Was ist, wenn ich die Beiträge zur PKV nicht mehr bezahlen kann?

Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen tendenziell im Zeitablauf. Das ist in der PKV nicht anders als in der GKV. Bei den „Privaten“ waren in den vergangenen Jahren vor allem höhere Gesundheitsausgaben, die im Schnitt steigende Lebenserwartung der Versicherten, aber auch die Belastung der Altersrückstellungen durch die anhaltende Niedrigzins-Situation für höhere Beiträge verantwortlich.

Es müssen aber nicht unbedingt Beitragsanpassungen sein, die dazu führen, dass man sich seinen bisherigen Krankenversicherungsschutz plötzlich nicht mehr leisten kann. Oft sind es grundlegende Veränderungen in den persönlichen Lebensumständen, die eine finanzielle Überforderung bewirken. Beim Eintritt in den Ruhestand steht in der Regel auf einmal deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Drastische Einkommens-Einbrüche ergeben sich auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Oder es sind unterschätzte finanzielle Lasten, die drücken – zum Beispiel als Folge einer Scheidung oder im Rahmen einer „überdimensionierten“ Hausfinanzierung.

In all diesen Konstellationen kann es dazu kommen, dass man bei den PKV-Beiträgen an seine finanziellen Grenzen stößt. Dann stellt sich die Frage, was tun? Mehr dazu erfahren Sie hier!
 

Beitrag zu hoch – so kostet die Versicherung weniger

In vielen Fällen wäre eine Rückkehr in die GKV die günstigste Lösung, wenn die PKV-Beiträge zur Last werden. Das gilt gerade bei Einkommens-Verschlechterungen, weil die Höhe der GKV-Beiträge an das Einkommen geknüpft ist. Dieser Weg ist aber überwiegend versperrt. Denn ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Meist muss nach einer günstigeren Beitrags-Lösung innerhalb der PKV gesucht werden. Die gute Nachricht lautet: dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
 

Wechsel in einen günstigeren Tarif

Einfach und oft sogar ohne Leistungsverzicht umzusetzen ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen beim bisherigen Versicherer. Ein solcher Wechsel ist jederzeit möglich, Versicherte haben nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sogar einen Anspruch darauf. Findet sich beim eigenen Versicherer kein günstigerer Tarif, kommt unter Umständen auch ein Tarif mit niedrigeren Beiträgen bei einem anderen Anbieter in Betracht. Beim Anbieterwechsel dürfen allerdings die Altersrückstellungen nur zum Teil - dem Basistarif entsprechend – mitgenommen werden. Dadurch lohnt sich dieser Wechsel in vielen Fällen nicht. Außerdem findet in diesem Fall erneut eine Gesundheitsprüfung statt.
 

Verzicht auf Leistungen

Wer auf nicht zwingend benötigte Leistungen bei seiner Krankenversicherung verzichtet, zahlt entsprechend niedrigere Beiträge. Einsparungen sind zum Beispiel durch „abgespeckte“ Wahlleistungen bei stationären Behandlungen oder durch ein niedrigeres Leistungsniveau bei Zahnersatz möglich.
 

Risikozuschlag überprüfen

Ist bei den Beiträgen ein Risikozuschlag zu zahlen, sollte geprüft werden, ob die Gründe dafür noch bestehen. Hat sich der Gesundheitszustand nachhaltig gebessert, besteht nämlich ein Anspruch auf Wegfall oder Senkung des Risikozuschlags. Dadurch kann sich der Beitrag deutlich reduzieren.
 

Höherer Selbstbehalt

Auch mit der Vereinbarung eines (höheren) Selbstbehaltes ist eine Senkung des Beitrags möglich. Dies rechnet sich allerdings nur, wenn medizinische Behandlungskosten tatsächlich nicht oder nur in geringem Umfang anfallen. Ansonsten wird die Beitragseinsparung bald durch höhere Zahlungen „aus eigener Tasche“ mehr als aufgewogen. Von daher sollte diese Maßnahme stets gut überlegt sein.
 

Wechsel in den Basistarif

Als letzte Möglichkeit bleibt der Wechsel in den Basistarif. Diesen Tarif muss jeder PKV-Anbieter vorsehen. Er bietet ein Leistungsniveau ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und darf nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Gegenüber „normalen“ PKV-Tarifen bedeutet der Basistarif eine deutliche Leistungsverschlechterung. Das ist der Preis für den niedrigeren Beitrag. Wer sich bereits vor 2009 für die PKV entschieden hat, kann statt des Basistarifs auch den Standardtarif nutzen. Der Standardtarif orientiert sich ebenfalls an den GKV-Leistungen und ist oft noch günstiger als der Basistarif. Diese Option steht PKV-Versicherten mit Versicherungsabschluss ab 2009 nicht mehr zur Verfügung.

