Was ist bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu beachten?

Der Abschluss einer PKV ist ein Schritt, der gut überlegt und vorbereitet sein sollte. Denn Sie binden sich üblicherweise bei der Vertragsvereinbarung langfristig. Das gilt sowohl beim Wechsel von der GKV in die PKV als auch beim Anbieterwechsel innerhalb des privaten Krankenversicherungssystems.

  • Der Wechsel von der GKV ist für Arbeitnehmer grundsätzlich bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich. Freiberufler und Selbständige haben flexiblere Wahlmöglichkeiten. Inwieweit der Wechsel sinnvoll ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab - insbesondere dem Alter, den Einkommensverhältnissen und der persönlichen Lebenssituation bzw. -planung. Die Entscheidung für die PKV gilt in der Regel auf Dauer. Eine spätere Rückkehr in die GKV ist nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ab einem Alter von 55 ist sie praktisch ausgeschlossen;
  • weniger gravierend sind Wechselentscheidungen bei privaten Zusatzversicherungen. GKV-Versicherte können damit zusätzlichen privaten Versicherungsschutz für Leistungen vereinbaren, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt;
  • auch wer schon in der PKV ist und den Anbieter wechseln möchte, trifft eine grundlegende Entscheidung. Hier ist die eingeschränkte Übertragungsmöglichkeit der Altersrückstellungen eine wichtige Hürde. Die Rückstellungen können nur dem Basistarif entsprechend zur neuen Versicherung mitgenommen werden. Wer schon länger bei einem Anbieter versichert ist, sollte daher gute Argumente für den Wechsel haben. Der Verzicht auf einen Teil der Rückstellungen bedeutet auf jeden Fall eine finanzielle Belastung, die sich umso gravierender auswirkt, je älter man ist.


Gesundheitsfragen

Beim PKV-Abschluss ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Sie findet nicht nur beim erstmaligen PKV-Eintritt oder im Rahmen eines Anbieterwechsels statt, sondern üblicherweise auch, wenn beim gleichen Versicherer in einen anderen Tarif mit höherem Leistungsniveau gewechselt wird. Anhand der Gesundheitsangaben entscheidet die Versicherung über die Antragsannahme und legt ggf. bei besonderen Risiken bestimmte Risikozuschläge fest.

Auch wenn sich der Versicherungsabschluss dadurch möglicherweise verteuert, ist eine wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen immer zu empfehlen. Denn ansonsten wird der Versicherungsschutz nachhaltig gefährdet. Mögliche Konsequenzen reichen - je nach Schwere der Falschangaben - vom nachträglichen Versicherungsrücktritt über die Vertragskündigung bis zu Vertragsanpassungen und Leistungsausschlüssen. Daher sollte auf die Gesundheitsfragen grundsätzlich besondere Sorgfalt verwendet werden. Unter Umständen sind Nachrecherchen hilfreich.

Wer eine mögliche Ablehnung oder teure Risikozuschläge fürchtet, hat die Möglichkeit, zunächst einen Probeantrag zu stellen. Als Antragsteller sind Sie hieran nicht gebunden, die Versicherung aber schon. Daher lassen sich hiermit gut Vergleiche unter „Echtbedingungen“ durchführen.

 

Wartezeiten

In der PKV sind Wartezeiten zu beachten. Während der Wartezeit können noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden, obwohl schon Beiträge zu zahlen sind. In der PKV wird zwischen einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten und einer besonderen Wartezeit von acht Monaten unterschieden:

  • die allgemeine Wartezeit gilt für die „normale“ medizinische Versorgung, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld;
  • die besondere Wartezeit kommt bei Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Entbindungen zur Anwendung.

Bei der allgemeinen Wartezeit gibt es Ausnahmen. Bei Unfällen entfällt sie. Weitere Ausnahmen betreffen Eheschließungen und neugeborene Kinder. Wer aus der GKV in die PKV wechselt, erhält seine Versicherungszeit in der Regel auf die Wartezeit angerechnet, so dass ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Beim Anbieterwechsel innerhalb des PKV-Systems sollten Sie darauf achten, bereits rechtzeitig vor dem Ende der alten Krankenversicherung die Annahme durch den neuen Versicherer in den Händen zu halten, um eine lückenlose Krankenversicherung sicherzustellen. Wenn ein ärztliches Zeugnis zum Gesundheitszustand vorgelegt werden kann oder eine Untersuchung bei einem von der Versicherung bestimmten Arzt durchgeführt wird, ist es ggf. auch möglich, dass Wartezeiten erlassen werden.

