Treuhänder in der PKV – wie sieht die Prüfpraxis aus?

Seit einige Gerichtsurteile PKV-Prämienerhöhungen für unzulässig erklärt haben, weil der Treuhänder, der die Ordnungsmäßigkeit der Anpassung zu testieren hatte, nach richterlicher Auffassung nicht die erforderliche Unabhängigkeit besaß, ist die Rolle der Treuhänder verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit geraten.

 Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne hatte vor diesem Hintergrund eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der um nähere Auskunft zur Prüfpraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – der zuständigen Aufsichtsbehörde – bei der Bestellung von Treuhändern gebeten wurde. Die Antwort der Bundesregierung liegt jetzt vor und gibt einige interessante Einblicke in eine kleine und exklusive „Branche“ sowie die Prüfpraxis der BaFin. 

16 Treuhänder für 50 PKV-Verbands-Mitglieder

Danach sind derzeit insgesamt 16 Treuhänder im Bereich der privaten Krankenversicherung tätig. Zum Vergleich: der PKV-Verband hat rund 50 Mitgliedsunternehmen, von denen die zehn größten einen zusammengefassten Marktanteil von mehr als 70 Prozent besitzen. Im Zeitraum 2008 bis 2017 wurden insgesamt 46 Treuhänder für die Überprüfung von PKV-Tarifen neu zugelassen. Die geringere Zahl der derzeit „aktiven“ Treuhänder erklärt sich durch das zwischenzeitliche Auslaufen von Prüfaufträgen und „personelle Neubesetzungen“. Angesichts der geringen Anzahl an Treuhändern und Auftraggebern kann es nicht ausbleiben, dass ein Treuhänder einen erheblichen Teil seiner Einnahmen durch einzelne Aufträge eines Auftraggebers erzielt. In den Klagen wegen mangelnder Unabhängigkeit von Treuhändern war auf die Wirtschaftsprüfer geltende Anforderung Bezug genommen worden, nach der ein Prüfer über einen Fünf-Jahres-Zeitraum nicht mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen mit der Prüfung eines Unternehmens erzielen darf (§ 319 Abs. 3 Nr. 5 HGB). Das war auch von den Richtern so gesehen worden, die BaFin hatte in Stellungnahmen zu dem Sachverhalt eine „weichere“ Haltung eingenommen.  

BaFin prüft Unterlagen, dagegen kaum Abhängigkeiten

Folgt man der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen, ist die Prüfung der Treuhänder durch die Behörde allerdings bis dato nicht allzu umfassend. Sie stützt sich alleine auf Unterlagen. Die sind zwar umfangreich und bieten wohl auch ein hinreichendes Bild zur fachlichen Tätigkeit der Treuhänder. Allerdings fragt die BaFin offenbar nicht nach bereits durchgeführten, aktuellen oder in Aussicht stehenden Prüf-Aufträgen. Auch die Einnahmenstruktur der Treuhänder im Hinblick auf mögliche einseitige Abhängigkeiten von einem Auftraggeber wird im Allgemeinen nicht hinterfragt. Nur in einem Fall wurde in den letzten zehn Jahren seitens der BaFin die Bestellung eines Treuhänders abgelehnt. Dieser hatte Versorgungsansprüche gegen den Versicherer, in dessen Auftrag er Prämienanpassungen testieren sollte.
 

Stichproben bei Tarifanpassungen

Die BaFin nimmt auch stichprobenweise Prüfungen von testierten Beitragsanpassungen vor. Rund zehn Prozent der pro Jahr stattfindenden Prämienveränderungen werden so „unter die Lupe“ genommen. Dabei konzentriert sich die Aufsicht vor allem auf Tarife mit einem hohen Versicherten-Bestand, um eine möglichst hohe Repräsentativität zu gewährleisten. Ob diese „Ex-Post-Betrachtung“ ausreicht, kann bezweifelt werden. Es spricht einiges dafür, dass die BaFin im Vorhinein mehr tun muss, um die Unabhängigkeit von Treuhändern zu gewährleisten. 

Ob dabei das 30 Prozent-Kriterium „das Maß aller Dinge“ sein muss, ist eine andere Frage. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch den BGH zu den bisherigen Streitfällen steht noch aus. Auf das Urteil darf man gespannt sein.