Ablehnung wegen Psyche? So kommen Sie vielleicht doch noch in die PKV

Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei chronischen Krankheiten sind sie sogar mittlerweile Krankheitsursache Nummer eins. Wer ein psychisches Leiden im PKV-Antrag angibt, muss mit Ablehnung rechnen. Viele Versicherer handhaben solche Vorerkrankungen restriktiv.

Aber die Psyche muss nicht zwingend ein K.O.-Kriterium für privaten Krankenversicherungsschutz sein. Unter bestimmten Bedingung ist doch eine Versicherung möglich. Wie das funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag.
 

Psychische Leiden - eine Volkskrankheit

In Deutschland sind jährlich fast 18 Millionen Menschen von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das entspricht mehr als einem Viertel der erwachsenen Bevölkerung. Arbeitsverdichtung, hoher Leistungs- und Erfolgsdruck, Dauerstress sowie eine immer komplexere Umwelt verursachen Belastungen, die sich in einer krankhaften Symptomatik zeigen können.

Längst nicht jede psychische Erkrankung wird behandelt. Im Schnitt sucht nur etwa jeder fünfte Betroffene professionelle Hilfe. Viele Erkrankungen sind und bleiben Episoden, viele aber auch nicht. Bei Schweregrad, Ausprägung und Dauer gibt es eine große Bandbreite. Angststörungen, Depressionen und oft in enger Verbindung damit Burn-Out-Syndrome gehören zu den häufigsten psychischen Leiden. Ebenfalls weit verbreitet sind Abhängigkeitserkrankungen, vor allem - aber nicht nur - bedingt durch Alkohol.
 

Wie werden psychische Erkrankungen in der PKV berücksichtigt? 

Die Frage nach psychischen Erkrankungen gehört zu den Standardfragen bei Anträgen für PKV-Schutz. In der Regel wird danach gefragt, ob in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen wegen psychischer Probleme stattgefunden haben. Bei noch laufenden Behandlungen oder noch erfolgender Medikamenteneinnahme wird der Versicherungsschutz durchweg abgelehnt.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Behandlung schon länger zurückliegt, erfolgreich abgeschlossen wurde und seither keine neuen Erkrankungen oder Rückfälle aufgetreten sind. Hier kommt es auf den jeweiligen Versicherer an. Die Annahmerichtlinien der Unternehmen sind nicht deckungsgleich. Einige Versicherer tragen inzwischen in ihrer Annahmepolitik der Entwicklung bei psychischen Erkrankungen stärker Rechnung.

Wenn der Antrag nicht abgelehnt wird, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Risikozuschlaggerechnet werden oder der Antrag wird nur unter der Bedingung angenommen, dass ein Leistungsausschluss im Bereich „Psyche“ gilt. In diesem Fall erhält man zwar den PKV-Schutz, muss aber etwaige weitere Behandlungen selbst tragen. Das kann unter Umständen teuer werden.

Auch wenn das Risiko der Ablehnung besteht, eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist trotzdem dringend zu empfehlen. Falsche oder unvollständige Angaben bedeuten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht . Die Konsequenzen können gravierend sein. Die möglichen Sanktionen hängen von der Schwere des Verstoßes ab und reichen bis zum rückwirkenden Verlust des kompletten Versicherungsschutzes.
 

Warum spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle?

Bei Fragen nach psychischen Erkrankungen gilt fast immer eine zeitliche Messlatte. Die Angaben sind für einen vorgegebenen Zeitraum vor der Antragstellung zu tätigen. Dieser Zeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer. Bei den meisten Anbietern beziehen sich die geforderten Angaben auf die letzten zehn Jahre. Es kommt vereinzelt auch vor, dass zeitlich unbegrenzte Angaben gefordert werden. Einige Versicherer sehen aber auch kürzere Zeiträume vor - häufiger fünf Jahre, manchmal sogar nur drei Jahre bei ambulanten Behandlungen.

Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die vor dem zugrunde gelegten Zeitraum liegen, müssen nicht angegeben werden, wenn sie abgeschlossen sind. Sie sind daher für die Antragsannahme irrelevant. Auch Risikozuschläge werden in diesem Fall nicht berechnet und es findet kein Leistungsausschluss statt.
 

Welche Vorteile besitzen Beamte bei der Versicherung?

Angehende Beamte mit psychischen Vorerkrankungen können von der sogenannten Öffnungsaktionprofitieren. Die an der Aktion teilnehmenden Versicherer garantieren Beamten in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung in jedem Fall die Antragsannahme - auch wenn gravierende Vorerkrankungen wie psychische Leiden bestehen. Die Öffnungsaktion gilt auch für Familienangehörige.

Die Annahme bedeutet allerdings nicht, dass keine Risikozuschläge berechnet werden. Der Zuschlag beträgt jedoch maximal 30 Prozent. Da Beamte nur den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil des Krankheitsrisikos absichern müssen, bleibt die Versicherung auch unter diesen Bedingungen tragfähig und rechnet sich oft trotzdem gegenüber der freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Hinzu kommt der Status als Privatpatient als Exklusivvorteil.

Die meisten privaten Krankenversicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil. Nur wenige - meist kleinere Anbieter - sind nicht beteiligt.
 

PKV-Tarifwechsel und Basistarif - wenn psychische Erkrankungen keine Rolle spielen 

Privatversicherte mit psychischen Vorerkrankungen, die ihren bisherigen Tarif wechseln wollen, können oft einen anderen Tarif ihres Versicherers wählen, der ähnliche Leistungen bietet und nicht selten günstiger ist. Hier besteht ein gesetzlich verbrieftes Recht (§ 204 VVG), dass der Wechsel zu bestehenden Bedingungen erfolgt.

Das heißt: (psychische) Vorerkrankungen spielen in diesem Fall keine Rolle, es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nur, wenn der neue Tarif Mehrleistungen vorsieht. Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss betrifft dann nur diesen Leistungsteil.

Nicht relevant sind psychische Vorerkrankungen auch, wenn der Basistarif gewählt wird. Diesen muss jeder PKV-Versicherer anbieten. Er sieht ähnliche Leistungen vor wie die gesetzlichen Krankenkassen und es besteht für die Versicherer ein Annahmezwang. Dabei ist es unerheblich, ob der Basistarif beim bisherigen oder einem anderen Anbieter vereinbart wird. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht zulässig.
 

Möglichkeiten testen - anonyme Risikovoranfrage stellen

Fasst man zusammen, lässt sich feststellen:

  • bei bestehender psychischer Erkrankung und/oder nicht abgeschlossener Behandlung ist es schwer, einen Anbieter zu finden, der zur Versicherung bereit ist. Hier ist bei bestehender Privatversicherung nur ein Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Anbieter oder in den Basistarif möglich;
  • wenn Behandlungen länger zurückliegen und erfolgreich abgeschlossen sind, sollte man auf Anbieter setzen, deren Abfragezeitraum nicht so weit zurückreicht. Wenn sonst keine Hinderungsgründe bestehen, spricht dann nichts gegen die Annahme des Antrags;
  • ansonsten lässt sich mit einer anonymen Risikovoranfrage testen, ob und zu welchen Bedingungen ein Anbieter zu Versicherung bereit ist.

Die Voranfragekann über einen Versicherungsvermittler gestellt werden. Dieser erkundigt sich dann bei mehreren Versicherern ohne Namensnennung, aber mit individuellen Angaben zu den Gesundheitsfragen nach Versicherungsangeboten. Das hat den Vorteil, dass keine namensbezogene Speicherung und Zuordnung der Daten möglich ist, was sich ggf. negativ auf Angebote auswirken könnte. Anhand der Rückmeldungen lässt sich dann in Ruhe eine Entscheidung treffen.

 

 

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