Ob gesetzlich oder privat - die Krankenversicherung wird im Zeitablauf immer teurer. Das ist die logische Konsequenz aus den im Zeitablauf kontinuierlich steigenden Leistungsausgaben. Für ihr Anwachsen sind mehrere Faktoren verantwortlich: höhere Löhne im Gesundheitswesen, neue kostenintensive Behandlungen und Medikamente, die allgemeine Inflation, aber auch die zunehmende Alterung der Gesellschaft.
Die Beitragsentwicklung in beiden Krankenversicherungssystemen zeigt demnach in die gleiche Richtung, trotzdem gibt es Unterschiede. Das wird aus einer aktuellen Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) deutlich. Sie untersucht die Veränderung der GKV- und PKV-Beiträge in einem 20 Jahres-Zeitraum – notwendigerweise eine Durchschnittsbetrachtung.
Beitragsanpassungen - Solidarprinzip versus Äquivalenzprinzip
Die Beitragserhebung erfolgt in beiden System unterschiedlich: in der GKVgilt das sogenannte Solidarprinzip. Gutverdiener zahlen mehr für die Krankenversicherung als Bezieher niedriger Einkommen. Dementsprechend ist der Beitrag an das Einkommen gekoppelt, aber durch die jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Die Beiträge in der PKV richten sich dagegen nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Sie werden so kalkuliert, dass die zu erwartenden Leistungsausgaben in einem Tarif abgedeckt sind. Die Alterungseffekte werden dabei durch Altersrückstellungen berücksichtigt. Das Einkommen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle.
Legt man das Jahr 2005 als Ausgangsbasis zugrunde und geht von der zu erwartenden Situation im kommenden Jahr aus, sind die Beiträge in der GKV jährlich im Schnitt um 3,8 Prozent gestiegen, in der PKV ergibt sich dagegen ein langsamerer Anstieg von jährlich 3,1 Prozent. Die GKV-Beiträge haben sich in den letzten beiden Dekaden insgesamt mehr als verdoppelt. In der PKV errechnet sich ein Anstieg von 83,5 Prozent.
„ Heimliche“ Beitragserhöhungen und Beitragsschocks
Große Unterschiede gibt es in beiden Systemen bei den Beitragsanpassungsmechanismen . In der GKV finden die Beitragsanpassungen überwiegend „indirekt“ statt - durch Veränderungen beim persönlichen Einkommen und der Beitragsbemessungsgrenze. Letztere folgt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Damit ist ein gewisser Anpassungsautomatismus gegeben. Nur bei den Zusatzbeiträgen kommt ein kalkulatorisches Element zum Tragen.
Die im Zeitablauf gestiegenen Einkommen haben nach Feststellung des WIP im Zeitablauf maßgeblich höhere GKV-Beiträge bewirkt. Aber auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hat einen nicht zu unterschätzenden Effekt. Im Zeitraum 2005 bis 2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze um insgesamt 56,4 Prozent angehoben - von 3.525 Euro monatlich auf 5.512,50 Euro monatlich. Der GKV-Höchstbeitrag ist dadurch von 501 Euro auf 943 Euro gestiegen - eine Erhöhung um 88,3 Prozent.
In der PKV finden Beitragsanpassungen dagegen statt, wenn die ursprüngliche Kalkulationin einem Tarif „nicht mehr aufgeht“. Festgestellt wird das anhand der sogenannten auslösenden Faktoren „Leistungsausgaben“ und „durchschnittliche Lebenserwartung“ . Sobald Veränderungen dieser Faktoren bestimmte Schwellenwerte überschreiten, muss eine Neukalkulation im jeweiligen Tarif mit einer entsprechenden Beitragsanpassung stattfinden. Dieser gesetzlich definierte Mechanismus führt dazu, dass nach Jahren der Beitragsstabilität, in denen die Schwellenwerte nicht erreicht werden, starke Beitragssprünge stattfinden.
Fakten gegen unterschiedliche Wahrnehmungen
Unterschiedlich dürfte wohl auch die Wahrnehmung von Anpassungen in beiden Systemen sein. Während bei Kassenmitgliedern Beitragserhöhungen quasi „unmerklich“ im Zuge der Einkommensentwicklung erfolgen, sind sie bei Privatversicherten „spürbar“. Über jede Erhöhung müssen Versicherte explizit informiert werden. Das wirkt gerade bei Anpassungen nach Jahren der Stabilität oft wie ein „Schock“. Der Langfristvergleich beweist aber: die Beiträge steigen in der PKV langsamer als in der PKV.