Ablehnung wegen Psyche? So kommen Sie vielleicht doch noch in die PKV

Psychische Erkrankungen haben stark zugenommen. Wer ein psychisches Leiden im PKV-Antrag angibt, muss mit Vorbehalten rechnen – viele Versicherer handhaben solche Vorerkrankungen restriktiv. Ein K.-o.-Kriterium für privaten Krankenversicherungsschutz muss die Psyche aber nicht sein.

Psychische Vorerkrankung und PKV-Antrag
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Stand: Juni 2026

Kurz gesagt

Bei laufender psychischer Behandlung lehnen Versicherer einen PKV-Antrag meist ab. Ist die Behandlung abgeschlossen und liegt sie länger zurück, kommt es auf den jeweiligen Versicherer und dessen Abfragezeitraum an – möglich sind Annahme, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.

Wege trotz Vorerkrankung: der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) und der Basistarif – beide ohne neue Gesundheitsprüfung. Beamte profitieren von der Öffnungsaktion.

Psychische Leiden - eine Volkskrankheit

In Deutschland ist jedes Jahr ein erheblicher Teil der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen – Schätzungen reichen bis zu einem Viertel. Arbeitsverdichtung, hoher Leistungsdruck, Dauerstress und eine komplexer werdende Umwelt verursachen Belastungen, die sich in einer krankhaften Symptomatik zeigen können.

Längst nicht jede psychische Erkrankung wird behandelt; nur ein kleiner Teil der Betroffenen sucht professionelle Hilfe. Viele Erkrankungen bleiben Episoden, viele aber auch nicht. Bei Schweregrad, Ausprägung und Dauer gibt es eine große Bandbreite. Angststörungen, Depressionen und – oft eng damit verbunden – Burn-out-Syndrome gehören zu den häufigsten psychischen Leiden. Ebenfalls weit verbreitet sind Abhängigkeitserkrankungen, vor allem, aber nicht nur, durch Alkohol.

Wie werden psychische Erkrankungen in der PKV berücksichtigt?

Die Frage nach psychischen Erkrankungen gehört zu den Standardfragen im PKV-Antrag. Üblicherweise wird gefragt, ob in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen wegen psychischer Probleme stattgefunden haben. Bei noch laufenden Behandlungen oder fortdauernder Medikamenteneinnahme wird der Versicherungsschutz durchweg abgelehnt.

Anders sieht es aus, wenn die Behandlung schon länger zurückliegt, erfolgreich abgeschlossen wurde und seither keine neuen Erkrankungen oder Rückfälle aufgetreten sind. Hier kommt es auf den jeweiligen Versicherer an: Die Annahmerichtlinien der Unternehmen sind nicht deckungsgleich, und einige tragen der Entwicklung bei psychischen Erkrankungen inzwischen stärker Rechnung.

Wird der Antrag nicht abgelehnt, ist häufig mit einem Risikozuschlag zu rechnen, oder die Annahme erfolgt nur unter der Bedingung eines Leistungsausschlusses im Bereich „Psyche“. In diesem Fall besteht zwar PKV-Schutz, etwaige weitere Behandlungen sind aber selbst zu tragen – das kann teuer werden.

Auch wenn das Risiko einer Ablehnung besteht: Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist unbedingt geboten. Falsche oder unvollständige Angaben bedeuten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Die Sanktionen hängen von der Schwere des Verstoßes ab und reichen bis zum rückwirkenden Verlust des kompletten Versicherungsschutzes.

Warum spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle?

Bei Fragen nach psychischen Erkrankungen gilt fast immer eine zeitliche Messlatte: Anzugeben sind die Vorgänge eines vorgegebenen Zeitraums vor der Antragstellung. Dieser Zeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Bei vielen Anbietern beziehen sich die Angaben auf die letzten zehn Jahre, vereinzelt werden zeitlich unbegrenzte Angaben gefordert. Andere Versicherer sehen kürzere Zeiträume vor – häufiger fünf Jahre, bei ambulanten Behandlungen mitunter nur drei Jahre.

Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die vor dem zugrunde gelegten Zeitraum liegen und abgeschlossen sind, müssen nicht angegeben werden. Sie sind für die Antragsannahme dann irrelevant, es werden keine Risikozuschläge berechnet und es findet kein Leistungsausschluss statt. Wer abgeschlossene Behandlungen vorzuweisen hat, sollte deshalb gezielt Anbieter mit kürzerem Abfragezeitraum in den Blick nehmen.

Welche Vorteile besitzen Beamte bei der Versicherung?

