Die PKV stärkt das Gesundheitswesen - neue Zahlen des PKV-Instituts
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) untersucht regelmäßig die Beiträge der privaten Krankenversicherung zur Finanzierung des Gesundheitswesens. Auch in diesem Jahr hat das Institut wieder einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Die Studie zeigt einmal mehr: ohne die PKV wäre das deutsche Gesundheitssystem ein gutes Stück ärmer.
Die Zahlen des WIP beziehen sich auf das Jahr 2022. Danach hat sich der von Privatversicherten generierte Mehrumsatz im Berichtsjahr auf 12,33 Mrd. Euro erhöht - ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 650 Mio. Euro. Mehrumsätze entstehen dadurch, dass die Vergütungen für medizinische Leistungen an Privatpatienten in vielen Fällen deutlich höher liegen als bei Kassenpatienten.
Arztpraxen profitieren am meisten von PKV-Mehrumsätzen
Besonders bemerkbar macht sich das bei den ambulant-ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen. Hier gilt für die Abrechnung mit Privatpatienten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) . Bei Kassenpatienten wird dagegen der wesentlich restriktivere einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) zugrunde gelegt.
Der ambulant-ärztliche Bereich profitiert am meisten von Privatpatienten wie die WIP-Zahlen belegen. 2022 wurden 13,04 Mrd. Euro für ambulant-ärztliche Leistungen erstattet - 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Bereich ist der größte Ausgabenposten in der PKV. Wären die Leistungen für Privatpatienten nach Kassenregeln abgerechnet worden, hätten nur 6,08 Mrd. Euro erstattet werden müssen. Der Mehrumsatz errechnet sich aus der Differenz - in diesem Fall 6,95 Mrd. Euro, was einen Zuwachs von 210 Mio. Euro gegenüber 2021 bedeutet. Mit Blick auf alle Mehrumsätze heißt das: 56 Prozent der PKV-Mehrumsätze sind alleine in den ambulant-ärztlichen Bereich geflossen.
Pro Arztpraxis errechnet sich daraus ein durchschnittlicher Mehrumsatz von 63.000 Euro - 4.100 Euro mehr als 2021. Privatpatienten sorgen damit zu einem weit überproportionalen Anteil für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Arztpraxen. Insgesamt machen Privatversicherte etwa 10,3 Prozent der Bevölkerung aus, ihr Finanzierungsanteil an Arztpraxen liegt aber fast doppelt so hoch - bei 20,3 Prozent.
Kaum Unterschiede bei stationärer Versorgung - Wahlleistungen außen vor
Ein wesentlich ausgeglicheneres Bild zeigt sich im stationären Bereich . Die Ausgaben der privaten Krankenversicherer für die stationäre Versorgung sind 2022 um 6,4 Prozent auf 11,52 Mrd. Euro gestiegen. Wäre hier nach GKV-Standards abgerechnet worden, hätten sich Ausgaben von 11,47 Mrd. Euro ergeben. Der PKV-Mehrumsatz beläuft sich auf bescheidene 0,05 Mrd. Euro. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Wahlleistunge n im Krankenhaus nicht in den Vergleich eingeflossen sind, weil sie nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören. Diese Leistungen machen aber ganz wesentlich den Unterschied zwischen Privatpatient und Kassenpatient im Krankenhaus aus.
Durchschnittlicher Mehrumsatz bei Zahnarztpraxen leicht rückläufig
Im zahnärztlichen Bereich mussten die PKV-Versicherer im Jahr 2022 4,82 Mrd. Euro aufwenden - ein Anstieg von 1,2 Prozent. Hier hätte eine hypothetische Berechnung nach GKV-Maßstäben zu Ausgaben von 2,04 Mrd. Euro geführt. Der Mehrumsatz beträgt entsprechend 2,78 Mrd. Euro. Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Mehrumsatz pro Zahnarztpraxis von knapp 61.000 Euro - ein ähnlicher Betrag wie im ambulant-ärztlichen Bereich. Im Berichtsjahr war der Mehrumsatz pro Zahnarztpraxis leicht rückläufig. Die Vergleichbarkeit wird in diesem Bereich allerdings durch die große Bedeutung der Eigenbeteiligungen bei Kassenpatienten erschwert. Diese sind insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz beträchtlich.
Mehrumsatz noch höher - wegen nicht eingereichter Rechnungen
Insgesamt belegt die WIP-Untersuchung einen beachtlichen Beitrag der PKV zur Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Studienautoren weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Beitrag der Patienten sogar noch größer ist. Denn längst nicht jede Rechnung wird zur Erstattung eingereicht, um nicht Ansprüche auf Beitragsrückerstattungen zu verlieren. In der Untersuchung konnten nur die Leistungsausgaben der Versicherer berücksichtigt werden.