
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Das Krankentagegeld ist das private Pendant zum gesetzlichen Krankengeld: Es ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit das wegfallende Einkommen. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, für sie ist der Baustein daher unverzichtbar.
Höhe und Auszahlungsbeginn (oft ab dem 22. oder 43. Tag) sind frei wählbar, die Leistung ist steuerfrei. Gesetzlich Versicherte können damit Lücken im Krankengeld schließen.
Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine versicherte Leistung, die besonders bei Selbstständigen im Krankheitsfall wegbrechende Einnahmen ausgleichen kann. Der Baustein ist in den meisten privaten Vollversicherungen vorgesehen, seine Höhe lässt sich mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse konkret ausgestalten. Gesetzlich versicherte Selbstständige können diesen Baustein ebenfalls wählen, zumal sie in den ersten sechs Wochen der Krankheit keine Zahlungen erhalten - es sei denn, sie schließen eine private Zusatzversicherung ab, die auf Wunsch schon vor dem 43. Tag leistet. An diesem Baustein sollte man daher nicht sparen, damit im Krankheitsfall keine finanziellen Engpässe entstehen.
Krankengeld und Krankentagegeld - der Unterschied
Zunächst sind zwei Begriffe abzugrenzen, die gerne vermischt werden: Beim Krankengeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die nur gesetzlich Versicherte erhalten. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, daher ist für sie der Baustein Krankentagegeld unverzichtbar. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, falls das Krankengeld nicht ausreicht. Das Krankengeld wird nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung gezahlt und beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Um es in Anspruch zu nehmen, ist ein ärztliches Attest nötig, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Auch in der privaten Krankenversicherung ist eine Auszahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Krankheitstag vorgesehen; in vielen Tarifen kann sie auch früher erfolgen (z. B. ab Tag 15), was mehr finanzielle Flexibilität ermöglicht. Die Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV wirken sich hier unmittelbar aus.
Für wen eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist
Zur besseren Übersicht wird im Folgenden nach dem jeweiligen Versicherungsstatus unterschieden:
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Krankheitsfall wird der Lohn sechs Wochen vom Arbeitgeber weiter ausgezahlt, danach erhalten Arbeitnehmer Krankengeld. Da das Krankengeld nur 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens (höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens) beträgt, fällt es spürbar geringer aus als das sonst übliche Nettoeinkommen - in der Praxis liegt es oft rund 20 bis 30 Prozent darunter. So kann eine Lücke im Haushalt entstehen, die sich mit einer privaten Zusatzversicherung schließen lässt. Vertraglich kann vereinbart werden, ab wann und in welcher Höhe das Krankentagegeld gezahlt wird; daraus ergibt sich die konkrete Höhe der Aufstockung. Je höher das Einkommen liegt, desto größer wird die angesprochene Lücke - und desto mehr Sinn ergibt eine private Zusatzversicherung. Eine ausführliche Darstellung steht im Beitrag zur Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung
Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze - 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr - dürfen sich Angestellte privat krankenversichern, wobei der Arbeitgeber Zuschüsse leistet. In diesem Versicherungsfall wird nach Ablauf der sechs Wochen kein Krankengeld gezahlt. Der Baustein Krankentagegeld sollte daher im Tarif in angemessener Höhe berücksichtigt werden. Andernfalls könnte es schwierig werden, im Krankheitsfall alle anfallenden Ausgaben zu decken.
Gesetzlich versicherte Selbständige (freiwillig Versicherte)
Grundsätzlich haben freiwillig gesetzlich Versicherte die Wahl, ob sie Anspruch auf Krankengeld haben möchten. Wählen sie den ermäßigten Beitragssatz, besteht kein Krankengeldanspruch; entscheiden sie sich für den allgemeinen Beitragssatz, entstehen dafür monatlich überschaubare Mehrkosten, und das Krankengeld wird - wie bei einem Arbeitnehmer - nach Ablauf von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wer nicht über genügend Rücklagen verfügt, um die wegbrechenden Einnahmen zu kompensieren, sollte auf diesen Schutz nicht verzichten. Da das Krankengeld aber nie die volle Höhe des Lohnes bzw. der Einnahmen deckt, kann zusätzlich eine private Absicherung über das Krankentagegeld sehr sinnvoll sein. Die private Zusatzpolice kann auch früher zu Auszahlungen führen, etwa schon ab dem 22. Krankheitstag.
Privat versicherte Selbstständige
In nahezu allen Tarifen ist der Baustein Krankentagegeld vorgesehen. Gerade für Selbstständige ist er wichtig, da im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung greift; im Rahmen einer Fachberatung wird auf diesen Punkt in aller Regel ausdrücklich hingewiesen. Es sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes noch gut auf die aktuelle Lebenssituation abgestimmt ist oder ob Anpassungsbedarf besteht. Die Mehrheit der Selbstständigen vereinbart eine vertragliche Auszahlung ab dem 22. Tag. Generell muss eine solche Entscheidung vor dem Hintergrund der vorhandenen Rücklagen und der geschäftlichen Situation insgesamt getroffen werden.
