Betriebliche Krankenversicherung - Vorteile für Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels

News-Artikel vom: 27.07.2023

In Deutschland werden Fachkräfte zunehmend rar. Mit dem Erreichen des Rentenalters durch die Generation der sogenannten Babyboomer wird in den nächsten Jahren in vielen Betrieben eine Lücke gerissen. Umso wichtiger ist es, vorhandenes Fachpersonal an das Unternehmen zu binden. Ein wirksames und einfach umzusetzendes Instrument dafür ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Rund 90 Prozent der Arbeitnehmer sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die GKV gewährleistet im Allgemeinen die medizinische Regelversorgung, weist aber in einigen Bereichen deutliche Leistungslücken auf. Das gilt zum Beispiel bei Zahnbehandlungen - insbesondere Zahnersatz -, in der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder bei Leistungen im Ausland. Diese Leistungslücken lassen sich mit privaten Zusatzversicherungen schließen. Nicht umsonst wächst die PKV gerade in diesem Segment überdurchschnittlich stark.
 

Binnen fünf Jahren Zahl der teilnehmenden Betriebe fast verdreifacht 

Als ein besonders dynamischer Wachstumstreiber hat sich dabei die betriebliche Krankenversicherung erwiesen. Nutzten 2018 gerade mal 7.700 Betriebe mit 0,8 Mio. Beschäftigten dieses Instrument, waren es 2022 schon 22.300 Unternehmen mit 1,77 Mio. Arbeitnehmern. Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen hat sich damit binnen weniger Jahre fast verdreifacht, die Zahl der nutznießenden Arbeitnehmer mehr als verdoppelt. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ist die betriebliche Krankenversicherung eine einfach umzusetzende Sozialleistung.

Bei der bKV werden die Arbeitnehmer eines Betriebes im Rahmen einer Gruppenversicherung versichert. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, Begünstigte sind die Beschäftigten und ggf. auch mitversicherte Angehörige. In einem Gruppentarif müssen mindestens 20 Personen versichert sein. Diese Zahl stellt sozusagen die „kritische Masse“ für die betriebliche Sozialleistung dar. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu beachten.
 

Umfangreiche Versicherungsleistungen zu Vorzugskonditionen

In der Regel handelt es sich bei den Versicherungsleistungen um solche, die auch individuell als private Krankenzusatzversicherung am Markt erhältlich sind. Üblich sind „Paketleistungen“ - zum Beispiel:

  • Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Zahnvorsorge und Zahnersatz;
  • Wahlleistungen im Krankenhaus („Ein- oder Zweibett-Zimmer & Chefarztbehandlung“)
  • ambulante Zusatzleistungen
  • alternativmedizinische Leistungen (z.B. Heilpraktiker-Behandlungen)
  • Leistungen für Sehhilfen und Hörhilfen
  • Auslandskrankenversicherung
  • Krankentagegeld

Die Gruppenversicherung bietet im Vergleich zur Individualversicherung viele Vorteile. Die Versicherungsbeiträge liegen oft niedriger als in vergleichbaren Tarifen. Auf die Gesundheitsprüfung wird vielfach verzichtet. Es gibt keine Einschränkungen wegen Vorerkrankungen oder Wartezeiten. Angehörige können in vielen Fällen problemlos mitversichert werden.
 

Arbeitgeberzuwendungen zur bKV steuer- und sozialabgabenfrei 

Dass die bKV gerade nach 2018 einen deutlichen Aufschwung genommen hat, ist kein Zufall. Lange gab es einen Streit um die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Krankenversicherung. Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde endgültig klargestellt, dass Sachbezüge in Form von Versicherungsschutz, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, bis zu einem Betrag von 50 Euro (Freigrenze 2022/23) steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Im Unterschied zur handlingtechnisch und administrativ aufwändigen betrieblichen Altersvorsorge lässt sich eine betriebliche Krankenversicherung recht unkompliziert einrichten und verwalten. Sie ist daher gerade für den Mittelstand ein probates Mittel, um Mitarbeitern geldwerte Vorteile zu bieten. Bessere Gesundheitsleistungen können sich im betrieblichen Krankenstand vorteilhaft bemerkbar machen, fördern die Mitarbeiterzufriedenheit und tragen zu einem positiven Arbeitgeberimage bei.

 

 

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