
Unsere Gesundheit ist unser wichtigstes Gut, unter anderem für die Sicherung unseres Lebensunterhalts. Nach einer schwereren Krankheit oder einem Unfall können medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dazu beitragen, wieder arbeitsfähig zu werden.
Doch Reha ist nicht gleich Reha und die Übersicht fällt häufig schwer. Welche Formen und Möglichkeiten gibt es für Betroffene? Welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gelten? Wie wird eine Rehabilitationsmaßnahme am besten beantragt?
Gesundheitliche Absicherung in Deutschland
Grundsätzlich verfügen wir in Deutschland über ein umfassendes Gesundheitssystem, das uns für vielfältige Situationen finanziell absichert. Obwohl es zu den besten der Welt gehört, hat es mit großen Herausforderungen zu kämpfen. So macht sich beispielsweise der Fachkräftemangel in verschiedenen Gesundheitsberufen besonders stark bemerkbar. Und nicht zuletzt sorgt die Digitalisierung für viele Veränderungen auch in diesem Bereich. Auf diesen Wandel müssen Verantwortliche reagieren und das System bestmöglich anpassen. Unterschiedliche Lösungen werden dazu aktuell diskutiert .
Eine Krankenversicherung ist seit 2007 für alle Bürger Pflicht . Angestellte sind dabei in der Regel bei einer der verschiedenen gesetzlichen Kassen versichert. Für Beamte oder Selbständige gibt es zudem den Versicherungsschutz über private Krankenkassen, die sich durch ein etwas umfangreicheres Spektrum an Leistungen auszahlen.
Doch auch Angestellte haben die Möglichkeit, sich privat abzusichern, und so von einem größeren Leistungsumfang wie etwa der freien Arztwahl oder der Garantie für ein Einbettzimmer zu profitieren. Durch innovative Kassenmodelle mit digitalen Lösungen bleiben dabei die Kosten überschaubar. Beide Versicherungsvarianten greifen bei Krankheiten oder Verletzungen mit Maßnahmen zur möglichst schnellen Rehabilitation.
Was ist medizinische Reha?
Ungern denkt man darüber nach, doch jeden kann es treffen. Egal ob durch einen Unfall, eine schwere oder chronische Krankheit oder als Nachwirkungen eines medizinischen Eingriffs können langfristige gesundheitliche Folgen auftreten.
Um eine permanente Beeinträchtigung zu verhindern oder zu reduzieren bietet medizinische Rehabilitation die richtigen Behandlungen und Maßnahmen an, um die Heilungsprozesse des Körpers zu unterstützen und in die richtige Richtung zu lenken.
Das kann beispielsweise die Physiotherapie, aber auch Ergo- oder Psychotherapie und langfristige medikamentöse Behandlungen einschließen.
Welche Maßnahmen werden unterschieden?
In Form solcher Therapien werden Patienten für längere Zeit begleitet, um trotz schwieriger Umstände wieder möglichst fit für den Alltag und insbesondere das Arbeitsleben zu bleiben. Dabei gibt es verschiedene Formen, die vor dem Gesetz und somit von Krankenkassen und Versicherern klar getrennt werden:
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Ambulante Vorsorge: Dies ist der erste Schritt, um die langfristige Gesundheit von Patienten zu verbessern. Maßnahmen in diesem Rahmen werden präventiv verschrieben, um eine Schwächung der Gesundheit durch Krankheit oder die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung zu verhindern oder abzuschwächen.
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Medizinische Rehabilitation: Hier handelt es sich um ambulante oder stationäre Maßnahmen, die Patienten wieder zur selbstständigen Leistungsfähigkeit verhelfen sollen. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte werden häufig nach einer erfolglosen ambulanten Vorsorge oder bei schwereren akuten Fällen angewandt, bei denen ambulante Maßnahmen nicht ausreichen würden.