Die Übersicht zeigt: es ist durchaus möglich, bei den PKV-Beiträgen zu sparen. Wenn sich abzeichnet, dass Beiträge finanziell zur Last werden, sollten beitragssenkende Maßnahmen möglichst früh und aktiv angegangen werden. Das ist besser als zu warten, bis „die Lage da ist“ und ein anstehender Beitrag tatsächlich nicht mehr gezahlt werden kann.
 

Beitrag stunden – Zahlungsengpass überbrücken

Sofern es sich nur um einen vorübergehenden Zahlungsengpass handelt, kann eine Lösung auch darin bestehen, die Versicherung um eine Beitragsstundung zu bitten. In diesem Fall gewährt das Unternehmen einen begrenzten zeitlichen Aufschub der Beitragszahlung. Ob eine Stundung möglich ist, hängt vom Entgegenkommen des jeweiligen Anbieters ab. Dieser ist nicht verpflichtet, einer Stundung zuzustimmen. Die Stundung bietet auch keinen Ausweg, wenn die Beiträge generell zu hoch sind. Es tatsächlich nur eine Möglichkeit der Überbrückung. Spätestens mit dem nächsten Gehalt sollte die Situation bereinigt sein.
 

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Bleibt ein Versicherungsnehmer seine Beiträge länger schuldig, gilt ein ganz bestimmtes Procedere. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • nach zwei Monaten Beitragsrückstand kann und wird der Versicherer eine erste Mahnung aussprechen. Dabei ist das Unternehmen berechtigt, nicht nur die ausstehenden Beiträge zu fordern, sondern auch einen einprozentigen Säumniszuschlag und Mahngebühren in Rechnung zu stellen;
  • steht nach weiteren zwei Monaten immer noch mindestens ein Beitrag aus, erfolgt eine zweite Mahnung. Sie enthält auch den Hinweis, dass der Versicherungsvertrag ruhend gestellt wird, wenn die angemahnten Beiträge nicht spätestens innerhalb des Folgemonats gezahlt werden;
  • begleicht der Versicherungsnehmer den Zahlungsrückstand dann immer noch nicht, wird der Vertrag nach Fristablauf zum nächsten Monatsersten ruhend gestellt. Der Versicherungsnehmer ist ab diesem Zeitpunkt automatisch im sogenannten Notlagentarif der PKV versichert. Die Ruhendstellung erfolgt unter Umständen auch für bestehende private Krankenzusatzversicherungen;
  • mit der Begleichung der Forderungen durch den Versicherungsnehmer wird der ursprüngliche Zustand unverzüglich wiederhergestellt. Das heißt die Versicherung im „normalen“ Tarif wird dann einfach wieder „aktiviert“ und fortgeführt;
  • bleibt der Versicherungsnehmer seine Beiträge dagegen trotz zweifacher Mahnung weiterhin schuldig, kann und wird das Versicherungsnehmen die üblichen juristischen Schritte zur Eintreibung einer ausstehenden Forderung einleiten, die Maßnahmen reichen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Versicherungsnehmer sollten einen Zahlungsverzug auf jeden Fall vermeiden. Auch wenn es einige Zeit dauert, bis ernste Konsequenzen drohen: Mahnungen und Zahlungsaufforderungen sind immer mit Ärger, Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Besser ist, rechtzeitig eine einvernehmliche Lösung mit der Versicherung zu suchen, ehe das Zahlungsproblem eskaliert. 
 

Umstufung in den Notlagen-Tarif - was heißt das?

Der Notlagentarif ist ein PKV-Tarif, der nur für Versicherte mit Beitragsrückständen nutzbar ist. Er ist sonst nicht zugänglich. Damit soll auch bei Beitragsschulden und andauerndem Zahlungsverzug ein Mindestversicherungsschutz gewährleistet bleiben. Der Notlagentarif leistet nur bei akutem medizinischem Behandlungsbedarf oder bei gravierenden Schmerzen. Für Schwangere, Mütter, Kinder und Jugendliche werden in bestimmten Grenzen auch zusätzliche Leistungen übernommen. Altersrückstellungen werden beim Notlagentarif nicht gebildet.

Schon daraus wird deutlich, dass der Notlagentarif keine Dauerlösung bieten kann. Er ist tatsächlich nur für „Notlagen“ gedacht. Beiträge sind auch bei diesem Tarif zu zahlen. Sie sind allerdings wegen des minimalen Leistungsniveaus und des Verzichts auf Altersrückstellungen besonders niedrig. 100 bis 125 Euro im Monat sind eine übliche Größenordnung.
 

Was Sie sonst noch tun können

Über die Krankenversicherung hinaus können Sie einiges dafür tun, dass Sie nicht in eine finanzielle „Notlagen“-Situation kommen, in der die PKV-Beiträge zum Problem werden. Dazu gehört insbesondere die Existenz-Vorsorge durch einen ausreichenden Versicherungsschutz. Mit entsprechenden Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Krankentagegeld-Versicherungen lässt sich zum Beispiel erreichen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit selbst bei Krankheit, Invalidität oder Berufsunfähigkeit erhalten bleibt.


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