Pflegeversicherung - Diese Änderungen kommen zum 1. Januar 2024

News-Artikel vom: 27.11.2023

Das Jahr neigt sich allmählich dem Ende entgegen und mancher hat bereits 2024 im Blick. Wie in jedem Jahr wird auch diesmal der Jahreswechsel einige wichtige Änderungen aufgrund mit sich bringen. Das gilt auch für die Pflegeversicherung. Die erfreuliche Nachricht ist: diesmal wird es vor allem Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung geben.

Auf höhere Beiträge müssen sich nur privatversicherte Beamte und Pensionäre einstellen. Ihr Beitrag steigt ab 1. Januar von 43 Euro auf 52 Euro monatlich im Schnitt. Das bedeutet eine Erhöhung um gut 20 Prozent. Privatversicherte Arbeitnehmer und Selbständige ergeben sich keine Änderungen, sie zahlen bereits seit diesem Jahr höhere Beiträge . Das gilt auch für Mitglieder im gesetzlichen System. Hier sind die Beiträge zuletzt zum 1. Juli 2023 gestiegen . Der Beitragssatz beträgt seither 3,4 Prozent vom versicherungspflichtigen Einkommen. Kinderlose zahlen einen erhöhten Beitragszuschlag von 0,6 Prozent.  
 

Mehr Zuschüsse und finanzielle Leistungen für die Pflege

Ob in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung - die höheren Beiträge sind u.a. notwendig geworden, um die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung zu finanzieren. Diese Änderungen betreffen:

Das Pflegegeld steigt ab nächstem Jahr um fünf Prozent. Damit soll die häusliche Pflege gestärkt werden und man trägt darüber hinaus der allgemeinen Geldentwertung Rechnung. Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen mit anerkannten Pflegegraden von der Pflegekasse überwiesen und diese können selbst über die Verwendung entscheiden. Die bisherigen und neuen Pflegegeld-Ansprüche zeigt folgende Tabelle.


Zum 1. Januar 2025 soll das Pflegegeld um weitere 4,5 Prozent angehoben werden. Wer bereits Pflegegeld bezieht, muss sich um nichts kümmern. Das höhere Pflegegeld wird ab Jahresbeginn automatisch überwiesen.  
 

2. höhere Pflegesachleistungen

Die ambulanten Sachleistungsbeträge für die Pflege steigen zum 1. Januar 2024 ebenfalls um 5 Prozent. Zum 1. Januar 2025 ist eine weitere Anhebung um 4,5 Prozent vorgesehen – analog zur Erhöhung beim Pflegegeld.  
 

3. Höhere Entlastung bei den Eigenanteilen stationärer Pflegekosten 

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es Zuschüsse von der Pflegeversicherung zu den Eigenanteilen bei stationären Pflegekosten. Sie sind nach der Dauer des Aufenthalts in stationären Pflegeeinrichtungen gestaffelt. Diese Staffel wird ab Jahresbeginn 2024 zugunsten der Pflegebedürftigen wie folgt angepasst. Der Zuschuss beträgt

  • bei Heimaufenthalten bis zu zwölf Monaten: 15 statt bisher fünf Prozent des Eigenanteils;
  • bei Heimaufenthalten ab zwölf Monaten: 30 statt bisher 25 Prozent des Eigenanteils;
  • bei Heimaufenthalten ab 24 Monaten: 50 statt bisher 45 Prozent des Eigenanteils;
  • bei Heimaufenthalten ab 36 Monaten: 75 statt bisher 70 Prozent des Eigenanteils.

Bezuschusst werden wie bisher nur die Kosten der Pflege, nicht die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.  
 

4. Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld

Bisher haben pflegende Angehörige nur einen einmaligen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für maximal zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Künftig soll dieser Anspruch jedes Jahr erneut bestehen. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Lohnausfall aufgrund von Angehörigenpflege.  
 

5. Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige 

Mit dem sogenannten Entlastungsbudget soll die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege erleichtert werden. Ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen für diese Zwecke ein flexibel einsetzbarer Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 wird die Einführung des Entlastungsbudgets bereits zum 1. Januar 2024 vorgezogen.

 


 

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