Klagen gegen PKV-Beitragserhöhungen - nicht unbedingt zielführend!

Beitragserhöhungen sind für jeden Versicherungsnehmer ein Ärgernis. Für PKV-Versicherte gilt das besonders, steigen ihre Beiträge doch manchmal schmerzhaft. Nach Jahren relativer Stabilität sind zweistellige Anpassungen keine Seltenheit. Die „Sprunghaftigkeit“ in der Beitragsentwicklung ist wesentlich dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus geschuldet. Die Beiträge müssen erhöht werden, wenn bestimmte für die Kalkulation relevante Schwellenwerte überschritten sind.

Einige PKV-Versicherte wollten sich in den letzten Jahren damit nicht abfinden und haben gegen Beitragserhöhungen geklagt. Dabei ging es nicht etwa um falsche Tarifkalkulation, sondern um die Verletzung von formalen Anforderungen bei Beitragsanpassungen. In einer ersten Prozesswelle stand die Unabhängigkeit des Treuhänders im Mittelpunkt. Jede Beitragserhöhung in der PKV muss laut Gesetz von einem unabhängigen Treuhänder testiert werden. Ist der Treuhänder nicht unabhängig, ist das Testat wertlos und die Beitragsanpassung unwirksam. In über mehrere Instanzen ausgetragenen Rechtsstreiten entschied der Bundesgerichtshof (BGH) letztlich gegen die Kläger.
 

Erfolgreiche Klagen wegen mangelhafter Begründung höherer Prämien

Weitere Klagen danach zielten auf mangelhafte Begründung von Beitragsanpassungen. Nach § 203 Abs. 5 VVG müssen bei Prämienänderungen die maßgeblichen Gründe mitgeteilt werden. Fehlt eine (ausreichende) Begründung, wird die Beitragsanpassung ebenfalls nicht wirksam. Manche Versicherer haben sich hier in der Vergangenheit mit dem allgemeinen Hinweis begnügt, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Beitragsanpassung seien erfüllt. Das ist nicht ausreichend, sagte diesmal der BGH in einem aufsehenerregenden Urteil, das Ende 2020 gefällt wurde (BGH, Urteil v. 16.12.2020, IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). In dem Urteil ging es um zwei AXA-Tarife, bei denen die Beitragserhöhungen rückwirkend für unwirksam erklärt wurden.

Der Richterspruch hat über die konkret entschiedenen Fälle hinaus Bedeutung. Nicht nur die AXA hatte es bei der Begründung bei allgemeinen Hinweisen belassen. Kläger können sich daher in ähnlich gelagerten Fällen durchaus berechtigte Hoffnung machen, Recht zu bekommen und Beiträge im Rahmen einer Rückabwicklung zurück zu erhalten. Das gilt allerdings nur für Beitragsanpassungen, die schon länger zurückliegen. Die Versicherer haben inzwischen auf die Rechtsprechung reagiert und sind jetzt bei ihren Begründungen sorgfältiger als in der Vergangenheit.
 

Deutsche Aktuarvereinigung skeptisch

So erfreulich eine Rückzahlung im Einzelfall sein mag, es stellt sich die Frage, was man damit auf Dauer wirklich gewinnt. Dass Rückforderungen letztlich zu Lasten der Versicherten ausschlagen können, darauf hat jetzt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hingewiesen. Bei den umstrittenen Beitragsanpassungen stehen wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Frage, es sind lediglich Formfehler, die die Gültigkeit aushebeln.

Da die Faktoren für höhere Prämien - steigende Gesundheitskosten, höhere Lebenserwartung, demografischer Wandel - weiterhin wirksam sind, ist früher oder später eine Beitragsanpassung unvermeidlich. Diese wird dann umso drastischer ausfallen müssen, um weiterhin ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben darstellen zu können. Konsequenz: was Versicherte heute durch Rückzahlungen sparen können, müssen sie bei künftigen Beitragsanpassungen wieder nachzahlen.
 

Versicherte können mehr verlieren als gewinnen

Musterrechnungen der DAV zufolge ist es durchaus möglich, dass Versicherte dabei mehr verlieren als gewinnen. Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Darüber hinaus können mit der Rückabwicklung unerfreuliche Folgewirkungen verbunden sein:

  • Beitragsrückzahlungen können bei Versicherten zu Steuernachforderungen führen. Denn die in den Steuererklärungen der Vorjahre deklarierten PKV-Beiträge waren dann zu hoch;

  • ebenfalls zu hoch sind dann unter Umständen Beitragsrückerstattungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen ausgefallen. Hier sind Rückforderungen seitens des Versicherers möglich.

  • die Beitragsrückabwicklung führt überdies dazu, dass weniger Altersrückstellungen gebildet werden können. Dies wirkt sich nachteilig bei der Abfederung altersbedingter Beitragsanstiege aus.
     

Verzichten Versicherte auf Rückabwicklungs-Klagen?

Ob solche Argumente Versicherte von Klagen abhalten werden, ist schwer einzuschätzen. Manchem steht der kurzfristige Vorteil vielleicht näher als der langfristige Schaden und im Einzelfall mag der persönliche Gewinn sogar die Nachteile überwiegen.

 

 

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