Krankengeld berechnen (GKV-Vergleich)
Wie hoch das gesetzliche Krankengeld ausfällt und welche Lücke zum gewohnten Nettoeinkommen bleibt, zeigt der folgende Rechner. Er berechnet das Krankengeld nach § 47 SGB V. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld - bei ihnen entspricht die abzusichernde Lücke dem gesamten Einkommensbedarf.
Krankengeld berechnen
Krankengeld-Höhe-Rechner (2026)
Tragen Sie Ihr regelmäßiges monatliches Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt ein. Der Rechner schätzt das gesetzliche Krankengeld pro Monat und pro Kalendertag – maßgeblich ist der niedrigere der beiden Grenzwerte (70 % brutto / 90 % netto).
Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Netto-Arbeitsentgelts (§ 47 SGB V). Berücksichtigt wird das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Daraus ergibt sich ein Höchst-Krankengeld von 135,63 €/Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Vom Krankengeld gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben hier unberücksichtigt.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte
Die Höhe des Krankentagegeldes sollten vor allem privat versicherte Selbstständige sorgfältig berechnen. Aber auch alle anderen hier angesprochenen Gruppen sollten prüfen, ob sie im Krankheitsfall finanziell gut aufgestellt sind. Generell sollte zunächst der monatliche Geldbedarf ermittelt werden. Neben fixen Kosten - etwa Miete, Versicherungen, Kreditraten - muss auch der Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Die Höhe des Krankentagegeldes hat einen direkten Einfluss auf den Monatsbeitrag in der privaten Krankenvollversicherung; an diesem Baustein sollte dennoch nicht gespart werden. Wer über genügend Rücklagen verfügt, kann die Auszahlung ab dem 43. Krankheitstag vereinbaren und so den Beitrag senken. Auf Wunsch können die Auszahlungen aber auch früher beginnen - hier gibt es zahlreiche Optionen, die individuelle Handlungsspielräume eröffnen. In der GKV beträgt der Höchstbetrag des Krankengeldes 2026 rund 135,63 Euro pro Kalendertag. Im Bedarfsfall sollte nachgerechnet werden, ob und in welcher Höhe eine private Zusatzversicherung erforderlich ist, um die verbleibende Lücke zu schließen.
Wie lange gezahlt wird
Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren gezahlt. In der privaten Krankentagegeldversicherung ist dagegen in der Regel eine zeitlich unbegrenzte Leistung vorgesehen - gezahlt wird, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Dennoch wird bei längerem Bezug auch hier geprüft, ob noch eine Arbeitsunfähigkeit oder bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt; letztere führt zur Beendigung der Leistung. Abhilfe schafft dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder, bei gesetzlich Versicherten, eine etwaige Erwerbsminderungsrente.
Fazit und langfristiger Ausblick
Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung entspricht dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen, lässt sich in seiner Höhe aber genauer an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Für privat versicherte Selbstständige und Angestellte ist der Baustein wichtig, da im Krankheitsfall nach dem 42. Krankheitstag nicht automatisch Krankengeld gezahlt wird. Auch freiwillig in der GKV Versicherte müssen einen Mehrbeitrag leisten, um diese Lohnersatzleistung zu erhalten.
Je nach Risiko und Vorerkrankungen ist langfristig auch an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Bereits nach sechs Wochen Krankheit kann es zu erheblichen Einbußen kommen, sodass Krankengeld bzw. Krankentagegeld keine dauerhafte Option ist, um den möglicherweise langen Zeitraum bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit zu überbrücken. Der Erwerbsminderungsrentenanspruch besteht im Übrigen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige, wenn die Pflichtvoraussetzungen erfüllt sind (mindestens 60 Pflichtbeiträge und mindestens 36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erkrankung). Allerdings reicht das Niveau der Erwerbsminderungsrente für Selbstständige meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Versicherungen für den Krankheitsfall können daher zentrale Bedeutung erlangen und sollten möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden, da die Kosten dann am geringsten sind.
Das Wichtigste zum Krankentagegeld in Kürze
- Es ist das private Pendant zum Krankengeld der GKV.
- Die vertraglich vereinbarten Zahlungen gleichen wegfallendes Einkommen aus.
- Der Baustein steckt in den meisten Tarifen; Höhe und Auszahlungsbeginn sind flexibel vereinbar.
- Besonders privat versicherte Selbstständige und Angestellte sollten auf ein ausreichendes Krankentagegeld nicht verzichten, da nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld gezahlt wird.
- Zur Berechnung der Höhe sind neben fixen Kosten auch die Kosten des Lebensunterhalts einzukalkulieren.
- Gesetzlich Versicherte können mit einer privaten Zusatzversicherung Lücken schließen, da das Krankengeld nicht dem vollen Einkommen entspricht.
- Das Krankentagegeld ist steuer- und abgabenfrei, daher erfolgt eine Nettoauszahlung.
- Langfristig denken: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, da sich mit Kranken(tage)geld lange Zeiträume nicht überbrücken lassen.
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Ab wann zahlt das Krankentagegeld bei Selbstständigen?
Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?
Muss Krankentagegeld versteuert werden?
Quellen & weiterführende Informationen
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes.
- § 48 SGB V – Höchstdauer des Krankengeldbezugs (78 Wochen je Erkrankung in drei Jahren).
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) / vdek – Rechengrößen 2026: Höchstkrankengeld 135,63 Euro pro Kalendertag.