 

Der richtige Tarif

Die Versicherungen bieten ihren Kunden in Regel eine Vielzahl an Tarif-Optionen an, die sich vom Leistungsniveau und der Beitragshöhe unterscheiden. Wenn Sie eine PKV abschließen möchten, sollten Sie sich daher vorher eingehend damit beschäftigen, welche Leistungen tatsächlich zu versichern sind. Unterschiedliche wählbare Leistungsstandards sind vor allem bei Krankenhausbehandlungen (Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer), Heilpraktikerleistungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz vorgesehen. Dabei gilt das Prinzip: je mehr Leistungen versichert werden, umso höher fallen die Beiträge aus. Wer sparen will, sollte daher überlegen, was tatsächlich benötigt wird.

Sparen ist auch mit der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen bzw. Selbstbehalten möglich. Praktisch jede Versicherung bietet Selbstbehalt-Tarife an. Die Modelle sind dabei anbieterabhängig. Zum Teil ist die Selbstbeteiligung jährlich bis zu einem bestimmten Fixbetrag zu leisten, zum Teil ist sie als prozentualer Anteil mit Deckelung nach oben gestaltet. Dadurch mögliche Beitragsersparnisse sind durchaus beträchtlich und oft höher als der Betrag der Selbstbeteiligung selbst.

Erhebliche Anbieterunterschiede bestehen vor allem bei privaten Zusatzversicherungen für GKV-Mitglieder. Hier kommt es besonders darauf an, nicht nur die Beiträge zu vergleichen, sondern auch die versprochenen Leistungen. Oft verbergen sich Leistungseinschränkungen und -begrenzungen im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen. Ein genauer Blick lohnt sich daher.

 

Krankentagegeld

In der PKV gibt es kein Krankengeld wie in der GKV. Wer als privat versicherter Arbeitnehmer über die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers hinaus krank ist, muss daher selbst Existenzsicherung betreiben. Dies gilt grundsätzlich auch für Selbständige und Freiberufler, die zum ermäßigten Satz in der GKV oder privat versichert sind.

In der PKV ist die Krankentagegeldversicherung eine Lösung, die als eigener Leistungsbaustein oder als Zusatzversicherung angeboten wird. Als Zusatzversicherung kann sie auch von GKV-Mitgliedern genutzt werden, die Versicherungsschutz über das Krankengeld hinaus wünschen.

Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist grundsätzlich sehr zu empfehlen, wenn kein Krankengeldanspruch besteht. Die Höhe des Tagegeldes kann dabei flexibel gewählt werden und sollte sich am Nettoeinkommen bzw. der bei längerer Krankheit entstehenden Einkommenslücke orientieren.
 

Besonders wichtig - Leistungsstärke und Beitragsstabilität

Bei Versicherungsvergleichen sollten Sie nicht nur auf die aktuellen Beiträge achten, sondern auch auf die Beitragsstabilität und die Finanzkraft des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Mancher Anbieter lockt Neukunden mit besonders günstigen Tarifen, die unrealistisch knapp kalkuliert werden, so dass spätere Beitragserhöhungen wahrscheinlich sind. Nicht selten ist es besser, einen etwas teureren Tarif zu wählen, bei dem aber Beitragsstabilität zu erwarten ist. Daher sollten Sie auch prüfen,

  1. wie lange der in Frage kommende Tarif bzw. die Versicherung schon besteht;
  2. wie die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit war;
  3. wie die wirtschaftliche Situation des Versicherungsunternehmens ist.

Für einen aktuellen Beitragsvergleich steht Ihnen unser kostenloser und unabhängiger Versicherungsvergleich zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen darüber auch den Kontakt zu Experten her, die Sie bei Ihrem PKV-Abschluss kompetent beraten.

 

 

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