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Anschlussheilbehandlung: Diese Form der Rehabilitation folgt direkt auf einen Aufenthalt im Krankenhaus, der die Folgen einer akuten Behandlung wie einer Operation oder einer Verletzung zum Zweck hatte. Gerade bei jüngeren Menschen sind Anschlussheilbehandlungen die häufigste Form der Reha‑Maßnahme.
Im Volksmund werden für alle diese Formen die Begriffe medizinische Rehabilitation oder Kur verwendet, während sie jedoch Unterschiede in der Anwendung und Quelle der Finanzierung aufweisen.
Warum ist sie so wichtig für die langfristige Gesundheit?
Alle diese Anschluss- und Rehabilitationsleistungen sorgen letztendlich dafür, dass Krankheiten oder Beeinträchtigungen möglichst wenige langfristige Folgen mit sich bringen. Eine ambulante Behandlung in Krankenhäusern oder Arztpraxen reicht dazu häufig nicht aus.
Um die Heilungsprozesse des Körpers zu unterstützen, sie in die richtige Richtung zu lenken und regelmäßig den Fortschritt zu überprüfen, sind intensivere Maßnahmen nötig. In diesen Fällen kommen Rehabilitationsmaßnahmen ins Spiel.
Diese dauern für gewöhnlich drei oder vier Wochen. In besonders schwerwiegenden Situationen können die Leistungen jedoch auch verlängert werden. Rehabilitationsmaßnahmen werden im Normalfall ambulant, wenn dies nicht ausreicht oder nicht möglich ist jedoch auch teilstationär oder stationär ausgeführt.
Da die ausführenden Einrichtungen speziell darauf ausgerichtet sind, können Patienten hier sehr intensiv, gezielt und individuell behandelt werden, um einen spürbaren Behandlungserfolg zu sichern. Tägliche Therapiemaßnahmen über mehrere Wochen führen so in vielen Fällen zu guten Prognosen.
Welche Rolle spielt dabei eine psychologische Behandlung?
Auch die psychische Komponente darf hierbei nicht vernachlässigt werden. Fortführende Informationen zum individuellen Krankheitsbild, die Schulung zum Umgang mit der Erkrankung, die Begegnung mit anderen Betroffenen und die persönliche Beratung können einen enormen Effekt auf die mentale Stärke haben, die bei der Genesung ebenfalls eine wichtige Rolle spielt.
Damit spielt die Rehabilitation eine wichtige Rolle beim Erhalt der Arbeitskraft. Das hat sowohl einen Effekt auf das Schicksal einzelner Personen, da sie es somit schaffen, schneller wieder selbstständig zu werden und sich nicht von der Krankheit einschränken zu lassen. Daher ist die Rehabilitation zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit gesetzlich abgesichert .
Das hat nicht nur eine positive Auswirkung auf die dauerhafte Wiedereingliederung in das Berufsleben, sondern auch in die Gesellschaft insgesamt. Besonders für die Belastungsminderung der Familie und weiterer Angehöriger ist eine erfolgreiche Rehabilitation relevant.
Doch darin steckt auch eine volkswirtschaftliche Funktion . Für die Wirtschaftsleistung im Großen und Ganzen ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und Selbstständigkeit möglichst vieler Bürger eine wichtige Angelegenheit.
Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation
Eine medizinische Rehabilitationsleistung wird grundsätzlich vom behandelnden Arzt empfohlen oder in Absprache mit dem Hausarzt abgeklärt. Dieser stellt die Notwendigkeit einer Beantragung anhand mehrerer Faktoren fest und hilft entsprechend bei der Abwicklung.
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Notwendigkeit: Der Mediziner stellt fest, dass die kurzfristige ambulante Behandlung nicht ausreicht. Wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits gemindert ist, empfiehlt sich eine weiterführende Behandlung. Das geschieht zumeist bereits im ärztlichen Befund.
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Eignung: Der Patient ist fit genug, um die jeweils in Frage kommenden Rehamaßnahmen durchzuführen, so dass eine angemessene Therapie möglich ist.
