Seit dem Ampel-Aus steht fest: die politischen Karten in Deutschland werden neu gemischt. Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Eine führende Beteiligung der CDU/CSU an der nächsten Bundesregierung gilt als ziemlich wahrscheinlich, auch wenn sich bis zum Wahltag manches noch „drehen“ kann.
Der Wechsel von der Opposition in die Regierungsverantwortung würde der Union die Chance bieten, eigene Konzepte und Vorstellungen durchzusetzen, die bis dato am Widerstand der Ampelparteien gescheitert sind. Das gilt auch im Bereich der privaten Krankenversicherung.
Unionsantrag bisher von Ampelparteien abgelehnt
Hier hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Herbst Reformvorschläge vorgelegt. Diese wurden zwar zuletzt vom Finanzausschuss des Bundestags von SPD, Grünen, FDP und den Linken abgelehnt. Es ist aber gut möglich, dass sie in einer anderen politischen Konstellation erneut auf die Tagesordnung kommen. Daher lohnt es, sich näher mit den Unionsvorstellungen zu befassen.
Die Unionsvorschläge zielen vor allem auf zwei Punkte: eine Verstetigung der Beitragsanpassungen in der PKV und die Öffnung des Standardtarifs für alle Versicherten. Worum geht es konkret?
PKV-Beiträge - Schwellenwerte absenken, neuer Faktor Zins
Heftige Beitragssprünge bei PKV-Tarifen führen immer wieder zu Unmut bei vielen Versicherten. Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich sind keine Seltenheit. Gerade im kommenden Jahr werden PKV-Versicherte deutlich mehr zahlen müssen - im Schnitt 18 Prozent. Die Beitragsanpassungen sind notwendig, weil sich die Kalkulationsgrundlagen in zahlreichen Tarifen geändert haben. Insbesondere die stark gestiegenen Gesundheitskosten schlagen hier negativ zu Buche.
Zweistellige Beitragserhöhungen haben aber noch einen anderen Grund: den gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungsmechanismus. Danach finden Anpassungen erst statt, wenn Veränderungen der auslösenden Faktoren Lebenserwartung und Versicherungsleistungen bestimmte Schwellenwerteüberschreiten. Bei der Lebenserwartung liegt der Schwellenwert bei 5 Prozent, bei den Versicherungsleistungen bei höchstens 10 Prozent. In den Versicherungsbedingungen können davon abweichende Schwellenwerte von 5 Prozent bis 10 Prozent vorgesehen werden. Diese Regelung führt dazu, dass nach Jahren relativer Beitragsstabilität häufig eine „schockartige“ Beitragsanpassung notwendig wird, weil unterlassene Beitragserhöhungen auf einmal nachzuholen sind.
Die Unionsfraktion will diesen Anpassungsprozess verstetigen und spricht sich daher für eine Absenkung der Schwellenwerte aus. Konkrete Prozentwerte werden im Unionsantrag nicht genannt. Außerdem will die Union den „Zins“ als weiteren auslösenden Faktor einführen. Bisher werden Zinsänderungen am Kapitalmarkt in der Neukalkulation von Tarifen zwar berücksichtigt, sie lösen aber selbst keine Neukalkulation aus. Steigende Zinsen am Kapitalmarkt wirken sich wegen des höheren Anlageerfolgs der Versicherer beitragsentlastend aus. Umgekehrt sieht es bei sinkenden Zinsen aus.
Standardtarif als Alternative zum Basistarif für alle
Darüber hinaus will die Union den Standardtarif allen Versicherten zugän glich machen. Bisher können ihn nur Versicherte nutzen, die bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert waren. Wer später hinzugekommen ist, kann dagegen nur den Basistarif nutzen. Sowohl Standardtarif als auch Basistarif gehören zu den sogenannten Sozialtarifen in der PKV. Beide Tarife bieten ähnliche Leistungen wie die GKV und dürfen nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag. Bei besonders Hilfsbedürftigen ist eine Halbierung des Beitrags im Basistarif möglich.
Seiner Funktion, Personen einen Versicherungsschutz zu ermöglichen, die sich die Beiträge in höherwertigen PKV-Tarifen nicht mehr leisten können und denen der Rückweg in die GKV versperrt ist, wird der Basistarif allerdings nur eingeschränkt gerecht. Ursächlich dafür ist die ungünstige Risikostruktur der Versicherten im Basistarif. Sie führt häufig dazu, dass der GKV-Höchstbeitrag zu zahlen ist - dieser liegt 2024 bei rund 844 Euro im Monat, im kommenden Jahr aufgrund deutlich höherer Zusatzbeiträge bei rund 943 Euro. Meist liegen die Beiträge im Standardtarif weit unter dem GKV-Höchstbeitrag und auch deutlich unter den Beiträgen der PKV-Normaltarife. Die Öffnung würde für viele Versicherte eine deutliche Entlastung ermöglichen.
Höchste Zeit für eine Reform
Die letzte PKV-Reform liegt 15 Jahre zurück. Seither hat sich am Markt viel getan. Obwohl die Reformvorschläge der Union keineswegs neu sind und viel Unterstützung finden, aufgegriffen wurden sie bisher nicht. Vielleicht ist der Regierungswechsel ja die Gelegenheit, diesen „Reformstau“ aufzulösen.