GKV-Mitglieder müssen bei vielen verschreibungspflichtigen Medikamenten Zuzahlungen leisten. Wenn häufiger Arzneimittel benötigt werden, können dafür ansehnliche Summen zusammenkommen. Dann ist zu überlegen, die Belastung mit einem privaten Zusatzschutz in Grenzen zu halten.
Normalerweise ist für Kassenpatienten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Zuzahlung von zehn Prozent vorgesehen, mindestens jedoch fünf Euro, höchstens zehn Euro. Rezeptfreie Medikamente müssen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Um die Belastung nicht überborden zu lassen, ist die Zuzahlungspflicht gesetzlich auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf ein Prozent begrenzt. Dabei werden auch weitere Zuzahlungen für stationäre Behandlung, Heilmittel und häusliche Krankenpflege mit berücksichtigt. Derzeit sind fast sechs Millionen Menschen aufgrund dieser Regelung von der Zuzahlung befreit. Für Kinder unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlungspflicht ganz.
Zuzahlungsfreie Medikamente rückläufig
Über diese „Ausnahmen“ hinaus können solche Medikamente von der Zuzahlung befreit werden, die vom Hersteller mindestens dreißig Prozent unter dem von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Festpreis angeboten werden. Auch bei Arzneimitteln, für die Krankenkassen mit den Herstellern Rabattverträge abgeschlossen haben, ist eine vollständige oder teilweise Befreiung möglich. Für viele Medikamente entfällt daher auch ohne gesetzliche Befreiungsregelung die Zuzahlungspflicht. Allerdings ist ihre Zahl rückläufig. Gab es 2010 noch rund 12.000 Präparate, bei denen von der Festpreis-Regelung profitiert werden konnte, waren es zu Jahresbeginn nur noch circa 3.700. Auch der Anteil der Rabattverträge mit Zuzahlungsbefreiungen ist sinkend. Galt das vor kurzem für jeden dritten Rabattvertrag, bietet das jetzt nur noch jeder fünfte.
Vor diesem Hintergrund steigt trotz Ausnahmeregelungen und Befreiungen für GKV-Mitglieder die Belastung durch Zuzahlungen für Arzneimittel - nach Angaben des Deutschen Apothekerverbandes von fast 1,8 Mrd. Euro in 2010 auf nahezu 2,1 Mrd. Euro in 2015. In den ersten neun Monaten 2016 wurden dafür bereits 1,6 Mrd. Euro ausgebeben, so dass vermutlich auch letztes Jahr ein „Rekord“ zu verzeichnen gewesen ist.
Wann sich privater Zusatzschutz lohnt
Mit einem privaten Krankenzusatzschutz kann man sich gegen finanzielle Belastungen durch Medikamenten-Zuzahlungen absichern. Bei vielen Versicherern ist der Zuzahlungsschutz Teil der Ambulanten Krankenzusatzversicherung, der entweder automatisch integriert ist oder optional als Baustein gewählt werden kann. Gelegentlich gibt es die „Zuzahlungsversicherung“ auch als separaten Versicherungsschutz, meist in der Verbindung mit Zusatzschutz für Heil- und Hilfsmittel sowie Sehhilfen, weil hier in der GKV ebenfalls häufig Zuzahlungen anfallen. Üblicherweise werden im Rahmen einer solchen Versicherung 80 bis 100 Prozent der anfallenden Zuzahlungen für Medikamente übernommen, in der Regel bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, zum Beispiel 1.000 Euro im Jahr.
Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Versicherungsschutz ist ein „Rechenexempel“. Der „Zuzahlungsteil“ der Zusatzversicherung kostet üblicherweise nur wenige Euro im Monat. Die Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn davon auszugehen ist, dass häufiger teurere Medikamente benötigt werden, für die Zuzahlungen anfallen. Bei einem Beitragsanteil von fünf Euro im Monat würde sich die Versicherung rechnen, wenn im Jahr Zuzahlungen von mehr als 60 Euro zu leisten wären. Das kann relativ schnell der Fall sein: unter anderem bei mehr als sechs Medikamenten mit der Höchstzuzahlung von zehn Euro oder bei mindestens zwölf Arzneimitteln mit dem Mindestbetrag von fünf Euro.