Solidargemeinschaften - die andere Art der Absicherung im Krankheitsfall

Wenn von Krankenversicherung die Rede ist, denkt man automatisch an die gesetzlichen Krankenkassen oder private Krankenversicherungsunternehmen. Neben GKV und PKV gibt es aber noch eine dritte Möglichkeit des Krankenversicherungsschutzes, sogenannte Solidargemeinschaften.

Zugegeben, es handelt sich um ein winziges Pflänzchen, das neben den Riesen der Krankenversicherung mit ihren in die Millionen gehenden Mitgliedern und Versicherungsnehmern kaum wahrgenommen wird. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung mit Tradition. Manche Solidargemeinschaften existieren bereits seit fast hundert Jahren. Ihren Ursprung haben sie im freiwilligen Zusammenschluss von Pfarrern zur gegenseitigen gesundheitlichen Absicherung.
 

Solidarische Zusammenschlüsse zum gegenseitigen Vorteil

Insgesamt gibt es derzeit mehrere hundert solcher Zusammenschlüsse in Deutschland mit insgesamt rund 10.000 Mitgliedern. Sie haben sich in mehreren Netzwerken unter Namen wie Artabana, Samarita oder Solidago zusammengefunden. Eine einzelne Solidargemeinschaft besteht dabei aus einer überschaubaren Anzahl von Mitgliedern. Typischerweise sind es zwischen fünf und dreißig. Man kennt sich gegenseitig und bildet fast so etwas wie eine Familie. Häufig handelt es sich um Angehörige der gleichen Berufsgruppe, zum Beispiel Polizisten oder Justizvollzugsbeamte.

Das Prinzip der Solidargemeinschaften ist einfach und funktioniert wie folgt: jedes Mitglied zahlt einen definierten Beitrag, zum Beispiel einen fixen Verwaltungsbeitrag und einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen. Davon wird der größere Teil einem persönlichen Gesundheitskonto gutgeschrieben, ein Teil fließt in den Solidarfonds der lokalen Gruppe, ein weiterer Teil in einen regionalen oder bundesweiten Solidarfonds des jeweiligen Netzwerks.

Für die „normalen“ Arztbesuche, Behandlungen und medizinischen Bedürfnisse des Alltags wird zunächst das persönliche Gesundheitskonto angezapft. Reicht es nicht mehr aus - zum Beispiel bei einem stationären Krankenhausaufenthalt - wird der Solidarfonds der Gruppe herangezogen, übersteigen die Kosten der Behandlung auch dessen Möglichkeiten, springt der Regional- oder Bundesfonds ein. Ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme besteht nicht - ein wesentlicher Unterschied zu einer klassischen Krankenversicherung -, die Solidargemeinschaften entscheiden eigenverantwortlich darüber, was übernommen wird und was nicht.
 

Kein taugliches Modell für große Versichertenzahlen

Dies kann nur funktionieren, wenn ein entsprechendes Vertrauensverhältnis und eine solidarische Grundeinstellung unter den Beteiligten besteht und erklärt, warum die einzelnen Gemeinschaften nur eine überschaubare Anzahl an Mitgliedern haben. Das Modell taugt nicht für „Massenversicherung“. Daher achten die Solidargemeinschaften im Allgemeinen darauf, wen sie als Mitglieder aufnehmen. „Probezeiten“ sind üblich.

Wer die Aufnahme geschafft hat, kann von einem Krankenschutz-Modell profitieren, das vielfach deutlich günstiger ist als Krankenversicherung in GKV oder PKV und auch noch mehr leistet. Dazu trägt wesentlich bei, dass die Solidargemeinschaften weitgehend ohne einen „hauptamtlichen“ Verwaltungsapparat auskommen und die Haltung der Versicherten selbst dazu beiträgt, dass die Kosten im Rahmen bleiben. Die Gemeinschaften leben vom Ehrenamt. Wer hier Mitglied ist, muss daher auch dazu bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.
 

In einer rechtlichen Grauzone

Rechtlich bewegen sich die Solidargemeinschaften in einer Grauzone, die das Modell gelegentlich in Frage stellen. Denn eigentlich besteht in Deutschland ja Versicherungspflicht, was die Krankenversicherung betrifft. Und um eine Versicherung im streng juristischen Sinne handelt es sich bei Solidargemeinschaften eben nicht. Manche gesetzlichen Krankenkassen weigern sich daher, Mitglieder in eine Solidargemeinschaft zu entlassen. Für die Anerkennung des Modells ist noch einiges zu tun.