch anonym bei den günstigsten Anbietern den Versicherungsschutz anfragen kann.


Auf Wunsch auch "anonym": Kostenlosen PKV-Vergleich nutzen

 

 

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