Die Krankentagegeldversicherung

Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine versicherte Leistung, die besonders bei Selbstständigen im Krankheitsfalle wegbrechende Einnahmen zum Teil kompensieren kann. Der Baustein Krankentagegeld ist in den meisten privaten Vollversicherungen vorgesehen, seine Höhe lässt sich mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse konkret ausgestalten. Gesetzlich versicherte Selbstständige können diesen Baustein auch wählen, zumal sie in den ersten 6 Wochen der Krankheit keine Zahlungen erhalten. Es sei denn, sie schließen eine private Zusatzversicherung ab, die auf Wunsch Ersatzleistungen auch schon vor dem 43. Tag zahlt. An diesem Baustein sollte also nicht gespart werden, damit im Krankheitsfalle keine finanziellen Engpässe entstehen.

Was Leser in diesem Beitrag über das Krankentagegeld erfahren

Der folgende Beitrag führt grundlegend in die Unterschiede der Bedeutung des Krankentagegeldes für gesetzlich oder privat versicherte Angestellte respektive Selbstständige ein. Für jede Gruppe soll die Relevanz dieser Versicherungsleistung kompakt erläutert werden, sodass nachhaltige Entscheidungen mit Blick auf die eigene Lebenssituation getroffen werden können. Auch enthält dieser Beitrag Tipps für die Berechnung der Höhe des Krankentagesgeldes. Abgerundet werden die Ausführungen in langfristiger Perspektive durch die Erwähnung der Option einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
 

Grundlegende Unterschiede für Angestellte und Selbstständige mit Blick auf das Krankentagegeld

Zunächst sollten zwei Begriffe abgegrenzt werden, die in diesem Kontext gerne vermischt werden: Beim Krankengeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die nur gesetzlich Versicherte erhalten. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, daher ist für sie der Baustein Krankentagegeld unverzichtbar. Gesetzlich Versicherte haben grundlegend die Option, eine privat Zusatzversicherung abzuschließen, falls das Krankengeld nicht ausreichen sollte: Es wird nach dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bezahlt und entspricht in etwa 70 % des Nettolohns. Um Krankentagegeld in Anspruch nehmen zu können, ist ein entsprechendes Attest vom Arzt nötig, das bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auch in der privaten Krankenversicherung ist eine Auszahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Krankheitstag vorgesehen, in vielen Tarifen kann die Auszahlung ab auch schon früher erfolgen (z.B. ab Tag 15), sodass mehr finanzielle Flexibilität genutzt werden kann.
 

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Im Folgenden soll der Übersichtlichkeit halber vom jeweiligen Versicherungsstatus ausgegangen werden, sodass eine leichte Zuordnung möglich ist:
 

Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Krankheitsfalle wird der Lohn 6 Wochen vom Arbeitgeber weiter ausgezahlt, danach erhalten Arbeitnehmer Krankengeld. Sofern das Monatseinkommen unter 4.125 Euro beträgt, wird das Krankengeld geringer ausfallen als das sonst übliche Nettoeinkommen (etwa 20 bis 30 % weniger). Es kann so eine Lücke im Haushalt entstehen, die sich mit einer privaten Zusatzversicherung schließen lassen könnte, wodurch sich die konkrete Höhe ergibt. Vertraglich kann vereinbart werden, ab wann und in welcher Höhe Krankentagegeld gezahlt wird. Bei einem Verdienst deutlich über 4.000 Euro wird die angesprochene Lücke größer, sodass eine private Zusatzversicherung noch mehr Sinn macht.
 

Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung

Oberhalb der Jahreseinkommensgrenze (2015: 54.990 Euro) dürfen sich Angestellte privat krankenversichern, wobei der Arbeitgeber Zuschüsse leistet. In diesem Versicherungsfall wird nach Ablauf der 6 Wochen kein Krankengeld gezahlt, sodass der Baustein Krankentagegeld im Tarif auf jeden Fall in einer angemessenen Höhe berücksichtigt werden sollte. Ansonsten könnte es schwierig werden, im Krankheitsfall alle anfallenden Ausgaben zu decken.
 

Gesetzliche versicherte Selbständige (freiwillig Versicherte)

Grundsätzlich haben freiwillig gesetzlich Versicherte die Wahl, ob sie Krankengeld in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Monatlich entstehen so momentan maximale Mehrkosten von ca 25 Euro, wobei das Krankengeld wie bei einem Arbeitnehmer nach Ablauf von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Wer über nicht genügend Rücklagen verfügt, um die wegbrechenden Einnahmen zu kompensieren, sollte auf diesen Baustein nicht verzichten. Da das Krankengeld nie die volle Höhe des Lohnes/der Einnahmen deckt, kann auch eine zusätzliche private Absicherung in puncto Krankentagegeld sehr sinnvoll sein. Die private Zusatzpolice könnte auch schon früher zu Auszahlungen führen, etwa ab dem 22. Krankheitstag.
 

