Arbeiten im Ausland - was gilt bei der Krankenversicherung?

Über Grenzen hinweg zu reisen, ist heute geradezu selbstverständlich geworden. Aber auch beruflich gehen viele Deutsche vorübergehend mal ins Ausland. Im Zeitalter der Globalisierung ist das geradezu ein Muss. Da es sich in der Regel um längere Aufenthalte von etlichen Wochen bis zu einigen Monaten, manchmal sogar Jahren geht, gelten für die Krankenversicherung besondere Regeln. Hier ein Überblick.

Grundsätzlich wird bei der Sozialversicherung das sogenannte Territorialprinzip angewandt. Das heißt, die Sozialversicherung erfolgt in dem Land, in dem auch die Beschäftigung ausgeübt wird. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Wenn die Auslandstätigkeit oder der Aufenthalt nur vorübergehend ist und der Hauptwohnsitz weiter im Inland beibehalten wird, kann vom Territorialprinzip abgewichen werden.
 

GKV - Die Entsendung ist entscheidend

Relativ einfach verhält es sich, wenn der Auslandsaufenthalt in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stattfindet und die Auslandstätigkeit auf einer Entsendung durch den Arbeitgeber beruht. In diesem Fall gilt für GKV-Mitglieder der deutsche gesetzliche Krankenversicherungsschutz weiter. Zwingende Bedingung für die Entsendung ist u.a., dass die Auslandstätigkeit von vornherein befristet ist. Daneben gibt es auch noch andere Anforderungen. Ob eine Entsendung vorliegt oder nicht, kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Deshalb empfiehlt es sich, diesen Punkt vorab zu klären. Nach den EU-Verordnungen (EG) 883/04 und 987/09 ist eine Weiterversicherung nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht bis zu zwei Jahre lang möglich.

Bei Ländern außerhalb des EWR kommt es darauf an, ob mit den betreffenden Staaten Sozialversicherungsabkommen bestehen und was in diesen geregelt ist. Zum Teil ist hier auch eine Abweichung vom Territorialprinzip möglich, zum Teil aber auch nicht. Das Sozialversicherungsabkommen mit den USA bezieht sich zum Beispiel nur auf die Rentenversicherung, nicht dagegen auf die Krankenversicherung. Es muss daher für jedes Land geprüft wird, wie die Sachlage ist. Insgesamt bestehen mit 19 Staaten Sozialversicherungsabkommen.

Das Territorialprinzip greift dagegen nicht, wenn die Voraussetzungen der Entsendung nicht erfüllt sind und Sie dauerhaft oder ohne feste Fristsetzung ins Ausland umziehen, um dort zu arbeiten. Dann müssen Sie sich in dem jeweiligen Land nach den dort geltenden Vorschriften versichern. Manchmal ist auch eine Versicherung über den Arbeitgeber möglich.
 

PKV – Arbeiten innerhalb oder außerhalb der EU

Bei PKV-Versicherten sieht die Lage etwas anders aus. Hier gilt im Allgemeinen standardmäßig ein weltweiter Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als einen Monat dauert. Innerhalb der EU ist er sogar zeitlich unbefristet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Aufenthalt beruflich veranlasst ist oder private Gründe hat. Für Kurzzeitaufenthalte - zum Beispiel im Rahmen einer Beratungstätigkeit oder eines Projektes - genügt daher die „normale“ Krankenversicherung.

Anders verhält es sich, wenn die Auslandstätigkeit (außerhalb der EU) länger als einen Monat dauert, was häufig der Fall sein dürfte. Dann greift der übliche Versicherungsschutz nicht mehr. Oft ist es aber möglich, durch Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Vertrag die Geltungsdauer im Ausland auszudehnen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Abschluss einer Krankenversicherung im Ausland mit Nachteilen verbunden wäre. Das kostet natürlich mehr Beiträge.

Zwingende Voraussetzung für die Weitergeltung Ihres bestehenden Vertrages ist, dass Sie Ihren Wohnsitz im Inland beibehalten. Denn wenn Sie sowohl im Ausland arbeiten, als auch dort wohnen, erlischt ihr bestehendes deutsches PKV-Verhältnis. Es kann erst bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder aufgenommen werden. Hier empfiehlt es sich u.U. eine Anwartschaft zu vereinbaren, um den Wiedereinstieg zu günstigen Bedingungen zu ermöglichen.

Eine andere Option des privaten Krankenversicherungsschutzes bei längeren Auslandsaufenthalten außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung als separater Vertrag, die zum Teil auch über lange Zeiträume angeboten wird.

 

 

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