
Stand: Juni 2026
Kurz gesagt
Die Pflegeversicherung ist seit 1995 Pflicht und folgt der Krankenversicherung (§ 23 SGB XI): Wer privat krankenversichert ist, schließt auch die Pflegepflichtversicherung privat ab. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Eintrittsrisiko (Alter, Gesundheit) und werden über Altersrückstellungen kalkuliert.
Nach fünf Jahren Vorversicherung ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung gedeckelt (2026: 209,26 Euro im Monat). Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten – die verbleibende Pflegelücke lässt sich mit dem Rechner unten abschätzen.
Zuschüsse zu Pflegekosten, keine Kostendeckung
Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegeversicherung von Anfang an nicht auf volle Kostendeckung angelegt. Sie leistet – ob gesetzlich oder privat – grundsätzlich nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Versicherten tragen daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos weiterhin selbst. Eine Absicherung hiergegen ist im Rahmen privater Pflegezusatzversicherungen möglich – mehr dazu weiter unten. Die Leistungsstandards sind in der gesetzlichen (sozialen) und in der privaten Pflegepflichtversicherung weitgehend gleich. Unterschiedlich ist vor allem das System der Finanzierung über Beiträge. Ein weiterer Unterschied betrifft die Leistungspraxis: In der sozialen Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen gewährt, in der privaten Pflegepflichtversicherung findet dagegen wie in der PKV das Prinzip der Kostenerstattung Anwendung.
Pflegelücke berechnen
Pflegelücken-Rechner: vollstationäre Pflege (2026)
Tragen Sie die monatlichen Heim-/Pflegekosten und den Pflegegrad ein – der Rechner zeigt, welcher Betrag nach der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zu tragen ist.
Berücksichtigt den vollstationären Leistungsbetrag 2026 (Pflegegrad 2: 805 €, 3: 1.319 €, 4: 1.855 €, 5: 2.096 €/Monat). Der mit der Aufenthaltsdauer steigende Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) ist nicht eingerechnet – er senkt den pflegebedingten Eigenanteil erst nach Monaten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ohnehin die pflegebedürftige Person.
Unverbindliche Orientierung, Angaben ohne Gewähr – keine individuelle Beratung.
Beiträge am individuellen Risiko orientiert
Während sich die Beiträge in der sozialen Pflegepflichtversicherung wie bei der GKV nach dem Einkommen bemessen, gilt in der privaten Pflegepflichtversicherung das sogenannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Dabei handelt es sich um ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung, bei dem die zu erwartende altersbedingte Zunahme der Leistungsbeanspruchung durch die Bildung von Altersrückstellungen berücksichtigt wird. Die Konstruktion ist damit vergleichbar wie in der PKV. Das gilt auch für die Prämienkalkulation. Sie orientiert sich nicht am Einkommen, sondern am individuellen Risiko beim Eintritt in die Versicherung. Dies wird wesentlich durch das Lebensalter und den Gesundheitszustand bestimmt. Je älter man bei Versicherungsbeginn ist, umso höher fallen die Beiträge aus. Bei bestehender Versicherung verhindern dagegen die Altersrückstellungen den altersbedingten Beitragsanstieg.
Für die private Pflegepflichtversicherung gelten gesetzlich festgelegte Beitrags-Höchstgrenzen (§ 110 SGB XI). Nach einer Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren ist maximal der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen. Dieser bemisst sich nach dem Beitragssatz von 3,6 Prozent (Kinderlose: 4,2 Prozent) bezogen auf die jährlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 209,26 Euro im Monat; für Beihilfeberechtigte ergibt sich ein gedeckelter Höchstbeitrag von 83,70 Euro. Diese Grenze gilt auch für Versicherte im Basistarif der PKV.
Bei Arbeitnehmern leisten die Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Pflegepflichtversicherung, die dem Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechen, allerdings höchstens die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags ausmachen dürfen. Beamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif, der nur die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten umfasst. Freiberufler und Selbständige tragen die Beiträge dagegen zu hundert Prozent selbst. Für Studenten gilt ein Sondertarif.
Annahmezwang in der privaten Pflegepflichtversicherung
Im Unterschied zur PKV besteht in der privaten Pflegepflichtversicherung ein stärkerer Annahmezwang (Kontrahierungszwang, § 110 SGB XI):
- versicherungspflichtige und -berechtigte Antragsteller haben einen Anspruch auf Annahme; in der PKV ist das nicht der Fall;
- es darf keinen Ausschluss wegen bestimmter Vorerkrankungen geben;
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Versicherung auch keine Kündigung aussprechen;
- eine weitere Besonderheit ist die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, die ähnlich wie in der sozialen Pflegepflichtversicherung ausgestaltet ist.