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Erfolgsprognose: Der Arzt muss erkennen, dass eine positive Erwartungshaltung in der Reha-Therapie ersichtlich ist. Wenn die weiterführende Behandlung Besserung verspricht, ist die medizinische Rehabilitation eine sinnvolle Maßnahme.
Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, kann eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden. Dann zählt es, diesen Antrag bei den zuständigen Trägern einzureichen. Im Fall einer Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt wird dies häufig direkt von den Ärzten in die Wege geleitet, da hier stets die Krankenkassen verantwortlich sind.
Wer übernimmt welche Kosten?
Es gibt verschiedene Rehabilitationsträger, die je nach den individuellen Umständen verantwortlich sein können. So ist die Rentenversicherung grundsätzlich zu kontaktieren, wenn die Maßnahme eindeutig zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt wird.
Bei privat versicherten Patienten kommt es auf den Anwendungsfall an. Da eine Anschlussheilbehandlung unabhängig von anderen Faktoren stets als eine medizinisch notwendige Maßnahme gilt, ist sie einem Krankenhausaufenthalt gleichgestellt und wird von privaten Leistungsträgern daher übernommen.
Tarife mit hoher Versorgungsleistung übernehmen häufig auch die vollständigen Kosten von anderen ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen. Wenn dann etwa die Rentenversicherung ihre Zuständigkeit bei einem Antrag auf medizinische Rehabilitation verneint, wandert der Antrag weiter an die private Krankenkasse und kann von dieser übernommen werden.
Unabhängig vom Leistungsträger kann eine Reha in Einrichtungen durchgeführt werden, die zum Netzwerk der Deutschen Rentenversicherung gehören. Dank einer Kompetenzpartnerschaft mit Versicherern stehen sie auch Privatpatienten zur Verfügung. Diese haben jedoch neben den üblichen Vorteilen noch die Möglichkeit, Zugang zu Kliniken zu bekommen, die nur privat versicherte Patienten annehmen. Somit haben sie freie Klinikwahl, die auch für Anschlussheilbehandlungen gilt.
Übersicht: So wird eine Reha-Maßnahme beantragt und durchgeführt:
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Bei Diagnose einer Krankheit, dem Risiko einer Folgeerkrankung oder einer sonstigen Belastung wird mit dem Hausarzt beraten, ob eine Vorsorgemaßnahme oder medizinische Rehabilitation nötig oder sinnvoll ist. Nach einem Krankenhausaufenthalt zur Operation oder der Behandlung einer Verletzung rät der behandelnde Arzt zu einer Anschlussheilbehandlung.
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Wird eine Form der Reha empfohlen, so geht ein Antrag inklusive des ärztlichen Befundberichtes an den jeweils angedachten Leistungsträger. Dies beinhaltet auch, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung vorgesehen ist und ob eventuell die Sonderform der mobilen Rehabilitation nötig ist.
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Stellt der Leistungsträger fest, dass er für die Maßnahme nicht zuständig ist, wird der Antrag unverzüglich weitergeleitet und der Antragsteller unterrichtet. Andernfalls gilt der Antrag als akzeptiert.
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Eventuell ordnet der Leistungsträger eine weitere ärztliche Untersuchung an. Er bestimmt dann den Gutachter, der diese durchführen wird.
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Nach Freigabe der Rehabilitation wird die Klinik ausgewählt. Grundsätzlich hat zwar jeder das Recht, sich eine Wunschklinik auszuwählen, doch gesetzliche Leistungsträger lehnen dies gerne ab oder verlangen eine größere Selbstbeteiligung.
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Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, kann dies innerhalb von vier Wochen angefochten werden. Dies sollte dringend durchgeführt werden, da eine fundierte Begründung im Widerspruch häufig zu einer Annahme des Antrages führt.
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Wenn die Rehabilitation bewilligt wurde, müssen der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber umgehend informiert werden.