Privat versicherte Selbstständige

In eigentlich allen Tarifen ist der Baustein Krankentagegeld vorgesehen. Ohnehin werden Interessenten bei einer Fachberatung diesbezüglich aufgeklärt, da dieser Baustein gerade für Selbstständige extrem wichtig ist. Es sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes noch gut abgestimmt ist oder ob Anpassungsbedarf besteht. Die Mehrheit der Selbstständigen vereinbart eine vertragliche Auszahlung des Krankentagegeldes ab dem 22. Tag. Generell muss eine solche Entscheidung vor dem Hintergrund der Rücklagen und der geschäftlichen Situation insgesamt getroffen werden.
 

Krankentagegeld: Wie hoch sollte es sein?

Die Höhe des Krankentagegeldes sollten vor allem privat versicherte Selbstständige sorgfältig berechnen. Aber auch alle anderen hier angesprochenen Gruppen sollten prüfen, ob sie im Krankheitsfalle finanziell gut aufgestellt sind. Generell sollte zunächst der monatliche Geldbedarf berechnet werden. Neben fixen Kosten muss auch der Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Die Höhe des Krankentagegeldes hat natürlich auch einen direkten Einfluss auf den Monatsbeitrag in der privaten Krankenvollversicherung, trotzdem sollte an diesem Baustein nicht gespart werden. Wer über genügend Rücklagen verfügt, kann die Auszahlung ab dem 43. Krankheitstag vereinbaren. Auf Wunsch können die Auszahlungen aber auch schon früher beginnen. Hier gibt es zahlreiche Optionen, die individuelle Handlungsspielräume eröffnen. In der GKV beträgt der maximale Betrag an Krankengeld 96,25 Euro pro Kalendertag. Hier sollte im Bedarfsfall nachgerechnet werden, ob eine private Zusatzversicherung erforderlich ist, um eine auftretende Lücke zu schließen.


Krankentagegeld - wie lange wird gezahlt?

Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen wegen derselben Erkrankung  innerhalb von 3 Jahren gezahlt. In der privaten Krankentagegeldversicherung ist in der Regel eine unbegrenzte Leistung vorgesehen. Dennoch wird bei längerem Bezug auch hier eine Prüfung erfolgen, ob eine Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit vorliegt, welche dann eine Beendigung der Leistung zur Folge hat. Abhilfe schafft dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei gesetzlich Versicherten eine etwaige Erwerbminderungsrente.

 

Fazit und langfristiger Ausblick zur Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung entspricht dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen, wobei es allerdings in seiner Höhe deutlich besser an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann. Für privat versicherte Selbstständige und Angestellte ist dieser Baustein überaus empfehlenswert, da im Krankheitsfalle eben nicht automatisch Krankengeld nach dem 42. Krankheitstag gezahlt wird. Dies ist übrigens auch für freiwillig Versicherte in der GKV nicht der Fall: Versicherte müssen einen monatlichen Mehrbeitrag leisten, um im Krankheitsfalle diese Lohnersatzleistung zu erhalten. Je nach Risiko und Vorerkrankungen ist in langfristiger Hinsicht auch an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Bereits nach 6 Wochen Krankheit kann es zu erheblichen Lohneinbußen kommen, sodass das Krankengeld bzw. Krankentagegeld keine dauerhafte Option ist, um den möglicherweise sehr langen Zeitraum bis zur amtlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit zu überbrücken. Im Zuge einer professionellen Fachberatung sollte der persönliche Bedarf ausgelotet werden. Im Übrigen besteht der Erwerbsminderungsrentenanspruch nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige, wenn die Pflichtvoraussetzungen erfüllt sind (d.h. mindestens 60 Pflichtbeiträge und mindestens 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erkrankung). Allerdings ist das Niveau der Erwerbsminderungsrente für Selbstständige in den meisten Fällen nicht hoch genug, um einen gewissen Lebensstandard halten zu können. Hieran zeigt sich deutlich, dass die Versicherungen für den Krankheitsfall eine zentrale Bedeutung erlangen können und möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden sollten, da so die Kosten am geringsten sind.
 

Das Wichtigste zum Krankentagegeld in aller Kürze zusammengefasst:

  • es handelt sich um das private Pendant zum Krankengeld der GKV
  • die vertraglich vereinbarten Zahlungen können das wegfallende Einkommen ausgleichen
  • der Baustein ist in den meisten Tarifen vorgesehen, seine Höhe und der Auszahlungsbeginn können flexibel vereinbart werden
  • besonders privat versicherte Selbstständige und Angestellte sollten auf Krankentagegeld in ausreichender Höhe nicht verzichten, da nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld gezahlt wird
  • zur Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes sind neben fixen Kosten auch solche für den Lebensunterhalt mit einzukalkulieren
  • gesetzlich Versicherte können mit einer privaten Zusatzversicherung etwaige Lücken schließen, da das Krankengeld nicht dem vollen Lohn entspricht
  • das Krankentagegeld ist steuer- sowie abgabenfrei, daher erfolgt eine Nettoauszahlung
  • langfristig denken und planen: eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sehr sinnvoll sein, um persönliche Risiken zu minimieren, denn mit Kranken(tage)geld lässt sich eventuell eine lange Zeitspanne nicht überbrücken

 

 

 

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