Bei Streit um die Arztrechnung – Streitverkündung hilft

Privatpatienten sitzen - anders als GKV-Mitglieder - in gewisser Weise zwischen den Stühlen, wenn ihre private Krankenversicherung sich weigert, eine Arztrechnung zu erstatten. Zwar können sie sich mit der Krankenversicherung wegen der verweigerten Erstattung auseinandersetzen, das entbindet aber bei einer berechtigten Forderung nicht von der Verpflichtung, die Arztrechnung zu begleichen. Denn für den Arzt ist die Haltung der Krankenversicherung nicht relevant. Das Vertragsverhältnis ist schließlich zwischen ihm und dem Privatpatienten zustande gekommen.

Im Regelfall werden solche „Unstimmigkeiten“ gütlich beigelegt. Die Einwände der privaten Krankenversicherung werden an den Arzt weitergeleitet. Der liefert dann eine Begründung, warum seine Forderung berechtigt ist oder korrigiert ggf. seine Rechnung. Gelegentlich müssen auch mehrere Schleifen gedreht werden, bis es zur Einigung kommt. Wer den letzten Schritt einer juristischen Auseinandersetzung scheut, hat noch die Möglichkeit, den „Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung“ anzurufen, der dann eine außergerichtliche Lösung versucht.
 

Die Streitverkündung - rechtliche Bindungswirkung für Dritte

Manchmal lässt sich aber ein Rechtsstreit nicht vermeiden. PKV-Versicherte haben dabei die Wahl. Entweder wird die Arztrechnung nicht gezahlt, in diesem Fall wird der Arzt seinen Patienten verklagen, um seine Forderung durchzusetzen. Oder der Patient zahlt die Rechnung bzw. bittet seinen Arzt, die Forderung zurückzustellen und verklagt seine Krankenversicherung auf Kostenerstattung. In beiden Konstellationen kann dem Versicherten eine sogenannte Streitverkündung im Verfahren weiterhelfen.

Die Streitverkündung - auch latinisiert Litisdenunziation genannt - ist ein Instrument des deutschen Zivilprozessrechts. Rechtsgrundlage bilden die §§ 72 bis 74 Zivilprozessordnung. Die Streitverkündung bindet in einem Rechtsstreit einen nicht direkt beteiligten Dritten an die gerichtliche Entscheidung. Dadurch lassen sich oft weitere Auseinandersetzungen und Folgeverfahren vermeiden. Bei den beiden zuvor genannten Prozess-Konstellationen im Zusammenhang mit strittigen Arztrechnungen hat eine Streitverkündung folgende Wirkungen:

Verklagt der Arzt seinen Patienten und wird sein Anspruch vom Gericht bestätigt, dann muss die Krankenversicherung den Urteilsspruch gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht selbst am Prozess beteiligt ist. Sie kann dann nicht in einem weiteren Verfahren die Berechtigung der ärztlichen Forderung anfechten. In diesem Fall erfolgt die Streitverkündung gegenüber der Krankenversicherung.

Verklagt der Patient seine Krankenversicherung auf Kostenerstattung und wird dies abgelehnt, dann muss auch der Arzt die Gründe des Gerichts für sich akzeptieren. Er kann dann nicht in einem weiteren Verfahren die Forderung gegenüber dem Patienten durchzusetzen versuchen. In diesem Fall wird die Streitverkündung gegenüber dem Arzt ausgesprochen.
 

Prozessual immer in der besten Position

Mit der Streitverkündung sind Privatpatienten prozessmäßig in der besten Position. Entweder hat der Arzt Unrecht, dann muss die Rechnung nicht bezahlt werden. Oder die Krankenversicherung liegt falsch und muss die Kosten doch erstatten.