Angehende Beamte mit psychischen Vorerkrankungen können von der sogenannten Öffnungsaktion profitieren. Die teilnehmenden Versicherer – zuletzt 14 Unternehmen – garantieren Beamten in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung die Antragsannahme, auch bei gravierenden Vorerkrankungen wie psychischen Leiden. Die Öffnungsaktion gilt auch für berücksichtigungsfähige Familienangehörige.

Die Annahme bedeutet nicht, dass keine Risikozuschläge berechnet werden – der Zuschlag beträgt jedoch höchstens 30 Prozent, Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen. Da Beamte über die Beihilfe nur den nicht gedeckten Teil des Krankheitsrisikos absichern müssen, bleibt die Versicherung auch unter diesen Bedingungen tragfähig. Mehr dazu im Beitrag zum Wechsel von Beamten in die PKV.

PKV-Tarifwechsel und Basistarif – wenn psychische Erkrankungen keine Rolle spielen

Privatversicherte mit psychischen Vorerkrankungen, die ihren Tarif wechseln wollen, können oft einen anderen Tarif ihres Versicherers mit ähnlichen Leistungen wählen. Hier besteht ein gesetzlich verbrieftes Recht (§ 204 VVG), dass der Wechsel zu bestehenden Bedingungen erfolgt. Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle, es gibt keine neuen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nur für etwaige Mehrleistungen des neuen Tarifs – und betrifft dann auch nur diesen Leistungsteil. Die Abgrenzung erläutert der Beitrag Anbieterwechsel oder Tarifwechsel.

Ebenfalls ohne Bedeutung sind psychische Vorerkrankungen beim Basistarif. Diesen muss jeder PKV-Versicherer anbieten; er sieht ein der GKV vergleichbares Leistungsniveau vor, und es besteht ein Annahmezwang. Ob der Basistarif beim bisherigen oder einem anderen Anbieter vereinbart wird, ist unerheblich. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht zulässig.

Möglichkeiten testen – anonyme Risikovoranfrage stellen

Zusammengefasst lässt sich festhalten:

  • bei bestehender psychischer Erkrankung und/oder nicht abgeschlossener Behandlung ist es schwer, einen aufnahmebereiten Anbieter zu finden. Bei bestehender Privatversicherung bleibt dann der Wechsel in einen anderen Tarif des eigenen Anbieters oder in den Basistarif;
  • liegen Behandlungen länger zurück und sind erfolgreich abgeschlossen, lohnt der Blick auf Anbieter mit kürzerem Abfragezeitraum. Bestehen sonst keine Hinderungsgründe, spricht oft nichts gegen die Annahme;
  • im Übrigen lässt sich mit einer anonymen Risikovoranfrage klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Anbieter zur Versicherung bereit ist.

Eine solche Voranfrage kann über einen Versicherungsvermittler gestellt werden, der sich ohne Namensnennung, aber mit den individuellen Gesundheitsangaben bei mehreren Versicherern erkundigt. Der Vorteil: Es erfolgt keine namensbezogene Speicherung, die sich später nachteilig auswirken könnte. Anhand der Rückmeldungen lässt sich in Ruhe entscheiden.

Häufige Fragen zu Psyche und PKV

Führen psychische Vorerkrankungen automatisch zur Ablehnung in der PKV?
Nicht zwingend. Bei laufender Behandlung oder Medikamenteneinnahme wird der Antrag meist abgelehnt. Liegt die Behandlung länger zurück und ist erfolgreich abgeschlossen, hängt die Entscheidung vom jeweiligen Versicherer und dessen Abfragezeitraum ab – möglich sind Annahme, Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss.
Wie lange wird im PKV-Antrag nach psychischen Erkrankungen gefragt?
Das ist anbieterabhängig. Die meisten Versicherer fragen ambulante Behandlungen der letzten fünf, teils zehn Jahre ab, einige nur drei Jahre. Abgeschlossene Behandlungen vor diesem Zeitraum müssen nicht angegeben werden und sind für die Annahme dann irrelevant.
Müssen psychische Behandlungen im Antrag angegeben werden?
Ja, soweit sie in den Abfragezeitraum fallen. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist Pflicht. Falsche oder unvollständige Angaben verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG) und können bis zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Welche Möglichkeiten haben Privatversicherte mit psychischer Vorerkrankung?
Beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers (§ 204 VVG) spielen Vorerkrankungen keine Rolle, ebenso im Basistarif, den jeder Versicherer ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss anbieten muss. Beamte können von der Öffnungsaktion profitieren.

Quellen

Stand: Juni 2026. Annahmerichtlinien und Abfragezeiträume unterscheiden sich je Versicherer; maßgeblich sind die jeweiligen Antragsfragen.