Unterschiedliche Anbieter bei Kranken- und Pflegeversicherung?
In der Regel wird die private Pflegepflichtversicherung bei demjenigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen, bei dem auch die PKV besteht. Zwingend ist das aber nicht – es ist auch möglich, unterschiedliche Anbieter zu nutzen. Das muss allerdings binnen sechs Monaten nach Vereinbarung des Krankenversicherungsvertrags geschehen, sonst ist man an das Unternehmen gebunden, bei dem die PKV abgeschlossen wurde.
Eine besondere Option steht Versicherten offen, die freiwillig in der GKV sind. Das trifft vor allem auf Freiberufler und Selbständige zu. Sie sind nicht zwangsläufig an die soziale Pflegepflichtversicherung gebunden, sondern können stattdessen auch die private Pflegepflichtversicherung nutzen. Die freiwillige Krankenversicherung in der GKV bleibt unabhängig davon bestehen. Das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ wird hier insofern durchbrochen. Voraussetzung ist ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Pflegekasse. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV gestellt werden und kann später nicht widerrufen werden. Wird diese Frist versäumt, ist die private Pflegepflichtversicherung nur noch im Rahmen eines Wechsels in die PKV möglich.
Sinnvolle Ergänzung: die private Pflegezusatzversicherung
Auf die Leistungslücken der Pflegepflichtversicherung ist bereits eingangs hingewiesen worden. Private Versicherungen bieten Schutz an, um solche Lücken abzudecken oder zumindest zu reduzieren. Dieser Schutz kann unabhängig davon vereinbart werden, ob man gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert ist. Der Abschluss ist freiwillig, kann aber sinnvoll sein, denn die nicht durch die Pflegepflichtversicherung getragenen Kosten können beträchtlich, im Extremfall sogar existenziell sein. Dabei gibt es drei Formen des Versicherungsschutzes:
- die Pflegerentenversicherung: eine besondere Variante der Lebensversicherung, bei der in Abhängigkeit von den geleisteten Beitragszahlungen eine nach Pflegebedürftigkeit gestaffelte Pflegerente gezahlt wird;
- die Pflegekostenversicherung: erstattet ganz oder teilweise die nach den Leistungen der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten;
- die Pflegetagegeldversicherung: zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein kostenunabhängiges und frei verwendbares Tagegeld in vereinbarter Höhe. Hier ist sogar eine staatliche Förderung über Zuschüsse möglich – Stichwort Pflege-Bahr.
Welche dieser Formen zu den eigenen Vorstellungen passt, lässt sich anhand der Unterschiede zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung nachvollziehen. Die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der privaten Pflegepflichtversicherung selbst sind dagegen begrenzt: Sie wird in der Regel durch die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte PKV bestimmt. Die freiwilligen Pflegezusatzversicherungen bieten hier den eigentlichen Gestaltungsspielraum.
Zusammenfassung
- Die Pflegeversicherung ist seit 1995 Pflicht und folgt der Krankenversicherung (§ 23 SGB XI).
- PKV-Versicherte schließen die Pflegepflichtversicherung privat ab, meist beim selben Anbieter.
- Die Beiträge richten sich nach dem individuellen Eintrittsrisiko, nicht nach dem Einkommen; Altersrückstellungen dämpfen den Anstieg.
- Nach fünf Jahren ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung gedeckelt (2026: 209,26 Euro im Monat, Beihilfeberechtigte 83,70 Euro).
- Es gilt ein Annahmezwang ohne Risikoausschluss (§ 110 SGB XI); Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
- Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten – die Pflegelücke lässt sich über eine private Pflegezusatzversicherung schließen.
Häufige Fragen
Ist die Pflegepflichtversicherung für PKV-Versicherte verpflichtend?
Wie viel kostet die private Pflegepflichtversicherung höchstens?
Deckt die Pflegepflichtversicherung die Pflegekosten vollständig ab?
Können freiwillig gesetzlich Versicherte die private Pflegepflichtversicherung wählen?
Quellen
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung („Pflege folgt Kranke“).
- § 110 SGB XI – Kontrahierungszwang, Risikoausschluss-Verbot und Höchstbeitrags-Begrenzung der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung und Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung (3,6 % / 4,2 %, 2026).